Protokoll der Sitzung vom 19.06.2002

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Das Wort erhält Herr Innenminister Dr. Schäuble zur Begründung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung sparkassenrechtlicher Vorschriften.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch einige ergänzende Anmerkungen im Anschluss an den Beitrag des Herrn Kollegen Finanzministers.

Bei der Umsetzung des Brüsseler Kompromisses mit Blick auf die Sparkassen haben wir uns bei der Erarbeitung unse

(Minister Dr. Schäuble)

res Gesetzentwurfs bemüht, die Sparkassen so weit wie möglich in die Lage zu versetzen, ihrem öffentlichen Auftrag weiterhin nachzukommen. Das ist sozusagen ein Motiv, das bei diesem Gesetzentwurf vor der Klammer steht. Wir halten diesen öffentlichen Auftrag und die Wahrnehmung dieses öffentlichen Auftrags für die Interessen unseres Landes, unserer Bürgerinnen und Bürger und gerade auch des Mittelstands für unerlässlich. Das Innenministerium und auch meine Wenigkeit haben in öffentlichen Erklärungen und Diskussionen immer wieder betont: Sosehr wir uns auch politisch aus Überzeugung dem Wettbewerb stellen und deshalb auch entsprechende Initiativen der Kommission begrüßen: Im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge das hat ja auch etwas mit der Sparkassenlandschaft zu tun muss aber der öffentliche Auftrag immer mit in die Überlegungen einbezogen werden. Ich hoffe, dass diese Vorgabe, die wir uns bei der Umsetzung des Brüsseler Kompromisses selbst gestellt haben, auch gelungen ist.

Ich will auf ein Zweites hinweisen. Wir haben in den Gesetzentwurf und zwar schon während der Anhörung auch die Möglichkeit aufgenommen, dass der Sparkassenverband als Verband selbst Gewährträger bzw. ab 2005 Träger von Sparkassen sein kann und sein darf. Dies soll möglich sein, indem eine oder mehrere Kommunen ihre Gewährträgerschaft auf den Verband übertragen, oder als Neuerrichtung zur Ausfüllung eines wenn man das so sagen darf sparkassenfrei gewordenen Raums.

Bei der Ausgestaltung dieser Möglichkeit haben wir darauf geachtet, dass sich solche Sparkassen, die künftig in der Trägerschaft des Verbands sind, so wenig wie möglich von den Sparkassen in der Trägerschaft von Gemeinden, Landkreisen oder Stadtkreisen unterscheiden. Es handelt sich also nicht um eine Erweiterung des Sparkassensystems, sondern um eine Erweiterung innerhalb des Systems kommunaler Sparkassen.

Ich will in einem dritten Punkt noch ansprechen, was die Sparkassenverantwortlichen, glaube ich, auch besonders bewegt. Sosehr die Abschaffung der Gewährträgerhaftung und die Modifizierung der Anstaltslast Fragen nach den Auswirkungen aufwerfen, dürfen wir aber nicht übersehen, dass es noch eine Fülle von anderen Einflüssen aus unterschiedlichsten Richtungen gibt, auf die unsere Sparkassen jetzt reagieren müssen oder schon reagieren. Die Entwicklung des Marktes, die Einflüsse der Globalisierung, die Anforderungen von Basel II der Herr Finanzminister hat auch davon gesprochen und zahlreiche die innere Ordnung der Kreditinstitute betreffende Vorgaben wie Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften oder neuerdings im Bereich der Kreditgewährung und -abwicklung wirken nach unserer Überzeugung in der Summe weit stärker auf die Sparkassen ein als die Umsetzung des Brüsseler Kompromisses und erfordern rasche und flexible Reaktionen.

(Abg. Moser SPD: Da haben Sie Recht!)

Seit 1991 hat die Zahl der Sparkassen kontinuierlich abgenommen. Auch dies ist ein Zeichen dafür, dass ohnehin Bewegung in die Sparkassenlandschaft gekommen ist. Aber wir sagen auch: Fusionen dürfen nicht einfach als

Maßstabsvergrößerung gewertet werden. Fusionen müssen vielmehr auch dazu führen, dass die neuen Herausforderungen angenommen werden. Jede Fusion ist immer Anlass zu tief greifenden strukturellen Veränderungen innerhalb der an der Fusion beteiligten Sparkassen.

Der Sparkassenverband veröffentlicht und kommentiert regelmäßig die Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Sparkassen in Baden-Württemberg. Darin wird übrigens auch deutlich, dass die Sparkassen, wie alle Kreditinstitute, in beachtlichem Maß von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bestimmt werden, auf die sie nur einen geringen Einfluss haben. Sie müssen sich wie alle anderen Kreditinstitute auch im Markt behaupten. Das heißt, sie müssen nach innen wie nach außen ein hohes Maß an Flexibilität und Reaktionsvermögen aufweisen.

