ich komme ja gleich auf den Beschiss, nur einmal langsam die Beförderungssperre verkürzt und in verschiedenen Bereichen zusätzliche Beförderungsämter im mittleren Dienst geschaffen. Dieser Anreiz wurde schon mit dem Haushaltsentwurf der Regierung fortgesetzt. Neben weiteren Stellenhebungen im mittleren Dienst enthält er einen Einstieg in ein entsprechendes Programm von Stellenhebungen für den gehobenen Dienst bei der Polizei.
Über diesen Ansatz hinaus haben wir, die Koalitionäre, uns im Zuge der Beratungen des Haushalts auf ein zusätzliches, über den Haushaltsentwurf hinausgehendes Programm für Stellenhebungen im gehobenen und im mittleren Dienst bei der Justiz und insbesondere, Herr Schmid, bei der Steuerverwaltung verständigt.
Dieses Programm umfasst allein für die Steuerverwaltung lassen Sie sich das einmal auf der Zunge zergehen je 64 Hebungen von A 9 nach A 10 in den Jahren 2002 und 2003, je 49 Hebungen
von A 10 nach A 11 auch in den Jahren 2002 und 2003 , 22 Hebungen von A 9 nach A 9 plus Zulage und 75 Hebungen von A 8 nach A 9 im Jahr 2003, insgesamt also jährlich weitere 97 Hebungen im mittleren Dienst und 113 Hebungen im gehobenen Dienst.
Wir sind uns auch darüber einig, dass dieses Programm jeweils über vier Jahre hinweg durchgeführt werden soll Herr Capezzuto, hören Sie zu, sonst wissen Sie nichts , sodass auch in den Folgejahren eine entsprechende Zahl von Hebungen umgesetzt wird.
Das ist ein konkretes Programm zur Förderung der Motivation und der Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Steuerverwaltung und zur Stärkung der Attraktivität des Arbeitsplatzes Steuerverwaltung insgesamt.
Sie haben die Leistungsprämien angesprochen. Fragen Sie die Polizisten und die Beschäftigten in der Steuerverwaltung einmal, ob ihnen eine Leistungsprämie oder eine Stellenhebung lieber wäre.
Dass Sie natürlich beides wollen, darüber hinaus den Haushalt konsolidieren wollen und auch noch Schulden abbauen wollen und damit die Quadratur dies Kreises beschwören wollen, ist uns längst bekannt. Das haben Sie schon öfter dargelegt.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch eine Anmerkung zur Steuerpolitik allgemein machen. Es wäre für
die Arbeit der Steuerverwaltung eine ganz erhebliche und durchgreifende Erleichterung, wenn es gelingen könnte, endlich einmal eine Steuerreform zu verwirklichen, die mit einer radikalen Vereinfachung des Steuerrechts verbunden wäre.
Denn was man auch immer über die Steuerreform der rotgrünen Bundesregierung sagen mag, eines steht fest: Sie hat das Steuerrecht nicht vereinfacht, sondern weiter verkompliziert. Sie hat das Steuerrecht nicht transparenter gemacht, sondern es noch stärker als Herrschaftsbereich von Insidern ausgestaltet.
(Beifall des Abg. Dr. Noll FDP/DVP Zurufe von der SPD und den Grünen, u. a. Abg. Heike Dede- rer GRÜNE: Sie haben jede Steuererhöhung im Bund mitgetragen!)
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Drexler: 16 Jahre! Unruhe)
Dabei haben Sie den Körperschaftsteuersatz entsprechend niedrig und den Steuersatz für die Einzelunternehmen hoch gehalten.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU Zurufe von der SPD und den Grünen, u. a. Abg. Bebber SPD: 16 Jahre! Anhaltende Unruhe Glocke des Präsidenten)
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um mehr Ruhe; sonst ist eine sinnvolle Auseinandersetzung nicht möglich.
Einfach, niedrig und gerecht: Das sind die Motive einer Steuerreform, die weithin aussteht. Eine solche Steuerreform würde in der Folge auch erhebliche Erleichterungen für unsere Steuerverwaltung mit sich bringen.
Die Steuereinnahmen des Landes damit zum Einzelplan 12 sind im Jahr 2001 gegenüber dem Vorjahr netto also nach Abzug der Finanzausgleichssysteme um 985 Millionen gesunken. Sie unterschreiten damit auch die Planansätze des Haushalts um 299 Millionen . Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr liegt bei 6,3 %. Er liegt damit im Übrigen höher als der Rückgang der Steuereinnahmen der baden-württembergischen Kommunen, der bei 4,3 % liegt.
Dieser Rückgang ist keineswegs nur steuerreformbedingt; er ist auch konjunkturbedingt. Dies hängt nicht nur mit dem 11. September zusammen, sondern auch mit einer Politik, die nicht nur uns in Baden-Württemberg, wie Sie heute in der Zeitung lesen,
sondern die Bundesrepublik Deutschland insgesamt bei der wirtschaftlichen Entwicklung zum Schlusslicht in der Europäischen Union hat werden lassen.
Die Politik der vermeintlich ruhigen Hand war tatsächlich eine Politik der Handlungsunfähigkeit und der Handlungsunwilligkeit. Auch jetzt wird aus der ruhigen Hand keine zupackende, sondern eine zittrige.
Die Bewegung, die sich jetzt zeigt, ist nicht Ausdruck konsequenten reformerischen Handelns, sondern das Zittern vor dem Wahltermin im September.
Die Haushalte der Länder und Kommunen müssen dies ausbaden. Im Unterschied zum Bund stehen uns keine Möglichkeiten zur Verfügung, die Belastungen durch unumgängliche Ausgaben mehr oder minder elegant den Bürgerinnen und Bürgern in die Tasche zu schieben. Die notwendigen Ausgaben der Rentenversicherung zahlen die Bürger neben ihren Rentenversicherungsbeiträgen heute an der Tankstelle und mit der Stromrechnung,
die notwendigen Ausgaben für die Bundeswehreinsätze in Afghanistan zahlen sie in der Tabakstube, und die Förderung regenerativer Energien zahlen die Bürger durch steigende Strompreise.
Solche Möglichkeiten haben wir im Land nicht, und selbst wenn wir sie hätten, würden wir sie nicht nutzen.
Wir müssen die Ausgaben an die Einnahmen anpassen. Wir müssen das strukturelle Defizit des Landeshaushalts Schritt für Schritt abbauen.