Dietrich Birk
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Subventionen gehören immer auf den Prüfstand, aber man muss natürlich auch, Herr Kollege Kretschmann, hinter die Subventionen schauen. Bei den Beispielen, die Sie angeführt haben, handelt es sich nicht in erster Linie um Subventionen für den privaten Konsum, sondern um Subventionen seitens der öffentlichen Hand, damit Infrastrukturmaßnahmen im Land in Gang gesetzt werden, also öffentliche Investitionen realisiert werden können.
Denn ohne diese Förderung seitens der öffentlichen Hand würden diese Infrastrukturmaßnahmen nicht zustande kommen.
Jetzt haben Sie zwei Beispiele angesprochen.
Nehmen wir das Thema Hockenheimring. Am letzten Wochenende fand dort der Große Preis von Deutschland statt. Allein diese Veranstaltung generierte an diesem Wochenende ein Umsatzvolumen von über 50 Millionen €. Das ist gut für die örtliche Wirtschaft, gut für die Gastronomie und gut für die Hotellerie. Eigentlich muss man sagen, dass diese Infrastrukturmaßnahme genau das Richtige ist, um das Aushängeschild „Automobilstandort Baden-Württemberg“ weiterhin vorne zu halten.
Und wenn man dann noch berücksichtigt, dass alle namhaften Firmen, die den Hockenheimring nutzen – Porsche,
Mercedes, Audi –, mit an Bord sind, dann, glaube ich, war es auch berechtigt, dass die öffentliche Hand hier einen Investitionskostenzuschuss gab.
Jetzt kommt das zweite Thema: Investition ja, Betrieb nein. Deshalb hat sich das Land bislang auch aus der Betreibergesellschaft herausgehalten, und das wird auch künftig so sein, wenn es nach dem Willen der CDU-Fraktion geht. Denn wir wollen eben nicht, dass das Land hier in einen Mitbetrieb und entsprechend in eine unternehmerische Mitverantwortung hineingeht.
Nichtsdestotrotz hat das Land natürlich eine Chance, über Partnerunternehmen – siehe zum Beispiel die L-Bank –, aber auch über die Privatwirtschaft zusätzliche Sponsoren und Investoren zu finden. Ich sage dies auch vor dem Hintergrund, dass wir auf Dauer nicht mehr zwei Formel-1Standorte in Deutschland für internationale Formel-1-Rennen haben werden, sondern nur noch einen, und zwar entweder den Nürburgring oder den Hockenheimring. Ich möchte Sie einmal hören, wenn wir mit dem Hockenheimring unseren Standort verlieren würden und damit ein weiteres Mal der Name Baden-Württemberg auf internationaler Ebene das Nachsehen hätte.
Ich glaube, es war richtig, dass wir den Hockenheimring seinerzeit ertüchtigt haben.
Nun zum zweiten Beispiel, das Sie angesprochen haben: die Messeförderung. Ohne die öffentliche Hand würde es keine einzige Infrastrukturmaßnahme im Messebereich geben. Die würde es einfach nicht geben.
Es würde keine einzige Investitionsmaßnahme geben, weder bei der Landesmesse noch bei den Regionalmessen. Auch hier ist wieder der entscheidende Punkt: Wir sind bei der Finanzierung von Regionalmessen nur komplementär beteiligt; wir waren nur bereit, maximal 15 % der Investitionssumme zu finanzieren. Aber bei der Finanzierung des Betriebs sind wir eben nicht dabei, und dies wollen wir auch nicht. Wenn wir uns aber an der Finanzierung der Investitionen nicht beteiligt hätten – – Es lagen ja Anträge aus den Messestädten vor; es war ja nicht so, dass das Land gesagt hätte: „Bitte vergrößert eure Messeinfrastruktur“, sondern es gab Anfragen aus Mannheim, Karlsruhe, Freiburg und anderen Städten. Es waren alles lokale Entscheidungen, bei denen Oberbürgermeister mit Gemeinderatsbeschlüssen auf das Land zugekommen sind und gefragt haben, ob wir bereit wären, mitzumachen. Daraufhin hat das Land gesagt: „Wir haben nicht nur eine Verantwortung für die Landesmesse, sondern auch für die Standorte der Regionalmessen.“
Wir wollen auch – und daran hat sich beim Regionalmessekonzept überhaupt nichts geändert –, dass die Regionalmes
sen ertüchtigt sind, dass zum Beispiel Friedrichshafen im Bereich des Tourismus und in der Verbindung mit dem dortigen Regionalflughafen weiterhin ein attraktiver Regionalmessestandort bleibt. Wir wollen, dass Freiburg im Dreiländereck Frankreich/Schweiz/Baden-Württemberg interessant bleibt und dass natürlich auch Karlsruhe in der Region Mittlerer Oberrhein entsprechend attraktiv bleibt. Dies haben wir also in erster Linie gemacht, weil es kommunale Entscheidungen waren und weil wir gesagt haben: „Das Land hat auch für eine dezentrale Wirtschaftsentwicklung eine Verantwortung.“ Deshalb haben wir uns daran beteiligt.
Herr Kollege Kretschmann, manchmal hat man den Eindruck, dass beim Subventionsbegriff in sehr ungerechter Weise das eine gegen das andere ausgespielt wird. Ich glaube, bei den letzten Haushaltsberatungen ist deutlich geworden, dass es auch ganz bestimmte Dinge gibt, bei denen die Grünen sagen: „Wir hätten hier gerne eine entsprechend stärkere Subventionierung.“ Das gilt zum Beispiel für den Bereich der Landschaftspflege oder beim Naturschutz, wo Sie zum Teil über gesetzliche Vorschriften hinausgehen wollen. Ist das nicht auch eine Subventionierung? Wir bekennen uns zu diesen Programmen – ob das nun das MEKA ist oder ob es andere Programme sind –, weil auch diese Programme für die Weiterentwicklung des Landes wichtig sind. Aber ich gehe einmal davon aus, dass Sie mir zustimmen werden, dass das Land auch in den letzten Jahren schon in erheblichem Umfang Subventionen gekürzt hat. Während wir 2001 noch Subventionen in der Größenordnung von 798 Millionen € im Landeshaushalt ausgewiesen hatten, sind es mittlerweile mehr als 150 Millionen € weniger. Das zeigt, dass das Land bereit ist, beim Subventionsabbau mitzumachen. Andererseits müssen wir darauf achten, dass notwendige Infrastrukturmaßnahmen im Land auch weiterhin mit Unterstützung des Landes gefördert werden.
Dies sind wir auch der Infrastruktur des Landes BadenWürttemberg schuldig.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kretschmann, ich sage das nur, um das noch einmal klarzustellen: Den Titel der Aktuellen Debatte haben Sie gewählt: „Subventionspolitik in Baden-Württemberg“.
Deshalb habe ich vorhin auch etwas zur Landwirtschaft gesagt. Inhaltlich kann ich Ihnen zustimmen: Das, was die Landwirtschaft zur Pflege unserer Kulturlandschaft bekommt,
ist eine Gegenleistung für eine erbrachte Leistung, die für die öffentliche Hand viel teurer wäre, wenn sie sie erbringen müsste.
Wenn es irgendwo berechtigt ist, dass die öffentliche Hand mitfinanziert, dann gilt das für diesen Bereich.
Aber Sie haben auch noch ein paar andere Beispiele angesprochen. Ich komme nochmals auf die Messen zurück.
Das Regionalmesseprogramm ist, was die Investitionskostenzuschüsse angeht, mittlerweile abgeschlossen. Das heißt, wir befinden uns noch in der laufenden Abfinanzierung, aber es können keine neuen Anträge mehr kommen.
Die Spielregeln dafür sind klar: Das Land wird für bestimmte förderfähige Kosten einen Investitionszuschuss von maximal 15 % übernehmen. Wir gehen nicht in den Betrieb hinein. Insofern sind die Spielregeln für das Regionalmessegeschäft, was die Investitionstätigkeit und das Betreibergeschäft angeht, von uns klar und eindeutig vorgegeben.
Wenn Sie bei Regionalmessen einen privaten Betreiber wollen, muss ich sagen: Der Markt in Baden-Württemberg ist groß. Ich weiß nicht, ob es entsprechende Anfragen gibt und, wenn ja, von wem. Ich weiß auch nicht, ob es jemals dazu kommen wird.
Aber ich bin mir sicher: Dort, wo die öffentliche Hand Eigentümerin einer Messe oder einer anderen öffentlichen Infrastruktureinrichtung ist, kann es durchaus auch überlegenswert sein, Private einzubeziehen, es sei denn, man würde damit einen öffentlichen Auftrag, wie er durch das Landesmessegesetz bei der Landesmesse gegeben ist, unterlaufen. Dadurch wäre natürlich eine Grenze gesetzt, die wir nicht überschreiten dürften.
