Eugen Klunzinger
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Redezeit meiner Fraktion ist nur noch gering. Deshalb will ich mich kurz fassen.
Ich will zunächst einmal klarstellen: Auch heute schon kostet ein Studium Geld, und zwar sehr viel Geld.
Nur: Es bezahlt nicht derjenige, der davon den Nutzen hat, sondern der Steuerzahler.
Die durchschnittlichen Kosten eines Studienplatzes kann man, je nach Fachrichtung, auf etwa 50 000 € beziffern. Das heißt doch im Klartext, dass drei Daimler-Arbeiter einen Studenten subventionieren.
Das erinnert mich an einen alten Advokatenwitz. Es kommt ein Mandant zum Rechtsanwalt und sagt: „Herr Anwalt, das Geld ist weg.“
Ja, aber ich bitte, die Uhr, die die Redezeit misst, anzuhalten.
Danke schön. – Der Witz lautet: Der Mandant kommt zum Rechtsanwalt und sagt: „Das Geld ist weg.“ Dann wird er vom Anwalt belehrt: „Das Geld ist nicht weg. Das Geld hat jetzt nur ein anderer.“
Auf unsere Situation übertragen heißt das: Das Geld ist da, das Geld wird bezahlt, jedoch nicht von denen, die sich daran gewöhnt haben, dass andere für sie zahlen und sie selbst den Nutzen haben.
Meine Damen und Herren, auch heute wird in der politischen Diskussion zerredet, überzogen und polemisiert. Ich will noch einmal feststellen: Das gebührenfreie Studium ist nichts anderes als eine Umverteilung. Es führt zu einem Privileg gegenüber denjenigen, die den Weg in den Beruf über die Meisterausbildung erlangen, um sich selbstständig zu machen, und dafür selber bezahlen.
Es führt zum Privileg gegenüber dem Kfz-Mechaniker, der mit seinen Steuern das Studium des Ingenieurs finanziert. Und es führt zum Privileg gegenüber der Krankenschwester,
die mit ihren Steuern die Ausbildung des Chefarztes finanziert. Das hören Sie nicht gerne, aber es ist die Wahrheit.
Von der Opposition wird immer so getan, als würden Sie für alle Beteiligten sprechen. Davon kann gar keine Rede sein. Erst jüngst hat die zitierte Anhörung im Wissenschaftsausschuss erbracht, dass sehr differenzierte Stimmen
dazu zu vernehmen waren. Im Prinzip waren die Hochschulrektoren für die Einführung von Studiengebühren. Die Kritik richtete sich mehr auf die technische Ausgestaltung.
Sie können auch nicht durchgehend einheitlich die Studierenden auf Ihrer Seite wissen. So lautet etwa die Stellungnahme der Studierendenvertretung der Berufsakademien wie folgt:
Wir, die Studierendenvertretungen aller Berufsakademien in Baden-Württemberg, stimmen der Einführung allgemeiner Studiengebühren unter Berücksichtigung der zehn Eckpunkte zur Einführung sozialverträglicher Studiengebühren von Professor Frankenberg zu.
Ich bitte Sie sehr herzlich, zu differenzieren. Und ich würde meinen, Frau Bregenzer: Heute war es bei Ihnen ein bisschen besser als letztes Mal. Aber auch heute gilt noch die Ermahnung: Niedriger hängen!
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst etwas zum Formalen. Frau Bregenzer hat davon gesprochen, dieses Gesetzesvorhaben werde durch den Landtag „gepeitscht“.
Wenn damit ein Angriff auf die Korrektheit des parlamentarischen Verfahrens gemeint ist, muss ich das als Ausschussvorsitzender energisch zurückweisen.
Ich stelle Folgendes fest:
Über Studiengebühren wird schon jahrelang diskutiert, auch im Parlament, auch im Wissenschaftsausschuss. Frau Kollegin Bauer hat vorhin mehrfach vorgetragen, dass auch sie in ihrer politischen Diskussion dieses Thema seit Jahren – ich habe es mir notiert: sie hat es zweimal gesagt – zur Sprache bringt. Und auch Sie haben das Thema politisch aufgegriffen.
Sie haben, wie wir alle, den Gesetzentwurf am 22. November 2005 erhalten – vor einer guten Woche.
Wir werden in einer Woche in der Ausschusssitzung darüber beraten, und wir werden in einer weiteren Woche das Gesetzesvorhaben in zweiter Lesung behandeln. Das sind drei Wochen. Ich glaube, ein Parlamentarier müsste in der Lage sein, ein Gesetzesvorhaben, das er in einer Drucksache vorgelegt bekommt, in dieser Zeit sachkundig und sachgerecht zu erledigen.
Das ist das Erste.
Frau Bregenzer, eigentlich müssten Sie uns dankbar sein. Denn nach dem, was ich von Ihnen gehört habe, machen Sie das ganze Elend der Welt von den Studiengebühren abhängig.
Jetzt haben Sie doch endlich ein Thema, an dem Sie alles aufhängen können.
Was Sie gesagt haben, war mehr oder weniger eine Fensterrede. Ich vermisse von Ihrer Seite die Bereitschaft und die
Fähigkeit, die Argumente des anderen wenigstens zu würdigen.
Sie kommen mir mit dem Massenelend der ganzen Welt und insbesondere dem Massenelend der Studentenschaft. Ich habe schon einmal gesagt: Es mag manchem Studenten nicht so gut gehen. Aber von Massenelend der Studenten und von einer Abschreckung vor dem Studium, von denen Sie sprechen, kann ich nichts feststellen.
An das Massenelend der Studenten glaube ich erst, wenn ich innerhalb von fünf Kilometern um die Universität herum einen Parkplatz und abends in der Wirtschaft einen Sitzplatz finde.
Und das ist nicht der Fall.
Jetzt einmal zu den Zahlen: Die Studiengebühr beträgt, wenn sie kommt, 500 € pro Semester.
Die Regelstudienzeit beträgt durchschnittlich acht Semester, wenn man sich anstrengt. Neulich wurde in der Presse ein Student der Universität Hohenheim vorgestellt, der es in fünf Semestern geschafft hat. Das wird nicht jeder schaffen; aber immerhin. Ein Studium dauert in der Regel acht Semester und meinetwegen vielleicht noch vier Semester dazu. Aber dann sollte ein Student, der alimentiert wird, für den eine Institution vorgehalten wird, auch einmal fertig werden. Jede Mutter hält ihr Kind an, irgendwann einmal zum Ende zu kommen. Das verlange ich auch von einem Studenten. Und was kostet das Studium mit dieser Studiengebühr?
