Ich denke, wir haben es uns mit dieser Diskussion und auch mit den möglichen Wegen nicht einfach gemacht. Aber für uns ist eines wichtig: Wir wollen die erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg ausbauen. Es steckt erhebliches Ausbaupotenzial in Baden-Württemberg. Aber es ist auch
immer eine Abwägungsfrage, wo man es notwendigerweise machen kann und wo auch bestimmte andere Belange, zum Beispiel der Landschaftsschutz, berührt sind. Deswegen haben wir eine kluge Entscheidung getroffen, indem wir eine Einheitlichkeit der Planung für das gesamte Land wollen, indem die Regionalverbände verpflichtet werden zu planen. Damit nehmen wir auch ein Stück weit den Druck von den Kommunen weg.
Das Zweite ist, dass die Regionalverbände Ausschlussgebiete und Vorranggebiete mit einer außergebietlichen Ausschlusswirkung ausweisen müssen. Das hat den Vorteil, dass man anhand klar vorgegebener Kriterien entscheiden kann, wo Windkraftanlagen gebündelt hinsollen und wo nicht. Ich sage dies auch deshalb, weil wir auch eine Verantwortung für unser Landschaftsbild haben, weil wir keine Verspargelung in Baden-Württemberg haben wollen. Ich sage auch ausdrücklich: Wir wollen in Baden-Württemberg keine Verhinderungsplanung in Bezug auf Windkraftanlagen,
(Abg. Schmiedel SPD: Na! Ehrlich bleiben! – Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Der Gesetzentwurf spricht ei- ne andere Sprache!)
sondern wir wollen, dass die Ausbaupotenziale, die wir haben, genutzt werden. Ich denke, Herr Kollege Schmiedel und Herr Kollege Witzel, es hat sich auch gestern beim Abend des VDEW, des Verbands der Elektrizitätswirtschaft, eindrucksvoll gezeigt, dass die Ausbaupotenziale im Bereich der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg bei der großen Wasserkraft liegen.
Allein der Neubau des Kraftwerks Rheinfelden bietet adäquaten Ersatz für 300 Windkraftanlagen. Auf 300 Windkraftanlagen könnte mit dem Neubau von Rheinfelden verzichtet werden. Ich denke, es wäre ein ganz hervorragendes Ziel, wenn wir es gemeinsam schaffen würden, dass die große Wasserkraft mit positiven Impulsen für neue Anlagen in Baden-Württemberg in das Erneuerbare-Energien-Gesetz aufgenommen werden könnte.
Wir leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung des Landschaftsbildes. Ich sage dies auch deshalb, weil Baden-Württemberg eines der führenden Tourismusländer ist. Wir bekommen derzeit schon die kritischen Diskussionen vor allem der nördlichen Küstenländer mit bei der Frage der künftigen Ansiedlung, bei der Frage, wo konkret künftig Standorte für Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Auch dort werden aus vielerlei Gründen zunehmend Vorbehalte und Protest angemeldet,
(Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Aber auch Begeiste- rung, Freude und Ähnliches! – Abg. Schmiedel SPD: Und Leidenschaft!)
nicht zuletzt unter dem touristischen Aspekt, dass die Windkraftanlagen dort aufgrund der Verspargelung der Landschaft zunehmend einen negativen Einfluss auf die Landschaft, auf das Landschaftsbild haben.
Deswegen sagen wir ganz bewusst: Baden-Württemberg hat den Schwarzwald, Baden-Württemberg hat die Schwäbische Alb, wo die Erhaltung der Kulturlandschaft für uns in der Abwägung wichtiger ist als die Zupflasterung dieser Landstriche mit Windkraftanlagen.
Deshalb muss die Konzentration vernünftigerweise unter dem Aspekt der Windhöffigkeit und aufgrund von Abwägungskriterien vorgenommen werden. Wir brauchen hier eine Planung aus einem Guss für das ganze Land. Die CDU steht hinter dem Konzept des Landesplanungsgesetzes.