Jetzt zum Thema Söllingen: Ich glaube, dass diese Investition des Landes richtig war. Im Übrigen sind wir hierbei nicht Subventionsgeber, sondern Eigentümer – um auch das noch einmal klarzustellen. Der Flughafen in Söllingen hat sich natürlich auch entlastend auf den Landesflughafen Stuttgart ausgewirkt.
Der Landesflughafen Stuttgart ist von allen Flughäfen in Deutschland und in Europa derjenige, der prozentual die höchsten Zuwächse bei der Zahl der Flüge sowie bei den Passagierzahlen aufweist.
Sie haben die Subventionierung des Flugbenzins angesprochen. Da muss ich Sie fragen: Wer regiert denn in Berlin?
Die rot-grüne Bundesregierung hätte doch schon längst eine Besteuerung des Flugbenzins vornehmen können. Warum machen Sie es denn nicht? Weil dies ein offensichtlicher Standortnachteil wäre.
Sie wollen das nicht hören. Die Wahrheit ist bitter:
Das wäre im europäischen Vergleich eben eine ganz klare Benachteiligung des Flugbetriebs in Deutschland und damit auch eine Benachteiligung der öffentlich geförderten Infrastruktur unserer Flughäfen.
Zu der Zahl der Passagiere in Söllingen: Sie lag im Jahr 2002 bei 200 000, im Jahr 2003 bei 300 000 und im Jahr
2004 bei 600 000. Im Jahr 2005 sind es 700 000 Passagiere, die in Söllingen abfliegen oder ankommen.
Was will man eigentlich mehr, als dass diese von der öffentlichen Hand geförderte Infrastrukturmaßnahme vom Markt angenommen wird, dass dort Flugzeuge abfliegen und ankommen und dass dadurch dort mittlerweile auch über 1 400 Arbeitsplätze angesiedelt werden konnten?
Das wiederum hat positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft, auf die Gewerbeentwicklung, auf die Standortentwicklung, auf die Ansiedlung von Unternehmen.
Ich glaube, diese Entscheidung seinerzeit war richtig.
Was den laufenden Betrieb angeht – also nicht unter Berücksichtigung der Abschreibungen –,
muss man auch sagen, dass Söllingen immerhin ein Plus von 1,1 Millionen € verzeichnet. Sie haben damals, als wir in Söllingen eingestiegen sind, gesagt, es handle sich um ein Millionengrab, ein Unternehmen, das auch im laufenden Betrieb nicht wirtschaftlich zu führen sei. Das Gegenteil ist der Fall; Ihre Meinung wird von den Tatsachen widerlegt.
Schauen Sie sich doch einmal vergleichbare andere öffentliche Infrastrukturmaßnahmen an. Schauen Sie sich den Landesflughafen an. Dort sind allein bei den betreffenden Investitionen auch nicht alle Abschreibungen berücksichtigt.
Bei anderen Maßnahmen gilt das Gleiche. Deshalb geben wir dafür ja auch einen entsprechenden Zuschuss.
Verwechseln Sie bitte auch nicht die Schwäbischen Hüttenwerke mit einer Infrastruktureinrichtung wie dem Flughafen Söllingen. Da vergleicht man wirklich Äpfel mit Birnen. Bei den Schwäbischen Hüttenwerken handelt es sich um ein Unternehmen, das sehr wohl auch auf dem Privatmarkt gut bestehen kann. Auf dem Privatmarkt wiederum gibt es Investitionsbereite und benötigen wir dringend Investitionen, um dieses Unternehmen auch morgen noch wettbewerbsfähig im Markt halten zu können.
Sie wissen genau, wie sich die Situation bei den Schwäbischen Hüttenwerken darstellt: Zumindest ein Investor ist derzeit nicht bereit, in dem Maße zu investieren, wie es eigentlich notwendig wäre. Es liegt doch geradezu in der Verantwortung des Landes, dass man in einer solchen Situati
on, in der noch mehr Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen, versucht, ein solches Unternehmen weiterzuverkaufen, damit es im Markt weiterhin eine Perspektive hat. Nichts anderes haben wir heute Morgen im Finanzausschuss einstimmig beschlossen.
Insofern: An dieser Stelle haben Sie sicherlich ökonomischen Sachverstand bewiesen. Bei der Frage der Subventionspolitik allerdings haben Sie in dieser Hinsicht noch erheblichen Nachholbedarf.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt es, dass diese beiden Anträge der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE heute hier und im Fortgang dann auch im Wirtschaftsausschuss beraten werden, weil auch wir Interesse daran haben, dass diese Vorgänge im Zusammenhang mit dem angekündigten Umzug der Messe Sinsheim nach Stuttgart vollständig aufgeklärt werden. Auch wir waren überrascht, dass der bisherige Betreiber vom Standort Sinsheim weggeht und nach Stuttgart wechselt.
Ich sage in aller Deutlichkeit: Wir von der CDU-Fraktion hätten uns auch gewünscht, dass er am Standort Sinsheim verbleibt, denn wir haben mit dem Standort Sinsheim einen erfolgreichen Messestandort, der, auch mit Unterstützung des Landes, in den letzten Jahren ausgebaut wurde. Wir wissen natürlich auch um den wichtigen Standortfaktor der Messe Sinsheim in der dortigen Region.
Ich denke, dass es deshalb auch ein Ausnahmefall bleiben muss, dass die Landesmesse, die SMK in Stuttgart, den Regionalmessen in Baden-Württemberg Konkurrenz macht.
Wir müssen darauf achten
Herr Kollege Schmiedel, das verstehe ich unter den „Spielregeln“, die aufgestellt werden müssen –, dass wir einen deutschlandweit und europaweit profilierten Messestandort des Landes entwickeln, dass es aber nicht zu einem Verdrängungswettbewerb innerhalb des Landes kommt.
Die CDU-Fraktion wird deshalb weiterhin
die Regionalmessen im Land unterstützen.
Zweiter Punkt: Ein Regionalmessenkonzept gibt es.
Ich erinnere daran – –
Jetzt lassen Sie mich doch einmal ausreden. Wollen Sie jetzt zuhören, oder wollen Sie dauernd dazwischenquatschen?
Ich glaube, es dient niemandem, wenn wir uns hier gegenseitig mit Vorwürfen überhäufen.
Wir müssen doch schauen, wie ein Zukunftskonzept für die Regionalmessen gemeinsam mit einem Landeskonzept für die Landesmesse in der Zukunft aufgestellt ist, damit der Messestandort Baden-Württemberg insgesamt profitiert. Das ist Ihr Interesse und unser Interesse.
Wir haben 64 Millionen € für die Regionalmessen ausgegeben. Wir haben das deshalb gemacht, weil wir es in einer Komplementärfinanzierung mit bis zu 15 % vereinbart haben. Das heißt zunächst einmal, dass die Regionalmessenbetreiber, auch die Kommunen vor Ort, ihre Standorte ertüchtigen wollten, um zusätzliche Kapazitäten zu bekommen. Diese Kapazitäten wurden in den letzten Jahren erfolgreich geschaffen. Es gab an diesen Regionalmessestandorten auch zusätzliche Messen, und vorhandene Messen konnten ausgebaut werden.
Jetzt ist zunächst einmal festzustellen, dass der Weggang der Schall-Gruppe von Sinsheim die Entscheidung eines freien Unternehmens war. Auch wir haben ein Interesse daran, aufzuklären, ob und inwieweit die Landesregierung an diesen Verhandlungen beteiligt war. Unseres Wissens zufolge ist es aber zunächst einmal so, dass dies von den entsprechenden Geschäftsleitungen verhandelt wurde – mit dem Ergebnis, dass spätestens ab dem Jahr 2008 die Messen der Schall-Gruppe am Messestandort Stuttgart stattfinden sollen.
Es ist sicherlich zu klären, welche Rolle ein der öffentlichen Hand zuzuordnendes Unternehmen wie die Stuttgarter Messe- und Kongress GmbH in diesem Zusammenhang gespielt hat. Auch wir seitens der CDU-Fraktion wollen, dass dies aufgeklärt wird.
Aber wir müssen auf der anderen Seite auch erkennen – ich denke, das wird auch von Ihnen respektiert –: Wenn es
wirklich zutrifft, dass Herr Schall in Sinsheim mit einer Reihe von Messen an Kapazitätsgrenzen gestoßen ist,
dann ist es aus Sicht der CDU-Fraktion allemal besser, dass wir diesen erfolgreichen Messebetreiber im Land halten können und er nicht nach Nürnberg, Frankfurt oder München abwandert.
Ein weiterer Punkt, der in diesem Zusammenhang anzuführen ist: Wir werden die Vertragsbestandteile sehr genau durchzugehen haben und werden prüfen, wo Freistellungen erfolgt sind und wo nicht. Klar ist auch: Wenn Schall mit seinen Messen abwandert, gibt es auch entsprechende Rückforderungsansprüche im Hinblick auf Landeszuschüsse, die gewährt wurden.
