Im Übrigen ist es des Schweißes der Edlen weiß Gott überhaupt nicht wert, sich hier darum zu streiten, welche Verwaltungseinrichtung einen Verwaltungsakt vornehmen soll. Es ist wirklich peinlich, wenn Sie diese Sache in der Form hochziehen und dabei gewissermaßen verstecken, was Sie damit wirklich bezwecken, nämlich die Familie, die Leute, die eine Ehe schließen
Wie viele sitzen denn hier, die ganz persönlich das Institut der Ehe so hochhalten? Wie viele sagen denn ganz locker bei jeder Gelegenheit: Wenn sich das so ergibt, bin ich auch bereit, mich nebenher auch einmal bei jemand anders zu vergnügen?
Ich bin da jemand? Also, ich erzähle jetzt nicht, was so manche von Ihnen bei bestimmten Festlichkeiten veranstalten.
Wissen Sie, wenn Sie das Institut der Ehe und der Familie hier so hochhalten und dann bei Ihren Gesprächen und Witzen am Stammtisch die entsprechenden Bemerkungen machen,
(Beifall bei der SPD Abg. Dr. Carmina Brenner CDU: An dem Stammtisch, an dem ich bin, sind Sie noch nie dabei gewesen! Zuruf von der CDU: Das war unter der Gürtellinie!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bebber, auf Ihren letzten Gedankengang will ich aus guten Gründen nicht näher eingehen.
Ich meine damit nicht aus Gründen persönlicher Betroffenheit dass das ja nicht in den falschen Hals kommt.
Meine Damen und Herren, wir haben dieses Gesetz in der Ersten Beratung ausführlich diskutiert. Neue Argumente sind seither nicht hinzugekommen. Aus diesem Grund will ich nicht eine Wiederholung der Ausführungen in der Ersten Beratung abspulen, sondern ich will nur noch einmal das Wesentliche ganz kurz zusammenfassen.
Nach dem Bundesgesetz über eingetragene Lebenspartnerschaften ist jetzt das Land an der Reihe, dieses Gesetz in Landesrecht umzusetzen, nachdem wir das Ganze in der Übergangszeit auf der Basis von Durchführungsverordnungen vollzogen haben.
Wir begrüßen dieses Gesetz als einen Schritt zur Normalität, und wir begrüßen ausdrücklich, wenn Menschen für andere Menschen Verantwortung übernehmen.
Gestatten Sie mir aber doch eine Bemerkung. Künftig gilt gesellschaftspolitisch vermutlich weniger die Unterscheidung zwischen homo- und heterosexuellen Paaren, sondern eher die Unterscheidung zwischen Paaren mit Kindern und Paaren ohne Kinder. Das wird ganz entscheidend sein.
Wir haben anfangs sehr emotionsgeladene Diskussionen darüber geführt, wo nun diese Partnerschaft besiegelt werden soll. Wir haben auch in unserer Fraktion, in unserer Partei sehr intensiv diskutiert. Sie kennen Herr Bebber, Sie haben das erwähnt auch unser Notariatsmodell. Wir sind nach eingehenden Diskussionen zu dem Ergebnis gekommen, dass bei der jetzt vorgesehenen Lösung die Partnerschaftsbesiegelung bei den Landratsämtern in den Landkreisen am richtigen Ort stattfindet.
