Protokoll der Sitzung vom 19.06.2002

Wie wertvoll dieses Dreisäulenkonzept ist und welche Bedeutung es für uns hat, meine sehr verehrten Damen und Herren, zeigt ein Blick in andere Länder. Ich nenne vorrangig einmal England, wo sich zwischenzeitlich 80 % auf vier große Geschäftsbanken verteilen: die HSBC, die Barclays Bank, die Lloyds Bank und National Westminster. In England gibt es den Wettbewerb, den wir in Deutschland haben, nicht mehr. Dort müssen die Privatleute, Handwerker und Mittelstand deutlich höhere Gebühren bezahlen. Unsere Banken müssen mit wesentlich niedrigeren Margen rechnen. Dies deutet darauf hin, dass wir in Deutschland einen deutlich stärkeren Wettbewerb haben, als er in anderen Ländern besteht. Dieser deutlich stärkere Wettbewerb ist auf das öffentliche Bankenwesen zurückzuführen.

Nicht zuletzt erinnere ich an eine Äußerung des früheren Vorstandsvorsitzenden der Dresdner Bank, der immer darauf hingewiesen hat, dass die Aktienkurse der Privatbanken in Deutschland deswegen hinter den Kursen von Privatbanken anderer Länder zurückbleiben müssten, weil wir diesen engen und scharfen Wettbewerb mit den öffentlichen Banken in Deutschland haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das alles sind Gründe, weshalb wir von der CDU-Fraktion uns für das öffentliche Bankenwesen einsetzen. Wir wollen, dass sich die Veränderung der Bankenlandschaft in Baden-Württemberg so auswirkt, dass wir weiterhin öffentliche Banken haben, dass wir starke öffentliche Banken haben, dass wir die strukturschwachen Gebiete versorgen können und dass der Mittelstand versorgt ist. Vor allem wollen wir die Bankenlandschaft dadurch stützen und unterstützen, dass wir uns nicht aus der Landesbank zurückziehen und nicht an Privatisierung denken. Vielmehr wollen wir sie fördern, indem wir die notwendige Gesetzesgrundlage dafür schaffen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Zuge der EUVeränderungen wurden notwendige Anpassungsprozesse erforderlich. Diese Gesetzesprozesse sind nach vielfältigen Beratungen umgesetzt worden. Die Gewährträgerhaftung entfällt. Dazu gibt es entsprechende Paragraphen im Landesbankgesetz und im Sparkassengesetz. Die Anstaltslast ist so ausgestaltet, dass sie sich von der eines privaten Kreditinstituts nicht mehr unterscheidet, sodass sich der Träger so verhalten muss, wie sich auch ein privates Institut verhalten müsste. Damit sind die Grundlagen geschaffen, dass das öffentliche Bankwesen bei uns unter Berücksichtigung der Anforderungen der EU rechtskonform aufrechterhalten werden kann.

Ich bewerte namens der CDU-Fraktion diese Verständigung mit der EU-Kommission positiv. Wir haben damit erstens ich habe es gerade erwähnt Rechtssicherheit hergestellt. Das öffentlich-rechtliche Bankwesen steht da

mit im Einklang mit EU-Recht. Das öffentlich-rechtliche Bankwesen in Baden-Württemberg kann so, wie es jetzt ausgestaltet ist, fortbestehen, und das ist ich habe es eingangs dargelegt gut so.

Die Grundsätze sind damit in die Gesetzesvorhaben eingearbeitet. Deswegen unterstützen wir von der CDU-Fraktion diese Gesetzestexte und Gesetzesvorhaben zum Landesbankgesetz und zum Sparkassengesetz so, wie sie jetzt von der Regierung ausgestaltet worden sind.