Für uns wäre es nicht akzeptabel – und damit wäre auch die Grenze überschritten –, wenn es seitens der Stuttgarter Messe- und Kongressgesellschaft eine Freistellung von eventuellen Vertragsstrafen oder Haftungsansprüchen geben würde. Ein Unternehmen, an dem die öffentliche Hand beteiligt ist,
darf diesbezüglich keine Freistellungen vornehmen. Auch dahin gehend werden wir nochmals einfordern, dass die Verträge analysiert und natürlich auch dem Aufsichtsrat der SMK vorgelegt werden, um das überprüfen zu können.
Dann wird man darüber erneut zu verhandeln haben. Aber zunächst einmal ist da eine ganz klare, auch politisch gewollte Grenze gezogen – ich denke, Herr Kollege Palmer, das ist auch in Ihrem Sinne –, die nicht überschritten werden darf. Denn wenn ein Unternehmen des Landes mit Beteiligung der öffentlichen Hand von Vertragsstrafen freistellen würde, wäre dies sicherlich ein schlechtes Beispiel für privatwirtschaftliches Handeln, dem wir nicht Vorschub leisten sollten.
Lassen Sie uns aber auch in die Zukunft schauen. Jetzt geht es darum, den Messestandort Sinsheim zu profilieren. Das heißt, wir seitens der CDU-Fraktion wünschen und unterstützen dies und sichern auch unsere Mitarbeit zu, damit eine konzeptionelle Förderung und Begleitung von Sinsheim auch im Hinblick auf neue Chancen und Perspektiven für das vorhandene Messegelände stattfinden kann.
Immerhin befindet sich in Sinsheim das Technikmuseum, und immerhin ist eine Initiative „Messestandort Sinsheim“ in Gründung. Wir sichern der Stadt Sinsheim auch gerne zu – dies will auch die Landesregierung –, dass in den nächsten Jahren etwas dafür getan wird, dass die dort vorhandene Infrastruktur bestehen kann und dass eine entsprechende, sinnvolle Nutzung ermöglicht wird.
Wir sagen auch in aller Klarheit und Deutlichkeit – mit der Abwanderung von Schall aus Sinsheim haben wir einen Präzedenzfall –, dass wir die künftige Messepolitik der SMK mit Beteiligung des Landes sehr genau beobachten werden. Es kann – ich sage dies nochmals – nicht das Ziel sein, weitere Messen von gut funktionierenden Regionalmessestandorten aus Baden-Württemberg abzuziehen. Wir wollen, dass sich die Landesmesse mit all ihren Vorteilen im Bereich der Infrastruktur einen guten Ruf, einen guten Namen macht, und zwar in der Konkurrenz zu München, zu Frankfurt, zu Düsseldorf, zu Leipzig und darüber hinaus natürlich auch europaweit.
Das wird der Maßstab für die künftige Beurteilung der Messepolitik des Landes als Gesellschafter, aber auch als Zuschussgeber sein. Dazu rufen wir die Landesregierung auf.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind schon etwas davon überrascht, dass die SPD zwei Anträge vom November 2003 heute zum Anlass einer Debatte nimmt.
Das ist schon kalter Kaffee, den Sie hier vorbringen.
Sie versuchen, Argumente aufzuwärmen, die schon längst widerlegt sind.
Die Stärke Baden-Württembergs, meine Damen und Herren, ist vor allem aus den Regionen heraus, aus der Regionalentwicklung heraus zu erklären. Wir bekommen das laufend bestätigt, zuletzt im Zukunftsatlas der Bundesrepublik Deutschland, unlängst in der „Wirtschaftswoche“ veröffentlicht: Region Stuttgart, Region Neckar-Alb, Region RheinNeckar, Südlicher Oberrhein, Mittlerer Oberrhein, Region Ostalb sind die Zukunftsregionen in der Bundesrepublik Deutschland. Das zeigt uns, dass mit den dortigen Instrumentarien durch die Verbindung von Landes-, regionaler und kommunaler Politik im Bereich der Wirtschaftsförderung und im Bereich der Infrastrukturplanung Hervorragendes realisiert wurde. Insofern glaube ich auch, dass wir gut daran tun, Herr Kollege Junginger, nicht ein einheitliches Instrumentarium über alle Regionen zu bringen, sondern wirklich für jede Region maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Was für die Region Stuttgart gut ist, muss nicht automatisch auch für die Region Ostalb gut sein.
Deshalb haben wir hier immer Wert darauf gelegt, dass dies möglichst dezentral aus den Regionen heraus entwickelt wird.
Sie haben von der Anhörung gesprochen. Diese Anhörung wurde durchgeführt. Meines Wissens liegt bis heute kein Wunsch auch nur einer einzigen Region vor,
eine der Region Stuttgart vergleichbare Struktur zu bekommen. Im Gegenteil, wir haben die Regionen bereits im Jahr 2001weiterentwickelt, die Regionalverbände gestärkt. Regionale Entwicklungskonzepte können dort auf den Weg gebracht werden. Die Regionalverbände können sich auch an Projekten zur Umsetzung ihrer Planungen beteiligen.
Insofern denke ich auch, dass wir dem Rechnung getragen haben, was in den Regionen gewünscht wird. Ein Blick in den Landesentwicklungsplan müsste Ihnen eigentlich reichen, um zu sehen, dass auch dort regionale Entwicklungsplanung schon vorgenommen wurde und damit auch im Landesentwicklungsplan verankert ist.
Gerne.
Herr Kollege Junginger, im Gegensatz zu Ihnen haben wir uns darüber informiert, und ich bin mir sicher, dass der Herr Staatssekretär Ihnen im Lauf der Debatte gern noch weiter- und nachhelfen kann.
Wir beziehen uns ausdrücklich auf das, was auch seitens der Regionen an uns herangetragen wurde. Ich glaube, dass derzeit auch kein akuter Handlungsbedarf besteht, Strukturen innerhalb dieser Regionen zu verändern.
Wenn es mir nicht auf die Redezeit angerechnet wird.
Frau Kollegin, das war jetzt zwar keine Frage,
aber ich stelle durchaus in Rechnung, dass der Forderungskatalog der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart nicht 1 : 1 umgesetzt wurde. Sie mögen aber bitte auch respektieren, dass der Verband Region Stuttgart in einigen wichtigen Fragen – zum Beispiel der Frage, ob Zweidrittelquorum oder einfache Mehrheit, zum Beispiel auch der Frage der Beteiligung und Mitträgerschaft an Landschaftsparks – weitergekommen ist und dass wir darüber hinaus auch beim Thema ÖPNV zumindest noch einer Verhandlungslösung zwischen dem Verband Region Stuttgart und den beteiligten Landkreisen im Bereich der Verbundstufe II mit einem qualifizierten Verhandlungsmandat entgegensehen.
Insofern glaube ich, dass wesentliche Forderungen erfüllt worden sind. Aber so ist das halt in der Politik: Mit Maximalforderungen wird man sich eben nicht durchsetzen können, sondern man wird immer auf Kompromisse angewiesen sein.
Lassen Sie mich nochmals auf Kollegen Junginger zurückkommen. Er hat ja hier letztendlich nochmals darzustellen versucht, was die SPD möchte, nämlich Regionalkreise. Die CDU-Fraktion ist zwar gegenüber einer inneren Verwaltungsreform aufgeschlossen und hat dies auch gezeigt, wir wollen jedoch keine Regionalkreise. Denn Regionalkreise bedeuten mehr Bürgerferne, Regionalkreise bedeuten Mammutbehörden. Ich glaube, wir fahren mit der Größe und der Struktur unserer Landkreise sehr gut, auch im Sinne einer dezentral ausgewogenen Entwicklung Baden-Württembergs. Insofern bin ich froh, dass wir keine Regionalkreise haben.
Im Übrigen stehen wir, was die Entwicklung unserer Regionen angeht, nicht so schlecht da. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, dem es gelungen ist, zwei Metropolregionen auf der europäischen Ebene zu verankern. Deshalb auch in diesem Zusammenhang herzlichen Dank an den Wirtschaftsminister und den Staatssekretär im Wirtschaftsministerium dafür, dass es bei der Konferenz der Raumordnungsminister gelungen ist, sowohl die Region Stuttgart als auch jüngst die Region Rhein-Neckar länderübergreifend als Metropolregionen in Europa zu klassifizieren.
Dies eröffnet natürlich auch im Konzert der europäischen Regionen – und entscheidend ist ja weniger der Standortwettbewerb innerhalb Baden-Württembergs als vielmehr der Standortwettbewerb innerhalb Europas – neue Entwicklungsperspektiven, zum einen, was die Frage der Ausrichtung möglicher Förderprogramme angeht, aber natürlich auch in der verstärkten europäischen Zusammenarbeit zwischen vergleichbaren Regionen. Wir begrüßen dies.
