Aber Sie wissen doch auch, wie diese Summe entsteht, die ich gerade genannt habe: Alle alten Flächenländer gaben im Jahr 2000 zusammengenommen 32 Millionen DM für diese Förderung aus.
Jetzt zunächst einmal zum ersten Teil Ihrer Frage: Wir geben 34,5 Millionen DM aus. Und es ist auch bundesweit anerkannt, dass wir hier eine herausragende Stellung haben, die es überhaupt nur möglich macht, dass wir so viele Musikschulen haben. Nur deshalb gibt es Musikschulen in der Fläche als nicht rein kommunale Aufgabe, so wie es in vielen anderen Ländern der Fall ist.
Das Zweite ist: Was ich Ihnen über die Stundentafel und über den Anteil von musikalischer Erziehung in Grundschulen gesagt habe, gilt auch für andere Bundesländer. Es hat bei uns lange Diskussionen gegeben, ob man die Stunde für das Werken herübernimmt. Wir haben uns entschieden, nicht die Stundentafel zu ändern, sondern die Arbeit der Grundschule als Ganzes. Und damit setzen wir auch Impulse. Darauf komme ich gleich. Sie wissen auch, dass es keine einzige Grundschule in Baden-Württemberg gibt – das behaupte ich –, die tatsächlich nur diese eine Stunde Musik bzw. musikalische Erziehung anbietet. Das ist aus vielen Projekten ersichtlich. Das ist aus dem ersichtlich, was wir zum Beispiel beim Aufbau der Musikpädagogik erfahren.
Aber Herr Wintruff, Sie wissen auch, dass wir mit unserer aufgestockten Stundentafel durch die Fremdsprache in die Spitzengruppe gekommen sind, also auch die Investitionen – –
Sie wissen doch, dass nur noch ein einziges Land stundentafelmäßig vor uns liegt, und das ist Bayern und sonst niemand. Damit leben wir jetzt noch eine Zeit lang.
Hören Sie eigentlich nicht zu? Gerade eben habe ich gesagt, wenn ich die Fremdsprache dazunehme, bedeutet das eine Investition, und dass überhaupt nur noch ein Land vor uns liegt. Ich habe es im Blick auf die Fremdsprache gesagt und nicht im Blick auf die Vergangenheit, für die ich den Platz Baden-Württembergs bei der Stundentafel kenne.
(Abg. Wintruff SPD: Sie haben das Jahr 2007 ver- schwiegen! – Abg. Nagel SPD: Peter, sei ruhig, sonst kriegst du einen Schulausschluss!)
Erster Punkt, weil es um die Frage geht, wie wir es schaffen, dass auch Klassenlehrerinnen aktiver werden: Aufbau
der musikpädagogischen Beratergruppe für alle 30 Staatlichen Schulämter. Da werden Fachkräfte in Musik der Grundschule, Musiklehrkräfte anderer Schularten, Experten aus den Bereichen Kirchenmusik, Musikschule und Musikverein für die musikalische Nachqualifizierung von Klassenlehrkräften tätig. Damit wird auch eine fortlaufende Evaluation über Qualitäten und Quantitäten der Musikerziehung in der Grundschule verbunden.
Zweitens – auch das ist aufgrund der Anfrage schon beantwortet, bzw. darauf ist eingegangen worden –: Verknüpfung von elementarer Musikpädagogik und früher Sprachvermittlung.
Drittens – alles als einzelne Bausteine –: 3 500 Liederkalender für die Grundschulklassen und das von manchem belächelte „Singen mit Kindern“, das ein wichtiger Baustein in dem Ganzen ist.
Zum Thema Hauptschule: Ich finde, dass wir die Frage der Profile sehr offen angehen sollten. Das gilt auch für die anderen Profile in den Hauptschulen. Herr Pfohl hat mir eben gesagt, im nächsten Jahr seien ein oder zwei Aufenthalte und Beratungen in Vorarlberg geplant. Er lädt Sie ein mitzukommen. Es sind noch einige andere dabei, sodass man diese Frage, auf die Hauptschule übertragen, auch aus der österreichischen Erfahrung heraus diskutieren kann.
Schließlich zur Erzieherinnenausbildung: Wir haben ja in der neuen Erzieherinnenausbildung nicht mehr den klassischen Fächerkanon, sondern Lernfelder, die künftigen Handlungsfeldern entsprechen sollen. Dabei gibt es das Handlungsfeld musisch-ästhetische Erziehung, sodass ich davon ausgehe, dass wir in diesem Bereich noch einmal auch eine bewusstere Gestaltung erleben. Denn das ist nicht erst durch die PISA-Studie und die Hirnforschung deutlich geworden, sondern schon vor vielen Jahren von Professor Bastian gesagt worden. Auch nach PISA, wo vorwiegend nur über bestimmte Kompetenzen gesprochen wird, soll man nicht vergessen, dass die musikalische Erziehung, die Früherziehung, die Unterstützung durch Schule und die musikalische Betätigung in außerschulischen Lebenswelten wichtig sind.