Meine Damen und Herren, wir sehen mit Gelassenheit dem Vorbehalt einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entgegen. Die Länder Bayern, Thüringen und Sachsen haben ja geklagt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor acht Wochen haben wir bei der Gesetzeseinbringung in der Tat sehr ausführlich über den Gesetzentwurf zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes diskutiert. Das war auch gut so, weil ja nach wie vor große Teile der Landesregierung und der CDU-Fraktion große Bedenken gegen dieses Gesetz hatten und auch heute noch haben. Ich habe gedacht, dass Sie in der letzten Diskussion das eine oder andere gelernt haben. Aber ich muss sagen, Sie sind da resistent. Ich glaube auch nicht, dass es heute viel Sinn haben wird, Ihnen noch einmal aufzuzeigen
das haben die Kollegen vor mir bereits getan , weshalb die eingetragene Lebenspartnerschaft der Familie nichts wegnimmt und dass die Partnerschaft keine Gleichstellung bedeutet. Ich muss Ihnen auch noch einmal sagen, dass große Teile der Bevölkerung dieses Lebenspartnerschaftsgesetz unterstützen und für richtig halten. Wenn das bei Ihnen in Reutlingen oder im Zollernalbkreis nicht so ist, dann muss ich sagen, dass bei Ihnen noch Hinterwäldlerpolitik betrieben wird. Da würde ich Sie mal auffordern, dort Aufklärungsarbeit zu leisten.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen Abg. Blenke CDU: Wir sind ein ländlich geprägtes Land, Frau Kollegin!)
Wir begrüßen das Lebenspartnerschaftsgesetz, weil es Diskriminierung abbaut und das Verantwortungsbewusstsein stärkt. Nach wie vor sind wir jedoch der Meinung, dass der richtige Ort, wo diese eingetragene Lebenspartnerschaft besiegelt werden soll, das Standesamt ist. Wir lehnen die Ungleichbehandlung ab, wie sie das Ausführungsgesetz jetzt vorschreibt, nämlich dass in den Landkreisen die Landratsämter und in den Stadtkreisen die Gemeinden zuständig sind. Wir halten die Standesämter für die kompetenten Behörden, die auch nach dem Subsidiaritätsprinzip diejenigen sind, wo die Standesbeamten in Personenstandsfragen die richtigen Ansprechpartner sind.
Herr Kollege Pauli, ich weiß ja nicht, wie viele Trauungen Sie schon gesehen haben. Aber ich denke, es waren wahrscheinlich schon viele.
Wenn Sie von Hochzeitsmaskerade reden, dann kann ich das nicht verstehen. Denn ich finde, auch gleichgeschlechtliche Partner sollten die gleiche Möglichkeit haben, ihre Lebenspartnerschaft in der gleichen Würde einzugehen wie andere Paare auch. Da von Hochzeitsmaskerade zu reden, finde ich einfach verfehlt.
Wir haben im Ständigen Ausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, der eine Aufgabenübertragung auf die Standesämter vorgesehen hat. Dieser ist abgelehnt worden. Die Aufgabenübertragung auf die Standesämter haben übrigens der Landkreistag und der Schwulen- und Lesbenverband ebenfalls gefordert.
Gegen die Regelung, dass die Kompetenzen an die kompetenten Ämter, also die Standesämter gegeben werden, können meiner Meinung nach keine sachlichen Gründe sprechen, sondern nur rein ideologische Einwände vorgebracht werden. Man hat heute auch wieder gemerkt, dass alles reine Ideologie ist und die Sachargumente auf der ganzen Strecke fehlen.
Nachdem die Regelung, die wir im Ständigen Ausschuss eingebracht haben, in diesem Gesetzentwurf nicht enthalten ist, können wir dem Gesetz so auch nicht zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Bebber, Sie haben in der Ihnen eigenen moralisierenden Art dem Kollegen Pauli vorgehalten,
sein Redebeitrag sei gesellschaftspolitisch nicht in Ordnung gewesen. Ich will Ihnen aus meiner Sicht klar entgegenhalten: Gesellschaftspolitisch ist nicht in Ordnung, dass Rot-Grün durch die Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit der Ehe das Koordinatensystem in unserer Gesellschaft verändern will. So sieht es aus.
(Beifall bei der CDU Abg. Oelmayer GRÜNE: Demokratisch legitimiert! Abg. Boris Palmer GRÜNE: Welche Gleichstellung?)
Ich habe aufgrund der Debatte, die wir in der ersten Lesung sehr ausführlich geführt haben, auch noch einmal