Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Inhaltlich ist Ihre Forderung nach Einrichtung eines Landesbeauftragten für den Tierschutz ja nicht neu. Ich erinnere mich daran: 1998 haben wir im Ausschuss schon darüber diskutiert. Damals wurde das Thema aber ohne Aussprache mit Ihren Stimmen für erledigt erklärt – so habe ich das zumindest in Erinnerung.
Meine Damen und Herren, seither ist sehr viel geschehen. Der Tierschutz ist zwischenzeitlich in die Landesverfassung aufgenommen worden. Gott sei Dank ist er auch gegen einigen Widerstand im Grundgesetz verankert. Es gilt jetzt, den Tierschutz im Alltag umzusetzen.
Meine Damen und Herren, der Bund hat eine Tierschutzkommission nach § 16 des Tierschutzgesetzes. Wir haben den Landesbeirat für Tierschutz. Ich denke, wir haben eine ausgewogene Situation zwischen Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen. Ich denke, daran sollten wir uns auch nicht stören.
Ich komme nun aber doch noch zu einigen Punkten Ihres Antrags. Eine Stellungnahme des MLR liegt uns nicht vor, zumindest noch nicht. Wir haben gehört, dass der Gesetzentwurf im Augenblick in den verschiedenen Verbänden diskutiert wird. Meine Ausführungen sind deshalb noch nicht abschließend. Ich möchte aber doch einige Punkte nennen, die uns skeptisch werden lassen, ob das ein richtiger Weg ist, Frau Rastätter.
Lassen Sie mich zunächst noch einmal zu dem Landesbeirat für Tierschutz kommen. Hier sind Verbände, Organisationen, engagierte Tierschützer – –
Im Landesbeirat sind Verbände, Organisationen, Fraktionen, engagierte Tierschützer und das Ministerium vertreten. Ich denke, dass das eine sehr breite Sachkompetenz ist. Dieser Beirat ist auf alle Fälle viel kompetenter, als es das Büro eines Tierschutzbeauftragten überhaupt sein könnte.
Der zweite Grund: Tierschutz ist eine staatliche Aufgabe auf der Basis der bestehenden Gesetze. Ich denke, so hat der Tierschutz mehr Gewicht, als wenn er bei einem Beauftragten angesiedelt wäre. Frau Rastätter, wenn Sie dem Tierschutzbeauftragten wirklich Gewicht geben wollten, dann bräuchte er staatliche, amtliche Befugnisse. Das stünde nun natürlich genau im Widerspruch zu den verbrieften Aufgaben des MLR. Ich befürchte, dass wir dann zu einem furchtbaren Wirrwarr in Sachen Tierschutz kommen würden.
Ich habe den Verdacht, dass hier eine Stelle initiiert werden sollte, die eigentlich die Aufgabe haben soll, den jetzt vom MLR wahrgenommenen Tierschutz zu kontrollieren. Das ist mir doch ein bisschen zu wenig. Wir werden natürlich im Ausschuss noch in dieser Sache diskutieren. Im gegenwärtigen Augenblick aber müssen wir dieses Ansinnen ablehnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will es auf Hochdeutsch probieren, obwohl ich es sicher wie eben der neue Kollege Winkler auch auf Alemannisch vortragen könnte. Aber das Protokoll hätte Schwierigkeiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin immer wieder froh, wenn wir über das wichtige Thema Tierschutz re
den, denn die Parlamentsdebatte darüber beeinflusst die Bevölkerungsmeinung, die Diskussion bleibt im Gang, und sie ist wichtig. Wir kennen den Satz von Schopenhauer: „Wer gegen Tiere grausam ist, kann kein guter Mensch sein.“ Manchmal müsste man anfügen: Wer zu Tieren anständig ist, soll es auch zu Menschen sein.
Es ist schon richtig, liebe Frau Rastätter, dass mit der Wertentscheidung für die Aufnahme des Tierschutzes in Grundgesetz und Landesverfassung ein wichtiges Signal gesetzt wurde. Trotzdem muss der Dialog über den richtigen Weg fortgesetzt werden. Wir dürfen nicht ohne weiteres aus dieser Wertentscheidung zu einem Landesbeauftragten für den Tierschutz kommen.
Sie wissen, dass wir dies schon mehrfach diskutiert haben. Protokolle dazu wurden schon zitiert. In der Tat, das wurde immer wieder diskutiert. Grundsätzlich verbietet niemand, klüger zu werden. Trotzdem – und das wird Sie nicht überraschen – bin ich gegen die Einrichtung einer solchen Stelle.