Zum Verband Region Stuttgart möchte ich nochmals betonen, dass ohne diesen Verband einige auch für die Landesentwicklung wichtige Projekte so nicht zustande gekommen wären. Ich erinnere an die Landesmesse, ich erinnere an das Thema Stuttgart 21. Wir hoffen, dass diese Hängepartie überwunden werden kann und dass spätestens nach dem 18. September dafür grünes Licht gegeben werden kann. Ich erinnere aber auch an andere Großprojekte innerhalb der Region Stuttgart, zum Beispiel an die Schnellbahntrasse
Stuttgart–Ulm, an der sich der Verband Region Stuttgart im Interesse einer regionalen Entwicklung, die dem ganzen Land zugute kommt, gezielt beteiligt.
Lassen Sie mich in dieser ersten Runde zum Schluss kommen. Ich glaube – und die CDU-Fraktion denkt genauso –, dass die Regionen innerhalb Baden-Württembergs auch weiterhin eine wichtige Ebene sind.
Ministerpräsident Oettinger hat angekündigt, dass die Regionen noch mehr Möglichkeiten bekommen, ihre Stärken im Bereich der Wirtschaft und der Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Einrichtungen von Wissenschaft und Forschung sowie der regionalen Wirtschaft zu entwickeln. Genau diese Entwicklung wollen wir im Sinne von Clusterbildung oder Schwerpunktbildung für eine wirtschaftliche Entwicklung in Baden-Württemberg.
Was wir zum Beispiel im Rhein-Neckar-Kreis, aber auch in einer Technologieregion wie Karlsruhe erreicht haben, ist weniger ein Verdienst des Landes im Hinblick auf eine Struktur, sondern ist vielmehr auf die kommunale Entwicklung vor Ort, auf die Bereitschaft und das Interesse daran zurückzuführen, freiwillig und gemeinsam zusammenzuarbeiten, um diese Regionen im Bereich der Infrastruktur und der Wirtschaftsentwicklung voranzubringen.
Abschließend ist zu sagen: Wir denken, dass die beiden Anträge der SPD-Fraktion erledigt sind
und dass das Thema „Regionale Entwicklung“ weiterhin auf der Tagesordnung des Landes steht. Wir werden natürlich alles tun, um unsere Regionen in Baden-Württemberg auch weiterhin zu stärken, wie man zum Beispiel am Regionalmesseprogramm und an anderen Programmen erkennen kann.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Volumen des Etats des Wirtschaftsministeriums in diesem Haushalt ist zwar um 52 % gesunken. Dies ist aber nicht mit Einsparungen, sondern damit zu erklären, dass die Bauabteilung mittlerweile im Innenministerium ressortiert. Deshalb lege ich zu Beginn meiner Rede Wert darauf, festzuhalten, dass die Aufgaben des Wirtschaftsministeriums zwar in Teilen in das Innenministerium übergegangen sind, aber nach wie vor natürlich eine hohe Legitimation haben
und in vielen Bereichen in der Zukunft eher noch an Bedeutung zunehmen werden. Ich sage dies auch deshalb, weil vonseiten der SPD ja immer wieder die Frage gestellt wird, ob man den Staatssekretär in diesem Ressort abschaffen könnte.
Wir sind der Meinung, in einer konjunkturell schwierigen Situation, in einer Situation, in der wir in einem Strukturwandel der baden-württembergischen Wirtschaft stehen, benötigen wir ein starkes Wirtschaftsministerium. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab, den Staatssekretär im Wirtschaftsministerium abzuschaffen.
Aber wir sind auch der Meinung, dass wir uns gerade im Wirtschaftsministerium auf ganz klare Aufgabenschwerpunkte konzentrieren sollten. Lassen Sie mich deshalb als Erstes den Ausbau der Infrastruktur – für die Wirtschaft wichtig –, die Förderung der Landesmesse und der Regionalmessen ansprechen.
Ich denke, es ist ein gutes Zeichen in diesem Haushalt, dass die Schuldendiensthilfe um 6 Millionen € auf 31 Millionen € erhöht wird, damit wir in Baden-Württemberg die Landesmesse finanzieren können. Mit dem Bau ist begonnen worden. Dies ist das wichtigste Infrastrukturprojekt für die Wirtschaft in Baden-Württemberg. Wir sind mit den Bauarbeiten im Zeitplan. Wir denken, dass die Messe auch zeitgerecht eingeweiht werden kann. Wir werden dieses Projekt weiterhin unterstützen und stehen dahinter.
Aber wir halten nicht nur bei der Landesmesse Wort, sondern auch bei den Regionalmessen. Die Dezentralität ist die Stärke Baden-Württembergs. Wir wollen die regionale Wirtschaft in ihren Regionen stärken. Dazu braucht sie auch eine entsprechende Präsentationsplattform. Mit unserem Regionalmesseförderkonzept halten wir Wort. Wir haben die Regionalmesseförderung um 2,25 Millionen € auf 3,5 Millionen € erhöht. Ich glaube, die Messestandorte Freiburg, Mannheim, Offenburg, Ulm und VillingenSchwenningen haben es verdient, in diesen Jahren ausgebaut zu werden, damit wir dort leistungsfähige Regionalmessestandorte haben.
Lassen Sie mich zum nächsten Punkt übergehen, zum Thema Wirtschaftsförderung/Mittelstandsförderung. Der Mittelstand und die dezentralen Wirtschaftsstrukturen in Baden-Württemberg sind weiterhin das Rückgrat der badenwürttembergischen Wirtschaft, im Übrigen auch des Landes Baden-Württemberg und auch dieses Landeshaushalts. Man muss sich nur einmal vor Augen führen, was dort an Steuerkraft gebunden ist, die auch diesem Landeshaushalt zugute kommt.
Wir sind froh, dass wir mit der L-Bank, mit der mittelständischen Bürgschaftsbank und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft über Institute verfügen, die gerade im Bereich der Finanzierungsbedürfnisse des Mittelstands hervorragend aufgestellt sind. Deshalb hat es mich gestern in der Debatte auch überrascht, als der SPD-Fraktionsvorsitzende gesagt hat, dass die Darlehen für die mittelständische Industrie seitens der L-Bank auf fast ein Zehntel reduziert worden seien. Diese Aussage kann so nicht stimmen. Möglicherweise hat er sich hier auch versprochen. Ich möchte aber, um diesen Irrtum auszuräumen, einige Zahlen nennen.
Die Darlehensvergaben der L-Bank in den Jahren von 2002 bis 2004 sind um über 600 Millionen € gestiegen. Wenn man sich die Bilanz der L-Bank anschaut, dann sieht man, dass diese wirklich sehr beachtlich und beeindruckend ist. Wir haben für die Wirtschaft in Baden-Württemberg, insbesondere für den Mittelstand, durch die L-Bank im vergangenen Jahr ein Fördervolumen von über 3 Milliarden € erreicht. Bei den Liquiditätshilfen wurde durch risikoabhängige Margen eine Steigerung um 148 % auf 253 Millionen € erreicht. Insgesamt konnten 3 500 Existenzgründer gefördert werden. 35 Millionen € waren allein für 844 Unternehmen mit einem Kreditsegment bis 100 000 € bestimmt.
Damit liegt Baden-Württemberg bundesweit an der Spitze der Existenzgründungsförderungen, der Förderungen des Mittelstands. Wie die erwähnte Aussage von Herrn Drexler zustande kommt, ist uns nicht erklärlich, sollte hier dann aber auch seitens der SPD zurechtgerückt werden.
Des Weiteren muss in diesem Zusammenhang auch die Bürgschaftsbank, wenn auch ohne Landesbeteiligung, erwähnt werden. Dort ist die Zahl der übernommenen Bürgschaften und Garantien um 36 % auf 2 139 Projekte gesteigert worden. Deshalb unterstützen wir Sie, Herr Wirtschaftsminister Pfister, in Ihren Bemühungen, zu verhindern, dass die Förderung für die Bürgschaftsbanken seitens des Bundes, die ja voraussichtlich stark reduziert oder ganz eingestellt wird, eingeschränkt wird. Wir denken, dass auch Rot-Grün hier ein Zeichen für den Stellenwert dieser für Baden-Württemberg wichtigen Einrichtung setzen sollte, und bitten Sie von der SPD und den Grünen deshalb ganz herzlich, die Pläne auf der Bundesebene mit zu verhindern.
Auch die Umstrukturierung der Wirtschaftsförderung auf Landesebene wird von uns positiv gesehen. Meine Damen und Herren, worum geht es bei der Wirtschaftsförderung in den nächsten Jahren? Es geht insbesondere darum, dass die
Zusammenarbeit gerade auch kleiner Betriebe mit Einrichtungen von Forschung und Wissenschaft, dass Kooperationen in Kompetenz- und Innovationsbündnissen verbessert werden. Ich sage ausdrücklich, dass es auch für uns schmerzlich ist, dass das C1-Programm eingestellt werden musste. Ich füge aber hinzu: Dem Antrag der SPD auf Wiedereinsetzung dieses Programms können wir heute nicht zustimmen, weil er schlichtweg nicht seriös finanziert ist.
Sie versuchen, jeden Antrag auf Erhöhung von Mitteln, den Sie hier einbringen, durch die Streichung der Imagekampagne gegenzufinanzieren.
