Meine sehr verehrten Damen und Herren, ältere Menschen, die in Pflegeheimen leben, bedürfen unserer besonderen Aufmerksamkeit und Unterstützung. Ich möchte zum Thema zurückkommen; das ist nämlich kein Thema, das zu Heiterkeit und Halligalli Anlass gibt.
Ja, Herr Capezzuto. – Wir sind dies den Heimbewohnern schuldig, und wir wollen dazu beitragen, ihre Menschenwürde in einer an und für sich schwierigen Situation zu bewahren. Vielleicht wäre es gut – ein Tipp an das Präsidium –, wenn auch solche Themen, die auch wichtig sind, in den Vormittagsstunden erörtert würden, nicht am Abend um 18 Uhr.
Neben vielen anderen Maßnahmen – wir in Baden-Württemberg machen viel – hat die Heimaufsicht für die externe Qualitätssicherung zweifellos eine wichtige Bedeutung. Ich betone aber zugleich, dass externe Aufsicht niemals die in den Pflegeheimen zu leistende interne Aufsicht ersetzen kann. Wenn wir über Heimaufsicht diskutieren, müssen wir immer auch das gesamte pflegerische Geschehen im Auge behalten.
Mit ihrem Antrag „Heimaufsicht in Baden-Württemberg“ hat die SPD-Fraktion als Antragstellerin einen Bericht der Landesregierung zur Situation in diesem durchaus sensiblen Bereich der Pflege gefordert. Sie hat zugleich die Erstellung eines Landesheimaufsichtsberichts im Turnus von zwei Jahren beantragt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage Ihnen dies zu. Ich bin bereit – wir werden zwar immer weniger Personal in diesem Bereich haben –, diesen Bericht zu erstellen und dem Landtag alle zwei Jahre zu berichten. Ich sage das auch deswegen zu
nicht nur Papier beruhigt –, weil Baden-Württemberg zusammen mit – man höre hin – Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich guter Leistungen an der Spitze steht. Wir können uns mit unseren baden-württembergischen Leistungen und mit der Qualität baden-württembergischer Heime bundesweit sehen lassen. Deswegen können wir zusagen, alle zwei Jahre einen solchen Bericht zu erstatten, damit einmal herüberkommt, was in unseren Heimen in Baden-Württemberg an Gutem getan wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, parallel zum Pflegeversicherungsgesetz hat der Bund im Januar 2002 auch das Heimgesetz novelliert. Es ist vielleicht ganz wichtig, zu wissen, dass die Anregung, das Heimgesetz zu novellieren, von Bayern und Baden-Württemberg ausging. Wir haben im Vorfeld sehr viele daran beteiligt, auch was die Qualitätssicherung anbelangt.
Leider wurde in meinen Augen zum Teil mehr an Bürokratie hineingeschrieben, als wir gefordert haben. Aber wie auch immer: Das Heimgesetz ist quasi das Verbraucherschutzgesetz für Pflege- und Behindertenheime. Es enthält bauliche und personelle Qualitätsmindeststandards; es beschreibt die Rahmenbedingungen und die Kontrollen der staatlichen Heimaufsicht. Ich muss eines sagen: Vertrauen ist wirklich gut, aber Kontrolle sollte regelmäßig sein, auch einmal unangekündigt. Dahinter stehe ich.
Ich stamme aus dem Apothekerberuf. Die Apotheken werden selbstverständlich über Jahre hinweg regelmäßig kontrolliert. Ich habe mich vom Pharmazierat nie belästigt gefühlt – die Kontrollen erfolgten nicht jedes Jahr oder alle zwei Jahre, sondern alle vier oder fünf Jahre.
Eine gute Heimaufsicht muss nach dem Grundsatz möglich und denkbar sein: Dort, wo man spürt, dass man zum Kontrollieren hinmuss, dort, wo man von Angehörigen, von Heimbeiräten, aus dem Freundeskreis etwas hört, was Anlass dazu gibt,
muss man zum Kontrollieren hin. So wird es auch in Zukunft sein. Das Heim X wird zum Beispiel kontrolliert, weil man genau weiß, dass nicht immer alles so gut läuft. Wenn man aber, da man die Leute kennt, weiß, dass im Heim A alles ordentlich läuft, braucht man es nicht unbedingt jedes halbe Jahr zu kontrollieren. So muss es sein.
Man kann trotz aller guten Rahmenbedingungen per se Gesetzesverstöße nicht ausschließen. Aber auch da muss man die Kirche im Dorf lassen und trotzdem die Möglichkeit haben, rechtzeitig und regelmäßig zu prüfen, wenn man sieht, dass irgendwo etwas nicht stimmt. Das geht so weit, dass man sagt: Ich werde diesem Träger die Erlaubnis schlichtweg entziehen. Auch dies muss denkbar und möglich sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich meine, wir sind auf einem guten Wege. Wir haben in Baden-Württemberg Qualifizierungsmaßnahmen, und wir wollen nicht nur kontrollieren, sondern auch beraten. Das Ministerium ist gemeinsam mit den Trägern bereit, dies zu tun. Wir führen die Beratungen also auch durch. Ich glaube, dass wir in Baden-Württemberg einen guten Mittelweg zwischen effektiver Kontrolle und unbürokratischer Haltung gehen. Wir wollen im Prinzip ja die Bewohner unserer Heime schützen. Das tun wir. Helfen Sie dabei gemeinsam mit. Wenn wir gemeinsam darauf achten, ist dieser Weg mit Sicherheit gut zu begehen.
Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags. Wie möchten die Antragsteller verfahren? Sie erklären den Antrag für erledigt?
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums – Dramatische Abschwächung des Wirtschaftswachstums in Baden-Württemberg – Drucksache 13/729
Der Antrag soll ohne Aussprache zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen werden. – Es ist so beschlossen.
Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Innenministeriums – Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst – Drucksache 13/765
Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 13/1659, 13/1668, 13/1669, 13/1670
Gemäß § 96 Abs. 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksachen 13/1637, 13/1638
Gemäß § 96 Abs. 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. – Es ist so beschlossen.