Ein dritter Punkt erscheint mir wesentlich: Die Einheit zwischen Landesbank und Sparkassen bleibt durch diese Gesetzesänderungen gesichert. Wir haben damit weiterhin die Vorteile einer auch am Gemeinwohl orientierten öffentlichen Bankenlandschaft. Wir haben weiterhin die Partnerschaft zwischen Kommune und Land. Wir haben flächendeckende Präsenz. Nebenbei bemerkt, gibt es 25 000 Geschäftsstellen des öffentlich-rechtlichen Bankensektors. Privatbanken hingegen befinden sich nur noch an jedem zwanzigsten Ort mit einer Einwohnerzahl von bis zu 2 500 Einwohnern. Deshalb ist dies ein ganz wichtiger und wesentlicher Beitrag, der für breite Bevölkerungsschichten geleistet wird: die breite Präsenz in der Fläche.

Auch die Arbeitsplätze sind damit nicht nur in den Ballungsräumen gewährleistet, sondern auch in der Fläche. Die Regionalstruktur, wonach das, was in der Region erarbeitet wird, auch dort „erspart“ bleibt und in Form von Krediten wieder zur Verfügung gestellt wird, wird durch das Sparkassenwesen ebenfalls aufrechterhalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich in die Zukunft blicke, möchte ich aufgrund der vorgelegten Gesetzesvorhaben sagen, dass die Sparkassen durch die EURegelung insgesamt weniger berührt waren. Die Refinanzierung, die im Bereich der Landesbanken eine wesentliche Rolle spielt, spielt bei den Sparkassen keine große Rolle. Die Sparkassen refinanzieren sich eben nicht über den internationalen Finanzmarkt, sondern sie refinanzieren sich über die Einlagen der Kunden. Die Refinanzierung findet auch nicht über die Landesbanken oder über die LBBW statt, sodass die Sparkassen von den EU-Regelungen und von der Verständigung mit der EU weit weniger berührt waren als die Landesbank.

Die Landesbank war berührt. Die Haftungsstruktur musste geändert werden. Das hat sicherlich Auswirkungen auf die Refinanzierung. Aber ich meine, durch die vereinbarten Übergangsfristen, die weit hinausreichen, ist eine Anpassung unserer Landesbank Baden-Württemberg möglich.

Die Landesbank Baden-Württemberg ist im Übrigen mit der besten Ertragslage aller Landesbanken ausgestattet. Sie ist damit durch die Veränderungen auf EU-Ebene am wenigsten berührt gewesen. Gesellschaftsrechtliche Veränderungen waren bei der Landesbank nicht notwendig, da wir anders als Nordrhein-Westfalen und die dortige Landesbank das Förder- und Marktgeschäft bereits früher voneinander getrennt hatten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, all dies spricht nach unserer Auffassung dafür, diesem Gesetzesvorhaben zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erhält Herr Abg. Theurer.

(Zuruf des Abg. Capezzuto SPD)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst in Erinnerung rufen, dass wir uns in einem historischen Moment befinden.

(Oh-Rufe von der SPD Abg. Bebber SPD: Schon wieder? Zuruf des Abg. Capezzuto SPD Zuruf von der CDU)

Die Aufgabe der Gewährträgerhaftung und die Modifizierung der Anstaltslast verändern eine entscheidende Säule des öffentlichen Bankenwesens und verändern damit etwas, das in eine Zeit zurückreicht, in der die Spareinlagen von Waisen und Witwen nicht mündelsicher gewährleistet waren. Die Anfänge dieses Instituts reichen in den Beginn des 19. Jahrhunderts zurück. Insofern glaube ich schon, dass man die Gesetzesänderungen, die jetzt anstehen, in einen Gesamtzusammenhang der Wirtschaftsentwicklung, insbesondere der Entwicklung der Kapitalmärkte, einbetten muss.

Die Veränderungen, die jetzt anstehen, wurden gerade nicht durch Rechtsänderungen ausgelöst, sondern es handelt sich tatsächlich um tief greifende wirtschaftliche Veränderungen. Die Triebkräfte hierfür sind Veränderungen des Weltmarkts. Hierbei ist der Kapitalmarkt international mit Sicherheit einer der Märkte, die am stärksten integriert sind. Der Wettbewerb ist intensiver geworden. Dies hängt ganz wesentlich auch mit den neuen informationstechnischen Gegebenheiten zusammen, die dazu führen, dass weltweit in Minutenschnelle Milliardenwerte gehandelt werden.