Die Mittel für die Imagekampagne – das wurde bereits gestern von Herrn Oettinger erwähnt – wurden von Ihnen schon drei- oder vierfach zur Gegenfinanzierung eingesetzt. Deshalb sagen wir: Dies ist keine seriöse Haushaltspolitik.
Im Übrigen müssen wir in einer Zeit, in der ein Wirtschaftsstandort mit vielen anderen Standorten national, auf europäischer Ebene und international konkurriert, etwas dafür tun, dass die Marke Baden-Württemberg in der Zukunft gut positioniert wird,
dass wir im Standortwettbewerb hervorragend dastehen, dass wir interessant werden für Investoren von außen, die nach Baden-Württemberg kommen sollen.
Herr Wirtschaftsminister, auch in diesem Punkt wünschen wir, dass die Imagekampagne einen starken Bezug im Hinblick auf Investitionen, Wertschöpfung und Arbeitsplätze von außen in den Standort Baden-Württemberg bekommt.
Meine Damen und Herren, wir begrüßen die Einrichtung des W-Punkts, der sozusagen eine zentrale Anlaufstelle für alle Belange der Wirtschaftsförderung darstellen soll. Wir wollen das Prinzip der „One-Stop-Agency“ erreichen, indem wir noch mehr Angebote, Dienstleistungen und Beratung, gebündelt in einer Hand, zur Verfügung stellen. Das heißt aber natürlich auch, dass wir in der Zukunft, wenn weniger Finanzmittel zur Verfügung stehen, unsere Instrumente und auch die Institutionen der Wirtschaftsförderung überprüfen müssen. Ich glaube, auch im Bereich der Außenwirtschaftsförderung ist dies mit der BWI – Baden-Württemberg International – gelungen. Hochschulmarketing und Standortmarketing kompetent unter ein Dach zu bringen ist, glaube ich, der richtige Ansatz gewesen, und wir wollen dies in den nächsten Jahren noch verstärken.
Lassen Sie mich noch einen anderen Bereich herausgreifen, nämlich das Thema „Landessanierungsprogramm Städtebauförderung“, das ja auch beim Wirtschaftsministerium ressortiert.
Gegenüber dem Ansatz des letzten Jahres ist das Programmvolumen um ca. 6 Millionen € zurückgegangen. Wir bewegen uns mit diesen Kürzungen in einem Bereich, der gerade noch vertretbar ist. Immerhin stehen in diesem Bereich im nächsten Jahr noch 124 Millionen € und im Jahr 2006 nochmals über 124 Millionen € zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2003 waren es 130 Millionen €; gleichzeitig waren 10 % der Mittel gesperrt. 6,5 Millionen €, also 5 %, wurden nachträglich entsperrt.
Ich denke, gerade der Bereich der Städtebauförderung ist in der jetzigen Situation, wo es der Baukonjunktur nicht gut geht, wo wir attraktivere Innenstädte wollen, wo wir Kaufkraft in den Innenstädten binden wollen, wo wir unsere Innenstädte wieder zu Magneten machen wollen, auch im Vergleich zum Einzelhandel auf der grünen Wiese, ein wichtiges Instrument, an dem wir festhalten wollen. Deshalb haben auch die Regierungsfraktionen insbesondere bei der Städtebauförderung darauf gedrungen, dass hier nicht noch weiter gekürzt wird. Jeder Euro, der aus diesem Städtebauprogramm in die Fläche fließt, kommt über die öffentliche und über die private Hand achtfach zurück. Dies ist ein hervorragendes Baukonjunkturprogramm für BadenWürttemberg und muss beibehalten werden.
Lassen Sie mich einen weiteren Schwerpunkt ansprechen, der unserer Fraktion wichtig ist: das Thema Tourismus. Wir haben in Baden-Württemberg 30 000 Betriebe mit über 140 000 Beschäftigten und nahezu 7 Milliarden € Umsatz pro Jahr. Wenn wir schauen, wie wir Baden-Württemberg im Vergleich zu Bayern, zur Schweiz, zu Österreich, aber auch zu neuen Tourismusregionen Osteuropas positionieren müssen, dann dürfen wir nicht nachlassen, im Bereich Tourismusinfrastruktur notwendige Maßnahmen durchzuführen.
Deshalb war es für uns auch wichtig, die Projektförderung beizubehalten und weiterhin im Bereich der Projektförderung Mittel aufzustocken. Dies ist gelungen. Wir haben dieses Jahr 5 Millionen € zur Verfügung. Es gab natürlich Absenkungen in den letzten Jahren. Aber diese 5 Millionen € sind für uns der notwendige Sockel, damit die Tourismusinfrastruktur in Baden-Württemberg weiter gefördert werden kann. Wir müssen hier auch ein Zeichen setzen gegenüber denen, die aus der Projektförderung ganz aussteigen möchten, zum Beispiel die kommunalen Landesverbände. Dies halten wir für falsch. Wir möchten mit diesen 5 Millionen € insbesondere unsere Kur- und Bäderstandorte wettbewerbsfähig machen, fit machen für den zunehmenden Wettbewerb auch im Gesundheitsbereich, damit wir möglichst viele Kurgäste und auch Urlaubsgäste in BadenWürttemberg binden können.
Genauso wichtig ist uns aber auch, dass die Tourismuspauschale erhalten bleibt. Sie ist insbesondere für viele kleine Kur- und Urlaubsorte sehr wichtig. Ursprünglich war von der Regierung vorgesehen, hier eine Kürzung von 8 Millionen auf 4 Millionen € vorzunehmen. Wir stellen seitens der CDU-Fraktion den Antrag, diese 4 Millionen um 2 Millionen € zu erhöhen, sodass wir bei 6 Millionen € landen. Ich glaube, dies ist eine Kompromisslinie, mit der auch die kleinen Kur- und Urlaubsorte leben können und ihren laufenden Tourismusbetrieb und die kleineren Infrastrukturprojekte fortführen oder in Gang setzen können.
Wichtig für die CDU-Fraktion ist auch, dass es zu keinen Kürzungen bei den Lehrgangszuschüssen im Bereich der überbetrieblichen Ausbildung kommt. Wir wollen weiterhin die überbetriebliche Ausbildung fördern und wollen damit auch die große Ausbildungsleistung des Handwerks anerkennen.
Frau Kollegin, wir haben ja über die Zukunftsoffensive hierfür Mittel zur Verfügung gestellt, die abgerufen werden können. Es geht in den nächsten Jahren darum, eine entsprechende Gemeinnützigkeitskonstruktion mit dem Handwerk zu finden, damit diese Mittel auch so abgerufen werden können, dass sie in die überbetrieblichen Ausbildungsstätten fließen.
Wir sprechen aber hier von den entsprechenden Kursen. Diese Kurse wollen wir weiterhin aufrechterhalten, weil wir bei der Versorgung junger Menschen mit Ausbildungsstellen das Handwerk in der Pflicht und in der Verantwortung sehen, aber auch sehr wohl anerkennen, was gerade im letzten Jahr auf diesem Gebiet vom Handwerk, von den Industrie- und Handelskammern, von den Ausbildungsbetrieben, insbesondere auch von den kleineren, geleistet worden ist.
Ich glaube, dies ist wirklich Dank und Respekt wert. Deshalb können wir uns seitens des Landes in der jetzigen Situation nicht davon verabschieden.
Für uns ist auch erfreulich, dass die Lehrstellenwerber im nächsten Jahr ihre Arbeit erfolgreich fortsetzen können. Sie haben ganz maßgeblich dazu beigetragen, dass immerhin 2 500 neue Lehrstellen und damit 3,5 % mehr Lehrstellen angeboten werden konnten. Auch dies ist hervorragend.
Deshalb bitte ich herzlich darum, aufgrund dieser Schwerpunkte und unter Annahme der von uns gestellten Änderungsanträge dem Haushalt des Wirtschaftsministeriums, dem Einzelplan 07, zuzustimmen.
Ich möchte mich namens der CDU-Fraktion, Herr Minister, ganz herzlich für die bisher gute und konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Ich glaube, der Übergang von Ihrem Vorgänger zu Ihnen ist wirklich in Kontinuität und ohne Brüche erfolgt. Dafür herzlichen Dank.
Herr Kollege Schmiedel, wären Sie persönlich heute und jederzeit bereit, falls Ihnen die Position eines Staatssekretärs jemals angeboten werden würde, was vermutlich nicht vorkommen wird, darauf zu verzichten?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich denke, seit der Ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs haben sich nur wenig neue Erkenntnisse ergeben. Wir als CDU sind der Meinung, dass mit diesem Verbandsgesetz in der jetzt vorliegenden Form eine Stärkung der europäischen Metropolregion Stuttgart möglich ist: Immerhin leben hier auf 10 % der Fläche 25 % der Bevölkerung des Landes und erarbeiten 30 % der Wirtschaftskraft BadenWürttembergs. Diese Region Stuttgart hat eine politische Vertretung mit Kernkompetenzen, die diese Region in den nächsten Jahren weiterbringen, verdient.
