Es gibt auch Handlungsbedarf auf Landesseite. Das Land muss dieses Bundesgesetz erfüllen. Zum Beispiel ist nach diesem Bundesgesetz jetzt eine jährliche Überprüfung der Pflegeheime durch die Heimaufsicht vorgesehen. Diese Überprüfungen können unangemeldet stattfinden. Es hat natürlich schon seinen Sinn, dass auch unangemeldete Überprüfungen stattfinden können, genauso wie unangemeldete Schulbesuche ja auch sinnvoll sind. Das bedeutet aber in der Tat mindestens eine Verdoppelung der Prüfintensität in der Verwaltungspraxis. Diese Prüftätigkeit muss natürlich koordiniert werden. Deshalb ist es auch sinnvoll, dass die beteiligten Ebenen – die Heimaufsicht, der MDK, die Träger der Sozialhilfe – das miteinander organisieren. Das Land hat das ja auch umgesetzt.
Deshalb gibt es seit letztem Sommer dafür eine Landesarbeitsgemeinschaft. Das Ziel dieser Landesarbeitsgemeinschaft ist die Koordination und Erarbeitung von einheitlichen Kriterien für die Prüfung. Dabei geht es nicht um eine Schematisierung, sondern darum, die Kriterien zu vereinheitlichen. Das ist sinnvoll und begrüßenswert, weil bisher jede Berufsgruppe anders prüft.
Die Verwaltung prüft unter anderen Gesichtspunkten als zum Beispiel die Amtsärzte oder die Pflegekräfte. Deshalb ist es doch sinnvoll, diese Kriterien zu vereinheitlichen.
Vereinheitlichung bedeutet ja nicht unbedingt ein Mehr an Verordnungen. Ich bin dagegen, den Verwaltungsaufwand hier noch weiter zu erhöhen.
(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP – Abg. Wieser CDU: Sehr gut, Frau Kollegin!)
Man muss auch darauf achten, dass der Datenschutz gewährleistet bleibt. Ich sage Ihnen, dass es im Bereich der Heimaufsicht jetzt schon 23 Kontrollvorschriften gibt. Das sind mehr als für Atomkraftwerke. Dort sind es genau 17. Daher geht es nicht um ein Mehr,
Frau Kollegin Lösch, wenn Sie für weniger Bürokratie eintreten: In welchem Verhältnis hat sich denn der Verwaltungsaufwand seit der bundesgesetzlichen Novellierung vermindert?
(Abg. Capezzuto SPD: Hat er aber nicht! – Abg. Birzele SPD: Das hat er nicht! Das ist der Con- junctivus irrealis!)
dann hätten Sie gemerkt, dass es nicht um ein Mehr an Verwaltungsaufwand, sondern um die Vereinheitlichung der Kriterien geht. Vereinheitlichung bedeutet nicht automatisch mehr Aufwand.
(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Aber wenn wir vom Fünfjahresrhythmus auf einen Einjahresrhythmus gehen, sind es fünfmal so viel!)
Herr Kollege Wieser hat vorhin gesagt: Wir brauchen nicht nur mehr Kontrolle, sondern wir vertrauen natürlich auch auf die Eigenverantwortung unserer Pflegekräfte. Da gebe ich Ihnen Recht. Ich finde auch, dass man nicht Kontrolle und Vertrauen gegeneinander ausspielen darf, sondern wir brauchen beides.
Bei aller Notwendigkeit von Kontrollinstanzen gilt nach wie vor, dass Pflege- und Betreuungsqualität, wenn sie dauerhaft wirksam sein soll, von innen kommen muss und dass man die Leute, die im Pflegebereich arbeiten, motivieren und unterstützen muss.
Auch das darf man nicht gegeneinander ausspielen. Nur wenn wir beides gemeinsam machen, erreichen wir tatsächlich eine Verbesserung der Qualität in der Pflege.
Ich finde es auch richtig, dass die SPD einen Landesheimaufsichtsbericht, der regelmäßig dem Parlament zur Beratung vorgelegt werden muss, gefordert hat.
Wissen Sie, warum? Dann müssen wir regelmäßig hier im Plenum über dieses wichtige Thema diskutieren, und Sie können Ihre Argumente bringen.
Entweder geben wir jetzt eine Runde Rotwein aus, dann könnt ihr weiter Faxen machen, oder wir reden in Ruhe noch einmal über das wichtige Thema „Pflegeheime für die älteren Menschen“.
Mir scheint die Stimmung so zu sein, dass man sagen kann: Wir machen jetzt Halligalli. Das Thema ist aber sehr ernst.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ältere Menschen, die in Pflegeheimen leben, bedürfen unserer besonderen Aufmerksamkeit und Unterstützung. Ich möchte zum Thema zurückkommen; das ist nämlich kein Thema, das zu Heiterkeit und Halligalli Anlass gibt.