Als Liberaler nenne ich ausdrücklich die ordnungspolitische Komponente genau dieses Bereiches. Märkte müssen organisiert werden. Dazu steht die FDP. Insbesondere müssen die Funktionsfähigkeit des Marktes und die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs durch Regulierung sichergestellt werden.

Für Finanzmärkte gilt dies in ganz besonderer Weise, denn gerade hier ist menschliches Fehlverhalten und sind Übertreibungen und Krisen sehr schnell bei der Hand, weil die Nichtstofflichkeit des gehandelten Gutes, der Bankleistung, eben dazu neigt. Außerdem hängen Finanzmärkte sehr stark vom Vertrauen der Kunden ab. Insofern ist die Regulierung von Finanzmärkten erforderlich. Ich sage dies auch im Hinblick auf die vielfach geäußerte Kritik an den Regelungen zu Basel II. Wer sich vor Augen hält, welche wirtschaftlichen Krisen durch den Zusammenbruch der Sparkassen in den Vereinigten Staaten, durch die Bankenkrise in Japan oder durch die Krise der Barings Bank ausgelöst worden sind, der kann sich schnell verdeutlichen, dass eine solche Bankenkrise in unserem Land oder in der Europäischen Union unter allen Umständen verhindert werden muss.

Dass Gewährträgerhaftung und Anstaltslast keine Garantie gegen Missmanagement sind, haben wir in der Bundesrepublik Deutschland selbst erleben müssen, wobei ich hier

nicht näher auf die Berliner Bankgesellschaft eingehen möchte. Missmanagement gibt es im Privatbankenbereich genauso wie im öffentlichen Bankenbereich. Aber wir haben gesehen, dass es für den Gewährträger und für den Anstaltsträger nicht immer positiv ist, wenn er dann einspringen muss.

Meine Damen und Herren, bei Basel II waren wir uns einig, dass Verbesserungen für die Mittelstandsfinanzierung erforderlich sind. Ich verweise hier nur auf die Bundesratsinitiative des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg, die ja zu Erfolgen bei den langfristigen Krediten geführt hat. Das interne Rating wurde zugelassen, und was mir persönlich ganz besonders wichtig ist bei der Kreditfinanzierung werden Existenzgründer nicht benachteiligt. Ich glaube, es ist von deutscher Seite aus gemeinsam gelungen, durch die Spreizung der Risikogewichte und durch die Vereinbarung von Kreditkonditionen nach Bonität Verbesserungen bei Basel II herbeizuführen.

Meine Damen und Herren, ich möchte mich im Folgenden vor allen Dingen auf die Änderung des Landesbankgesetzes konzentrieren. Diese Änderung schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen privaten und öffentlichen Banken. Insofern begrüßen wir diese Änderung. Auch die Privatbanken, die auf europäischer Ebene auf diese Änderung hingewirkt haben, anerkennen, dass der Brüsseler Kompromiss nun diese Wettbewerbsgleichheit herbeiführt. Sie kritisieren lediglich die langen Übergangsfristen.

Meine Damen und Herren, die Zukunft der Landesbank, aber auch der Sparkassen wird durch diese Gesetzesänderungen sichergestellt. Ob sie sich tatsächlich in Zukunft am Markt bewähren können, wird allerdings am Markt entschieden. Deshalb ist in der Tat, sehr geehrter Herr Kollege Schmid, die Frage erlaubt, inwiefern Regelungen getroffen werden, dass Sparkassen und auch die Landesbank privates Kapital aufnehmen.

(Abg. Schmid SPD: Machen Sie mit!)

Allerdings stellt sich hier die ordnungspolitische Frage, Herr Schmid, ob es sinnvoll ist, privates Kapital in eine öffentlich-rechtliche Bank aufzunehmen, möglicherweise dann den Kapitalanteil der Privaten zu beschränken und damit Zwitterlösungen zu schaffen, die aus meiner Sicht höchst problematisch sind. Ich meine, wir sollten die Frage der zukünftigen Entwicklung der Landesbank sehr genau im Auge behalten.

