Protokoll der Sitzung vom 15.05.2002

Meine Damen und Herren, wir sollten es auch nicht hochzonen das haben wir jetzt nicht gemacht ,

(Zurufe der Abg. Carla Bregenzer und Fischer SPD)

wir sollten das nicht als Prüfstein für das Verhältnis zwischen Exekutive und Legislative ansehen. Wir folgen hier der Sachlogik. Wir folgen der Einsicht, dass man eine Detailregelung nicht vorziehen soll, wenn man eine Gesamtlösung anstrebt, die dann vielleicht wieder die Änderung der Detaillösung zur Konsequenz hat. Deshalb werden wir, wenn es dabei bleibt, Ihren Gesetzentwurf leider ablehnen müssen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Pfister.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will jetzt zur Sache überhaupt nichts mehr sagen. Wir haben sie in der ersten Lesung und auch in der Ausschusssitzung hin- und hergewendet. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass die Vorschläge in beiden Fällen, sowohl beim Wahlmodus als auch bei den so genannten gebundenen Wahlen und bei der Stellvertreterregelung für die Mitglieder der Kollegialorgane, im Grunde wirklich diskutabel sind und aufgenommen werden könnten. Im Detail wird man das noch im Einzelnen zu besprechen haben, aber das ist jetzt nicht der entscheidende Punkt.

Ich sage, es ist vernünftig, wenn wir ankündigen, dass wir Mitte der Legislaturperiode eine Novellierung der Hochschulgesetze im Teil Organisationsreform, nicht im Teil Zulassungsverfahren; das sind zwei Dinge, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben vornehmen werden. Dabei bleibt es. Es ist vernünftig, dass im Zuge dessen nicht eine punktuelle, sondern eine generelle Reform stattfindet.

Nun habe ich Ihnen, Herr Kollege Birzele, in der letzten Ausschusssitzung indem ich davon sprach, dass das für mich eine reine Frage der Praktikabilität ist vorgeschlagen, diese Änderungen bei der bevorstehenden Novellierung der Hochschulgesetze vorzunehmen und Ihre Gesetzesinitiative bis dahin einfach ruhen zu lassen. Dieses Angebot steht selbstverständlich heute noch. Ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn wir heute entscheiden, dass wir diese Gesetzesinitiative so lange ruhen lassen, bis der Teil Organisationsreform aufgerufen wird. Dagegen habe ich nichts einzuwenden. Das ist meine persönliche Meinung; ich weiß nicht, wie die Kollegen es sehen. Wenn Sie das so gemeint haben, sind wir uns schnell einig.

Wenn Sie jetzt allerdings darauf bestehen, dass diese Geschichte nur bis zum Herbst ruhen soll, wenn die Frage der Zulassungsverfahren geregelt werden soll, dann würde ich sagen: Das ist sinnlos. Das macht keinen Sinn, weil beides nun wirklich nicht zusammengehört.

Von der Sache her besteht aus meiner Sicht jedenfalls durchaus Sympathie für Ihre Initiative. Mein Vorschlag an Sie: Lassen Sie die Initiative liegen oder an den Ausschuss zurückverweisen, bis das Thema Organisationsreform aufgerufen wird. Dann werden wir uns mit dieser Geschichte befassen. Wenn Sie darauf bestehen sollten, dass das be

reits im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren diskutiert und aufgenommen werden soll, dann meine ich, dass dies nicht zusammenpasst. Dann müsste ich den Gesetzentwurf so leid es mir täte ablehnen.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Bauer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was spricht eigentlich dagegen, dass Rektorinnen und Rektoren an baden-württembergischen Hochschulen möglichst mit einer absoluten Mehrheit gewählt werden? Es kann ja sein, dass einmal eine Situation eintritt, in der auch knappe Ergebnisse in Kauf zu nehmen sind. Zunächst einmal ist es aber erstrebenswert, unsere Rektorinnen und Rektoren mit einer möglichst hohen demokratischen Legitimation auszustatten. Das entspricht auch ihrer gewachsenen Bedeutung und ihrer Verantwortung für die Hochschulen in diesem Land.