Wer die Entwicklung der Bankenlandschaft insgesamt betrachtet, dem wird deutlich, dass die drei Säulen des deutschen Kreditgewerbes nicht nur formale Unterscheidungskriterien nach der Rechtsform bilden, sondern auch ein unterschiedliches Selbstverständnis ausdrücken. Es ist eben kein Zufall ich habe vorhin von der Mittelstandsbedeutung der Sparkassen gesprochen , dass die Sparkassen einen so hohen Anteil an Kunden aus Mittelstand und Handwerk aufweisen und sich die privaten Banken, wie wir wissen, nachweisbar zunehmend aus diesem Sektor zurückziehen. Hier wird die Orientierung am öffentlichen Auftrag auf der einen Seite und die Orientierung am Shareholdervalue auf der anderen Seite in besonderer Weise sichtbar.

Es wird aber auch deutlich, dass das vergleichsweise höhere Risiko, das beispielsweise bei der Kreditierung von eigenkapitalschwachen kleinen und mittleren Unternehmen oder Handwerksbetrieben von den Sparkassen getragen wird, deswegen vertretbar ist, weil das Regionalprinzip, das wir ja unbedingt erhalten wollen und auch erhalten werden, unsere Sparkassen dazu zwingt, den räumlich umschriebenen Bereich des Geschäftsgebiets so weit wie möglich zu durchdringen und auszuschöpfen. Die hierdurch bedingte gute Kenntnis der örtlichen Kunden und ihres Umfelds ermöglicht im Übrigen auch eine realistischere Risikoeinschätzung.

Zusammengefasst, verehrte Kolleginnen und Kollegen, darf ich wiederholen: Wir haben uns bemüht, die Vorgaben des Kompromisses so umzusetzen, dass die Sparkassen auch weiterhin ihrem öffentlichen Auftrag genügen können. Aber machen wir uns keine Illusionen: Auch hier unabhängig von Brüssel und unabhängig vom Brüsseler Kompromiss werden die Herausforderungen an die Sparkassen nicht kleiner, sondern größer.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erhält Herr Abg. Schmid.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat schon vor geraumer Zeit, im vergangenen Jahr, die Rahmenbedingungen abgefragt, unter denen sich Landesbank wie Sparkassen aufgrund der Brüsseler Verständigung bewegen wer

den. Wir haben vom Finanzministerium auch eine sehr ausführliche Auskunft darauf bekommen, und wir zehren bis heute von dieser Auskunft, weil in der Tat die Zukunft der Landesbank und der Sparkassen für unsere Wirtschaft besonders wichtig ist.

Für die SPD-Fraktion werde ich zunächst auf den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbankgesetzes eingehen, und Kollege Junginger wird auf den Gesetzentwurf zur Änderung sparkassenrechtlicher Vorschriften und vor allem auf die Bedeutung der Sparkassen für die mittelständische Wirtschaft eingehen.

Zur Landesbank ist Folgendes zu sagen: Die SPD-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf natürlich insoweit, als er die Brüsseler Verständigung über Anstaltslast und Gewährträgerhaftung umsetzt. Der Herr Finanzminister hat darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine bundeseinheitliche Vorgehensweise handelt. Insofern haben wir in der Sache keinerlei Einwendungen dagegen.

Wir haben allerdings bei dem bundesweiten Sonderweg, den Baden-Württemberg mit der Avallösung einschlägt, einige kritische Anmerkungen anzubringen, ohne das in der Sache von vornherein fundamental abzulehnen. Wir sind außerdem der Meinung, dass die vorgesehene Änderung des Landesbankgesetzes nicht weit genug geht. Andere Bundesländer nutzen die Chance der Novellierung ihres Landesbankgesetzes für eine Öffnung der Landesbank für private Dritte.

Ich beginne mit den kritischen Anmerkungen zum Avalmodell. Es gibt in Bankenkreisen unterschiedliche Auffassungen darüber, wie sinnvoll und wie praktikabel dieses Modell ist. Tatsache ist, dass es eine Möglichkeit ist, seitens des Landes mit EU-Beihilferecht zu vereinbarende Unterstützungen zu geben. Insofern ist es kein Schaden, dies aufzunehmen. Wie gesagt, wir zweifeln daran, dass dies dann in die Tat umgesetzt wird.