500 € mal acht Semester sind 4 000 €. Nehmen wir noch ein paar dazu: 6 000 €, von mir aus auch 7 000 €.
Frage: Bekommen Sie für 7 000 € einen gebrauchten VW? Wahrscheinlich nicht!
Jetzt machen Sie das ganze Elend der Welt daran fest, dass ein Schulabgänger mit der Studiengebühr vom Studium abgeschreckt werde. Ja, meine Güte!
Moment mal! Jetzt beruhigen Sie sich einmal und hören Sie mir wenigstens einmal zu. Vorhin haben Sie auch nicht zugehört.
Dieses System – ich muss es noch einmal sagen; ich habe den Eindruck, Sie haben das nicht zur Kenntnis genommen – ist ein nachlaufendes System. Der Student wird nicht jetzt, wenn er studiert, belastet und abgeschreckt,
sondern er wird herangezogen, wenn er in Amt und Würden ist, wenn er einen Verdienst hat. Und da ist es ein Gebot der Gerechtigkeit, dass er dann einen Teil dessen an die Gesellschaft zurückgibt, was ihm die Gesellschaft zur Verfügung gestellt hat.
Ich habe damit gerechnet, dass ich Sie nicht überzeugen kann. Deshalb will ich noch ein paar philosophische und ökonomische Grundautoritäten bemühen.
Wahrscheinlich hilft bei Ihnen nichts anderes, als sich auf Autoritäten zu beziehen. Ihre eigenen akzeptieren Sie ja nicht: den Kollegen Glotz und Frau Vogt. Die kann ich jetzt auch nicht mehr zitieren; Ihre Landesvorsitzende hat ihre Meinung ja geändert.
Aber lassen wir das. – „Die Gegenargumente“ – sagt Professor Starbatty, Ökonom in Tübingen – „beruhen im Wesentlichen auf Denkfehlern.“
Ich gebe das nur wieder; Sie können ihn angreifen. Machen Sie das mit ihm aus.
Wenn das Argument stimmen soll, dass Hochschulausbildung ein spezifisches Gut ist – Bildung als Bürgerrecht – und dass diejenigen, die dieses Gut in Anspruch nehmen und anschließend mehr verdienen, ihren Beitrag über ihre hohe Steuerbelastung wieder zurückgeben, dann – sagt Starbatty – brauchen wir ein zweigeteiltes Steuersystem, nämlich einen hohen Steuersatz für Akademiker und einen niedrigen, linearen für den einfachen Bürger, für Nichtakademiker.
Aber zu dieser Konsequenz hat sich noch niemand bekannt.
Den zweiten Denkfehler haben Sie, Frau Bregenzer, wieder begangen. Neulich hat ihn auch der ehemalige Bundeskanzler Schröder vorgetragen, nämlich: Er als Sohn einer Kriegerwitwe hätte kein Studium aufnehmen können.
Das Argument von Starbatty – und ich bitte, das wirklich einmal zu würdigen – ist: Es geht nicht darum, Begabte auszuschließen – für diese haben wir ein Stipendiensystem –,
sondern es geht darum, die Hochschulfinanzierung gerecht zu verteilen. Damit es auch die Linken und die, die sich dazu rechnen, verstehen,
beruft Starbatty sich auf Karl Marx. Jetzt zitiere ich einmal, was Karl Marx gesagt hat.
In seiner Kritik des Gothaer Programmentwurfs schreibt Karl Marx:
Wenn in einigen Staaten … auch „höhere“ Unterrichtsanstalten „unentgeltlich“ sind, so heißt das faktisch nur,
jetzt tritt die Diktion von Karl Marx klar zutage –
den höheren Klassen ihre Erziehungskosten aus dem allgemeinen Steuersäckel bestreiten.
Wenn Sie die Interessen der niederen Klassen vertreten wollen und das Massenelend anführen, dann haben Sie Karl Marx falsch verstanden.
Ich höre Sie nicht. Sie geifern zu sehr. Die weibliche Stimme ist in der Tonhöhe etwas höher, deshalb ist sie immer etwas unangenehmer. Ich habe Sie überhaupt nicht verstanden, weil Sie zu sehr gegeifert haben.
Abschließend – das akzeptieren Sie hoffentlich noch – möchte ich Immanuel Kant zitieren. Immanuel Kant sagt zu unserer Problematik – wenn das Studium als Geschenk des Steuerzahlers offeriert wird –:
Der zum ordentlichen Zahlen angehaltene Zuhörer wird dadurch gewissermaßen immer auch zum Fleiß genötigt.
Der Mann hat Recht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema stand ja schon auf der Tagesordnung der letzten Plenarsitzung. Wären wir nicht im Parlament, sondern bei Film, Funk und Fernsehen, dann würde
der Kameraassistent jetzt die Klappe hochhalten und sagen: „Forschungsförderung, die zweite – Action!“ Am Ende müsste es heißen: „Fortsetzung folgt“, und das wäre auch gut so. Wissenschaft und Forschung sind nämlich unsere einzigen Rohstoffe. Deshalb ist Forschungsförderung die wichtigste Zukunftsstrategie.
Wir sprechen heute über die Bund-Länder-Vereinbarung, die den Weg frei gemacht hat für die bereits erwähnte Exzellenzinitiative zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an zentralen Hochschulen und den Pakt für Forschung und Innovation zugunsten der außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Auf die Schwierigkeiten und Geburtswehen auf dem Weg dorthin möchte ich nicht weiter eingehen. Die Fakten sind bekannt, ebenso wie der Inhalt der jetzt erzielten BundLänder-Vereinbarung. Das beschlossene Programm hat zum Ziel – ich zitiere –
den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Spitzen im Universitäts- und Wissenschaftsbereich sichtbarer zu machen.
Ich zitiere weiter: Bund und Länder wollen
eine Leistungsspirale in Gang setzen, die die Ausbildung von Spitzen und die Anhebung der Qualität des Hochschul- und Wissenschaftsstandorts Deutschland in der Breite zum Ziel hat.
Das hört sich sehr gut an, und das ist auch sehr gut, wenigstens dem Grundsatz nach.
Wir sprechen über ein Programm. Ein Programm ist laut Duden eine „schriftliche Bekanntmachung“ oder ausführlicher „die Darlegung von Grundsätzen zur Erreichung eines gesteckten Zieles“. Man könnte jetzt eine Anleihe bei Lenin machen
und sagen: Programm ist gut, Finanzierung ist besser.
Schauen wir also auf das Geld. Wie viel ist es? Wer bezahlt es?
Laut Abkommen ist das Programm auf ein Volumen von insgesamt 1,9 Milliarden € angelegt und hat eine Laufzeit bis Ende 2011. Dabei sind die Kosten zu 75 % vom Bund und zu 25 % von den Ländern zu tragen.
