Der baden-württembergische Rekord an neuen Schulden, 1981 aufgestellt, betrug 1,48 Milliarden, in Euro gerechnet; im letzten Jahr hatten wir 1,86 Milliarden, und in diesem Jahr haben wir 2,04 Milliarden € an neuen Schulden vor.
Aber klar ist: Wir haben die Steuermindereinnahmen nicht im Verhältnis 1 : 1 in mehr Schulden umgesetzt. Die Steuereinnahmen in Baden-Württemberg, in unserem Etat brechen deutlich stärker weg, als die Schulden nach oben gestiegen sind. Die strukturelle Sparleistung dieser Koalition ist beachtlich, sie ist ein wichtiger Zwischenschritt, und wir setzen diese beachtliche strukturelle Einsparpolitik fort.
Bei ganz wenigen Schwerpunkten geben wir auch zusätzliches Geld für Aufgaben aus, die uns wichtig sind: das Überlastprogramm für die Berufsakademien in BadenWürttemberg, die Pädagogischen Hochschulen und deren Stärkung entlang des Lehrerbedarfs, den Hochwasserschutz mit plus 17 Millionen € für die Gewässer I. Ordnung in Baden-Württemberg, das Antiterrorprogramm, für das jetzt dauerhaft Mittel im Haushalt ausgebracht sind, das INPOLProgramm, moderne Kommunikation für die Polizei. Dies sind die wenigen wichtigen und richtigen Investitionen, die zusätzliche Ausgaben im Nachtragshaushalt bilden.
Wir haben einen offenen Punkt, an dem noch zu arbeiten ist: Unter „Struktur“ steht: Spare 275 Millionen € im Personalbereich. Wir wollen in den nächsten Wochen im Zuge der Haushaltsberatungen erreichen, dass dieser Betrag konkretisiert und realisiert werden kann. Da haben wir mit dem Fabelwort BLEK – Bund-Länder-Einsparkommission – vor ein paar Jahren im Haushalt einen Joker gehabt, der sich leider als Bluff und Niete herausgestellt hat: Es kam vom Bund nichts. Wir müssen und werden jetzt im Personalbereich einen Betrag von 275 Millionen € einsparen, damit der Haushalt im Ergebnis der Haushaltsklarheit und -wahrheit genügt.
Was sind die Stellschrauben, die man bundesweit oder durch Übertragung vom Bund auf die Länder dabei bedienen kann? Jeder Monat, den man die Tarifsteigerung von 2,4 % später auf den Beamten- und den Versorgungsbereich überträgt, das heißt, jeder Monat, den ein Beamter oder ein Pensionär die Gehaltserhöhung später bekommt, erspart dem Land 17 Millionen €. Ich nenne die Punkte so konkret, weil ich Sie einladen will mitzumachen. Oder verweigern Sie sich dabei?
Wir müssen prüfen, ob die Umsetzung zwei, drei oder vier Monate später erfolgen kann. Ich halte dies für vertretbar, weil zum Beispiel Tarifarbeiter und Angestellte zum Jahresbeginn einen höheren Rentenversicherungsbeitrag und einen höheren Krankenkassenbeitrag bezahlen und deswegen eine gewisse Mehrbelastung durch spätere Gehaltserhöhung für Beamte angebracht und gerecht genannt werden kann.
Wenn man das Urlaubsgeld streicht, bringt das 42 Millionen € in Baden-Württemberg. Wenn wir die Sonderzuwendungen, also das Weihnachtsgeld, kürzen, ersparen wir uns mit jedem Prozentpunkt, um den wir die derzeit 86 % kürzen, 7 Millionen €. Und wenn wir die Einmalzahlung auf Beamte bis A 8 begrenzen, erspart uns das größenordnungsmäßig 37 Millionen €.
Mit diesen vier Stellschrauben – noch Bundesrecht, hoffentlich im Bundesrat bald mehrheitsfähig, hoffentlich bald rechtskräftig – wollen wir, können wir und müssen wir erreichen, dass der Betrag von 275 Millionen € im Haushaltsvollzug bei den Gehaltsausgaben erspart und damit der Haushalt, wie er beraten wird, 1 : 1 umgesetzt werden kann.