Dieses Landesplanungsgesetz – der Herr Minister hat es bereits ausgeführt – ist auch ein wichtiger Beitrag zur weiteren Deregulierung. Die Delegation des Zielabweichungsverfahrens beim Landesentwicklungsplan vom Wirtschaftsministerium auf die Regierungspräsidien ist wichtig, weil es nicht immer so bedeutsame Zielabweichungen gibt, bei denen man sagen kann, das Regierungspräsidium sei die richtige Behörde, um eine Abwägung und Federführung für die weitere Planung vorzunehmen. Im Übrigen ist dies auch im Sinne des Bündelungscharakters dieser Mittelbehörde und im Sinne der von der Landesregierung angestrengten Verwaltungsreform.
Ein weiterer Punkt ist die fakultative Aufwertung des Planungsausschusses zum Beschlussorgan. Es gibt nämlich in Zukunft vor allem für periphere Planänderungen die Möglichkeit, dass der Planungsausschuss als Beschlussorgan hierüber entscheidet und dafür nicht in jedem Fall die übergeordneten Gremien, wie auch die Regionalversammlungen, notwendig sind. Das ist ein Beitrag zur Flexibilisierung, zur Gestaltung des Verfahrens nach der örtlichen Notwendigkeit und damit zweifelsohne für die Regionalplanung ein Gewinn.
Die generelle Einführung des einstufigen Beteiligungsverfahrens ist ebenso sinnvoll. Das haben wir auch schon beim Landesentwicklungsplan gesehen. Es soll jetzt auch auf die Regionalpläne erweitert werden und sieht vor, dass man in einem einstufigen Verfahren bei der Ausarbeitung und nach der Ausarbeitung – bislang war es so, dass die Träger öffentlicher Belange mehrfach angehört wurden und die entsprechenden Belange einbezogen wurden – die Einbeziehung künftig in einem Schritt bündelt. Dies ist ein Beitrag zur Beschleunigung und zur Deregulierung von Verfahren.
Lassen Sie mich abschließend noch die Einbeziehung der Öffentlichkeit sowie von den Verbänden in das Regionalplanverfahren aufzeigen. Auch dies ist sinnvoll und erwünscht, dass viele Verbände aus ganz unterschiedlichen Bereichen – sei es aus dem Bereich der Wirtschaft, sei es aus dem Bereich der Kommunen, sei es aus dem Bereich des Landschafts- und Naturschutzes – einbezogen werden können, damit wir dort auch zu einer ausgewogenen und möglichst vielen Interessen gerecht werdenden Landes- und Regionalplanung kommen.
Summa summarum: Dieser Gesetzentwurf der Landesregierung ist richtig angelegt in allen Belangen. Wenn man sich die Anhörungsergebnisse mit einigen Ausnahmen anschaut, dann wird insbesondere von den Regionalverbänden und von den kommunalen Landesverbänden Zustimmung signalisiert. Dass die Umweltverbände manches anders sehen, liegt in der Natur der Sache. Ich habe vorhin das Thema Windkraft angeführt. Dass die Regelungen, die jetzt vorgesehen sind, aus der Sicht der Naturschutzverbände und der Umweltschutzverbände sowie der Interessenverbände, die die Windkraft befördern wollen, nicht weit genug gehen, ist legitim und einleuchtend, darf uns aber bei unserer Absicht, das Gesetzesvorhaben so auf den Weg zu bringen und in dieser Form darüber abzustimmen, nicht hindern.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Die CDU-Fraktion steht weiterhin hinter der regionalen Idee. Der Herr Wirtschaftsminister hat dies auch ausgeführt, was den Verband Region Stuttgart angeht. Wir benötigen hier eine Weiterentwicklungsperspektive. Wir sagen aber auch: Eine regionale Idee, die in Stuttgart sinnvoll ist und greift, kann nicht dem ganzen Land übergestülpt werden. Dort, wo die regionale Zusammenarbeit vertieft werden soll, wo sie im Interesse der jeweiligen Region im Land ist, soll dies durchaus auch aus den Regionen heraus erwachsen können, gerade auch was die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Richtung Bayern, Hessen oder Rheinland-Pfalz angeht, im Übrigen auch in Richtung Frankreich, siehe Oberrhein. Aber wir möchten das nicht aufdrängen. Wir möchten, dass hier freiwillige Lösungen zustande kommen. Das war nicht zuletzt gestern in der Debatte interessant: Hier unterscheiden wir uns ganz klar vom Regionalkreiskonzept der SPD.