Was ist diese Region Stuttgart? Sie ist in erster Linie eine Infrastrukturregion. Ich nenne die Themen „Neue Messe“, „Stuttgart 21“, ich nenne die Schnellbahntrasse Stuttgart– Ulm. Ohne den Verband Region Stuttgart würden diese Projekte nicht so realisiert werden. Deshalb glaube ich, dass dieses Verbandsgesetz auch die Grundlagen dafür legt, dass dieser Verband Region Stuttgart weiterhin als Infrastrukturverband wirken kann.
Im Einzelnen geht es um folgende Änderungsvorhaben:
Das Thema Landschaftspark als Erstes. Es geht ja nicht nur um die Planung und Konzeption des Landschaftsparks, sondern auch um die Mitträgerschaft und die Mitfinanzierung.
Wieso ist dieses Thema wichtig? Wir sind einer der am dichtesten besiedelten Räume in Deutschland und in Europa. Deshalb ist die Abwechslung zwischen Freizeit, Arbeiten, Arbeitsplätzen, Wertschöpfung, Erhaltung der Natur und Ökologie mit einem hohen Freizeitwert ein ganz wichtiges Kennzeichen dieser Region Stuttgart. Wir begrüßen es deshalb, dass die Landschaftsparks in das Gesetzgebungsverfahren aufgenommen wurden.
Zweitens – ich denke, auch dieser Punkt ist richtig –: Dieser Verband Region Stuttgart existiert seit zehn Jahren. Seinerzeit, in der großen Koalition, wurde eine Zweidrittelmehrheit für regionalbedeutsame Veranstaltungen, Kongresse und anderes eingeführt. Ich glaube, dass in Zukunft auch
dafür die einfache Mehrheit reicht. Die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart hat bewiesen, dass sie sehr sorgfältig mit diesem Instrument umgeht, dass sie einen verantwortungsbewussten Umgang pflegt, und hat damit in der Vergangenheit auch eine politische Reife gezeigt. Dies war im Übrigen auch fraktionsübergreifend festzustellen, zuletzt zum Beispiel bei der Olympiabewerbung der Stadt Stuttgart.
Die Olympiabewerbung der Stadt Stuttgart wurde vom Verband Region Stuttgart unterstützt. Das haben Sie ja, Herr Kollege Schmiedel, in der Regionalversammlung mit unterstützt, und wenn ich es richtig in Erinnerung habe, war auch Herr Drexler im entsprechenden Kuratorium dabei.
Ich glaube, ohne diesen Verband Region Stuttgart,
ohne diese Regionalversammlung hätte es diese Bewerbung nicht gegeben.
Nur wenn sie nicht auf die Redezeit angerechnet wird.
Herr Kollege Wieser, ich bin überrascht über den Applaus, den Sie hervorgerufen haben.
Aber die Region Karlsruhe hat eine Technologieregion, in der es eine respektable und sehr gute Zusammenarbeit gibt. Ich denke, wir als Landtag von Baden-Württemberg müssen auch solchen Entwicklungen, ob sie aus dem Rhein-NeckarBereich kommen, ob sie aus der Region Karlsruhe kommen, ob sie woanders herkommen, aufgeschlossen gegenüberstehen. Wir werden in den nächsten Jahren Gelegenheit haben,
dieses Thema intensiv zu begleiten. Entscheidend ist jedoch, Herr Kollege Wieser, dass der Impuls aus dieser Region kommen muss. Da bin ich einmal gespannt, ob die Region Karlsruhe ein ähnliches Modell haben will.
Meine Damen und Herren, der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Frage der Bündelung des öffentlichen Personennahverkehrs beim Verband Region Stuttgart. Hier gibt es zwei Punkte, die nach wie vor strittig sind.
Der erste Punkt ist die Frage der Regionalbedeutsamkeit der Nebenbahnen. Natürlich hätte man dies auch en détail im Gesetz regeln können und auch dafür entsprechende quantitative und qualitative Kriterien benennen können. Wir gehen jedoch einen anderen Weg: Erstens setzen wir weiterhin auf die Freiwilligkeit der Vereinbarungen zwischen den beteiligten Körperschaften, den Landkreisen und dem Verband Region Stuttgart. Ich denke, auch das Umwelt- und Verkehrsministerium wird hier in einer Moderatorenrolle behilflich sein müssen, um letztendlich definieren zu können, was regionalbedeutsam ist und was nicht.
Wenn dieses Verfahren im Übrigen nicht weiterhilft, dann wird es, Herr Kollege Palmer, zweitens natürlich weiterhin auch den Rechtsweg geben können, der gegangen werden kann.
Letzter Punkt: Wir sind der Meinung, um im ÖPNV Kosten einzusparen und auch die Verbandsverkehrsumlage in den nächsten Jahren einigermaßen stabil halten zu können, müssen wir noch mehr Kompetenzen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs beim Verband Region Stuttgart bündeln.
Wir treten deshalb auch dafür ein, dass im Wege der freiwilligen Lösungen, die gesetzlichen Lösungen vorgehen, auch hier eine entsprechende Kompetenz und ein qualifiziertes Verhandlungsmandat auf den Verband Region Stuttgart übertragen werden. Wir möchten keine Allzuständigkeit des Verbands für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr. Aber überall dort, wo man Nachfrage auch sinnvoll bündeln kann und damit eine bessere Marktposition in der Nachfrage bekommt, sollte dies auch seitens des Verbands wahrgenommen werden. Deshalb fordern wir die beteiligten Träger des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere die Landkreise in der Region Stuttgart, auf, sehr rasch mit dem Verband Region Stuttgart in Verhandlungen zu treten und eine gemeinsame Regelung zu treffen, wie dieses qualifizierte Verhandlungsmandat des Verbands Region Stuttgart aussehen kann.
Sollte es innerhalb von zwei Jahren keine Lösung geben – dies ist ja auch im Protokoll des Landeskabinetts dokumentiert –, dann werden wir uns gesetzliche Schritte vorbehalten müssen, um dies dann per Gesetzesänderung zwingend
einzuführen. Das heißt dann aber auch ganz klar, dass der Verband Region Stuttgart gesetzlich festgeschrieben – –
Vielleicht können Sie sich im Rahmen des Parlamentarischen Abends heute Abend darüber einigen, wer unruhiger war.
Herr Kollege Wieser, zum Abschluss eine Bemerkung extra für Sie:
Ich denke, die badische Seite wird sehr klug beraten sein,
so, wie sie das in der Vergangenheit auch gemacht hat, die Entwicklungen in der Region Stuttgart intensiv und konstruktiv zu begleiten. Ich bin mir sicher, dass wir dann auch zwischen dem Raum Karlsruhe und dem Raum Stuttgart einen ausgewogenen Mix an Stärken bekommen, sodass sich das Land gemeinsam gut weiterentwickeln kann.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Region Stuttgart ist ein Kind der großen Koalition, beim einen mehr, beim anderen weniger geliebt, und ist heute wieder einmal Anlass für eine Debatte. Wir sind seitens der CDU-Fraktion froh, dass dieser Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Verbands Region Stuttgart eingebracht wird. Wir als CDU-Fraktion begrüßen diesen Gesetzentwurf und werden ihn auch unterstützen.
Meine Damen und Herren, die Region Stuttgart umfasst 10 % der Landesfläche, 25 % der Einwohner und 30 % der Wirtschaftskraft Baden-Württembergs. Wir können seitens des Landtags diese Region im Vergleich zu anderen Regionen nicht überhöhen, aber wir müssen diese Planungs- und Trägerschaftsregion mit dem notwendigen Instrumentarium ausstatten, damit sie in der Zukunft ihren Aufgaben gerecht wird.
Wir haben als Land Baden-Württemberg mit dem Verband Region Stuttgart einen zuverlässigen Partner bei der neuen Messe, bei Stuttgart 21 und bei der Schnellbahntrasse Stuttgart–Ulm. Immerhin geht der Verband Region Stuttgart hier mit erheblichen Investitionsmitteln in die Mitträgerschaft, und es ist wirklich mehr als willkommen, dass zumindest bei der neuen Landesmesse der Spatenstich erfolgt ist. Jetzt ist es notwendig, dass auch andere Projekte wie die Schnellbahntrasse und Stuttgart 21 kommen. Die Region Stuttgart wird hierfür auch weiterhin ein zuverlässiger Partner sein.
Diese Region kann aber auch andere Erfolge vorweisen, etwa im Bereich der Regionalplanung, im Bereich der Wirtschaftsförderung und auch im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs. Deshalb ist es auch richtig, dass auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung eine Bestandsaufnahme über den Verband Region Stuttgart gemacht und diese Gesetzesnovelle auf den Weg gebracht wird.