Jetzt einmal ehrlich: Wenn unsere Zukunft von Wissenschaft und Forschung abhängt, dann sind 1,9 Milliarden €, auf sechs Jahre angelegt, eigentlich etwas wenig. Zumindest sollte man sich nicht der Illusion hingeben, dass mit diesen Mitteln der bleibende Durchbruch zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands erzielbar sei.
Natürlich kenne ich die Situation der öffentlichen Haushalte genauso wie Sie. Man muss sich ja schon fragen: Wer gibt
die Garantie, dass der Bund – gewissermaßen, finanzpolitisch gesehen, „der kranke Mann von Berlin“ – für die 1,9 Milliarden € einsteht? Greifen Sie doch einmal Hans Eichel in die Taschen, wenn er nackt und bloß vor Ihnen steht! Das gilt angesichts des 25-prozentigen Länderanteils natürlich auch für unseren Freund Gerhard Stratthaus. Ich weiß, das ist vielleicht nicht unbedingt ein sehr ästhetischer Anblick,
aber ich möchte meine Ausführungen auch nicht als Ausdruck des Pessimismus verstanden wissen. Der Kassandraruf ist auch kein Zukunftsprogramm. Auf jeden Fall ist der Landeshaushalt 2005/2006 beschlossen; das stimmt. Wenn Anlaufkosten erst in der zweiten Hälfte 2006 anfallen, dann vertraue ich darauf, dass der neue Landtag der Wissenschaft und der Forschung denselben hohen Stellenwert einräumt, den ihnen fakultäts- und fraktionsübergreifend der bisherige Landtag eingeräumt hat.
Meine Damen und Herren, die baden-württembergischen Universitäten sind auf den beginnenden Wettbewerb bestens vorbereitet. Es ist gut zu hören, dass die Hochschulen ihre Anträge schon in der Schublade liegen haben und nur noch auf den Startschuss warten. Ich möchte mich der Forderung, die auch hier geäußert wurde, anschließen, dass die Auswahl wissenschaftsbezogen erfolgt und nicht nach Regionalproporz. Unsere Universitäten sind gut aufgestellt. Sie liegen bei den Rankings regelmäßig unter den ersten zehn. Das wird sich auch bei der Exzellenzinitiative widerspiegeln.
Was die Wettbewerbskriterien und die Auswahl- und Entscheidungskriterien anlangt, ist die Politik gut beraten, dem Sachverstand der wissenschaftlichen Entscheidungsgremien den Vortritt zu lassen. Die sechs Seiten umfassende Ausformulierung der Bund-Länder-Vereinbarung ist dafür ein guter Rahmen.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Die Ausgangsbasis für Wissenschaft und Forschung ist in Baden-Württemberg gut. Gemessen an den Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklung im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt, zählt unser Land mit einer Quote von 3,9 % zur forschungsintensivsten Region Europas. Zum Vergleich: Deutschland insgesamt 2,5 %, USA 2,9 %, Baden-Württemberg, wie gesagt, 3,9 %. Da kann man sagen: Weiter so, Baden-Württemberg!
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die vorliegenden Anträge stammen sämtlich aus dem Jahre 2003. Sie stehen kurz vor der Pensionsgrenze und betreffen drei unterschiedliche Themen, nämlich die Hochschulbauförderung, die Forschungsförderung und das BAföG. Was haben die drei Gebiete miteinander zu tun? Direkt eigentlich wenig, wenn man vielleicht davon absieht, dass eine gemeinsame Klammer darin besteht, dass die Finanzierung in einem problematischen föderalen Mischmaschbereich angesiedelt ist. Man könnte deshalb wohl das Schwergewicht der Erörterung darauf legen, dass man diesen problematischen Finanzierungsrahmen beleuchtet.
Von der Sache her hätten alle drei Themen allemal eine ergiebige und ausführliche Erörterung verdient. Es handelt sich um gesellschaftspolitisch und hochschulpolitisch eminent zentrale Fragen. Dafür fünf Minuten Redezeit vorzusehen wird dem überhaupt nicht gerecht.
Ja. Da sich das Parlament das nun aber mal angetan hat, bin ich auch in einer schwierigen Lage, allerdings in einer etwas besseren als Sie, Herr Fischer, denn ich kann mich schon jetzt den richtigen, abgestimmten und zutreffenden Ausführungen des Herrn Wissenschaftsministers anschließen.
Meine Damen und Herren, trotzdem möchte ich einige Issues festhalten.
Nein, nein. Wir haben das vorher beraten.
Erstens: Für uns ist die Modernisierung der föderalen Staatsordnung ein zentraler Baustein zur Verbesserung der Reformfähigkeit der Bundesrepublik. Dazu – so meinen wir – müssen die Länder mehr originäre Kompetenzen erhalten, insbesondere die umfassende Kompetenz für die Bildung, besonders auch für die Hochschulbildung.
Zweitens: Die bisherige Gemeinschaftsaufgabe für den Hochschulbau muss entfallen. Hier sind wir wahrscheinlich einer Meinung. Auch der Bundesrechnungshof hat ja schon die Forderung vertreten, dass diese Gemeinschaftsaufgabe abzuschaffen ist. Zudem ist festzustellen, dass der Bund schon längst nicht mehr ausreichende Mittel zur Kofinan
zierung aller vom Wissenschaftsrat vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verfügung stellt. Wir versprechen uns von einer Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe und einer Überführung in die originäre Landeskompetenz eine stärkere Flexibilisierung und Beschleunigung der Planung und Abwicklung der Bauvorhaben.
Drittens: Das BAföG – da stimme ich mit Ihnen überein, Frau Kollegin Bauer – müssen wir in einem Gesamtzusammenhang der Studienfinanzierung und in Abstimmung mit vielen Aspekten regeln, keine Frage. Derzeit bezahlen der Bund 65 % und das Land 35 %. Wenn sich der Bund bereit erklären würde, die Gesamtfinanzierung zu übernehmen, würden wir sicher keine Einwendungen dagegen erheben.
Niemand – jetzt muss ich Ihnen widersprechen, Frau Bauer – denkt daran, das BAföG als solches ohne die von mir angesprochene Neuorientierung und Neuregelung abzuschaffen. Anders lautende Meldungen sind Fehlinterpretationen. Sie sind der Versuchung, solche Fehlinterpretationen vorzunehmen, gerade eben wieder erlegen.
Eines muss noch festgehalten werden. Diesen Punkt möchte ich doch nicht überspringen. Niemand darf aus finanziellen Gründen davon abgehalten werden,
bei einer entsprechenden Begabung ein Hochschulstudium aufzunehmen.
