jedenfalls in der Regel, die Vorstufe zur Familie ist. Wir brauchen Kinder, wir haben zu wenige und nicht zu viele.
(Beifall bei der CDU Abg. Schmiedel SPD: Dann tut doch etwas dafür! Abg. Bebber SPD: Hör auf zu schwätzen, geh heim!)
Nun muss man, damit man den Gesamtzusammenhang begreift, auf Folgendes hinweisen: Die Bundesregierung Herr Kollege Bebber, das wissen Sie ja hat das Lebenspartnerschaftsgesetz im Vergleich zu der reduzierten Fassung, die am 1. August 2001 in Kraft getreten ist, ursprünglich wesentlich umfassender angelegt.
Anders ausgedrückt: Die Bundesregierung und die sie tragende parlamentarische Mehrheit haben die besonders problematischen Teile des Gesetzentwurfs herausgenommen. Sie liegen derzeit, wie Sie wissen, im Vermittlungsausschuss. Dazu muss man der Öffentlichkeit schon klar sagen: In dem abgetrennten Teil des Gesetzgebungsverfahrens, der nicht am 1. August 2001 in Kraft getreten ist, ist zum Beispiel auch eine steuerliche Bevorzugung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften enthalten. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein Skandal.
Es ist übrigens ein besonderer Skandal, dass die Gleichen die Abschaffung des Ehegattensplittings fordern. Die Bundesregierung weiß sehr wohl, dass dies verfassungsrechtlich außerordentlich kritisch ist. Deshalb hat sie diesen Teil auch abgetrennt.
Wir haben aber auch die Sorge, Herr Kollege Bebber, dass das am 1. August in Kraft getretene restliche Gesetzespaket nicht verfassungsgemäß ist. Das Normenkontrollverfahren läuft bekanntlich noch.
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Sache noch keine Entscheidung getroffen. Es hat allerdings durch eine Eilentscheidung ermöglicht, dass der verbleibende Teil dieses Gesetzes am 1. August in Kraft getreten ist. Dies zwingt uns nicht weil wir wollen, sondern weil wir müssen , nun auch die Grundlagen für die Ausführung dieses ersten Teils des Lebenspartnerschaftsgesetzes zu schaffen. Wir haben dies, weil uns dies zeitlich gar nicht anders möglich war, im Sommer letzten Jahres durch eine Rechtsverordnung getan. Wir haben aber schon damals darauf aufmerksam gemacht, dass wir uns aus urkunds- und datenschutzrechtlichen Gründen nicht mit einer Verordnung begnügen können, sondern dass ein Landesgesetz folgen muss. Dieses Landesgesetz wird heute durch mich in dieses hohe Haus eingebracht.
Dabei geht es im Kern um folgende Frage, nachdem dafür bundesrechtlich bislang keine Regelung getroffen ist: Wer ist für die Entgegennahme von entsprechenden Erklärungen zur Lebenspartnerschaft von gleichgeschlechtlichen Personen zuständig? Welche Behörde ist dafür zuständig? Nachdem eine bundesrechtliche Regelung dafür fehlt, muss das Land, der Landesgesetzgeber jedenfalls bis eine bundesrechtliche Regelung kommt , eine entsprechende gesetzliche Bestimmung treffen. Das ist auch der Kern dieses Gesetzentwurfs.
Wir haben uns dazu entschlossen, als zuständige Behörde nicht die Standesämter vorzusehen, sondern entweder die Stadtkreise oder das ist ja die Mehrzahl der Fälle die Landkreise. Damit nehmen wir ganz klar eine Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern im Verhältnis zu angehenden Ehepartnern vor. Wir stehen aber auch zu dieser Ungleichbehandlung.
