Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags der Fraktion der SPD, Drucksache 13/960. Es handelt sich um einen Berichtsantrag. Die Antragsteller erklären, er könne mit der Beratung für erledigt erklärt werden. – Dann ist so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 – Drucksache 13/1365
Mir ist mitgeteilt worden, dass die Fraktionen beschlossen haben, dazu keine Aussprache zu führen. Herr Staatssekretär Rückert hat mir mitgeteilt, er werde eine ganz kurze Begründung des Gesetzentwurfs vornehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Regierung bittet um die Zustimmung des Landtags zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern, der ermöglichen soll, dass Mittel aus den Oddset-Sportwetten in den Jahren 2002 bis 2006 für ein gemeinnütziges Begleitprogramm während der Fußballweltmeisterschaft 2006 eingesetzt werden können.
Im Einvernehmen mit den Fraktionen verzichte ich aus Gründen der Sitzungsökonomie auf die detaillierte Begründung, verweise auf die vorliegende Drucksache und bitte Sie, diesen Gesetzentwurf, den ich hiermit eingebracht habe, nunmehr zur Einzelberatung an den Finanzausschuss zu überweisen.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Beantragt ist die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Finanzausschuss. – Sie stimmen der Überweisung zu. Damit ist so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung – Drucksache 13/1245
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich kann es nicht so elegant kurz machen wie soeben der Herr Staatssekretär, weil der Gesetzentwurf doch der Erläuterung bedarf.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Beteiligung der Bürger in den Kommunen an den politischen Entscheidungsprozessen stärken,
Unser Gesetzentwurf hat im Wesentlichen zwei Elemente: Zum einen soll das Quorum für Bürgerentscheide gesenkt und damit auch der Zugang zu Bürgerentscheiden generell erleichtert werden. Zum anderen wollen wir den Themenkatalog erweitern, damit weitere kommunalpolitische Themen und Probleme in die Entscheidung des Bürgers gestellt werden können.
Dieser Gesetzentwurf liegt zum einen in der Tradition unserer parlamentarischen Vorstöße der vergangenen Legislaturperioden. Er unterscheidet sich aber dadurch, dass er etwas abgespeckt wurde.
Zum anderen orientiert er sich fast wortwörtlich an den Vorschlägen des baden-württembergischen Gemeindetags, der aufgrund einer ausführlichen Expertenbefragung ebenfalls einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf mit diesen wesentlichen Elementen vorgelegt hat. Diesem Entwurf können wir uns nur anschließen. Er ist Grundlage unseres eigenen Gesetzentwurfs.
Welche wesentlichen Änderungen haben wir zu verzeichnen? Das Quorum für Bürgerentscheide soll von 30 % auf 25 % gesenkt werden. Wir halten dies für eine maßvolle Änderung. Ich darf daran erinnern, dass in Bayern 20 % und bei größeren Gemeinden zum Teil noch niedrigere Werte gelten. Aus unserer Sicht sieht unser Gesetzentwurf also eine sehr maßvolle Änderung vor.
Zum Zweiten soll durch den Wegfall des Positivkatalogs der wichtigen Gemeindeangelegenheiten das Themenfeld für Bürgerentscheide sehr stark erweitert werden. Bisher musste eine „wichtige Gemeindeangelegenheit“ vorliegen. Was dies war, wurde im Gesetz definiert – zum Beispiel Gebietsveränderungen, die Frage nach öffentlichen Einrichtungen, die Einführung der unechten Teilortswahl oder der Ortschaftsverfassung. Darüber hinaus gab es die Möglichkeit für Bürgerentscheide nur, wenn die Hauptsatzung das vorgesehen hat. Das war in vielen Gemeinden unseres Landes bisher nicht der Fall.
Wir verzichten, wie auch schon der Gemeindetag in seinem Vorschlag, in unserem Gesetzentwurf auf diesen Positivkatalog und lassen Bürgerentscheide grundsätzlich dann zu, wenn Themen und Fragestellungen betroffen sind, die in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallen. Das halten wir für eine konsequente Ausdehnung der Mitbestimmungsund Mitwirkungsmöglichkeiten der Gemeindebürger.
Die jeweilige Hauptsatzung kann dies darüber hinaus natürlich noch erweitern. Aber wir tragen dem Bedürfnis Rechnung, dass umfangreiche Themen, die bisher nicht durch einen Bürgerentscheid geregelt werden konnten, nun dem Bürger zur Entscheidung vorgelegt werden können.
Natürlich kann dies nicht schrankenlos geschehen. Es gibt einen Negativkatalog; den gab es auch bisher schon. Darin sind insbesondere die Befugnisse des Gemeinderats und des Bürgermeisters weiterhin klar definiert und unangetastet. Dies bleibt wie bisher. Erweitert werden soll der Negativkatalog um zwei wesentliche Punkte: Zum einen um Bebauungspläne. Dort haben wir ein förmliches Verfahren nach dem Baugesetzbuch mit entsprechenden Beteiligungsund Mitwirkungsrechten, und dort findet eine Abwägung durch den Planungsträger in einem Sonderverfahren statt. Da besteht ein solches Bedürfnis nicht. Und zum Zweiten natürlich um Vorschriften über den Anschluss- und Benutzungszwang. Das ist im Wesentlichen der Negativkatalog.
Ansonsten sind alle Themen, die dem Gemeinderat zur Entscheidung unterstehen, nach unserem Entwurf auch Gegenstand eines Bürgerentscheids. Ich meine, meine Damen und Herren, wir sollten diesem Gesetzentwurf insgesamt zustimmen.
Ich darf noch einmal daran erinnern: Der Gemeindetag hat das fast wortwörtlich so vorgeschlagen. Die FDP/DVP hat
in einem sehr frühen Stadium ebenfalls Signale ausgesendet, dass sie dem folgen wird. Ich glaube, was Bayern schon lange in verschärfter Form praktiziert, kann für Baden-Württemberg nicht schlecht sein.
Lassen Sie mich, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zum Schluss den Präsidenten des Gemeindetags BadenWürttemberg zitieren. Herr Brucker schreibt in der „BadenWürttembergischen Gemeindezeitung“ im Juli dieses Jahres:
Wenn wir das Element der Bürgermitarbeit wirklich weiter ausbauen wollen, dürfen wir unsere Gemeinden nicht nur als Dienstleister und unsere Bürgerschaft nicht nur als Kunden begreifen, sondern wir müssen auch Initiative zeigen für moderne Formen kommunaler Partnerschaften zwischen Bürgern und Rathaus, also mehr Politik mit als nur für den Bürger.
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung der Gemeindeordnung bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid enthält in der Tat bemerkenswerte Ansätze zur Stärkung der demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger
warten Sie es doch ab, Herr Oelmayer – auf Gemeindeebene. Er entspricht – Herr Stickelberger, Sie haben es gesagt – bekanntlich in wesentlichen Punkten den Vorschlägen des Gemeindetags und findet daher eine Verankerung in der kommunalen Praxis.