Ich denke, sowohl mit dem Landesplanungsgesetz als auch mit der Regionalplanung, auch in den Fragen der Zusammengehörigkeit von entsprechenden Verflechtungsräumen, der Zusammenschlussmöglichkeiten zu Regionalverbänden und auch der politischen Weiterentwicklung von Regionalverbänden, liegen wir damit auf dem richtigen Weg. Deshalb besteht, auch was die Frage von möglichen Zweckverbänden angeht, weiterhin die Möglichkeit, diese regionale Zusammenarbeit auszubauen.
Insofern handelt es sich um einen guten Gesetzentwurf, den wir gern zur weiteren Beratung dem Wirtschaftsausschuss überweisen. Ich hoffe, dass wir ihn dort schnellstmöglich verabschieden können, um in vielen Bereichen die notwendige Planungs- und Rechtssicherheit zu bekommen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister, die beabsichtigte Änderung des Landesplanungsgesetzes ist eines der wenigen Gesetzesvorhaben der Landesregierung, das nicht von Grund auf falsch und in allen Punkten verfehlt ist.
Richtig ist zum Beispiel, dass Sie sich mit diesem Landesplanungsgesetz an das Raumordnungsgesetz des Bundes anpassen
(Heiterkeit – Abg. Marianne Wonnay SPD: Das war jetzt eine freie Interpretation! Das war der ver- lorene Sohn! – Abg. Hofer FDP/DVP: Das steht in keiner Bibel, wie er das zitiert hat!)
Wir finden auch die beabsichtigte Beschleunigung der Verfahren und auch eine größere Flexibilität richtig.
Gravierende Mängel weist das Gesetz da auf, wo Sie es mit der Bundestreue nicht mehr so ernst nehmen. Das ist die Regelung bezüglich der regionalbedeutsamen Windkraft.
Sie instrumentalisieren dieses Gesetz und missbrauchen damit das Landesplanungsrecht, um eine politische Zielsetzung des Bundes zu unterlaufen.
(Abg. Dr. Birk CDU: Das ist falsch, Herr Kollege! – Gegenruf des Abg. Boris Palmer GRÜNE: Geben Sie es wenigstens zu, Herr Birk!)
Übrigens waren es ja noch Ihre politischen Freunde im Bund, die die Privilegierung der Windkraft geschaffen haben.
Privilegierung heißt, dass dann eine Genehmigung zu erteilen ist, wenn dem keine anderen Rechte zwingend entgegenstehen. Das ist der politische Wille des Bundes.
Und Sie kehren diesen politischen Willen des Bundes jetzt durch planerische Vorgaben ins glatte Gegenteil um.
(Abg. Dr. Birk CDU: Wir konkretisieren das mit dem Landesplanungsgesetz! – Abg. Hofer FDP/ DVP: Dann wäre es ja nicht zulässig!)
Denn – und das, Herr Minister, ist für eine liberale Partei schon ein bedeutsamer und bemerkenswerter Vorgang – mit der von Ihnen beabsichtigten Schwarz-Weiß-Malerei,
wonach das Land eingeteilt wird in Flächen, auf denen Windkraftnutzung erfolgen kann und sonst nichts, Vorrang