Zum Thema Landschaftspark. Die Region Stuttgart ist eine der am dichtesten besiedelten Regionen in Baden-Württemberg, in Deutschland und in Europa. Es wird eine große Herausforderung sein, in den nächsten Jahren Freiflächen zu sichern. Deshalb ist es sinnvoll, dass nicht nur die Planung und Konzeption von Landschaftsparks, sondern auch die
Mitträgerschaft und die Finanzierung von Landschaftsparks in der Region Stuttgart in das Gesetz aufgenommen werden. Unser Interesse ist, das Siedlungsband entlang des Neckars als Naherholungsraum, als wertvollen Lebensraum zu erschließen und die Attraktivität von Natur, für Arbeiten und Wohnen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Deshalb begrüßen wir seitens der CDU-Fraktion diese Landschaftsparks.
Zweitens: Wir sind auch der Meinung, dass die Zweidrittelmehrheit wegfallen kann. Die Zweitdrittelmehrheit war ursprünglich ein gewisser Schutzmechanismus, eine Zusatzhürde dafür, dass die Region nicht freiwillige Aufgaben insbesondere im Bereich regionalbedeutsamer Messen, Kongresse und anderer Bereiche an sich zieht. Dass diese Zweidrittelmehrheit jetzt in eine einfache Mehrheit umgewandelt wird, ist Ausdruck des Vertrauens in den Verband Region Stuttgart und seine Gremien, insbesondere die Regionalversammlung. Auch dies ist berechtigt. Wir haben ja auch einige Abgeordnete, die gleichzeitig Mitglieder der Regionalversammlung sind. Ich sage dies für alle Fraktionen: Wir in der Regionalversammlung sind in der Vergangenheit, insbesondere auch was die Freiwilligkeitsaufgaben angeht, immer sehr verantwortungsbewusst vorgegangen. Insofern ist diese Zweidrittelmehrheit entbehrlich, und es ist somit richtig, sie in eine einfache Mehrheit umzuwandeln.
Beim Thema ÖPNV gibt es einen Streitpunkt in der Frage der Regionalbedeutsamkeit des Schienenpersonennahverkehrs, insbesondere auf den Nebenstrecken. Auf der einen Seite gibt es Nebenstrecken, die aus der Historie heraus in ihrer entsprechenden Trägerstruktur gewachsen sind. Auf der anderen Seite gibt es Nebenstrecken, die zunehmend auch als regionalbedeutsam eingestuft werden müssen. Ich glaube, wir sind uns in dem Ziel einig, dass eine Klassifizierung dessen, was eine Nebenstrecke ist und was nicht und was regionalbedeutsam und was nicht regionalbedeutsam ist, notwendig ist. Es ist leider nicht gelungen, dies anhand qualitativer und quantitativer Kriterien im Gesetzentwurf klar zu machen. Aber wir setzen weiterhin auf die Einsichtsfähigkeit und auf die Vernunft, zwischen der Region und den betroffenen Landkreisen und Kommunen gemeinsame Lösungen zu finden. Ich sage ausdrücklich: Wir haben auch die Erwartung, dass das Umwelt- und Verkehrsministerium hier als Dialogpartner, als Moderator bei der Abgleichung von Interessen auftritt und für gemeinsame Lösungen sorgt.
Die Zuständigkeit für den ÖPNV beim VRS, beim Verband Region Stuttgart, zu bündeln war ebenfalls eine Forderung, die vor der Gesetzesnovelle erhoben wurde.
Ich glaube, wir sind uns in dem Ziel einig, dass wir eine stärkere Bündelung der Träger- und der Nachfrageinteressen beim Verband Region Stuttgart benötigen.
Auch die Verhandlungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass der Verband Region Stuttgart hier zu maßgeblichen Einsparungen und zu einer Verstetigung der Verkehrsumlage beitragen konnte und damit auch den Nachweis erbracht hat, dass er in der Vergangenheit bei den Verhandlungen über den öffentlichen Personennahverkehr sehr moderat, leistungsfähig und kostenbewusst aufgetreten ist. Ich glaube, wir sind uns in dem Ziel einig, dass diese Trägerschaft und dieses qualifizierte Verhandlungsmandat für den Verband Region Stuttgart gestärkt werden müssen.
Einen Unterschied gibt es zwischen der Opposition und den Regierungsfraktionen. Er besteht in der Frage, ob man die Zuständigkeit, das Verhandlungsmandat, jetzt gesetzlich mit in das Verbandsgesetz aufnimmt. Wir sind der Meinung, dass man dies zunächst einmal im Wege der freiwilligen Vereinbarung zwischen den betroffenen Landkreisen und dem Verband Region Stuttgart erreichen sollte. Wir meinen, dass dies auch erreichbar ist. Es sind ja entsprechende Signale aus den Landkreisen und auch seitens des Verbands zu hören, dass sie sich aufeinander zubewegen.
Sollte es jedoch innerhalb der nächsten zwei Jahre zu keiner Einigung kommen, müssen wir uns als Gesetzgeber gesetzliche Schritte vorbehalten. Dies ist auch im Protokoll über die Kabinettssitzung bei der Freigabe des Regierungsentwurfs dokumentiert. Wir, CDU und FDP/DVP, werden uns im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens vorbehalten, hierzu auch einen entsprechenden Entschließungsantrag zu stellen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss kommen. Der Verband Region Stuttgart bekommt in einigen Bereichen einen wichtigen Kompetenzzuwachs.
Uns ist auch klar, dass es hier in diesem hohen Haus manche Kräfte gibt, die diesem Verband Region Stuttgart noch mehr Kompetenzen zuwachsen lassen wollen.
Es kann nicht sein, dass der Verband Region Stuttgart parallel zum Landtag eine Art Gesetzgebungsebene sein soll oder eine weitere Verwaltungsebene wird. Wir möchten weiterhin einen schlanken Verband Region Stuttgart, der in erster Linie Planungs- und Trägerschaftsaufgaben wahrnimmt und seinem Infrastrukturauftrag gerecht wird. Wir wollen keine zusätzliche Verwaltungsebene. Aber wir benötigen auf der anderen Seite eben auch das nötige Werkzeug und Rüstzeug, damit der Verband Region Stuttgart, dieser Ballungsraum Stuttgart, diese Region Stuttgart in unmittelbarem Wettbewerb zu München, zu Frankfurt, zu Zürich, zu Lyon, zu Mailand und zu anderen Regionen im nationalen und europäischen Vergleich wettbewerbsfähig bleibt.
Wir denken, dass mit dieser Gesetzesnovelle eine richtige Grundlage gelegt wurde, um den Aufgaben und Herausforderungen in den nächsten Jahren gerecht zu werden und an
dererseits auch deutlich zu machen, dass diese Region Stuttgart als eine der sieben Metropolregionen in der Bundesrepublik Deutschland über faire Wachstums- und Wettbewerbschancen verfügt. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute bei einem späten Tagesordnungspunkt mit einem Thema, das in den kommenden Jahren sämtliche Bereiche des Landeshaushalts und der Landesverwaltung betreffen wird. Ich denke, es ist gut, dass wir die Debatten, die wir zu diesem Projekt Neue Steuerungsinstrumente schon des Öfteren geführt haben, heute wiederum auf der Tagesordnung haben.
Es geht heute schwerpunktmäßig um den Tätigkeitsbericht Neue Steuerungsinstrumente. Sie wissen, es gab einen Unterausschuss des Finanzausschusses, der sich in der Nachfolge des ehemaligen Beirats Neue Steuerungsinstrumente der letzten Legislaturperiode mit dem Projekt in dieser Legislaturperiode auseinander gesetzt hat und sich in 16 Sitzungen mit dem Thema „Einführung der Neuen Steuerungsinstrumente“ und dabei insbesondere mit den Folgen und Auswirkungen für den Landtag beschäftigt hat.
Lassen Sie mich eingangs sagen, dass sich der Unterausschuss intensiv mit der Systematik der Neuen Steuerungsinstrumente beschäftigt hat. Es geht dabei um die Einführung von Instrumenten der Privatwirtschaft, in diesem Fall unter anderem der Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Controllings, in die Verwaltung.
Dieses Projekt, das seinerzeit von der Landesregierung mit einem erheblichen finanziellen und auch organisatorischen Aufwand und mit externer Unterstützung auf den Weg gebracht wurde, ist in unterschiedliche Konzeptionsphasen und Realisierungsphasen eingeteilt. Es ist jetzt zumindest
so weit gediehen, dass die Einführungsphase im Wesentlichen abgeschlossen ist.
Wir haben uns mit der Frage beschäftigt, wie sich die Steuerung des Haushalts in der Zukunft ändern wird.
Bislang beschäftigt sich schwerpunktmäßig der Finanzausschuss mit den Fragen von Ausgaben und Einnahmen. In Zukunft bekommen wir zusätzliche Steuerungsgrößen in Form von Angaben zu Kosten und Leistungen hinzu.
Dazu bedarf es einer Umgestaltung des Haushalts entlang den bundesrechtlichen Vorgaben und auch weiterhin entlang der Kameralistik, unterstützt durch die Einführung von neuen Instrumenten des Controllings und der Kosten- und Leistungsrechnung.