Wir haben allerdings an einem Punkt Bedenken, und zwar sowohl fiskalpolitische als auch wettbewerbsrechtliche Bedenken. Das ist der Punkt, wenn eine Avalgebühr mit der Gewinnausschüttung der Landesbank verrechnet wird. Dies könnte fiskalpolitisch bedeuten, dass für den Landeshaushalt eine geringere Ausschüttung übrig bleibt das ist der eine Punkt , also ein Verlust für den Landeshaushalt entsteht.

Problematischer ist: Eine aufgrund der Avalgebühr zu geringe Ausschüttung könnte dann doch wiederum die Frage aufwerfen, ob es sich nicht um eine verdeckte Beihilfe handelt. Das betrifft nicht das Avalmodell als solches, sondern das Zusammenspiel einer Verrechnung mit der Gewinnausschüttung. Das heißt im Klartext: Es gibt eine Avalgebühr, aber gleichzeitig setzt die Landesbank die Ausschüttung an das Land herab. Es stellt sich die Frage, ob dies nicht als eine verdeckte Beihilfe angesehen werden kann.

Ich bin auch gespannt darauf, was die FDP/DVP zu diesem Punkt sagt, weil genau diese Problematik in dem MöschelGutachten zur Teilprivatisierung der Landesbank aufgeführt worden ist. Ich darf zitieren:

Würde zum Beispiel die LBBW die Avalgebühr, die sie an die drei Gewährträger zu zahlen hätte, mit einer

Gewinnausschüttung verrechnen, ginge das Ganze wie das Hornberger Schießen aus. Eine denkmögliche Kontrolle zu geringer Ausschüttungen auf einen verdeckten Beihilfetatbestand hin sollte man besser vermeiden. Die Rechtsanwendung begäbe sich sehenden Auges in einen juristischen Sumpf.

(Abg. Bebber SPD: Jetzt aber!)

Das Wirtschaftsministerium und die FDP/DVP sollten ein Auge darauf haben. Wenn man nämlich schon solch teure Gutachten in Auftrag gibt, müsste man zumindest diese Fragen klären. Wir werden sehen, was die FDP/DVP dazu zu sagen hat.

Letzter Punkt und das ist der zentrale Unterschied, wo wir wiederum die FDP/DVP auf unserer Seite haben; aber sie wagt es ja nicht : Wir wollen, wie es auch in anderen Bundesländern geschieht, die Überarbeitung des Landesbankgesetzes dazu nutzen, die rechtlichen Möglichkeiten für eine Öffnung des Kapitals zu privatrechtlichen Dritten zu schaffen. Zum Beispiel Bayern, aber auch SchleswigHolstein und schließlich auch NRW dieses Land muss aber zugleich noch das Fördergeschäft ausgliedern haben Gesetzentwürfe in der Diskussion, die genau dies vorsehen, die also ihre Landesbank fit machen für die veränderten Wettbewerbsbedingungen und gleichzeitig für das Land die Möglichkeit schaffen, auch auf dieser Ebene Mehreinnahmen für den Haushalt zu erzielen.

Wir schlagen vor und das werden wir bei den Ausschussberatungen präzise in Anträge fassen , die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass eine juristische Person des Privatrechts mit der Trägerschaft für die Landesbank Baden-Württemberg beliehen werden kann. Dieses Modell zur Neustrukturierung der Landesbank BadenWürttemberg würde vorsehen, dass eine neu zu gründende Holding AG, die nicht Bank ist, die Beleihung der Trägerschaft erhält und diese Holding dann im Eigentum der jetzigen Träger also des Landes Baden-Württemberg, des Sparkassenverbands Baden-Württemberg und der Stadt stehen würde. Anteilseigner dieser AG wären also die drei aktuellen Gewährträger. Diese könnten dann Anteile in diesem Fall Aktienanteile an andere abgeben, gegebenenfalls untereinander, falls daran Interesse besteht, und hätten auch die Möglichkeit, in begrenztem Rahmen wir schlagen ja schon seit langem vor, dass das Land auf eine Sperrminorität von 25 % heruntergeht an private Dritte zu übergeben.

Dieses Modell würde es ermöglichen, einerseits die Landesbank Baden-Württemberg in der Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt operativ tätig sein zu lassen, auf der anderen Seite aber von der Kapitalseite her eine Öffnung vorzunehmen, die übrigens auch deshalb wichtig ist, weil zu Recht darauf hingewiesen worden ist, dass die Eigenkapitaldecke der Landesbank im verschärften Wettbewerb sicher gestärkt werden sollte. Auch in diesem Zusammenhang wäre es sicher sinnvoll, eine Öffnung über die Rechtsform der AG hin zum Kapitalmarkt zu schaffen, um damit auch eventuelle Finanzierungsverpflichtungen des Landes etwas zu erleichtern.

