Ich will lieber noch auf zwei mehr randständige Themen zu sprechen kommen. Das eine das ist heute schon mehrfach angesprochen worden ist die Frage, ob die Sparkassen ein Konto auf Guthabenbasis führen müssen oder nicht. Ver.di hat sich hier auch eingeschaltet. Sicherlich spricht einiges dafür. Allerdings: Die Selbstverpflichtung der Sparkassen, das ohnehin zu tun, hat sowohl im Bund als auch im Land überzeugt. Für mich als Liberalen ist es ohnehin keine Frage: Wenn die Selbstverpflichtung da ist und wenn sie funktioniert, dann wollen wir das nicht gesetzlich regeln.
Der zweite Punkt ist die regionale Begrenzung. Wir wollen natürlich die regionale Tätigkeit. Die Sparkassen sind sehr wichtig zur Geldbeschaffung, speziell für unsere mittelständischen und kleineren Betriebe. Das ist umso wichtiger, als die Eigenkapitalquote der mittelständischen Betriebe in unserem Land bedeutend geringer ist als in anderen Ländern. Da müsste man auch einmal ganz grundsätzlich darüber nachdenken, wie das durch eine Änderung der Steuerpolitik verbessert werden könnte.
Ich teile auch die Meinung des Herrn Innenministers, dass das regional agierende Institut in der Risikoeinschätzung bei der Kapitalgewährung viel besser ist. Ich denke, das sind gute Gründe für den regionalen Erhalt.
Allerdings wäre durchaus darüber zu reden gewesen, ob man da nicht das Wort vorrangig, so, wie es auch diskutiert wurde, mit einbringen sollte: dass die Sparkassen also vorrangig in den Regionen tätig sein sollten. Denn es gibt doch die Beispiele: Da ist ein Kundenverhältnis aufgebaut. Der Kunde zieht weg, und die Sparkasse müsste dann aufhören, für ihn tätig zu sein. In aller Regel wäre es sicherlich sinnvoller, sie würde ihn weiterhin als Kunden betreuen.
Herr Schneider, ich habe Ihr Kopfnicken natürlich gesehen. Deshalb der Begriff vorrangig. Dann wäre das auch besser abgestimmt gewesen.
Insgesamt ist es ein hervorragend abgestimmter Vorschlag, der uns vorliegt. Wir wollen dem zustimmen.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung.
Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesbankgesetzes an den Finanzausschuss und den Gesetzentwurf zur Änderung sparkassenrechtlicher Vorschriften an den Innenausschuss zu überweisen. Stimmen Sie dem zu? Ich sehe keinen Widerspruch. Die Überweisung ist beschlossen.
Wir kommen zum Antrag der Fraktion der SPD Zukunft der Sparkassen und der Landesbanken in Baden-Württemberg , Drucksache 13/150. Kann ich davon ausgehen, dass der Antrag durch die Aussprache erledigt ist? Vielen Dank. Es ist so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP/ DVP und der Fraktion GRÜNE Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Drucksache 13/1069
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Abgeordnetengesetz hat der Präsident jährlich zum 1. Mai einen Bericht über die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung vorzulegen. Im Hinblick auf die laufenden Tarifverhandlungen habe ich mit den Fraktionen vereinbart, dass dieser Bericht etwas später, also jetzt, Anfang Juni, vorgelegt wird.
Nach Auswertung der Zahlen des Statistischen Landesamts und unter Berücksichtigung der in der Tarifrunde 2002 be
reits gefundenen Abschlüsse habe ich mich entschlossen, Ihnen eine Erhöhung der steuerpflichtigen Abgeordnetenentschädigung um 2,8 %, das sind 124 , vorzuschlagen.
Ich weiß, dass damit nicht den Erwartungen aller Kolleginnen und Kollegen entsprochen wird. Manche von Ihnen hätten unter Hinweis auf die bereits erzielten Tarifabschlüsse gern eine Drei vor dem Komma gesehen.
Ich räume ein, dass man bei Bewertung aller tariflichen Erhöhungen auch auf eine Anhebung um 3,2 % hätte kommen können, dass sie gerechtfertigt gewesen wäre. Ich bin mit meinem Vorschlag, den ich mit dem Präsidium abgestimmt habe, bewusst darunter geblieben. Angesichts der Vorbildfunktion, die das Parlament und seine Mitglieder in der Öffentlichkeit haben, ist eine gewisse Zurückhaltung durchaus angezeigt.
Auch war zu bedenken, dass die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst, die im Spätherbst beginnen, noch ausstehen. Es wäre vom Landtag unklug, jetzt durch eine sehr deutliche Erhöhung der Diäten den Tarifpartnern im öffentlichen Dienst ein Signal zu geben, das missverstanden werden könnte.
Die vier Fraktionen sehen dies auch so und haben sich meinem Vorschlag in dem vorliegenden Gesetzentwurf angeschlossen.
Wir haben dafür Lob von einer Seite bekommen, die sich in der Regel gegenüber der Politik mit Anerkennung zurückhält. Ich meine den Steuerzahlerbund. Aber auch mehrere Pressestimmen haben die beabsichtigte Erhöhung der steuerpflichtigen Diäten als maßvoll und ausgewogen beurteilt.