Wir werden in Zukunft deutlich mehr Stellschrauben und Informationen im Rahmen des Haushalts haben. Sie werden sukzessive eingeführt, zunächst einmal über einen produktorientierten Haushalt. In der Endstufe soll eine leistungsbezogene Planaufstellung stehen. Was ist ein produktorientierter Haushalt? Ein produktorientierter Haushalt ist ein Haushalt,
in dem eben nicht mehr nur Ausgaben und Einnahmen stehen, sondern in dem parallel dazu über entsprechend definierte Produkte auch Informationen über Kosten und Leistungen enthalten sein werden.
Hintergrund dafür ist einfach, dass man auch in der öffentlichen Verwaltung verstärkt betriebswirtschaftliches Handeln und damit auch Effizienzgewinne einbringen möchte. Die Neuen Steuerungsinstrumente sollen die Grundlage dafür bieten, dass in Zukunft so genannte Benchmark-Vergleiche innerhalb einer Verwaltung, aber auch verwaltungsübergreifend möglich sind. Dies können wir derzeit erfolgreich bei Vergleichen in vielen Kommunen feststellen. Man unterzieht sich einem Vergleichstest gegenüber anderen Kommunen und Tätigkeitsfeldern der Verwaltung
und bekommt dann entsprechende Ergebnisse, die aufzeigen, wo in den eigenen Prozessen Verbesserungsmöglichkeiten liegen. Ich denke, die Landesverwaltung wird dieses Thema in den nächsten Jahren aufzugreifen haben.
Neue Steuerungsinstrumente bieten zusätzliche Kontrollmöglichkeiten, die aufgrund der Einführung der dezentralen Budgetierung auch geboten sind. Wenn wir in Zukunft unsere Haushaltsstruktur, insbesondere auch einzelne Haushaltstitel ausdünnen wollen und mehr Finanz- und Aufgabenverantwortung an die Ebene vor Ort geben wollen, dann ist es auf der anderen Seite auch wichtig, dass im Sinne der Haushaltsklarheit und entsprechender Steuerungs- und Planungsmöglichkeiten auch Instrumente in die Landesverwal
tung Eingang finden, die es ermöglichen, dass das Handeln vor Ort geprüft werden kann und dass für ein verantwortungsvolles Handeln vor Ort in den einzelnen Behörden auch Anreizsysteme entwickelt werden.
Welche Auswirkungen wird nun die Einführung der Neuen Steuerungsinstrumente auf den Landtag haben? Sie werden uns zunächst einmal bei den Haushaltsplanberatungen begleiten.
Wir werden künftig im erläuternden Teil des Haushalts zusätzliche Kennzahlen bekommen und werden zusätzliche Controlling-Instrumente haben. Bei künftigen Haushaltsberatungen können diese Kennzahlen nicht nur im erläuternden Teil stehen, sondern zunehmend durch Verbindlicherklärung oder Aufnahme in den verfügenden Teil zur Leitlinie werden.
Wir haben im Unterausschuss Neue Steuerungsinstrumente auf Vorschlag der Fraktionen einen umfangreichen Fragenkatalog behandelt. Dieser wurde im Laufe der Zeit noch erweitert. Ich glaube, wir haben fraktionsübergreifend und in intensiven Diskussionen erreicht, dass wir erstens das Instrument nachvollziehen konnten und zweitens natürlich auch das Rüstzeug mitbekommen haben, um mit diesen Neuen Steuerungsinstrumenten umzugehen.
Es ist auch daran gedacht, in Zukunft ein Abgeordneteninformationssystem einzuführen, das einen Online-Zugriff auf den Landeshaushalt und den Rechnungsabschluss ermöglicht, das allerdings keine Zugriffsmöglichkeit auf den Haushaltsvollzug gewährt. Hier ist ganz klar eine Aufgabenteilung notwendig: Der Landtag ist für die Haushaltsaufstellung und für die Haushaltskontrolle zuständig; für den Vollzug und die Steuerung ist die Landesregierung, die Exekutive, zuständig. Deshalb werden auch bis zum Jahresende das Innenministerium und das Finanzministerium einen Prototyp dafür erstellen müssen, wie man den Abgeordneten Informationen über ein regelmäßiges Berichtswesen und entsprechende Zugriffsmöglichkeiten zur Verfügung stellt.
Wir haben uns darüber hinaus im Unterausschuss damit beschäftigt, wie man denn die Personalvertretungen des Landespersonals in die Realisierung der Neuen Steuerungsinstrumente einbeziehen muss. Wenn in Zukunft auf Produkte gebucht werden muss, dann ist dafür die Voraussetzung, dass es auch eine kostenträgerbezogene Zeit- und Mengenerfassung für jeden Mitarbeiter gibt. Dass dies natürlich mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist und in Teilen der Landesverwaltung auch nicht ganz nachvollzogen werden kann, ist, denke ich, Realität. Da muss sicherlich noch entsprechend nachgebessert werden, und es muss Aufklärungsarbeit geleistet werden. Aber immerhin wurden mittlerweile mit nahezu allen Belegschaften in allen Ministerien Vereinbarungen getroffen. Zuletzt wurde eine solche Vereinbarung mit der Polizei in Angriff genommen, die möglichst zum 1. Januar 2005 damit beginnen soll, kostenträgerbezogene Zeit- und Mengenerfassung zu betreiben.
Wir haben uns auch mit der Frage beschäftigt, wie sich denn die Verwaltungsreform auf die Neuen Steuerungsin
strumente auswirken wird. Immerhin haben bislang 1 113 Behörden die neuen Instrumente genutzt. Mit der Eingliederung von 422 Sonderbehörden kam es immerhin zu einem Rückgang der Zahl der Nutzer um ein Viertel. Die restlichen drei Viertel werden auch weiterhin die Neuen Steuerungsinstrumente anwenden, insbesondere in den Bereichen Justiz, Polizei und Finanzverwaltung.
Deshalb haben wir auch in unserer Beschlussempfehlung die Landesregierung aufgefordert, im Zuge der Umsetzung der Verwaltungsreform die Neuen Steuerungsinstrumente noch einmal im Hinblick auf ihren Aufwand und ihre wirtschaftliche Umsetzung und im Hinblick auf den damit verbundenen Steuerungsnutzen zu prüfen. Ich sage dies auch ausdrücklich und mit Wunsch und Bitte an die Landesregierung, hier zu versuchen – denn es ist ja auch ein lernendes, ein atmendes System –, das jetzt vorliegende Konzept umzusetzen, aber auch aus Schwächen dieses Konzepts zu lernen
und diese Erkenntnisse dann bei der Umsetzung zu berücksichtigen, damit dieses Projekt wirtschaftlich umgesetzt werden kann.
Ein weiterer Punkt, der für den Unterausschuss Neue Steuerungsinstrumente wichtig war, ist die Frage der weiteren Einbindung von Fachausschüssen. Der Unterausschuss hat hierzu gemeinsam mit dem Finanzausschuss die Vereinbarung getroffen, dass Fachausschüsse, sofern dies für eine fachliche Steuerung sinnvoll ist, sich an diesem Prozess beteiligen können, dass sie jederzeit über einen produktorientierten Haushalt informiert werden und Empfehlungen geben können, die für eine fachrelevante Steuerung notwendig sind, dass diese Empfehlungen letztendlich aber vom Finanzausschuss verabschiedet werden müssen. Wir möchten eben nicht, dass in Zukunft die Fachausschüsse parallel zum Finanzausschuss die Haushaltsberatungen führen, sondern dass die Federführung für das Haushaltsverfahren weiterhin beim Finanzausschuss liegt.
Ich denke, wir haben kein fertiges, abgeschlossenes System, sondern es ist ein lernendes System. Wir Abgeordnete müssen lernen, mit diesem System umzugehen, und auch die Verwaltung muss dies lernen.
Abschließend möchte ich allen Fraktionen für die sachliche Debattenkultur bei uns im Unterausschuss danken. Ich möchte dem Finanzministerium dafür danken, dass es uns mit Rat und Tat und mit Informationen zur Seite gestanden hat. Ebenso danke ich dem Innenministerium, dessen Mitarbeiter daran mitgewirkt haben, sowie allen beteiligten Fachressorts. Mir ist auch die Feststellung wichtig, dass der Unterausschuss Neue Steuerungsinstrumente in vielen Fragen keine politische Bewertung dieses Instruments vornehmen wollte, sondern dass wir uns nahezu ausschließlich den fachlichen Gesichtspunkten und Kriterien bei der Einführung dieses Projektes gewidmet haben. Eine politische Bewertung sollte sicherlich im Finanzausschuss und auch hier in diesem hohen Hause stattfinden. Das ist selbstverständlich; das machen wir immer wieder.
Frau Präsidentin, ich komme zum Ende.
Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen Mitwirkenden und auch bei den anderen Fraktionen. Ich glaube, es sind sehr viele gute Anregungen und Impulse für die Arbeit des Unterausschusses gegeben worden. Ich bin mir sicher, dass dies auch eine gute Grundlage ist, um die Arbeit im Finanzausschuss fortzusetzen.