Aber klar ist, wenn im Mai die nächste Steuerschätzung kommt und der Gehaltsblock mit 43 % direkt und weiteren 10 % indirekt, die Förderung von Musikschulen, von Volkshochschulen und dritten Trägern nochmals indirekt im Mittelpunkt stehen, dann wird die Frage, ob man die Aufgaben mit weniger Stellen erfüllen kann und ob man gegebenenfalls auch Mehrarbeit zumuten muss, aufgeworfen werden müssen. Ich kündige dies nicht an, ich sage nur: Wer glaubt, er sei in diesem Bereich in Sicherheit, der täuscht sich. Wir werden im Mai und im nächsten Jahr noch Maßnahmen ergreifen, die vielleicht noch nicht im Augenblick, aber mit Sicherheit als Option notwendig sind.
Wir schließen in diesem Jahr die zwei parallel laufenden Stelleneinsparprogramme ab. Wir wollen und werden in diesem Jahr erreichen, dass die Stellenstreichungen, die vor einigen Jahren vorgegeben worden sind, von den Ressorts zu erbringen sind. Wir sehen, dass in einigen Bereichen, für uns etwas zu stark, statt Stellenstreichungen noch Sachmittelkürzungen möglich sind. Im Wissenschaftsbereich fehlt die Einsparung von 88 Stellen. Wir sind nicht im Zeitplan. Wir wollen schauen, dass dieses im Laufe des Jahres nachgeholt und erreicht werden kann.
Wenn die beiden Programme abgeschlossen sind, wird die Frage aufkommen, die in der Haushaltsstrukturkommission, in der Koalition, im Landtag für das nächste Haushaltsjahr zu beraten sein wird: Können wir uns entlang der bestehenden Aufgaben, die das Land hat, ein weiteres Stelleneinsparprogramm zutrauen? Ich glaube, dass der Finanzminister Recht hat: Wir benötigen weiter weniger Stellen, damit der Haushalt eine bessere Struktur bekommt. Aber mit dem Rasenmäher – dies sage ich auch – wird es nicht mehr gehen.
3 %, 4 %, 8 %, 12 %, diese Instrumente sind ausgereizt. Wenn ich die technische Fachverwaltung nehme – nur ein Beispiel –, dann glaube ich, dass für die Aufgaben, die zu erfüllen sind, das Personal erforderlich ist, das derzeit beim Land ist. Deswegen müssen Aufgabenkritik, Aufgabenabbau vorgehen. Wir sind ausdrücklich an einer Kritik der bestehenden staatlichen Aufgaben interessiert.
Wir werden ein Stelleneinsparprogramm erst dann seriös angehen können, wenn zuvor Aufgabenkritik und Aufgabenabbau im Landtag beschlossen worden sind.
Dann halte ich für die weiteren Jahre des Jahrzehnts ein Stellenabbauprogramm, das 5 000, 6 000, 7 000 Stellen umfassen kann, aber dann, wenn die Kinderzahl zurückgeht, auch den Bildungsbereich umfassen muss, für planbar, für erreichbar und für notwendig, damit daraus mittelfristig eine Trendumkehr unserer strukturellen Ausgaben im Landeshaushalt entstehen kann.
Wir haben eine Fülle von Prüfaufträgen beschlossen, denen ich mich kurz zuwenden will. Ich glaube, dass diese über 40 Prüfaufträge Beachtung verdienen und dass hier erhebliche Reformbereitschaft dieser Koalition sichtbar und messbar geworden ist. Ich will ergänzend zu den Prüfaufträgen in ganz wenigen Stichworten aufzeigen, was für die CDUFraktion in den nächsten Monaten in der Debatte eine Rolle spielen muss.
Wir prüfen, ob man Flurneuordnung und Vermessung fusionieren kann, weil vielleicht die Technik Synergieeffekte bringt.
In diesem Jahr, Kollege Teßmer. Freunde, wir werden mit unseren Entscheidungen allemal schneller sein als eure Kadetten in Berlin.
(Beifall bei der CDU – Abg. Drexler SPD: Das stimmt doch nicht! Seit Jahren ist das unsere For- derung!)
Wenn man jetzt aber weiß, dass die Vermessungsverwaltung ein großer Personalkörper ist, von dem jeder tüchtige Arbeit leistet, aber eigentlich Privatisierung angesagt ist,
dann will ich dem hohen Haus folgende Frage stellen, die ich zur Prüfung ergänzend einwerfen will: Derzeit ist die Fluktuation gering. Die Mehrzahl der Mitarbeiter zwischen 40 und 50 gehen erst in 15 Jahren in den Ruhestand. Und in der Rezession geht keiner freiwillig in den kalten Wind. Und in Wahrheit ist die Hauptleistung, auf die man warten will, die Pension. In der freien Wirtschaft – wenn man den Arbeitgeber verlässt – ist der Rentenversicherungsbeitrag bei BfA und LVA anteilig angespart, geht nicht verloren. Die Pension – wenn der Beamte geht – verfällt auf null. Der wäre schön blöd. Deswegen geht keiner mehr, wenn er länger als fünf Jahre beim Staat gewesen ist. Der geht in den Ruhestand und geht nicht vorher raus.
