Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 2. Sitzung des 13. Landtags von Baden-Württemberg und begrüße Sie.
Meine Damen und Herren, nach Artikel 46 Abs. 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg wird der Ministerpräsident vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. Wählbar ist, wer zum Abgeordneten gewählt werden kann und das 35. Lebensjahr vollendet hat. Der 13. Landtag hat 128 Mitglieder, sodass die Mehrheit im Sinne dieser Verfassungsbestimmung in Verbindung mit Artikel 92 der Verfassung 65 Stimmen ausmacht.
Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall. Dann treten wir in die Wahlhandlung ein. Als Wahlkommission berufe ich die Damen und Herren Abg. Dr. Klunzinger, Schebesta, Gustav-Adolf Haas, Heiderose Berroth und Boris Palmer.
Meine Damen und Herren, die Landesverfassung bestimmt, dass der Ministerpräsident in geheimer Abstimmung gewählt wird. Ich darf Sie daher bitten, wie bei den gestrigen Wahlgängen die drei Telefonzellen auf der von mir aus gesehen rechten Seite des Plenarsaals als Wahlkabinen zu benutzen. Begeben Sie sich bitte nach Aufruf Ihres Namens zu den Wahlkabinen. Sie erhalten dort den amtlichen Stimmzettel und den Wahlumschlag. Füllen Sie bitte den Stimmzettel in einer der Wahlkabinen aus, und werfen Sie ihn im Wahlumschlag in die hier am Rednerpult bereitstehende Wahlurne.
Sie sind an den gemachten Wahlvorschlag nicht gebunden. Der Stimmzettel darf allerdings nur e i n e n Namen enthalten. Tragen Sie bitte den Namen des Vorgeschlagenen ein. Schreiben Sie nicht nur „Ja“, sondern den Namen auf den Stimmzettel. Wenn Sie mit Enthaltung stimmen wol
len, schreiben Sie „Enthaltung“. Wenn Sie mit Nein stimmen wollen, füllen Sie den Stimmzettel mit „Nein“ aus.
(Die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP spenden stehend anhalten- den lebhaften Beifall.)
Mit Nein haben 56 Abgeordnete gestimmt. Ein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten. Auf andere Namen entfiel eine Stimme.
Meine Damen und Herren, Herr Abg. Erwin Teufel ist damit mit der Mehrheit der Stimmen des Hauses gewählt worden. Obwohl ihm schon alle gratuliert haben, muss ich Herrn Abg. Erwin Teufel fragen, ob er die Wahl annimmt.
Herr Ministerpräsident, ich danke Ihnen und spreche Ihnen im Namen des Landtags und persönlich die herzlichsten Glückwünsche zur erneuten Wahl zum Ministerpräsidenten aus. Ich wünsche Ihnen im verantwortungsvollen Amt des Ministerpräsidenten viel Erfolg und Gottes Segen.
(Ministerpräsident Teufel: Danke! – Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der SPD und der Grünen)
Nach Artikel 48 der Verfassung des Landes leisten die Mitglieder der Landesregierung vor ihrem Amtsantritt den Amtseid vor dem Landtag. Er lautet:
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Herr Ministerpräsident, Sie haben die Eidesformel gehört. Ich darf Sie bitten, die Worte zu sprechen: „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.“
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Ab- geordneten der SPD und der Grünen – Die Anwe- senden nehmen ihre Plätze wieder ein.)