Das ist ein wichtiger Grundsatz. Ich glaube, darüber sind wir alle uns einig.
Viertens: Bei der Forschungsförderung hat sich die Gemeinschaftsaufgabe im Großen und Ganzen bewährt. Das zeigen auch die nach langen Geburtswehen erreichten Ergebnisse der so genannten Exzellenzinitiative. Ich möchte Ihnen, Frau Bauer, hier aber doch auch zum Teil widersprechen. Ihre Interpretation ist sehr eigenwillig, wenn Sie meinen, wir hätten auf dem Schlauch gestanden. Wenn wir das getan haben, dann hat das Ergebnis für uns gesprochen. Denn wir haben jetzt ein Ergebnis erreicht, das sich sehen lassen kann und das sich meilenweit von dem Konstrukt unterscheidet, das Frau Bulmahn uns vorgelegt hat.
Diese Initiative verbessert den Wettbewerb. Sie ist ein guter Beitrag für den Hochschulbereich. Sie stärkt die Spitzenförderung. Wir haben uns insofern durchgesetzt. Ich möchte mich ausdrücklich dem von Ihnen ausgesprochenen Dank an den Herrn Wissenschaftsminister anschließen.
Wie das bundesdeutsche Hochschulranking zeigt, sind unsere baden-württembergischen Hochschulen für diesen Wettbewerb bestens aufgestellt. Wir versprechen uns davon erhebliche Verbesserungen, und wir glauben, dass unsere Hochschulen die Nase vorn haben werden.
Ich möchte – wenn ich darf, Herr Präsident – noch einen letzten Gedanken einbringen. Gerade die letzte Auseinandersetzung um die Bund-Länder-Finanzierung hat die Pro
blematik der Mischfinanzierung aufgezeigt. Es muss doch das Ziel sein, dass der, der bezahlt, auch mitbestimmen darf. Sonst liegt die Versuchung nahe – und die Bundesregierung ist dieser Versuchung schon mehrfach erlegen –, dass man irgendeine Idee in die Welt setzt und mit Teilversprechungen die Erwartung weckt, dass andere bezahlen – und sei es auch nur den Rest oder die Folgekosten. Auf diese Weise lässt sich sehr leicht Politik machen. Denn wer freut sich nicht, wenn Geld in Aussicht gestellt wird? Schließlich gilt ja auch in der Politik der Grundsatz: Ein Onkel, der etwas mitbringt, ist besser als eine Tante, die nur Klavier spielt.
Wenn aber das Mitbringsel zum Teil zulasten anderer Haushalte geht, dann, meine Damen und Herren, ist es vielleicht doch besser, wenn der Bund als „Tante“ nur Klavier spielt und nicht als „Onkel“ etwas mitbringt, wofür die Verwandtschaft erst noch zahlen muss.
Ich komme zum Schluss.
Der letzte Satz.
Gut, ich komme zum Schluss. Ihr Wort in Gottes Ohr.
Meine Damen und Herren, auf jeden Fall möchte ich festhalten: Bund-Länder-Mischfinanzierungen können leicht zu Fehlanreizen und zu mehr Bürokratie führen und dadurch die Fähigkeit zur Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen erschweren. Unser Ziel muss deshalb sein, den Ländern die originäre Zuständigkeit für die Hochschulen zu erhalten. Das klärt die politische Verantwortung, das tut unseren Hochschulen gut, und es tut auch dem Land BadenWürttemberg gut.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst und damit auch als Leiter der angesprochenen Sitzungen ein paar Sätze sagen.
Von der Geschäftsordnung und der Verfassung ist ein bestimmtes parlamentarisches Verfahren vorgegeben. Dieses Verfahren wurde korrekt eingehalten.
Wir haben in der ersten Lesung zur Kenntnis nehmen können, wie die Fraktionen zur Thematik stehen. Es bestand ausführlich Gelegenheit, sich darzustellen.
Die angesprochenen Institutionen waren am staatlichen Anhörungsverfahren beteiligt. Wie erwähnt, sind umfangreiche Materialien bei uns eingegangen. Mehrfach – ich nehme an, bei allen Fraktionen – stattgefundene Gespräche haben die Möglichkeit eröffnet, den Kontakt in der Sache zu vertiefen. Man kann also nicht sagen, es sei ein „Affront gegen die zu der Ausschusssitzung eingeladenen Gäste“, wenn sie nur eine zeitlich befristete Möglichkeit der konzentrierten Darstellung hatten.
Ich habe damals in der Sitzung auf die Funktion einer solchen Anhörung im Ausschuss hingewiesen.
Die Durchführung einer Anhörung war ja nicht zwangsweise vorgeschrieben, sondern ist auf Wunsch der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD erfolgt.
Ich habe in der Ausschusssitzung auf die Parallele zum Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hingewiesen, zum Teil unter Heiterkeit der Anwesenden. Beim Verfassungsgericht ist es absolut üblich, dass zur Verdeutlichung für die Öffentlichkeit noch einmal dargestellt wird, wie die Parteien den Streitgegenstand betrachten und bewerten, und im Anschluss daran in der Tat das Gericht in der Regel sein Urteil fällt.
Es ist also niemand zu kurz gekommen. Es liegt kein „Affront gegen die geladenen Gäste“ vor, ganz im Gegenteil.
Wenn Sie sagen, wir hätten in der Ausschusssitzung nicht über jeden einzelnen Antrag diskutiert – es waren 72 Anträge –, dann haben Sie Recht.
Aber das war auch nicht nötig, weil die Meinungen der Fraktionen mehrfach und hinreichend deutlich zum Ausdruck gekommen sind.
Sie mögen zwar beklagen, dass wir Ihren Anträgen nicht zugestimmt haben. Wir stimmen Ihren Anträgen aber nicht deshalb zu, weil Sie der Meinung sind, man müsste dies tun. Die parlamentarische Grundentscheidung hier im Hause ist klar: Wenn wir etwas sachlich nicht für richtig halten, nehmen wir unser Recht in Anspruch, anderer Meinung sein zu dürfen.
Ich bin ja bereit, stundenlang zu diskutieren, wenn ich am Ende zu einem anderen Ergebnis komme. Aber wenn ich eine feste Meinung habe, dann nehme ich mir auch das Recht, Nein zu sagen.
Ich bin auch ein Vorsitzender, der relativ rigide die Sitzung leitet. Aber jedes Orchester hat den Dirigenten, den es verdient.
Insofern muss ich sagen: Wenn unter meiner Leitung eine Ausschusssitzung nur eine Stunde dauert oder ein Gesetzentwurf im Umfang von 380 Seiten
in zwei Stunden abgehandelt wird, dann betrachte ich dies als ein Kompliment.