Jetzt wäre eine Überlegung, die ich einmal waghalsig nennen will: Wäre es nicht richtig, ein Abfindungsangebot zu machen, Geld in die Hand zu nehmen und zu sagen: „Für ein paar Hundert Vermessungsbeamte, die bereit wären, als Ingenieure in der freien Wirtschaft tätig zu sein, zinsen wir die Pensionserwartung versicherungsmathematisch ab und geben ihnen den Betrag, der ihnen nach 18 Jahren anteilig zusteht – nicht rechtlich zusteht, aber im Grunde wirtschaftlich zusteht –, damit sie sich damit via Lebensversicherung in die eigene Altersversorgung einkaufen können“?
Kollege Hofer, das wäre einmalig teuer, wäre eine Mehrbelastung in dem Haushaltsjahr, in dem die Aufwendungen anfallen, aber eine gewaltige Strukturverbesserung. Und das wäre ordnungspolitisch im Grunde genommen für die FDP mit Sicherheit etwas, was sie mitmachen müsste.
Wir hätten weniger Stellen, wir hätten langfristig eine Entlastung, wir hätten keine Pensionskosten aufgebaut, und wir hätten den Markt gestärkt, was auch Einkommensteuer von Unternehmern in Baden-Württemberg in die Kassen des Landes hereinbringen kann.
Und im Gesundheitsbereich ist es ebenso. Im stationären Sektor werden Altenpflege und Krankenhauswesen zunehmend von Marktträgern geprägt. Wenn dem so ist und wenn zum Beispiel bei den Altenpflegeheimen die Heimaufsicht und das Heimpflegegesetz den Standard vorschreiben und deswegen der Betreuungsschlüssel und die Zuwendung im privaten Heim wie im kommunalen Heim gleich gut sein muss: Worin besteht dann noch zwingend der Sinn einer Objektförderung im KIF für die Altenpflege-Bauförderung?
Ich stelle ausdrücklich die Frage, ob man nicht diesen Betrag auf null stellen und den Markt betrachten und überwachen soll, sodass daraus
dann Mittel frei werden, die primär zur kommunalen Stärkung dienen, die vielleicht auch anteilig dann, wenn sie freigesetzt werden, dem Landeshaushalt strukturelle Entlastung bringen.
(Abg. Teßmer SPD: Der kann viel erzählen! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Der Sozialminister hat gestern etwas anderes gesagt! – Abg. Drexler SPD: Gestern ist etwas anderes gesagt worden!)
Ach wissen Sie, Kollegin Haußmann, bei uns ist die Zahl der Bedenkenträger deutlich geringer als bei euch.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Zeller SPD: Ist der Minister kein Bedenkenträger? – Unruhe)
Ich meine, man muss prüfen, ob der Bedarf des Marktes, wenn der Staat sich zurückzieht und wenn es nicht mehr Pflegepläne der Landkreise gibt, in Zukunft nicht gerechter und besser aufgebaut und entwickelt werden kann.
Ein Prüfauftrag lautet wörtlich: Bei einem Erfolg der Normenkontrollklage des Landes – Kollege Schmid, ich habe mit Respekt Ihren Beitrag dieser Tage gelesen –: Prüfung der Einführung nachlaufender Studiengebühren und Stipendien unter Berücksichtigung sozialer Aspekte.
(Abg. Teßmer SPD zu Abg. Schmid SPD: Das hast du jetzt davon! Damit hast du nicht gerechnet! – Unruhe)
Ich möchte Sie ernsthaft fragen: Wäre es nicht längst notwendig, haushaltspolitisch, hochschulpolitisch und sozialpolitisch gerecht, wenn man die Klage energisch führt und hoffentlich gewinnt, dass Baden-Württemberg dann Mitte des Jahrzehnts zur Finanzierung und Stärkung unserer tertiären Bildungseinrichtungen der jungen Generation, die beste Karrierechancen bekommt, nachlaufende Studiengebühren zumutet?