Deshalb bin ich zuversichtlich. Wir sind nicht nur das Musterland, wie es einige gesagt haben, sondern wir bleiben es auch, Herr Wintruff.
Jedes Jahr zeigen „Jugend musiziert“ und übrigens auch die Palette der Blasmusik, um einen ganz anderen Bereich zu nennen, dass der Generationenwechsel in der musikalischen Szene klappt, dass es viele sehr junge Ensembles gibt. Das ist ein gutes Zeichen für musikalische Bildung und Erziehung in Baden-Württemberg.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Wintruff SPD zu Abg. Pfister FDP/ DVP: Ernst, dank deiner Tätigkeit kann sich Ba- den-Württemberg stolz als Musikland bezeichnen! – Gegenruf des Abg. Pfister FDP/DVP: So ist es, Peter!)
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Große Anfrage der CDU-Fraktion, Drucksache 13/434, ist durch die Aussprache erledigt.
a) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums – Volles Prüfungsrecht des Rechnungshofs für die Prüfung der Landesstiftung – Drucksache 13/464
b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Staatsministeriums – Forschungsfinanzierung durch die Landesstiftung Baden-Württemberg – Drucksache 13/492
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich vermisse den Herrn Finanzminister und stelle deshalb den Antrag nach der Geschäftsordnung, den Herrn Finanzminister herbeizuzitieren.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist gut, wenn sich das Parlament in bestimmten Abständen mit der Landesstiftung befasst; denn die Landesstiftung ist im Kern der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Von Anbeginn an haben wir den Webfehler kritisiert, dass das Budgetrecht des Parlaments dadurch ausgehöhlt wird, dass ein beträchtlicher Teil der Landesausgaben fern vom Parlament in der Landesstiftung abgewickelt wird. Wir bedauern es nachdrücklich, dass die Mehrheit des Parlaments dieser Selbstentmannung zugestimmt hat.
Während der Landeshaushalt ausgepresst ist wie eine Zitrone – die freie Spitze bewegt sich im Bereich von wenigen Hundert Millionen Euro –,
Zuletzt ist dies im November geschehen. Am Dienstag hat Herr Teufel den Weihnachtsmann gespielt: eine neue Bewilligungstranche in Höhe von fast 50 Millionen € wurde veröffentlicht. Am Mittwoch kam die Steuerschätzung und kurz darauf die Sparliste mit einem Einsparvolumen von 300 Millionen €.
Die Landesstiftung wirbt für sich mit dem Spruch: Wir stiften Zukunft. Die Landesregierung macht beim Landeshaushalt Politik nach dem Motto:
Zwei Problembereiche illustrieren anschaulich die Fehlkonstruktion der Landesstiftung: zum einen die Frage des Prüfungsrechts des Rechnungshofs und zum anderen die Frage, wie Forschung finanziert wird.
Zum ersten Bereich: Der Landesrechnungshof hat nur ein eingeschränktes Prüfungsrecht. Er hat nicht die Möglichkeit, bei den Zuwendungsempfängern eine Erfolgskontrolle durchzuführen. Das heißt: Wenn die Landesstiftung eigene Projekte durchführt – was sie machen muss, um nicht die Gemeinnützigkeit zu verlieren –, dann unterliegen Dritte der Kontrolle durch die Landesstiftung, aber der Landesrechnungshof selbst kann keine Erfolgskontrolle durchführen. Auf der anderen Seite gibt es Projekte und die Zukunftsoffensive III, die vom Landesrechnungshof kontrolliert werden können.
Das heißt: Es gibt Teile der Arbeit der Landesstiftung, die der vollen Prüfung des Rechnungshofs unterliegen, und auf der anderen Seite gibt es Teile, auch politisch sehr umstrittene Teile wie zum Beispiel die Elternstiftung, die nicht dem vollen Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs unterliegen. Das ist ein unguter Zustand, weil die Abgrenzung völlig willkürlich ist und weil es auch nicht sein kann, dass beträchtliche Teile des Landesvermögens verausgabt werden, ohne dass derjenige, der über die Wirtschaftlichkeit wachen soll, nämlich der Landesrechnungshof, dies kontrollieren kann.