Genauso wenig finde ich Einwände dagegen, für die studentischen Vertreterinnen und Vertreter in den gewählten Hochschulgremien für den Verhinderungsfall eine Vertretungsregelung vorzusehen. Im bisherigen Beratungsverlauf kamen sowohl im Plenum als auch im Wissenschaftsausschuss keine gewichtigen inhaltlichen Gegenargumente. Ich meine, dass man die vorgeschlagene Korrektur tatsächlich vornehmen sollte, weil nur so unser Bekenntnis zu mehr Flexibilität und mehr Mobilität an den Hochschulen tatsächlich gefördert wird.

Im Gegenzug müssen wir auch dafür sorgen, dass personeller Wechsel, den es immer gibt, nicht dazu führt, dass die Vertretung der einzelnen Gruppen in den Hochschulorganen unterbrochen wird. Daher verfolgt der vorliegende Gesetzentwurf ein plausibles und einfaches Anliegen, dem man ohne größere Probleme zustimmen kann, wie ich glaube. Es gibt keinen Grund, dieses Vorhaben auf die lange Bank zu schieben. In der Substanz geht es wirklich um pragmatische Details; es geht hier nicht um eine umwälzende Veränderung im Sinne eines Modellprojekts „Demokratische Hochschule“.

Ich persönlich glaube, in diesem Bereich könnten wir durchaus auch über weitere und mutigere Schritte nachdenken. Ich fände zum Beispiel das Modell durchaus überlegenswert, die Rektorinnen bzw. Rektoren von sämtlichen Mitgliedern der Hochschule direkt wählen zu lassen. Das wäre tatsächlich ein Schritt, um der gewachsenen Bedeutung der Hochschulen gerecht zu werden.

(Abg. Pfister FDP/DVP: Mir fallen zehn Punkte ein, die man verbessern könnte! Das wollen wir ja gemeinsam machen!)

Aber Sie haben sie bislang nicht benannt. Ich glaube, mit dem Warten auf eine irgendwann vorzulegende Nachbesserung zum Universitätsgesetz geht so viel Zeit ins Land, dass wir im Vorfeld viele Wahlen haben werden und die Chancen ungenutzt verstreichen. Ich glaube, es macht Sinn, das Vorhaben schnell auf den Weg zu bringen und nicht abzuwarten, bis das neue Universitätsgesetz kommt.

Wir kennen bis heute nicht den konkreten Fahrplan und wissen nicht, wann wir wirklich in die Diskussion einsteigen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Birzele.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Aus den Beiträgen der Kollegen Klunzinger und Pfister ist deutlich geworden, dass seitens der regierungstragenden Fraktionen keine Neigung besteht, gegenwärtig einen solchen Gesetzesbeschluss zu fassen, auch nicht im Zusammenhang mit der anstehenden Gesetzesnovellierung, die vom Kabinett angekündigt wurde. Es wird auf ein großes Nachdenken über die Hochschulgesetzgebung verwiesen, auf die Evaluation der Ergebnisse und der Erfahrungen mit den bisherigen Regelungen usw.

Ich halte es für ein Armutszeugnis des Parlaments das sage ich Ihnen ganz deutlich , wenn es nicht selbst in der Lage ist, eine Entscheidung in dieser überschaubaren Frage zu treffen. Das hat mit anderen Strukturänderungen überhaupt nichts zu tun.

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

Wenn schon über die Bedeutung des Landesparlaments geredet wird, würde ich mir schon ein bisschen mehr Mannund Frauhaftigkeit seitens der regierungstragenden Fraktionen wünschen. Sie könnten auch einmal sagen: „Diese Sache wird jetzt entschieden“, auch wenn im Ministerium Beamte anderer Auffassung sind.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grü- nen)

Wir sind uns doch darüber im Klaren: Das sind im Wesentlichen Vorlagen gewesen, die ich habe es extra nachgeprüft gar nicht gesondert diskutiert wurden. Herr Kollege Klunzinger, Ihre Ausführungen sind besonders bemerkenswert.

(Abg. Dr. Klunzinger CDU: Wie immer!)