(Abg. Schmiedel SPD: Beobachtungsposten! Das ist doch keine Politik! Abg. Schmid SPD: Also machen Sie nichts! Zuruf von der SPD: Da sind Sie doch sonst nicht so zögerlich!)

Wir müssen dabei sehr genau überlegen, ob wir zusätzliches Kapital zulassen. Aber ich warne an dieser Stelle davor, in einem Schnellschuss Zwitterlösungen zuzulassen, die dann weder Fisch noch Fleisch sind. Hier das verhehle ich nicht ist meine persönliche Meinung die, dass man dann, wenn man das für privates Kapital öffnet, die Privatisierung insgesamt in den Raum stellen muss. Allerdings ist diese Diskussion das sage ich offen innerhalb der FDP/ DVP-Fraktion noch nicht abgeschlossen.

(Abg. Schmid SPD: Nichts! Keine Meinung! Abg. Schmiedel SPD: Beobachten, nichts tun!)

Deshalb stelle ich zu diesem Punkt fest: Wir wollen den Brüsseler Kompromiss umsetzen. Wir wollen damit das öffentlich-rechtliche Bankensystem in Baden-Württemberg als Beitrag zum Wettbewerb sichern. Wir wollen damit aber gleichzeitig erreichen wir begrüßen deshalb diese Neuregelung , dass es gleiche Wettbewerbsbedingungen für private und für öffentlich-rechtliche Banken gibt.

Deshalb werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU Abg. Schmid SPD: Und beobachten!)

Das Wort erhält Frau Abg. Dederer.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Man kann, denke ich, heute die Beratungen mit dem Satz zusammenfassen: Man hat das Beste daraus gemacht. Das ist zumindest unsere Einschätzung.

Wenn man sich einmal die Ausgangssituation für die öffentlich-rechtlichen Banken anschaut mit der Modifizierung der Anstaltslast, mit dem Wegfall der Gewährträgerhaftung und auch mit Basel II Punkte, die ja wirklich Einschnitte markieren , so muss man sagen, dass das nicht ganz einfach war. Die EU-Kommission hat entschieden: Gewährträgerhaftung und Anstaltslast sind nicht zulässige Beihilfen. Basel II wird mit der Stabilität des Finanzsystems begründet. Wir müssen nun die Konsequenzen tragen und heute entsprechende Regelungen hier beschließen.

Die Banken sollen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den Risiken aus den Bankgeschäften bewegt werden. Der Ansatz ist sicher nicht falsch, dass Kredite entsprechend ihrer Risikoeinstufung bepreist werden. Allerdings geht Basel II von internationalen Standards aus, und es ist doch sehr fraglich, ob diese Standards auch auf unsere regionalen Institute wie beispielsweise die Sparkassen übertragbar sind.

Für Deutschland ist vor allem wichtig, dass bei den Neuregelungen unsere gewachsenen Finanzstrukturen das dreigliedrige System wurde schon erwähnt berücksichtigt werden und dass eine Benachteiligung vor allem der mittelständischen Wirtschaft vermieden wird. Das bedeutet, dass auch hier weiterhin ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten für den Mittelstand vorhanden sein müssen, und zwar auch zu angemessenen Konditionen. Daher ist es natürlich in unser aller Interesse, die Sparkassen und Landesbanken als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute zu erhalten. Die Bankenstruktur, die wir haben, hat Vorteile. Die Sparkassen und die Landesbanken arbeiten ja nicht nur nach dem Gewinnmaximierungsprinzip, sondern unterliegen dem Gemeinwohlprinzip, auch wenn hier schon bisher und künftig vielleicht noch verstärkt ein Ausgleich hergestellt wird.