Zutreffend wurde angeführt, was wir in diesem Bereich schon alles tun. Das soll ruhig mehrfach wiederholt werden, damit es immer wieder sichtbar wird. Wir haben, für jedermann zugänglich, seit 1991 im Ministerium ein Tierschutzreferat. Wir haben – das ist vielleicht zu wenig bekannt; darum wiederhole ich es – ein Tierschutztelefon installiert.
Schließlich haben wir einen Landesbeirat. Liebe Frau Rastätter, da möchte ich Ihnen ein bisschen widersprechen. Ich würde die Bedeutung dieses Beirats nicht gering einschätzen. Seine Zusammensetzung ist in der Tat sehr unterschiedlich. Darin sind die Tierschutzorganisationen, aber auch andere Verbände. Und wir sollten uns davor hüten, zu sagen, dass der Tiernutzer von vornherein kein Tierschützer sein kann. Ganz im Gegenteil, wer mit dem Tier umgeht, der weiß um Tierschutz. Wir müssen ihn für den Tierschutz gewinnen. Darum ist er auch im Beirat des Landes BadenWürttemberg geradezu richtig.
Ich will auch sagen: Wir haben dabei gute Arbeit geleistet. Natürlich sind das zwei, drei Sitzungen gewesen. Aber vergessen Sie nicht die Ausschüsse, die wir einsetzen.
Schauen Sie: Wir haben uns zu Tiertransporten geäußert. Das ist im HQZ verwirklicht. Wir haben maximal vier Stunden Transportdauer.
Wir haben uns mehrfach und immer wieder zum Schächten geäußert. Wir haben gesagt, dass wir bezüglich des Schächtens endlich das vorgeben müssen, was für den Tierschutz wichtig ist. Ich weiß, wie schwierig das von Bundesseite her ist. Deswegen immer wieder unsere Forderung.
Wir haben uns zur Qualzucht geäußert und viele andere Dinge angemahnt. Vieles ist von dem Beirat ausgegangen, in dem die Tierschützer vertreten sind, ebenso die Tierhalter und – das ist genauso wichtig – auch Vertreter der Fraktionen. Es ist also ein Motor, der vielleicht da und dort noch ein bisschen mehr in Schwung kommen könnte, aber das Rad muss nicht neu erfunden werden. Es dreht sich, und wir müssen vielleicht noch einmal in die Speichen greifen, um das Rad noch ein bisschen schneller drehen zu lassen.
Wir sollten auch das nicht gering schätzen, was der Landtag mit den zusätzlichen 44 Stellen für die Veterinärverwaltung beschlossen hat. Wir sollten auch immer wieder daran erinnern, dass wir ganz spezielle Stütz- und Schwerpunkte eingerichtet haben – in ganz speziellen Fragen Schwerpunkte bei den Regierungspräsidien, die angerufen werden können, wenn es etwa um überregionale Bearbeitungen geht. Und was mir auch ganz wichtig ist: Wir haben bei einem Regierungspräsidium ausdrücklich zu der Frage „Wie können die wissenschaftlichen Erkenntnisse vernünftig und praxisgerecht und möglichst schnell umgesetzt werden?“ einen Schwerpunkt eingerichtet.
Also, die Dinge sind am Laufen. Ich könnte mir vorstellen, dass wir jetzt einen neuen Schwung durch die von der Europäischen Union geforderte Einrichtung einer Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungsverwaltung erhalten, Management für Qualitätssicherung und allgemeine Sicherung der Veterinärverwaltung. Das wird derzeit über ganz Europa hinweg aufgebaut. Wir sind daran. Baden-Württemberg hat sich dieses Themas „allgemeine Sicherung der Veterinärverwaltung“ bereits intensiv angenommen. Auch da ein weiterer Fortschritt.
Also, kurzum: Bevor wir jetzt unser Gewissen befriedigen und ein bisschen mehr Bürokratie schaffen, einen weiteren Beauftragten einsetzen, sollten wir dafür Sorge tragen, dass alle Parlamentarier – besser noch: alle in der Bevölkerung Baden-Württembergs – sich als Beauftragte für den Tierschutz empfinden. Dann haben wir weitestgehend das Ziel erreicht.
Wir führen derzeit die Anhörung durch, gehen in die Ausschüsse, dann zur Schlussberatung. Mal sehen, was der weitere Austausch bringt.
Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Gesetzentwurfs. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft zu überweisen. – Sie stimmen dem zu.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes – Drucksache 13/1360