Aber Sie haben ja heute – das ist Ihr gutes Recht – die Möglichkeit, hier bei unbeschränkter Redezeit Ihre Meinung ausführlich kundzutun.
Ich will es inhaltlich nicht verlängern, sondern nur noch einmal sagen: Was wir heute verabschieden, ist in der Tat eine wesentliche Veränderung, ein Meilenstein in der Hochschulentwicklung, gar keine Frage. Stichworte wie Autonomie, Flexibilität, Profilbildung und Wettbewerb wurden genannt. Wir sagen, wir möchten die Hochschullandschaft zukunftsgerecht machen. Wir beziehen uns auf die ausgezeichnete Ausgangssituation, und wir möchten dies für die Zukunft garantieren. Das ist doch das, was wir wollen, und das wird hinreichend deutlich.
Ich hätte die herzliche Bitte: Geben Sie doch diesem Gesetz eine Chance.
Nur weil Sie in Details anders argumentieren, kann das für uns doch kein Grund sein, dem nachzugeben.
Was mich etwas erstaunt, wenn ich es jetzt verfolge, das ist die teilweise zum Ausdruck kommende Rückwärtsgewandtheit Ihrer Argumentation.
Man kann nun darüber diskutieren, was vorn und hinten ist. Aber ich habe den Eindruck, dass Sie in manchen Partien sehr stark rückwärts gewandt argumentieren.
Ich kann das auch verstehen. Wer reformiert, provoziert Widerstand. Das ist auf jedem Gebiet festzustellen.
Wenn Sie diejenigen fragen, die davon betroffen sind, dann kriegen Sie Antworten von Befangenen, das ist doch ganz normal. Wenn Sie die Situation eines Adressaten ändern, dann wird er nicht „Hurra!“ schreien, das ist ganz logisch. Das muss man in Kauf nehmen.
Auf noch etwas muss ich hinweisen. Wir haben als Land und als Parlament auch eine Finanzverantwortung. Der Hochschulhaushalt ist einer der stärksten Einzeletats im Landeshaushalt: 3 Milliarden € im Jahr. Hier müssen wir schon gewisse Garantien auch organisatorischer Art einrichten, damit dies in einem bestimmten Rahmen erfolgt.
Insofern kann man der Autonomie in organisatorischer Hinsicht nicht unbeschränkte Freiheit einräumen. Das geht nicht. Es muss schon eine Garantie da sein, dass mit dem Geld, das der Steuerzahler zur Verfügung stellt, tatsächlich in geordneten Bahnen mit gesicherten Strukturen gearbeitet wird.
Wenn Sie sagen, Sie wollten die Wahl des Rektors von allen durchführen lassen, dann kann ich Ihnen sagen: Dann kriegen Sie keinen starken Rektor, sondern dann kriegen Sie einen schwachen Rektor. Das hat die Vergangenheit in Berlin usw. gezeigt. Dann muss er es jedem recht machen.
Deshalb muss ich Ihnen sagen, davor möchte ich dringend warnen.
Lassen Sie mich noch Folgendes nennen: Der Vertreter der Rektorenkonferenz hat in der Tat, wie hier schon mehrfach ausgeführt, ein Zitat gebracht, wonach man zu einem Pferd nicht Fahrrad sagen solle.
Wer so etwas sagt, hat sicher die Lacher auf seiner Seite, aber nur die uninformierten Lacher.
Wenn Sie einmal in meiner Vorlesung gewesen wären, dann würden Sie einen Satz von mir kennen, nämlich: Ein Blick in das Gesetz beseitigt manchen Zweifel. Schauen wir doch mal in das Gesetz. In § 15 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes wird gesagt, welches die zentralen Organe der Hochschule sein sollen: der Vorstand, der Senat, der Aufsichtsrat.
Ich bin gleich am Ende meiner Ausführungen; dann beantworte ich jede Zwischenfrage.
Wenn man einen Paragrafen liest, dann sollte man nicht nur den ersten Absatz, sondern auch den zweiten Absatz lesen. Denn dort finden wir, dass in der Grundordnung bestimmt werden kann, dass der Vorstand die Bezeichnung „Präsidium“, „Rektorat“ oder andere hochschulgemäße Bezeichnungen übernehmen kann,
dass sich das hauptamtliche Vorstandsmitglied, wie bisher, „Kanzler“ nennen kann – oder natürlich „Kanzlerin“ – und dass der Aufsichtsrat auch andere hochschulspezifische Bezeichnungen führen kann. Jetzt frage ich Sie: Wenn sich ein Vertreter einer Rektorenkonferenz in Kenntnis dessen – ich denke, dass er dies weiß – vor einem Hochschulausschuss hinstellt und sagt, man müsse zu einem Pferd „Fahrrad“ sagen, dann habe ich wenig Verständnis für eine solche Äußerung.
Jetzt dürfen Sie gern noch eine Zwischenfrage stellen.
Nein, ich habe gesagt: Er hat es hoffentlich gelesen. Deshalb habe ich mich sehr gewundert, dass er so geantwortet hat.
Ich sehe keine Fragen mehr.
Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das heute in zweiter Lesung zu verabschiedende Gesetz über die Neuregelung der Hochschulzulassung ist einer der verschiedenen Bausteine, mit denen zum 1. Januar nächsten Jahres eine neue, moderne Hochschullandschaft geschaffen werden soll. Zweck, Inhalt und Ziel des Gesetzes wurden in erster Lesung ausführlich dargestellt und trotz einiger Detailkritik von allen Fraktionen als ein Schritt in die richtige Richtung begrüßt.
Der Wissenschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf beraten und einstimmig die Empfehlung an das Plenum verabschiedet, dem Gesetzentwurf in der jetzt vorliegenden Fassung zuzustimmen. Auch vonseiten der Hochschulen wurden die Veränderungen begrüßt. Verschiedene Anregungen und Änderungswünsche haben im Laufe des Verfahrens Eingang in den Entwurf gefunden.
Meine Damen und Herren, worum geht es? Auf einen kurzen Nenner gebracht: Die Hochschulen können ihre Studenten weitgehend selbst auswählen, und umgekehrt können die Studenten ihre Hochschule aussuchen. Für Baden-Württemberg bedeutet dies, dass künftig nur noch ca. 3 % der Studienanfänger durch die ZVS zugeteilt werden. Das wird die Hochschullandschaft kräftig verändern in Richtung zu mehr Wettbewerb, mehr Flexibilität und verstärkter Profilbildung sowie gestärkter Autonomie. Kurz gesagt: Das Gesetz bedeutet einen markanten Schritt in Richtung Modernisierung. Die bisherige Funktion der ZVS ändert sich, aus einem zentralen bürokratischen Steuerungsorgan wird eine bloße Serviceagentur für die jeweilige Hochschule, und das ist gut so.