Im Unterschied dazu ist mein Vorschlag zur Anpassung der steuerfreien Pauschalen bei der Aufwandsentschädigung beim Steuerzahlerbund und in Teilen der Öffentlichkeit nicht so gut angekommen. Dies veranlasst mich, auch hier und in aller Deutlichkeit festzustellen, dass die Aufwandsentschädigung kein Einkommen ist und deshalb nicht zu der steuerpflichtigen Abgeordnetenentschädigung addiert werden darf. Denn die steuerfreie Aufwandsentschädigung dient dazu, den Abgeordneten die mandatsbedingten Kosten auszugleichen. Die Daten des Statistischen Landesamts belegen eindeutig, dass wir seit meinem letzten Bericht vor zwei Jahren eine deutliche Steigerung in den Kostenbereichen zu verzeichnen haben, die bei der Entwicklung der mandatsbedingten Kosten zu berücksichtigen sind.
Dabei darf auch nicht übersehen werden, dass im Unterschied zu den steuerpflichtigen Diäten, die zuletzt am 1. August 2001 erhöht wurden, die steuerfreien Aufwandspauschalen das letzte Mal vor bereits zwei Jahren angehoben wurden. Es wurde also diesbezüglich im letzten Jahr eine Nullrunde eingelegt. Es ist aus meiner Sicht einsichtig dies muss auch für eine kritische Öffentlichkeit nachvollziehbar sein , dass die Abgeordneten nicht ein weiteres Jahr auf die Erhöhung der steuerfreien Pauschalen verzichten können. Denn werden die nachgewiesenen Kostenan
hebungen nicht ausgeglichen, schlagen sie auf die steuerpflichtige Abgeordnetenentschädigung und damit auf das Berufseinkommen der Abgeordneten durch. Damit würde ein Verzicht auf eine Anpassung der steuerfreien Aufwandsentschädigung die empfohlene Erhöhung der steuerpflichtigen Diäten zumindest teilweise wieder aufzehren. Dies kann und dies darf nicht sein. In einer Leistungsgesellschaft haben die Abgeordneten wie alle anderen Einkommensgruppen Anspruch darauf, an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilzuhaben. Anderenfalls büßt das Abgeordnetenmandat weiter an Attraktivität ein.
Ferner war es dem Präsidium und auch den antragstellenden Fraktionen ein Anliegen, Kostennachteile, die die Abgeordneten aus den ländlichen Flächenkreisen haben, abzumildern.
Die Flächenzuschläge und Flächenabzüge, die bei übermäßiger Abweichung von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße vorgenommen werden, sollen deshalb maßvoll angehoben werden.
Wir haben seit 1984 einen Betrag, der von der Tagegeldpauschale abgezogen wird, wenn ein Abgeordneter einer präsenzpflichtigen Sitzung fernbleibt. Seit 1984 gab es hier keine Anpassung mehr. Wir haben uns im Präsidium entschlossen, diesen Betrag er betrug früher 70 DM, jetzt beträgt er 36 auf 40 anzuheben.
Wir nehmen ebenfalls eine Anhebung des Betrages vor, der einem Abgeordneten von der Tagegeldpauschale abgezogen wird, wenn er an einer namentlichen Abstimmung oder an einer Wahl mit Namensaufruf nicht teilnimmt. Hier war der bisherige Betrag 40 DM oder 20 . Dieser Abzugsbetrag wird nun auf 25 erhöht.
Noch ein Wort zu dem, was nicht in diesem Gesetzentwurf steht. Viele werden sich fragen, warum dieser Gesetzentwurf die Umsetzung der mit den Fraktionsvorsitzenden abgesprochenen Funktionszulagen an die Inhaber von Fraktionsämtern nicht regelt. Dies hat einen einfachen Grund: Es haben sich noch nicht alle Fraktionen der Vereinbarung der vier Vorsitzenden anschließen können. Es besteht aber unter diesen und mit mir Konsens, dass zunächst eine einvernehmliche Regelung, der alle Fraktionen zustimmen können, gesucht wird, und ich bin zuversichtlich, dass es noch vor der Beratung im Ständigen Ausschuss gelingt, eine gemeinsame Lösung zu finden, wobei ich in eine bestimmte Richtung schaue.
In diesem Fall wird über einen interfraktionellen Änderungsantrag die Regelung über die Funktionszulagen in die Ausschussberatungen eingespeist und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zusammengeführt.
Dies halte ich angesichts der schon einige Zeit anhaltenden Diskussionen über die Funktionszulagen für eine angemessene Verfahrensweise.
Selbstverständlich werde ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, und die Öffentlichkeit über die weiteren Schritte insoweit auf dem Laufenden halten.
Wie auch immer man es anstellt: In den Augen vieler kommen Diätenerhöhungen immer zum falschen Zeitpunkt und passen nie in die politische Landschaft. Diese Sichtweise ist so populär wie falsch. Ich habe Ihnen dargelegt, warum die jetzt vorgesehene Anpassung der steuerpflichtigen Entschädigung und der steuerfreien Aufwandsentschädigungen notwendig und in der Höhe angemessen ist.
Ich möchte Sie deshalb darum bitten, dem von allen Fraktionen vorgelegten Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, Drucksache 13/1069, an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. Sie sind damit einverstanden. Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Präsidiums Geschäftsordnung des 13. Landtags von Baden-Württemberg Drucksache 13/1004