Deshalb unser Appell: Nutzen Sie die Chance der Änderung des Landesbankgesetzes dafür, auch mutige Änderun

gen bei der Rechtsform vorzunehmen und die Landesbank damit auch im Wettbewerb zu positionieren, auch im Wettbewerb mit den anderen Landesbanken im Bundesgebiet!

Ich fordere weiter die FDP/DVP auf: Schließen Sie sich uns an! Sie haben schon lange hin und her überlegt, welche Möglichkeiten einer Privatisierung bestehen. Jetzt haben Sie einen konkreten Vorschlag auf dem Tisch. Sie können Ihren Reformwillen zeigen. Ich lade Sie ein und fordere Sie auf, mitzumachen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält Herr Abg. Dr. Scheffold.

(Abg. Schmiedel SPD: Der hat schon einmal gar keinen Mut!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mir noch einmal ein paar alte Zeitungsausschnitte

(Zuruf von der SPD: Adenauer!)

aus dem Jahr 2001 hervorgekramt. Damals stand in der „Financial Times Deutschland“ am 18. Juli: „Privilegien für Sparkassen fallen“. An anderer Stelle spricht der Leitartikel vom „Ende der öffentlichen Banken“. In einem weiteren Artikel heißt es: „Ende der Behaglichkeit“.

Ich glaube, wir können gemeinsam feststellen, nachdem die Verhandlungen mit der EU-Kommission jetzt erfolgreich abgeschlossen worden sind, dass diese Zeitungsnachrichten über das Ziel hinausschossen und dass wir auf einem guten Weg sind, das öffentliche Bankenwesen in Baden-Württemberg, aber auch in Deutschland zu erhalten.

Es gibt schon lange Kritik am öffentlichen Bankenwesen. Sie besteht im Grunde schon seit 40, 50 Jahren. Aber sie ist erst in den letzten Jahren deutlicher und kräftiger geworden. Sie wurde insbesondere natürlich von den Privatbanken vorangetrieben. Ich will einfach einmal die Bilanzsummen nennen. Danach wird auch deutlich, warum diese Kritik in den letzten Jahren so vorangetrieben worden ist. Die Bilanzsummen der Landesbanken und Sparkassen insgesamt liegen nämlich deutlich höher als die der Kreditbanken, als die der öffentlichen Banken. Daher war es nahe liegend und verständlich, dass sich die Privatbanken dieses Wettbewerbers mit allen Mitteln zu erwehren versucht haben.

Der öffentlich-rechtliche Finanzsektor ist insbesondere für den Mittelstand, für die kleinen Leute, für finanzschwache Privatleute da. Es handelt sich um alles andere als um Peanuts, wenn man die Bilanzsumme von 2 181 Milliarden € sieht, die die Landesbanken und die Sparkassen insgesamt zusammenbringen.

Es gibt gute Argumente für ein öffentliches Bankenwesen; sie wurden in der öffentlichen Diskussion vielfach genannt: Das sind die Förderfunktion das heißt, den Spar- und Vermögensbildungswillen bei der Bevölkerung anzuregen und die Gewährleistungsfunktion, um eine ausreichende

und flächendeckende Versorgung namentlich in den strukturschwachen Gebieten sicherzustellen. Ferner ist es die Reservefunktion: dort einzutreten, wo sich die Privatbanken zurückziehen, gerade auch in den ländlichen und strukturschwachen Gebieten. Es ist aber vor allem auch die Wettbewerbssicherungsfunktion. Sie beruht seit vielen Jahren auf dem Dreisäulenkonzept: einerseits öffentliche Banken, zweitens private Banken und drittens Genossenschaftsbanken.

Wie wertvoll dieses Dreisäulenkonzept ist und welche Bedeutung es für uns hat, meine sehr verehrten Damen und Herren, zeigt ein Blick in andere Länder. Ich nenne vorrangig einmal England, wo sich zwischenzeitlich 80 % auf vier große Geschäftsbanken verteilen: die HSBC, die Barclays Bank, die Lloyds Bank und National Westminster. In England gibt es den Wettbewerb, den wir in Deutschland haben, nicht mehr. Dort müssen die Privatleute, Handwerker und Mittelstand deutlich höhere Gebühren bezahlen. Unsere Banken müssen mit wesentlich niedrigeren Margen rechnen. Dies deutet darauf hin, dass wir in Deutschland einen deutlich stärkeren Wettbewerb haben, als er in anderen Ländern besteht. Dieser deutlich stärkere Wettbewerb ist auf das öffentliche Bankenwesen zurückzuführen.