Nun lassen sich bekanntlich alle Dinge dialektisch von zwei Seiten beleuchten – oder einfacher formuliert: In jeder Sup
pe kann man auch ein Haar finden –, und natürlich ist auch bei diesem Gesetz noch das eine oder andere anzumerken. Da ist einmal der Hinweis auf die zusätzlichen Kosten und den Mehraufwand für den Lehrkörper. Dieser gesteigerte Einsatz ist aber der Sache angemessen und auch zumutbar.
Auch wurde angemerkt, zu viele Regelungen im Detail seien einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung überlassen. Dem möchte ich entgegenhalten: Genau das ist der richtige Weg. Das Gesetz enthält in der Tat nur zwei Artikel, von denen einer den Zeitpunkt des Inkrafttretens bestimmt.
Nebenbei: Ich wünschte mir, mehr Gesetze erhielten das Prädikat, alles in wenigen Bestimmungen zum Ausdruck zu bringen. Der Vorteil einer konzentrierten Gesetzesfassung lässt sich gerade am vorliegenden Fall beispielhaft erläutern. Die zentrale Aussage enthält die Gesetzesnorm, die Details kommen in die Rechtsverordnung, damit man flexibel auf die Erfordernisse der Praxis reagieren kann. Das wird auch notwendig sein. Es ist vorgesehen, das Verfahren zu evaluieren und erforderlichenfalls zu verbessern. Diese Methode ist als gängige Staats- und Verwaltungspraxis von Artikel 80 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes gedeckt. So wird zum Beispiel zu überprüfen sein, wie hoch man die Quote für die Endauswahl der Bewerber ansetzt. Im Übrigen muss dabei aber immer bedacht werden, dass alle Regelungen auf ihre Gerichtsfestigkeit zu überprüfen sind.
Meine Damen und Herren, dieser Tage wurde erneut das hohe Ranking unserer baden-württembergischen Hochschulen bestätigt; ich verweise zum Beispiel auf einen Presseartikel in der „Welt“. Wir wollen, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Ein Beitrag dazu ist dieser Gesetzentwurf. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.
Frau Kollegin Berroth, Sie haben Ihre Ausführungen unter anderem damit begründet, dass der Führerschein sehr teuer sei. Das mag richtig sein. Aber gehen Sie mit mir auch einig, dass Sie bei Ihren eigenen Ausführungen davon ausgehen, dass der Führerschein auch mit 17 Jahren gemacht werden muss, sodass Sie die gleichen Aufwendungen mit 17 Jahren haben wie mit 18 Jahren?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist selten, dass unter Tagesordnungspunkt 1 einer Landtagsdebatte die Hochschulpolitik diskutiert wird.
Darauf komme ich gleich zu sprechen. – Das liegt einfach daran, dass im Vergleich zu den Sonntagsreden die Bedeutung der hochschulpolitischen Argumentation im Geschäftsgang geringer ist. Sie hat auch wenig Spektakuläres und nichts Sensationelles. Insofern ist es gut, dass Sie nicht gekleckert, sondern geklotzt und gleich drei Anfragen eingebracht haben. Ob das eine Fleißarbeit wurde, kann dahinstehen. Wenn über Gutes berichtet wird, dann berichtet man darüber gerne. Insofern ist es richtig.
Wir dürfen auch darauf hinweisen, dass wir ebenfalls verschiedene parlamentarische Vorhaben auf den Weg gebracht haben. Wenn man die Ankündigungen des Ministers noch hinzunimmt, dann kann man sagen: Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. In der Tat, die Hochschulpolitik wird uns in den kommenden Monaten, wahrscheinlich über mehr als ein Jahr hinweg, beschäftigen, und das ist auch gut so.
Nun, was ist das Essenzielle der heutigen Debatte? Herr Pfister hat es gesagt: Baden-Württemberg nimmt eine Vorreiterposition ein. Baden-Württemberg steht gut da. Unsere Hochschulen haben in allen Rankings einen hervorragenden Platz. Als ich das bei meiner letzten Wortmeldung sagte, hat ein Kollege von der Opposition gesagt, er könne es nicht mehr hören. Ich meine, man kann das nicht oft genug hören. Positive Dinge sollte man auch wiederholt sagen dürfen.
Wir stehen vor großen Herausforderungen in der Hochschullandschaft. In der Tat sind Wettbewerb, Zukunftsfähigkeit und alle diese Dinge, die in der Debatte heute angesprochen wurden, zentrale Anforderungen, die uns herausfordern. Zwei Dinge will ich ansprechen.
Einmal zur Autonomie: Es ist richtig, dass – wie ich vernommen habe – alle Fraktionen übereinstimmend der Auffassung sind, dass den Hochschulen mehr Autonomie zukommen sollte. Wenn dem aber so ist, dann darf man nicht beklagen, wenn die Autonomie bestimmte Ergebnisse zur Folge hat.
Man kann also dann, wenn einem das Ergebnis der autonomen Entscheidung nicht gefällt, nicht nach Interventionen rufen. Das muss man dann akzeptieren.
Beispielhaft erleben wir das jetzt in Stuttgart bei der Geschichte, die Sie erwähnt haben, Frau Bauer. Aber als Sie geredet haben, wurde ich an Goethes Vorspiel im Theater erinnert, wo es heißt: „Kommst du nur immer anzuklagen?“ Sie haben nicht nur geklagt, Sie haben auch zerredet. Jetzt nehmen Sie doch einmal das Positive. Sie sind doch so eine schmucke Person!
Jetzt seien Sie doch einmal positiv und nehmen Sie das Erfreuliche entgegen, das man feststellen kann.
Auf der anderen Seite muss man bei der Autonomie natürlich auch Folgendes bedenken: Sind Autonomie und die demokratische Hinführung, die eine Autonomie ermöglicht, immer geeignet, die erforderliche Effizienz und die wünschenswerte Zielführung zu garantieren? Nehmen Sie das Verhältnis zwischen Lehre und Forschung. Die große Frage wird sein – und darauf müssen wir auch ein Augenmerk richten –: Ist es den Hochschulen in Zukunft möglich, in dem Spannungsfeld zwischen Forschung und Lehre tatsächlich ein ausgewogenes Verhältnis zu erreichen?
Noch zwei Sätze, Herr Präsident; die anderen haben auch ein bisschen überzogen.
Studiengebühren: Wir sind uns offensichtlich einig, dass unter bestimmten Voraussetzungen Studiengebühren ein sinnvolles Instrument sind.
