Meine sehr geehrten Damen und Herren, es beginnt im Jahr 1986 mit dem angeblichen Raubüberfall auf Manfred Schmider, einem Fall, bei dem die ermittelnden Polizeibeamten das will ich einmal deutlich sagen Die Einzigen, die nach bisherigen Erkenntnissen eine rühmliche Rolle für sich beanspruchen können, sind die ermittelnden Polizeibeamten. Nur hat man sie in der Regel das gehört zu den Besonderheiten dieses Falls nicht eingeschaltet.
Durch eine Summe von Zufälligkeiten wird die badenwürttembergische Polizei mit diesen Machenschaften in der Regel nie befasst. Wenn sie denn befasst wurde, hat sie eine rühmliche Rolle gespielt. Die Polizei hatte von Anfang an den Verdacht, dass es bei diesem Raubüberfall, der im Ergebnis via Versicherung zum Startkapital für das FlowTex-Unternehmen geführt hat, nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.
Das Ganze landet bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Dort verweilt es insgesamt sieben Jahre sieben Jahre! ,
und nach sieben Jahren wird das Verfahren eingestellt. Man muss in diesem Fall das zieht sich durch den Behörden des Landes die Zeugen immer geradezu aufdrängen. Nach sieben Jahren wird das Verfahren also eingestellt. Dann drängt man Zeugen für die tatsächlichen Abläufe geradezu auf. Es melden sich zwei geständig. Das Verfahren wird wieder aufgenommen. Es wird merkwürdigerweise wieder eingestellt. Jetzt unter dem Druck der Öffentlichkeit geschieht in den letzten Wochen und Monaten ja vieles wird es wieder aufgenommen, und es läuft.
Es schließt sich die Tatsache an bemerkenswerterweise im gleichen Zeitraum , dass die Brüder Manfred und Matthias Schmider etwas machen, was eine verblüffende Ähnlichkeit mit dem hat, was schließlich Gegenstand der Großbetrügereien im Kontext von FlowTex ist. Im Zusammenhang mit einer Firma namens Fibertex Export/Import werden in großem Stil Scheingeschäfte deklariert. Unter beteiligten Firmen werden Scheingeschäfte deklariert. Dafür wird sogar Umsatzsteuer gezahlt, die im Wege des Vorsteuerabzugs natürlich wieder zurückgeholt wird.
Es kommt dann zu Ermittlungen der Finanzbehörden. Im Zuge dieser Ermittlungen zeigt sich, dass dies alles gemacht wird, um die Kreditlinien bei den Banken zu behaupten. Dies ist der klassische Betrugstatbestand der klassische! Ich kann Ihnen das deklinieren: Täuschungshandlung, Irrtumserregung, Vermögensverfügung der Banken, Vermögensschaden.
(Abg. Dr. Scheffold CDU: Kausalität nicht verges- sen! Heiterkeit Abg. Dr. Reinhart CDU: Sub- jektive Absicht! Das ist nie ganz vollständig!)
(Beifall bei der SPD und der Abg. Heike Dederer GRÜNE Lachen bei Abgeordneten der CDU Abg. Drexler SPD zur CDU: Jetzt tappt ihr wieder hinein!)
Dies führt im Ergebnis interessanterweise zu einer Abschlussverfügung der Finanzbehörden mit dem Inhalt, man möge doch angesichts einer Steuerhinterziehung in zweistelliger Millionenhöhe; so stand es im Raum das Verfahren wegen geringfügiger Schuld einstellen. Das führt auch dazu, dass die Steuerschulden gar nicht eingetrieben werden, übrigens interessanterweise mit der Begründung,
Etwas Besseres hätte uns und den Geschädigten gar nicht passieren können, als dass die Wirtschaftsunternehmen des Herrn Schmider damals durch rechtsstaatliches Verhalten gefährdet worden wären.
Was ich noch viel toller finde das liegt ja alles zutage; das beschäftigt Sie aber offensichtlich nicht : Das Ganze führt dann bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden tatsächlich zur willfährigen Einstellung dieses Verfahrens
interessanterweise auch im Jahr 1993, in dem auch die Untersuchungen in Sachen Raubüberfall eingestellt werden. Welch ein Zufall und welch göttliche Fügung! Das Verfahren wird eingestellt. Leibhaftige Staatsanwälte kommen noch nicht einmal auf die Idee, diesen Betrugstatbestand, der offensichtlich ist, auch nur zu prüfen. Es wird als reines Steuerstrafverfahren beendet, und etwas, was auf der Hand liegt, ist nicht einmal Gegenstand von Ermittlungen. Auch da hält man die Polizei draußen.
Ich sage Ihnen das wissen Sie, wenn Sie Juristen sind : Ein Erstsemester würde in jeder strafrechtlichen Klausur durchfallen, wenn er einen solchen Sachverhalt, den Betrugstatbestand, nicht prüfen und nicht positiv beantworten würde. Aber in Baden-Württemberg ist es möglich, das zu unterlassen, es nicht einmal zu prüfen und nicht zu entsprechenden Konsequenzen zu kommen.
Im Jahr 1994 kommt es zu einer Anzeige wegen Geldwäsche. Auch da funktioniert am Anfang der Rechtsstaat gegen einen beschuldigten Anwalt. Es stellt sich heraus, dass insgesamt mehr als 50 Millionen DM abgehoben und in Koffern transportiert werden, um woanders abgegeben zu werden. Auch das ist natürlich etwas, was überhaupt nicht alarmierend ist. Das muss einen gar nicht beeindrucken. Das ist ja geradezu ein sozialübliches Verhalten.
Das führt dann im Ergebnis wunderbarerweise auch wieder zur Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO. Die nächste göttliche Fügung, der nächste ungeheure Zufall, der sich in dieser Kette von Zufällen und Fügungen ereignet hat!
Aufgrund dieses Sachverhalts kommt es dann das ist eine Flucht nach vorn zu einer Selbstanzeige der Frau Neumann, und anlässlich dieser Selbstanzeige werden die Behörden des Landes Thüringen eingeschaltet. Die Behörden des Landes Thüringen, die ja den Rechtsstaat gerade frisch gelernt haben, versuchen diesen also umzusetzen und fangen an zu ermitteln. Ich lese, Herr Finanzminister, in der Zeitung, dass die Behörden des Landes Thüringen dann von Beamten der Oberfinanzdirektion Karlsruhe heimgesucht werden und man ihnen bedeutet so lese ich es, bis heute nicht widerlegt, in der Presse , dies sei ein Fall von größter politischer Tragweite wie wahr , und man ihnen sagt ich zitiere nur aus dem Spiegel , in Baden-Württemberg sei es üblich, dass solche Fälle an das Finanzministerium berichtet werden eine erstaunliche Einlassung, weil das ja bestritten wird , und dass die Herrschaften doch gefälligst zurückhaltend sein und die Finger davon lassen sollen. Das ist die Quintessenz. Im Ergebnis funktioniert das dann auch. Die Thüringer geben am Ende an die Staatsanwaltschaft Mannheim ab.
Herr Finanzminister, wir haben dann gefragt das jetzt zu dem überragenden Aufklärungsinteresse der Landesregierung , ob das denn zutreffe. Darauf hat man uns gesagt wie weise! , aus den Akten ergebe sich dazu nichts.
Wir sollen also offensichtlich erwarten, dass, wenn man bei solchen Besprechungen solche Hinweise macht, diese
dann auch noch zum Zweck der Erleichterung der Tätigkeit von Organen der Rechtspflege und Untersuchungsausschüssen protokolliert werden.
Dann haben wir uns die sehr schlichte Frage erlaubt, ob Sie denn einmal auf die Idee gekommen seien, die Beamten, denen das vorgeworfen wird, dienstlich einzuvernehmen. Antwort darauf: Die wollten das aber nicht;
die wollten dazu nichts sagen; aber vielleicht würden sie zu gegebener Zeit ja noch einmal wollen. Ja wo sind wir denn eigentlich,
wenn den nachgeordneten Behörden eine Oberfinanzdirektion ist ja eine hohe Behörde öffentlich in den Medien vorgeworfen wird, sie hätten Pressionen auf Behörden eines anderen Landes ausgeübt, und dann ein Finanzminister sagt: Das interessiert mich nicht; wenn die mir dazu nichts sagen wollen, dann sollen sie halt nichts sagen? Das ist das überragende Aufklärungsinteresse der Landesregierung in diesem Fall.
Dieses Muster hält bis heute an. Das interessiert Sie nicht. Sie wollen nichts davon wissen. Sie wollen es auch nicht geklärt haben.
Auch die Selbstanzeige der Frau Neumann endet dann mit dem üblichen Ergebnis, nämlich mit der Einstellung. Es wird stereotyp eingestellt.
Es kommt dann 1996 zu einer anonymen Anzeige, in der interessanterweise das gesamte Muster, offensichtlich von einem Insider oder einer Insiderin, des FlowTex-Betrugs en détail offen gelegt wird. Sie geht bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe ein und wird dort bearbeitet. Dies führt dann zu merkwürdigsten Verhaltensweisen. Auch da wird die Polizei nicht eingeschaltet, weil das ein Steuerproblem ist. Man verlässt sich auf die Auskunft einer Treuhandgesellschaft, um das angeblich zu klären. Sogar das Naheliegendste wird nicht gemacht, nämlich einmal bei den Herstellern solcher Geräte nachzufragen, ob sie die Geräte geliefert haben. Das wird zwar erwogen, aber es wird nicht gemacht. Welch eine absonderliche Zuverlässigkeit.
Gott sei Dank ist es nicht so. Wenn unsere Polizei und unsere Justiz ansonsten bei schweren Straftaten auch nach dem Muster dieses Falles operieren würde, wäre dieses Land Baden-Württemberg ein Paradies für Gangster.
(Beifall bei der SPD Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Kübler: Unerträglich! Abg. Dr. Scheffold CDU: Höchste Aufklärungsquote! Gegenruf des Abg. Drexler SPD: Aber nicht bei FlowTex!)
Wir haben die höchste Aufklärungsquote, weil es offensichtlich in anderen Fällen Gott sei Dank anders läuft. Aber das macht ja die Besonderheit dieses Falles aus.
Das setzt sich bis in die letzten Wochen und Monate fort. Wir haben es mit Zeugenaussagen zu tun, wir haben es damit zu tun, dass Herr Schmider während des Prozesses davon redet, dass seine Stuttgarter Vereinbarung platzen würde, wenn es zu bestimmten Aussagen käme. Wir haben die Merkwürdigkeit, dass Untersuchungshäftlinge zusammengeführt werden, damit man sich gegenseitig auch vernünftig absprechen kann. Wir haben die Behauptung, dass ungeschützt telefoniert werden kann. Wir haben seltsamste Besuche bei der Polizei, die wir hier schon erörtert haben, und
Herr Abgeordneter, darf ich Sie noch einmal bitten, zum Schluss zu kommen. Sie haben Ihre Redezeit erheblich überschritten.