Im Übrigen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, gibt die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Sommer letzten Jahres auch einen gewissen Fingerzeig zu einer solchen Ungleichbehandlung. Das Bundesverfassungsgericht spricht nämlich expressis verbis vom Abstandsgebot. Unter Abstandsgebot ist zu verstehen, da eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
Da es ein anderes Rechtsinstitut ist, sehen wir als rechtliche Folge auch die Möglichkeit, die Zuständigkeit für das Eingehen solcher Lebenspartnerschaften anders zu organisie
ren, als dies bei der Eheschließung der Fall ist. Deshalb ist der Kern des Entwurfs wie es auch in der Verordnung geregelt war , dass im Unterschied zur Eheschließung nicht die Standesämter, sondern die Stadt- bzw. Landkreise zuständig sein sollen.
Ich fasse zusammen. Wir bedauern, dass Rot-Grün das Lebenspartnerschaftsgesetz auf Bundesebene geschaffen hat.
Die Landesregierung; denn ich lege diesen Gesetzentwurf für die Landesregierung vor. Wir bedauern dieses Bundesgesetz.
(Zuruf: Aber die gesamte Landesregierung bedau- ert das nicht! Abg. Dr. Salomon GRÜNE: Ich bedauere die Landesregierung! Abg. Schmiedel SPD: Die FDP/DVP bedauert die CDU!)
Wir sehen uns aber zu unserem Bedauern verpflichtet, die Grundlagen für die Ausführung dieses Lebenspartnerschaftsgesetzes zu schaffen. Im Rahmen dessen tun wir aber alles, um die Unterschiede zwischen Ehe und Familien einerseits und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften andererseits zu betonen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Eigentlich könnte man es sich heute als Vertreter der größeren Fraktion der Regierungskoalition und nach der Rede des Herrn Innenministers an dieser Stelle einfach machen
weil wir nach unserer Bundesverfassung, dem Grundgesetz, hierzu verpflichtet sind und weil wir, anders als andere in der jüngsten Vergangenheit ich nenne in diesem Zusammenhang die Stichworte Bundesrat, Zuwanderung und Wowereit , die Verfassung achten.
(Beifall bei der CDU Oh-Rufe von der SPD Abg. Drexler SPD: Deswegen hat das Verfas- sungsgericht gesagt, Sie besteuern die Kinder ver- fassungswidrig!)
Wir beugen uns bei der Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Baden-Württemberg einer hoffentlich nicht mehr lange regierenden Bundestagsmehrheit.
Wir lösen der Herr Innenminister hat es bereits gesagt, meine Damen und Herren die übergangsweise ergangene Rechtsverordnung zur Durchführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 24. Juli 2001 durch ein Gesetz ab, obwohl manchem von uns mir jedenfalls geht es so bei dem materiell-rechtlichen Regelungsgehalt dieses Lebenspartnerschaftsgesetzes das Messer im Sack aufgeht.
(Heiterkeit bei allen Fraktionen Abg. Drexler SPD: Was? Das ist jetzt aber eine starke Geschich- te! Abg. Dr. Salomon GRÜNE: Was war denn das? Abg. Blenke CDU: Bildreiche Sprache, Herr Kollege! Abg. Teßmer SPD: Da spricht ein Betroffener! Abg. Dr. Lasotta CDU: Blumige Sprache! Abg. Bebber SPD: Das nutzt aber nichts!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was wir hier umsetzen müssen, zielt auf eine andere Gesellschaftsordnung in diesem Staat und auf eine andere Werteordnung ab. Es stellt schließlich, um mit Nietzsche zu sprechen, eine Umwertung aller bisher gültigen Werte und Normen dar.
Deshalb ist die CDU-Landtagsfraktion gegen das uns von Berlin oktroyierte Gesetz. Dabei sind wir ich denke, das darf ich für alle Kolleginnen und Kollegen unserer Fraktion sagen beileibe nicht prüde
(Abg. Bebber SPD: Ja, wie denn jetzt? Abg. Drexler SPD: Messer im Sack, oder was! Weite- re Zurufe von der SPD)