Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Landesstiftung leistet hervorragende Arbeit. Dieser Erfolg ärgert die Opposition. Deshalb wiederholt sie hier gebetsmühlenartig die immer gleichen Vorwürfe gegen die Landesstiftung.
Das Gutachten, das Frau Dederer angesprochen hat, wird nicht einmal von der Mitoppositionspartei SPD ernst genommen. Es ist so abseits jeder Realität, dass man sich mit diesem Gutachten gar nicht auseinander setzen muss. Es ist gar nicht das Geld wert, das Sie als grüne Fraktion dafür ausgegeben haben.
(Abg. Heike Dederer GRÜNE: Haben Sie es über- haupt gelesen? Wahrscheinlich haben Sie es gar nicht verstanden!)
Was ist denn Fakt? Jetzt sagen wir es Ihnen zum wiederholten Mal: Wenn wir die Landesstiftung nicht gebildet hätten, dann hätten wir den Erlös aus dem Verkauf der EnBW-Anteile zuerst versteuern müssen,
(Abg. Heike Dederer GRÜNE: Dann hätten wir halt noch etwas warten müssen! – Abg. Braun SPD: Das sagen Sie doch wider besseres Wissen!)
und dann hätten wir den Rest zum Teil über den Länderfinanzausgleich verloren. Wir hätten jetzt gerade noch die Hälfte des Vermögens. Das ist doch keine Politik, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist.
Die Landesstiftung ist mittlerweile eine der großen Stiftungen in der Bundesrepublik. Sie ist in der Bilanzsumme, in ihrem Projektmittelvolumen mit der Bosch- oder der Volkswagenstiftung vergleichbar.
Sie ist entscheidend für die Zukunft unseres Landes. – Auf die Prüfung komme ich im zweiten Teil meiner Ausführungen gerne noch zu sprechen, verehrte Frau Kollegin. – Sie ist entscheidend für die Zukunft, für die Innovationsfähigkeit, für die Forschungslandschaft unseres Landes. Gerade
haben wir die Situation, meine sehr verehrten Damen, meine Herren, dass der Bund in einer – wie ich finde – unverantwortlichen Art und Weise aus seiner Forschungsverpflichtung aussteigt.
Ich nenne Ihnen einmal die aktuellen Kürzungen: Vor der Bundestagswahl hat Frau Bulmahn die Max-Planck-Gesellschaft und die Deutsche Forschungsgemeinschaft eingeladen und 3 % Steigerung für das Jahr 2003 angekündigt. Nach der Bundestagswahl hat sie alle Spitzenorganisationen der Forschung eingeladen und gesagt: „Wir nehmen die 3 % wieder zurück.“ Für 2003 bedeutet das für die MaxPlanck-Gesellschaft 28 Millionen € weniger – 20 Institutsabteilungen sind davon betroffen –, und für die Deutsche Forschungsgemeinschaft sind es 43 Millionen € weniger, wovon rund 2 000 Nachwuchswissenschaftler betroffen sind.
Wer in einer solchen Situation, in der der Bund vor der Bundestagswahl gegebene Zusagen zurückzieht, hier hintritt und beklagt, wir würden Forschungsmittel im Land kürzen, sollte sich mit der Realität in der Bundesrepublik Deutschland einmal vertraut machen.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Braun SPD: Reine Ablenkungsmanö- ver! – Abg. Heike Dederer GRÜNE: Darum geht es doch gar nicht!)
Doch, darum geht es. Sie haben einen Antrag zur Forschung gestellt. – Tatsache ist, dass wir im Haushalt 2003 in diesem Land keine Forschungsprogramme kürzen, weil wir die Dimension der Forschung erkannt haben.
(Abg. Schmid SPD: Aber die Forschungsmittel! Die zentralen Verfügungsmittel für die Forschung sind zurückgefahren worden!)
Wir haben sogar zugesagt, dass wir bei der Max-PlanckGesellschaft und der Deutschen Forschungsgemeinschaft komplementär finanzieren. Das ist die Politik in diesem Land.
Kommen wir zu den Schwerpunkten. Darüber spreche ich gerne: Wir haben in den Jahren 2001 und 2002 durch die Landesstiftung insgesamt 155 Millionen € ausgegeben. Der absolute Schwerpunkt der Förderung liegt bei der Wissenschaft und bei der Forschung. 65 Millionen € waren es in den Jahren 2001 und 2002 allein für Forschung, weitere 32 Millionen € für Bildung.