Wie immer. Die Universität, an der Sie beschäftigt sind, hat was Sie vielleicht gar nicht wissen einen Beschluss gefasst und das Ministerium bei der letzten Novellierung des Universitätsgesetzes ersucht, § 115 Abs. 10, um den es hier geht, anders zu fassen. Ich lese Ihnen das einmal vor:

Die Wahl des Präsidenten, des Rektors, der Vizepräsidenten, der Prorektoren und des Kanzlers bedarf der Mehrheit der Mitglieder des jeweils zuständigen Gremiums.

„Mehrheit der Mitglieder“ ist schärfer formuliert, als ich es haben will: die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

(Abg. Sakellariou SPD: Hört, Hört!)

Kommt diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht zustande, gilt Absatz 9 Satz 3 und Satz 4 entsprechend.

Herr Klunzinger, ich nehme doch an, dass Sie Ihrer Universitätsleitung auch einen gewissen Sachverstand zutrauen. Dann sollten Sie ein solches Votum Ihrer Universitätsleitung vielleicht etwas stärker gewichten, wenn Sie schon anderen Argumenten nicht zu folgen bereit sind.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grü- nen Zuruf des Abg. Dr. Klunzinger CDU)

Meine Damen und Herren, ich habe noch kein einziges Argument dazu gehört, welche eventuell denkbare Strukturveränderung denn Auswirkungen auf das Wahlverfahren, auf die Mehrheitsfrage allein darum geht es hätte.

Wenn darauf verwiesen wird, dass es bis jetzt gut gegangen sei, trifft auch das nicht zu. Ich habe Ihnen ein Beispiel genannt: Bei der letzten Wahl des Rektors der PH Ludwigsburg gab es drei Bewerber; der erste Bewerber erhielt elf Stimmen, der zweite zehn Stimmen und der dritte neun Stimmen im ersten Wahlgang. Damit war der Kandidat mit elf Stimmen gewählt. Ist das in Ihren Augen ein befriedigendes Ergebnis?

(Abg. Wichmann SPD: Offensichtlich! Zurufe von der CDU, u. a. des Abg. Pfisterer)

Interessant, Ihre Zwischenrufe.

(Abg. Teßmer SPD: Die FDP/DVP ist solche Mehrheiten gewohnt!)

Nur, Herr Kollege Pfisterer

(Zuruf)

Mit zusätzlichem „er“ Pfisterer. Herr Kollege Pfister hat nichts gesagt. Das war die Steigerung, der Komparativ.

Ich verweise nur darauf: Im gesamten öffentlichen Bereich besteht bei solchen Funktionen bei Wahlen sonst die Voraussetzung, dass im ersten Wahlgang zumindest die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht werden muss, gegebenenfalls sogar siehe die Wahl des Ministerpräsidenten die absolute Mehrheit der Mitglieder des jeweiligen Gremiums. Wir sollten dieses bewährte Wahlverfahren, das im Übrigen früher auch an der Universität Tübingen galt, Herr Professor Klunzinger, den Hochschulen wieder ermöglichen.

Herr Klunzinger, was die Stellvertretungsregelungen betrifft, habe ich nicht auf die kommunale Seite verwiesen, sondern ich habe darauf verwiesen, dass sich die Stellvertretungsregelungen bewährt haben, auch an der Universität Tübingen. Davon hätten Sie sich doch wohl selbst überzeugen können, wenn Sie sich mit dieser Frage auseinander gesetzt hätten. Ich verweise nur darauf, dass Stellvertretungen in vielen Fällen üblich sind; früher gab es auch eine solche Regelung. Denken Sie doch nur einmal an unsere Ausschussarbeit. Wir haben dabei laufend Stellvertretungen. Man sollte also nicht so tun, als wenn das ein undemokratisches Verfahren wäre. Es ist zweckmäßig, bei Hochschulgremien mit einer geringen Anzahl von Mitgliedern, bei kleinen Gruppen eine Stellvertretung zu ermöglichen, um dort eine gewisse Kontinuität der Arbeit erreichen zu können.

(Beifall bei der SPD)

Da die Kollegen leider nicht bereit sind, einer Rücküberweisung in den Ausschuss mit der Zielsetzung, das Anliegen im Herbst zu entscheiden, zuzustimmen, ziehe ich meinen Geschäftsordnungsantrag zurück und bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD)