wird anhand dieser Zahlen doch klar, dass eine Deckelung keine Rücknahme der Fördermittel, sondern zumindest eine Konstanthaltung der Fördermittel bedeutet.
Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, dass die Kindergärten, die als Betriebskindergärten oder als freie Kindergärten geführt werden, nach dem Gesetzentwurf we
sentlich weniger Förderung erhalten als jene Kindergärten, die in kommunaler Hand sind, nämlich nur 31,5 %, und dass dies eindeutig eine Benachteiligung ist?
Das stimmt so nicht. Das betrifft nämlich jene Kindergärten, deren Einzugsbereich gemeindegrenzenübergreifend ist. Sie sagen nur einen Teil der Wahrheit. Diese Kindergärten haben zunächst einmal von der Sitzgemeinde die 31-%-Garantie.
Das ist mehr als bisher. Dies gilt für Kinder, die einen Kindergarten außerhalb ihrer Kommune besuchen. Das ist neu in diesem Gesetzentwurf. Seht doch bitte nicht immer nur die Risiken, sondern auch die Chancen!
Ich wundere mich schon ein bisschen, gerade auch hinsichtlich der Waldorf-Kindergärten, dass Sie vor kurzem – – Das stimmt doch nicht!
(Abg. Drexler SPD: Haben Sie „Waldorf“ gesagt? Die haben mir etwas anderes gesagt als das, was Sie gesagt haben!)
Natürlich haben wir ihnen das gesagt. Deshalb wundert mich das. Aber vielleicht lassen Sie mich einmal ein paar Sätze am Stück sprechen.
(Abg. Zeller SPD: Sie reden die ganze Zeit! – Ge- genruf des Abg. Alfred Haas CDU: Keine Ahnung! Wie kann man einen so blöden Zwischenruf ma- chen!)
Die Waldorf-Kindergärten haben laut Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim eben nicht Recht erhalten. Nach der derzeitigen Rechtslage haben sie null Anspruch auf zusätzliches Geld vonseiten der entsendenden Gemeinde, also der Nichtsitzgemeinde. Das wird jetzt anders, weil sie jetzt im Verbund mit dem Kreis als zuständiges planerisches Element zwangsläufig bei der Bedarfsplanung des Kreises, der für gemeindegrenzenübergreifende Einrichtungen zuständig ist, hinzugezogen werden müssen.
Jetzt haben wir also eine gesetzliche Basis. Wenn ich das zusammenbringe mit dem gesetzlich verankerten Subsidiaritätsprinzip – und das betrifft die kommunale und die die Gemeindegrenzen übergreifende Planung –, dann heißt das doch: Wenn ich einen freien Träger habe, bei dem nachweislich – die Betriebserlaubnis muss vorhanden sein; das ist auch klar – Bedarf besteht, also der Elternwunsch vor
handen ist, dann muss im Zweifelsfall die kommunale Einrichtung zurückstecken bzw. auch einmal eine Einrichtung geschlossen werden. Genau diese Angst haben natürlich die freien Träger in großem Maße. Dazu sagen wir: Das wird nicht passieren.
Jetzt sage ich Ihnen aber einmal: Jeder Gemeinderat war sich immer darüber im Klaren, dass es im Zweifelsfall wirklich besser ist, die Einrichtung subsidiär von Kirchen, von freien Trägern führen zu lassen, als eigene Einrichtungen zu betreiben. Denn selbst wenn wir eine 100-prozentige Abmangelfinanzierung gemacht haben – das haben wir zum Beispiel bei den Kirchen in Filderstadt gemacht –, war es für uns immer noch besser und immer noch interessanter, wenn der freie Träger oder die Kirche die Einrichtung geführt hat. Also spricht doch überhaupt kein vernünftiger Grund dafür, dass es nicht funktionieren könnte, wenn man das Subsidiaritätsprinzip durchsetzt. Jetzt hat man schon einmal einen höheren Anspruch gegen die Sitzgemeinde als Grundlage. Das ist ja nicht das Einzige. Wir haben in vielen Gemeinden – jedenfalls bei uns – zum Beispiel einen 100-prozentigen Abmangelzuschuss gehabt.
Dazu auch noch einmal ein Satz: Wir haben in diesem Gesetz ein Verschlechterungsverbot. Wir haben also eine Bestandsgarantie für die freien Träger, die jetzt am Markt vorhanden sind.
(Abg. Alfred Haas CDU: Warum kann man die ganzen Fragen nicht in der SPD-Fraktion klären, wenn die keine Ahnung haben? – Gegenruf von der SPD: Das hat man an Ihrer Frage gemerkt, Herr Haas! – Unruhe)
Herr Kollege Dr. Noll, Sie haben darauf hingewiesen, dass die Gemeinderäte ganz nahe an den Bedürfnissen der Familien dran sind.
Aber können Sie dem hohen Hause dann erklären, woran es liegt, dass die Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in keinem Land so schlecht sind wie in Baden-Württemberg?
(Beifall bei der SPD – Abg. Alfred Haas CDU: Das stimmt doch nicht! – Abg. Hauk CDU: Stimmt nicht! – Unruhe)
Herr Schmiedel, das ist genau das klassische Vorbild. Wenn Sie in einem Gemeinderat waren, wissen Sie, wie wir alle gejammert haben: „Man drückt uns diese 100-%-Versorgung aufs Auge, wir müssen 100 % Plätze zur Verfügung stellen, man gibt uns aber kein Geld!“ Jetzt waren die Gemeinden dankenswerterweise nach einer großen Kraftanstrengung in der Lage, in den letzten Jahren die 100-prozentige Versorgung im Bereich der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren zu machen. Dass man nicht gleichzeitig an allen Stellen ausbauen konnte, ist doch Ihnen als Gemeinderat bekannt.
Jetzt kommen wir zu dem Thema „Kinder bis zum Alter von drei Jahren“. Wir brauchen gar nicht darüber zu diskutieren, dass wir hier einen Nachholbedarf haben.