Sind Sie denn dagegen, dass wir Verbundforschung machen, dass wir adulte Stammzellen erforschen, dass wir Photonik unterstützen, dass wir Nanotechnologie, SoftwareEngineering, Klimaschutz – das müsste doch ein grünes Thema sein – unterstützen? Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer es mit der Forschung und der Wissenschaft
Wir setzen die Schwerpunkte des Berger-Gutachtens ganz konsequent um. Herr Schmid oder Frau Dederer – ich weiß nicht mehr, wer es war – hat gesagt, das Wirtschaftsministerium partizipiere nicht an der Landesstiftung. Auch das ist schlichtweg falsch. Die Verbundforschungsprojekte werden gemeinsam zwischen dem Wissenschafts- und dem Wirtschaftsministerium abgewickelt. Das Wirtschaftsministerium hat volle Teilhabe an der Verbundforschung.
Der Herr Mehrländer weiß das besser als Sie. Das Wirtschaftsministerium ist voll in die Verbundforschung involviert und damit voll einbezogen.
Ich sage heute nichts weniger als das: Es war ein Glücksfall für die Wissenschafts- und Bildungslandschaft in BadenWürttemberg, dass wir uns in der Koalition auf das Instrument der Landesstiftung verständigt haben, weil damit ohne Wertaufzehrung nachhaltig Politik für die Bildung in diesem Land möglich gemacht wird. Diese Entscheidung bleibt richtig.
Dann haben Sie in einer eigentümlichen Mischung aus einem alten Antrag zur Forschung und einem Auftrag zur Sicherstellung eines vollen Prüfungsrechts des Rechnungshofs – kein Mensch versteht eigentlich, warum Sie diese zwei Anträge zusammengebracht haben, aber das ist Ihr Recht als Antragsteller – hier das Prüfungsrecht des Rechnungshofs aufgerufen. Auch dazu will ich gerne etwas sagen. Die Landesstiftung Baden-Württemberg ist eine juristische Person des Privatrechts. Das Prüfungsrecht des Rechnungshofs richtet sich folglich nach § 92 der Landeshaushaltsordnung.
Der Rechnungshof prüft die Betätigung des Landes bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen das Land unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze.
nicht die Betätigung der Gesellschaft. Was ist die Prüfung des Rechnungshofs? Es ist die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die Prüfung der Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie der Liquidität und der Rentabilität der Gesellschaft.
Dies war bei der Umwandlung der Landesholding in die Landesstiftung bekannt. Dieser hat das Parlament in Kennt
nis des Gesellschaftsvertrags der Landesstiftung zugestimmt. Der Kollege Scheffold hat das ja hier ausführlich dargestellt.
Der Rechnungshof selbst hat seinerzeit, 1999, ein weiter gehendes Prüfungsrecht überhaupt nicht gefordert. Jetzt frage ich Sie: Was hat sich in der Zwischenzeit daran verändert, dass wir nach § 92 der Landeshaushaltsordnung prüfen?
Wohl gar nichts. Deshalb sehen wir in der Landesregierung für den Abschluss einer Prüfungsvereinbarung zwischen Rechnungshof und Landesstiftung keinen Grund. Wir haben das Prüfungsrecht des Aufsichtsrats, wir haben die Berichte der Wirtschaftsprüfer, wir haben die Möglichkeit der Erörterung der Tätigkeit der Gesellschaft im Parlament und außerhalb des Parlaments.
Es ist selbstverständlich so, dass das Land als Destinatär, als Empfänger von Mitteln etwa aus der Zukunftsoffensive III, wo wir also selber Zuwendungsempfänger sind, voll dem Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs unterliegt. Das muss man ja auch einmal sagen, dass da, wo das Land etwas aus der Landesstiftung entgegennimmt, die Prüfung in vollem Umfang gegeben ist. Deshalb kann ich nur sagen: Wir sollten dieses erweiterte Prüfungsrecht nicht vorsehen. Es würde zu einer Ausweitung des bürokratischen Aufwands führen.
(Abg. Schmid SPD: Dann schaffen Sie doch den Landesrechnungshof ab! – Abg. Ruth Weckenmann SPD: Wenn Sie nichts zu verbergen haben, dann lassen Sie doch prüfen!)
Wir sind stolz darauf, dass diese Landesstiftung mit einem einmaligen Verwaltungskostenanteil von etwas über 1 % auskommt. Das ist im bundesweiten Vergleich für die Stiftungen ein Traumwert. Diesen wollen wir behalten. Wir wollen flexibel bleiben.