Auch die Hochschulrektoren haben uns dies bei der Anhörung bestätigt. Ich habe nie verstanden, weshalb man von einem Daimler-Arbeiter verlangt, dass er seine Steuern dafür erbringt, dass jemand gebührenfrei eine A-13-Karriere vorbereiten kann.
Noch vor Jahren wurde man mit der sozialen Keule erschlagen, wenn man überhaupt nur den Gedanken an Studiengebühren gefasst hat.
Die Diskussion um die Verwaltungsgebühren hat sich ein bisschen beruhigt. 40 € pro Semester – bleiben wir doch lebensnah – sind zehn Schachteln Zigaretten.
Daraus eine Theorie von der Verelendung der Studenten zu entwickeln fällt sehr schwer. Ich muss Ihnen auch sagen – heute ist das Wort nicht gefallen; Herr Palmer, Sie spreche ich an –: An die Verelendung der Studenten glaube ich nur unter zwei Voraussetzungen: erstens wenn ich im Umkreis von 5 km um die Universität einen Parkplatz und wenn ich abends in der Kneipe einen Sitzplatz finde.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Verehrte Kollegin Bauer, von wegen Wartestellung! Baden-Württemberg ist ein reformfreudiges Land, insbesondere und gerade auf dem Gebiet der Hochschulgesetzgebung. Ich erinnere an die verschiedenen Reformvorhaben, die wir in den vergangenen Legislaturperioden umgesetzt haben
und die die Hochschullandschaft spürbar verändert haben. Wir wollen auf diesem Wege fortfahren.
Wir wollen dabei aber verständlicherweise unsere eigenen Vorstellungen verwirklichen. Schließlich ist das Hochschulrecht, schließlich sind Wissenschaft und Forschung ureigenste landespolitische Themen. Dass wir dabei sehr erfolgreich waren und sind und uns hinter niemandem, schon gar nicht hinter anderen Bundesländern zu verstecken brauchen,
zeigt eindrucksvoll das laufende Ranking, das unsere Hochschulen durchweg an vorderster Stelle platziert.
Ich kann sagen, die Hochschullandschaft in Baden-Württemberg ist gut aufgestellt und braucht keinen Vergleich zu scheuen.
Nun betrifft das heutige Thema das Dienstrecht und somit die Rahmengesetzgebung des Bundes. Es ist sicher kein Geheimnis, dass wir dabei einem Teil der Regelungen distanziert gegenüberstehen. Ich verweise hier auf die Tatsache, dass ja eine Klage gegen das Hochschulrahmengesetz anhängig ist, sodass nicht sicher ist, ob diese Veränderungen wirklich Bestand haben werden. Wir wissen es nicht. Ich erinnere an den alten Spruch: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Warten wir das Urteil ab. Aber auf jeden Fall müssen wir dies zur Kenntnis nehmen.
Wenn man dann noch den vom Bund vorgegebenen Zeitraum für die Umsetzung, nämlich eine Dreijahresfrist, betrachtet, so muss man sagen, dass eigentlich kein Grund für Hektik oder übertriebene Eile besteht. Vielmehr ist es im Interesse der Sache, im Interesse des Landes und im Interesse der Hochschulen angebracht, den Zeitrahmen auszuschöpfen, um auch unter Berücksichtigung des aus unserer Sicht Erforderlichen das Beste daraus zu machen. Deshalb halte ich es durchaus für realistisch und angemessen, dass die Regierung, wie angekündigt, den weiteren Ablauf so vorsieht, dass die Überleitung, so sie erfolgen sollte, zum 1. Januar 2005 in Kraft treten könnte. Dem Land und den Hochschulen entstehen dadurch keine Nachteile, denn die Hochschulen können entsprechende Stellen nachträglich in Juniorprofessuren umwidmen. Wichtig ist bei dieser Umsetzung vor allem eine enge Abstimmung mit den betroffenen Institutionen, also eine Einbeziehung der Hochschulrektorenkonferenzen in die Entscheidungsfindung.
Was die Ausgestaltung der Juniorprofessuren anlangt, sind drei Dinge sachlogisch zu regeln – sie wurden schon genannt –: erstens Berufung und Ernennung, zweitens Zwischenevaluation und drittens der anschließende Übergang zur Vollprofessur.
Nun nennen Sie in Ihrem Antrag eine Reihe von Dingen, für die wir durchaus offen sind. Teilweise müssen wir aber
über Ihre Vorschläge noch reden und sie sehr sorgfältig abwägen. So muss zum Beispiel bedacht werden, dass der Qualifikationsweg zu einer Professur zum Teil von den Spezifika der verschiedenen Fächer abhängt. Und dass die dienstrechtliche Stellung eines Juniorprofessors zeitlich so bemessen sein muss, dass sie dem Weiterqualifizierungscharakter dieser Stelle entspricht, ist eine Selbstverständlichkeit. Deshalb meinen auch wir, dass für die erste Phase vier und für die zweite Phase sechs Semesterwochenstunden das angemessene Maß der Lehrverpflichtung darstellen.
Mit den Vorgaben des HRG zu den Einstellungsvoraussetzungen und zur dienstrechtlichen Stellung können wir leben. Für die Berufung kann man ein vereinfachtes Berufungs- und Auswahlverfahren vorsehen. Einzelheiten müssen, wie gesagt, noch abgestimmt werden.
Auch dürfte es unstrittig sein, dass für positiv evaluierte Jungprofessoren die normalerweise vorgesehene Befristung bei der Berufung auf die erste Vollprofessur nicht mehr erforderlich ist. Und dass dabei eine wichtige Zielsetzung sein muss, den Frauenanteil zu erhöhen, findet auch unsere Zustimmung. Natürlich ist es ein Problem – das haben wir in anderen Fällen schon diskutiert –, dass die Festlegung von Quoten mit der Forderung kollidiert, dass ausschließlich die Qualifikation maßgeblich sein darf.
Ein großes Problem – da sehe ich eigentlich eher die Bewährungsprobe – ist die dienstrechtliche Befristung und die Überführung in die anschließende Position. Hier muss man entsprechende Stellen zur Verfügung haben, notfalls durch Umschichtung, aber es wäre naiv – –
Ich komme gleich zum Ende. Darf ich gerade den Gedankengang noch zu Ende führen?
