Ich frage mich aber: Muss dieser Staat zum Steigbügelhalter für Lebensformen degenerieren, die ihre staatliche Sanktionierung sicherlich nicht in der Werteordnung des Grundgesetzes oder in einem breiten gesellschaftlichen Konsens begründet finden? Rot-Grün meint offensichtlich: Ja. Wir, die CDU, sagen Nein zu einer weitgehenden Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften mit dem vom Verfassungsgeber aus wohl erwogenen Gründen im Grundgesetz besonders geschützten Institut der Ehe.
Zum einen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, bestand und besteht überhaupt keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft. Vieles, was an Argumenten dafür ins Feld geführt wird, hätte genauso gut privatrechtlich durch notariell beurkundete Verträge geregelt werden können. Ich denke etwa an Unter
haltsansprüche, Eigentumsfragen, gemeinsam abgeschlossene Mietverträge bis hin zu letztwilligen Verfügungen im Bereich des Erbrechts. Dies alles, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, war indes von Rot-Grün gezielt so nicht gewollt.
Man wollte bewusst eine Gleichstellung mit Ehe und Familie und hat damit zumindest billigend in Kauf genommen, dass Ehe und Familie als d i e Lebensform relativiert wird. Dabei ist unser Staat auf Ehe und Familie existenziell angewiesen, um überleben zu können. Nur so ist die Generationenfolge gewährleistet. Diese in Artikel 6 des Grundgesetzes besonders geschützte Lebensform soll durch die eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaft ich habe es bereits gesagt relativiert werden.
Bei nunmehr nach fast einem Jahr noch nicht einmal 500 Partnerschaften in Baden-Württemberg, wobei im Regierungsbezirk Tübingen bei insgesamt 31 Fällen die Welt ja noch fast in Ordnung ist, gab es schon einen Riesenhandlungsbedarf, dieses Problem zu lösen. Es wäre besser gewesen der Herr Innenminister hat es angesprochen , Schröder, Schily und Co. wären die wahren Probleme dieser Republik angegangen und hätten beispielsweise bei der Lösung der Arbeitslosenprobleme nicht nur leere Versprechungen gemacht.
Bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht unter seinem neuen Präsidenten Papier, der zusammen mit je einer mutigen Kollegin und einem mutigen Kollegen im einstweiligen Verfahren leider nur ein Dissenting Vote abgeben konnte, wenigstens im Hauptsacheverfahren die Dinge wieder vom Kopf auf die Füße stellt. Gegenwärtig ich sage es nochmals bleibt uns leider nichts anderes übrig, als diesem Ausführungsgesetz zähneknirschend zuzustimmen.
Ein kleiner Trost ist mir hierbei, dass Baden-Württemberg durch die Benennung der Stadt- und Landkreise als zuständige Behörde jedenfalls nach außen hin deutlich macht, dass so genannte Lebenspartnerschaften in Baden-Württemberg in aller Regel, sieht man einmal von den rot-grün regierten Stadtkreisen ab, nicht auf dem Standesamt geschlossen werden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Ehe und Familie sind für uns Christdemokraten einzigartig.
Hier ist der Ort und das ist Naturrecht , wo Kinder umsorgt und behütet ins Leben hineinwachsen. Hier ist der Ort, wo das Überleben Sie sollten besser zuhören, Frau Lösch
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist schon bemerkenswert, wenn wegen eines mit Verlaub popeligen Ausführungsgesetzes vom Minister hier gesellschaftspolitische Ausführungen höchsten Grades gemacht werden.
Herr Innenminister, Sie haben gewissermaßen die gesellschaftspolitische Verurteilung dieses Partnerschaftsgesetzes formuliert und haben in Wir-Form gesprochen. Ich kann mich erinnern, dass die Liberalen, Herr Pfister oder wie war das? ,
sondern es sogar mannhaft in Berlin vertreten haben, nur mit einer Variante. Herr Döring, Sie wissen das doch. Sie beurteilen das, was hier passiert, doch nicht gesellschaftspolitisch. Oder, Herr Pfister? Wie ist es denn, Herr Döring? Wir sind also in einem Boot mit den Liberalen, oder?
Herr Innenminister, Sie haben in Wir-Form gesprochen und haben nicht alle, von denen Sie gesprochen haben, hinter sich gehabt. Das stimmt doch gar nicht, was Sie hier erzählen. Das ist kein Angriff auf die Gesellschaft und auf die Verfassung. Das ist doch alles ja was denn?
Humbug oder sonst etwas in dieser Qualität. Wenn Sie das, was Sie hier gesagt haben, ernst meinen, Herr Innenminister, warum sind Sie dann nicht vor das Verfassungsgericht gezogen? Der Herr Justizminister ist in der Hinsicht gescheit. Er hat zwar einmal angekündigt, das zu machen, hat aber gemerkt, dass das nicht sinnvoll ist. Sie haben selbst in der letzten Debatte gesagt: Wenn das im Anordnungsverfahren so entschieden wird, zeigt die Praxis und die Er
fahrung, dass auch im Hauptsacheverfahren so entschieden wird. Es wurde schon im Anordnungsverfahren festgestellt, dass das Institut der Ehe nicht tangiert wird.
Ach relativiert, das ist alles Unsinn, was Sie da sagen. Das ist wirklich nicht das, was im Gesetz drinsteht.
Wenn das Verfassungsgericht diese Position bezieht, warum schaffen Sie es nicht, dann auf dieser Verfassungsgerichtsposition das Gesetz zu handhaben? Warum müssen Sie das gesellschaftspolitisch verdammen? Was treibt Sie denn, das zu tun?
Sie haben gesagt: und. Das ist schon einmal sehr beruhigend. Sie merken, dass sie jedenfalls auch rechts sitzen.
(Abg. Hillebrand CDU: Es kommt auf den Blick- winkel des Betrachters an! Abg. Dr. Lasotta CDU: Von mir aus gesehen sitzt Frau Lösch rechts!)
Jetzt haben wir diese Regelung hier zu machen. Sie beugen sich ja dem, was Gesetz und wohl verfassungsgemäß ist. Jetzt bringen Sie das mithilfe der FDP/DVP zustande, was Sie sonst immer bekämpfen, nämlich mehr Bürokratie einzuführen.
Nicht die Standesämter, die sich in dem rechtlichen System auskennen, sollen zuständig sein, sondern es sollen die Landkreise machen. Die haben auch eine entsprechende Stellungnahme abgegeben und das für Unsinn Nein, sie haben nicht Unsinn gesagt. Der Landkreistag hat
(Abg. Hillebrand CDU: Der Landkreistag hat zu- gestimmt! Abg. Pfister FDP/DVP: Der Land- kreistag als solcher hat ausdrücklich zugestimmt! Sonst hätten wir es doch nicht gemacht!)
Jedenfalls sind es, Herr Lasotta, zwei Hände voll Vorgänge, die Sie jetzt in eine Verwaltung geben, die bislang mit solchen Vorgängen nie zu tun hatte.