Protokoll der Sitzung vom 16.10.2002

Es geht um die Öffnung des Kapitals für Dritte – auch Private –, also um etwas, was die staatlichen Anteile wieder ent

lastet. Das ist uns nicht völlig neu eingefallen, sondern wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Bayern und sind der Auffassung, dass das, was wir hier vorschlagen, im Interesse der Gemeinschaft ein richtiger Weg wäre, um sogar noch mehr Spielraum und mehr Handlungsmasse zu haben. Deswegen halten wir diesen Änderungsantrag aufrecht und bitten um Abstimmung darüber.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Nunmehr liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur A b s t i m m u n g.

Ich lasse zunächst abstimmen über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Gesetz zur Änderung sparkassenrechtlicher Vorschriften –, Drucksache 13/1062. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/1130.

Ich rufe zunächst auf

Artikel 1

Änderung des Sparkassengesetzes

und weise darauf hin, dass die Beschlussempfehlung Änderungen in Artikel 1 vorschlägt. Die Bestimmungen werden in der Fassung der Beschlussempfehlung zur Abstimmung gestellt.

Da offensichtlich Einigkeit besteht, rufe ich die Nummern 1 bis 17 des Artikels 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung zusammen auf. Wer diesen Vorschriften zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/1396, mit der die Einfügung einer neuen Nummer 18 begehrt wird, auf.

Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe die jetzt neu gereihten Nummern 19 bis 23 in Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer diesen Nummern zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

Artikel 2 und 3

Wer zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

Artikel 4

Übergangs- und Schlussvorschriften

und dazu Ziffer 2 des Änderungsantrags Drucksache 13/1396 mit den darin vorgeschlagenen Änderungen.

(Stellv. Präsident Birzele)

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Artikel 4 des Gesetzentwurfs in der Fassung, die soeben durch den Änderungsantrag bestimmt wurde, auf. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 16. Oktober 2002 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung sparkassenrechtlicher Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Damit ist Tagesordnungspunkt 5 a erledigt.

Wir kommen zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesbankgesetzes –, Drucksache 13/1068. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 13/1115.

Ich rufe zunächst auf

Artikel 1

Änderung des Landesbankgesetzes

und hier die Nummer 1. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe die Nummer 2 des Artikels 1 und dazu die Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD, Drucksache 13/1165, auf.

Wer stimmt der Ziffer 1 dieses Änderungsantrags der SPDFraktion zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich abgelehnt.

Wir stimmen somit über die Nummer 2 des Artikels 1 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung ab. Wer der Nummer 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit

und dazu den Änderungsantrag Drucksache 13/1397 der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP. Hierin

wird begehrt, den Artikel 2 neu zu fassen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

Artikel 3

Schlussvorschriften

Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 3 einstimmig beschlossen.

Ich muss zu Artikel 1 noch über die Ziffer 2 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD, Drucksache 13/1165, abstimmen lassen. Wer der Ziffer 2 des Änderungsantrags zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! –

(Abg. Bebber SPD: Das schreit nach Rache!)

Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist abgelehnt.