Angesichts der jetzigen Haushaltslage besteht wenig Anlass zu Euphorie. Das Thema ist komplex. Es kann hier nicht erschöpfend, schon gar nicht in fünf Minuten, diskutiert werden. Auch wenn die vom Bund gemachten Vorschläge nicht in allen Punkten unsere Zustimmung finden, werden wir sie trotzdem umsetzen, so das Bundesverfassungsgericht dies auch so sieht. Ein Gesetz braucht ja nicht geliebt zu werden; es genügt, wenn es beachtet wird. Aber wir wollen bei der uns verbleibenden Gesetzgebungsautonomie schon unsere eigenen Vorstellungen zum Ausdruck bringen. Das sind wir als Anwalt der Hochschulen unserem Land schuldig.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der heute zu beschließende Gesetzentwurf hat es in sich. Ich wage die Prognose, dass dieses Gesetz die hochschulpolitische Landschaft grundsätzlich verändern wird. In Zukunft werden die Hochschulen ihre Studenten selber auswählen, und die Studenten werden sich ihre Hochschule auswählen.
Das wird in einem Bereich, der bisher von einer ausgesprochenen Monopolsituation gekennzeichnet war, automatisch
zu einer Wettbewerbssituation führen, und dies wird zwingend zu mehr Profilbildung führen. Der Wettbewerb wird zwangsläufig zur Bestenauslese führen, was wiederum einen Motivationsschub zur Folge haben wird.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns einig in der Ausgangslage. Wer will etwas gegen Wettbewerb sagen, wer will etwas gegen mehr Motivation sagen, und wer will etwas gegen mehr Effizienz sagen? Antwort: niemand.
Deshalb ist es auch nicht überraschend, dass bei allen Fraktionen des Hauses Einigkeit in der Zielrichtung besteht. Dass Eignungsfeststellung und Auswahlrecht der Hochschulen sinnvoll sind, wird von keiner Fraktion bestritten. Der Dissens liegt deshalb lediglich auf dem Weg dahin und in der gewählten Methode.
Nun: Wie definieren wir die Ziele? Wir versprechen uns eine bessere Betreuungsmentalität der Lehrenden für die Lernenden, wir versprechen uns, dass durch das neue Verfahren die individuelle Begabung besser mit den Anforderungen des Studiengangs übereinstimmt, und wir versprechen uns in der Konsequenz davon kürzere Studienzeiten und geringere Abbrecherquoten. Wir versprechen uns auch mehr Leistungsanreize und eine Optimierung der Qualität.
Nun ist im Gesetzgebungsverfahren Kritik vonseiten der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE geübt worden. Sie bejahen die Zielrichtung, haben aber im Detail Kritik geübt. Nun kann man ja bekanntlich den Kopf so lange über der Suppe schütteln, bis man darin Haare findet.
Man kann über alles reden und zu unterschiedlichen Auffassungen gelangen. Trotzdem halten wir Ihre Kritik im Ergebnis für nicht so gewichtig, dass sie uns von unserer Auffassung abbringen könnte.
Kritikpunkt Nummer 1: Einschränkung der Autonomie. Meine Damen und Herren, Autonomie ist recht schön und gut, aber Autonomie hört dort auf, wo der Rechtsstaat anfängt. Mit anderen Worten: Das Ob und das Wie können nicht völlig in die Hochschulautonomie gegeben werden, weil dies zu einem Beschäftigungsprogramm für die Verwaltungsgerichtsbarkeit führen würde.
Konkret: Die Entscheidungen im Auswahlverfahren müssen gerichtsfest sein, weil es sich um Entscheidungen handelt, die in die Berufsfreiheit eingreifen und damit grundrechtliche Relevanz haben. Wer wie die Grünen, Frau Bauer, das Auswahlverfahren völlig in das Belieben der Hochschulen stellen will, der braucht sich nicht zu wundern, wenn von einem solchen Verfahren entweder gar nicht oder nur sehr spärlich Gebrauch gemacht wird.
Kritikpunkt Nummer 2: Mehrbelastung. Dieser Gesetzentwurf führe zu einer Mehrbelastung des Hochschulpersonals, haben Sie gesagt. Dem stimme ich uneingeschränkt zu, und ob die Gewinnung besserer Studenten über eine Verringerung der Abbrecherquoten zu Einsparungen führen wird, die den Mehraufwand wettmachen, darf bezweifelt werden. Mehraufwand ist aber kein Argument gegen eine gebotene Maßnahme.
Einer berechtigten Forderung der Landesrektorenkonferenz haben wir durch einen in der Ausschussberatung eingebrachten Antrag Rechnung getragen. Damit ist es den Hochschulen möglich, sowohl bei Eignungstests wie auch bei Auswahlgesprächen aufgrund der Papierform eine Vorauswahl vorzunehmen, und dies wird zu einer merklichen Verringerung des Mehraufwands führen. Im Übrigen gilt: Wer Wettbewerb will – und die Landesrektorenkonferenz will dies –, der muss sich dem Wettbewerb stellen. Jede Veränderung muss Widerstände überwinden. Dies kann uns als Parlament nicht davon abhalten, das Erforderliche zu tun. Auch hier gilt das bekannte Wort, dass allem Neuen ein Zauber innewohnt.
Deshalb glaube ich nicht, dass wir eine Abwanderung von Studenten in andere Bundesländer befürchten müssen. Es wäre auch nicht das erste Mal, dass andere Länder auf einen Zug aufspringen, der von Baden-Württemberg aus abfährt. Schließlich wird die nicht aufzuhaltende Internationalität auch in diesem Punkt ein Umdenken bringen.
Zusammenfassend – meine Redezeit ist zu Ende –: Nach der Abwägung von allem Für und Wider sind wir für diesen Gesetzentwurf und stimmen ihm zu.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt diesen Gesetzentwurf. Wir werden ihm zustimmen.
Ich brauche auf die inhaltlichen Ausführungen zum Gesetz nicht einzugehen. Unsere Fraktion stimmt mit dem Herrn Minister überein. Wir begrüßen die Zielrichtung. Die Novelle stärkt die Autonomie. Sie fördert die Profilbildung, und sie führt auch zu mehr Wettbewerb. Auch die überwiegend positiven Stellungnahmen im Anhörungsverfahren zeigen sehr deutlich, dass hier ein Schritt in die richtige Richtung gemacht wurde.
Nur zu wenigen Aspekten im Detail. Der Herr Minister hat mit Recht betont, dass beim Auswahlverfahren sehr genau beachtet werden muss, dass das Verfahren und die darauf fußenden Entscheidungen gerichtsfest sind; denn es handelt sich immerhin um Entscheidungen mit grundrechtlicher Relevanz im Hinblick auf die Berufsfreiheit. Insofern kommt in der Tat der Rechtsaufsicht im Zuge der Sanktionierung der Satzungen eine starke Verantwortung zu. Ich begrüße, dass den Hochschulen hier in Form von Vorgaben eine Hilfe an die Hand gegeben wird.