Jedenfalls sind es, Herr Lasotta, zwei Hände voll Vorgänge, die Sie jetzt in eine Verwaltung geben, die bislang mit solchen Vorgängen nie zu tun hatte.
Sie wissen doch, dass der Landkreis das dem für den Wohnsitz des Betreffenden zuständigen Standesamt genauso melden muss, wie das auch über den Standesbeamten
geschehen muss. Sie schaffen doch nur zusätzliche Bürokratie. Ich wundere mich, dass die Liberalen das mitmachen. Die wollten das ursprünglich auch nicht. Sie wollten die Notare einschalten, und zwar aus ganz anderen Gründen. Aber Sie schaffen damit mehr Bürokratie und können außerdem nicht verhindern, dass auch Standesämter diese Lebenspartnerschaften beurkunden, weil die Stadtkreise das nämlich in eigener Regie machen können. Die haben ja zum Teil die Standesämter dafür für zuständig erklärt.
Sie müssen nicht, wenn das Bundesverfassungsgericht entsprechend entschieden hat, etwa Ihre Ehe aufgeben. Sie dürfen doch verheiratet bleiben.
Das Gegenargument kann gerade einmal so stark sein, dass es stärker ist als das schwache Argument, das hier vorgebracht wurde. Sie waren vorhin nicht da, als der Herr Innenminister gesprochen hat, sonst würden Sie mir möglicherweise jetzt sogar zustimmen.
(Abg. Drexler SPD: Oh, jetzt wird es aber schwie- rig, Horst! Jetzt forderst du die Grundbuchämter- zuständigkeit! Zuruf des Abg. Walter GRÜNE Unruhe)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bund hat am 1. August letzten Jahres dieses Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft erlassen. Die Länder müssen es jetzt umsetzen. In Baden-Württemberg ist dies bisher auf der Basis einer Rechtsverordnung geschehen. Jetzt ist es konsequent und letztlich auch verfassungsmäßig geboten, dass ein Landesgesetz verabschiedet wird. Die gesetzliche Bundesregelung in dieser Form ich betone ausdrücklich: in dieser Form jetzt; da ist ja einiges ausgeklammert worden tragen wir mit.
(Abg. Bebber SPD: Also nicht der bundespoliti- sche Niedergang! Abg. Dr. Caroli SPD: Oh, das hört er nicht gern! Der Innenminister zuckt schon zusammen! Zuruf des Abg. Schmiedel SPD Unruhe)
Meine Damen und Herren, in allen Gesellschaften gibt es etwa 5 % vielleicht auch mehr homosexuell veranlagte Menschen. Wir sehen in diesem Gesetz einen weiteren Schritt hin zur Normalität. Ich sage ganz allgemein: Wir Liberale begrüßen es, wenn Menschen füreinander Verantwortung übernehmen.
(Beifall bei der FDP/DVP Demonstrativer Bei- fall bei der SPD und den Grünen Abg. Pfister FDP/DVP: So ist es! Das ist der Punkt!)
In Deutschland wurden bisher etwa 3 000 solcher Partnerschaften abgeschlossen. Dies ist im Wesentlichen ohne Kenntnisnahme der Bevölkerung abgelaufen.
Nach den drei ersten Veröffentlichungen in den Zeitungen ist man eigentlich wieder voll zur Normalität übergegangen. Wir halten es für richtig, dass das normal abläuft. Ich möchte auch betonen, dass diese Paare den Ehen nichts wegnehmen. Das scheint mir ganz wichtig zu sein.
(Beifall bei der FDP/DVP, der SPD und den Grü- nen Abg. Dr. Salomon GRÜNE: Guter Mann! So genannter Glücks-Fall!)
Meine Damen und Herren, die Ehe hat einen anderen Stellenwert. Das ist überhaupt keine Frage. Aber gesellschaftspolitisch muss man künftig vermutlich weniger zwischen homo- und heterosexuellen Paaren unterscheiden, sondern zwischen Paaren mit Kindern und Paaren ohne Kinder.
(Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie Ab- geordneten der Grünen Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Sehr gut!)
Nun hat man am Anfang mit Schaum vor dem Mund diskutiert, wo diese Lebenspartnerschaften besiegelt werden müssen. Diese Diskussion hatten wir auch bei uns in der Partei. Ich habe den Eindruck, hier ist es bedeutend ruhiger
und, ich möchte einmal sagen, normaler geworden. Wir halten auf jeden Fall die Landratsamtslösung für sinnvoll, und zwar auch im Hinblick auf das Eheabstandsgebot.
Das jetzige Gesetz steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Bayern, Sachsen und Thüringen haben ja geklagt. Dem sehen wir mit Gelassenheit entgegen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Schäuble, sehr geehrter Herr Kollege Hillebrand, ich muss sagen, ich bin sehr enttäuscht von Ihren Ausführungen. Ich dachte mit Schrecken an die Diskussion im letzten Jahr zurück und habe mir nicht vorstellen können, dass sich dieses Niveau noch unterbieten lässt. Aber Ihnen ist das spielend gelungen.
Am 1. August 2001 ist das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in Kraft getreten. Es ist ein Gesetz, das die bisherige Rechtlosigkeit und Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften beendet hat. Das ist in der Tat ein großer gesellschaftspolitischer Erfolg und ein großer Erfolg grüner Bürgerrechtspolitik.
Ich denke, es schadet unserer Gesellschaft nichts, wenn sich auch in dieser Richtung etwas positiv verändert. Das sehen Sie natürlich ich muss das wirklich so sagen in Ihrer hinterwäldlerischen Diskussion aus dem letzten Jahrhundert anders.
(Beifall bei den Grünen und der SPD Abg. Blen- ke CDU: Nichts gegen Wälder! Abg. Hauk CDU: Das ist die Hybris der Verstädterung der Grünen! Lebhafte Unruhe)
Nun muss Baden-Württemberg, ob es will oder nicht, sein Landesrecht an das Lebenspartnerschaftsgesetz anpassen. Die CDU/CSU hat letztes Jahr im Deutschen Bundestag eine bundeseinheitliche Verwaltungsregelung blockiert. Da liegt der schwarze Peter. Deshalb müssen wir uns jetzt damit auseinander setzen. Jetzt ist es Aufgabe der Länder, die Ausführungsgesetze zu erlassen. Hier wollte man das zunächst nicht tun; man wollte es aussitzen, hat dann aber gemerkt, dass das Aussitzen allein keinen Erfolg bringt, und in letzter Minute eine Übergangslösung beschlossen. Jetzt muss die Landesregierung das Lebenspartnerschaftsgesetz umsetzen. Vorhin hat man ganz deutlich gehört, dass ihr das nicht genehm ist und auch in den letzten acht Monaten in dieser Hinsicht kein Lernprozess eingesetzt hat und die Mehrheit ich weiß gar nicht, ob es die Mehrheit im Parlament ist das Gesetz ablehnt. Jedenfalls lehnt die CDU hier in Baden-Württemberg dieses Gesetz nach wie vor ab.
Ich sage es einmal so: Das ist vielleicht hier eine Mehrheit, aber es ist in der Gesellschaft eine große Minderheit,
(Widerspruch bei der CDU Abg. Dr. Lasotta CDU: Schauen Sie doch das Wahlergebnis an! Wer hat uns denn in der letzten Landtagswahl ge- wählt? Zuruf des Abg. Kübler CDU)