Für uns ist in den jetzt vorgelegten Gesetzentwürfen der wichtigste Punkt, dass an dem bewährten System der öf

fentlich-rechtlichen Banken mit dem öffentlichen Auftrag festgehalten wird; denn wir legen großen Wert auf den Erhalt der öffentlich-rechtlichen Banken. Ich möchte einen Blick werfen auf die positiven wirtschaftlichen und sozialen Aspekte unserer Sparkassen und der Landesbank. Aufgrund des Regionalprinzips Herr Minister Schäuble hat es vorhin schon erwähnt erfüllen die Sparkassen wesentliche Teile des öffentlichen Auftrags, beispielsweise die Sicherstellung der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung in der Fläche. Das bedeutet vor allem die Versorgung des Mittelstandes in der Fläche mit Krediten, aber auch die Versorgung von wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen. Ich gebe nur zu bedenken, dass 80 % aller Sozialhilfeempfänger ein Konto bei einer der Sparkassen haben. Ob dies auch noch so garantiert werden könnte, wenn es keine öffentlich-rechtlichen Banken mehr gäbe, bezweifle ich. Ein Negativbeispiel ist Großbritannien, wo es drei bis vier Millionen Menschen ohne Girokonto gibt mit allen negativen Auswirkungen, die das heute mit sich bringt.

(Zuruf von der SPD: Das ist unglaublich!)

In einigen Bundesländern gibt es auch die Mitfinanzierung der Schuldnerberatung durch die öffentlich-rechtlichen Banken. Auch dies ist natürlich ein interessanter Aspekt.

Bei uns im Land ist zu bemerken, dass die Sparkassen und die Landesbank eine sehr hohe Ausbildungsquote haben. Ungefähr 50 % aller Auszubildenden im Kreditsektor werden in den öffentlich-rechtlichen Banken ausgebildet. Ich brauche Ihnen nicht zu verdeutlichen, dass dies einen positiven Effekt auf die Beschäftigungssituation bei uns im Land und natürlich auch in den jeweiligen Regionen hat.

Wichtig ist auch die Situation der Existenzgründer. Diese werden natürlich bevorzugt von Sparkassen in den jeweiligen Regionen mit Krediten bedient. Auch hier ist Großbritannien ein Negativbeispiel. Dort haben viele Existenzgründer heute keine Möglichkeit mehr, Kredite zu erhalten. Bei uns ist das Gott sei Dank noch anders.

Herr Minister Schäuble hat schon erwähnt, dass regional verwurzelte Kreditinstitute natürlich sehr viel näher an ihren Kunden sind, die Leistungsfähigkeit sehr viel besser beurteilen können und auch den Strukturwandel bei einzelnen Kunden, beispielsweise in der Landwirtschaft, eher und vielleicht auch mutiger begleiten, als das private Banken tun, die einfach stärker darauf bedacht sind, ihr Risiko zu minimieren.

Nicht zuletzt sind Sparkassen auch wichtige Gewerbesteuerzahler, die eine vergleichsweise hohe Steuerbelastung haben, weil sie im Gegensatz zu anderen Unternehmen ihre Gewinne eben nicht einfach ins Ausland verlagern können.

Als weiterer Punkt ist sicher auch die Förderung von Kunst, Kultur und Wissenschaft zu nennen. Allein 400 Stiftungen werden derzeit von Sparkassen unterhalten.

Zur Änderung des Gesetzes: Ich habe vorhin schon angedeutet, dass man das Beste daraus gemacht hat. Für uns ist dies ein Kompromiss, mit dem man leben kann. Wichtig ist, dass die kommunale Trägerschaft erhalten bleibt. Auch bei der LBBW bleibt der Einfluss des Landes erhalten. Es hat keinen direkten Einfluss auf die Kommunen, die das

Haftungsrisiko schon bisher nicht bilanzieren mussten. In Zukunft wird es eine freiwillige Entscheidung einer Kommune sein, ob sie einer Sparkasse Geld zuschießt oder nicht. Auch künftig werden die Sparkassen, so wie wir sie auch stützen, Partner des Mittelstandes sein. Bei der LBBW können die Träger künftig gegen marktgerechte Gebühren Garantien oder auch eine Haftung übernehmen; Kollege Schmid hat es angesprochen. Ich gehe schon davon aus, dass dies im Einklang mit den europäischen Beihilferegelungen geschieht. So ist dies auch im Gesetzentwurf der Regierung vorgesehen, und wir haben Vertrauen, dass dies auch so gehandhabt wird.