Zweitens: Das Entscheidende ist: Wir wollen die Regierungspräsidien auflösen und eine Dezentralisierung auf zwölf Regionalkreise vornehmen. Das heißt, wirkliche Mammutbehörden werden jetzt in Regionen platziert, und das ist eine Dezentralisierung.
Die ist näher für diejenigen, die das brauchen. Aber in die Regierungspräsidien kommt ein normaler Bürger genauso wenig wie zu den Behörden der Regionalkreise, das ist doch vollkommen daneben.
Da geht es sozusagen um die Verwaltungsakte, die Kontrolle bedeuten, die Aufsicht bedeuten, die die grundlegenden Verwaltungsakte bedeuten. Dazu rennen nicht irgendwelche Unternehmer oder gewöhnliche Bürgerinnen und Bürger aufs Regierungspräsidium oder zu den Behörden der Regionalkreise. Das ist doch völlig abwegig.
Warum können wir das machen? Nur deshalb, weil wir subsidiär denken, weil wir sagen: Im Rahmen der Schaffung von nur einer Mittelinstanz müssen tatsächliche Kompetenzen auf die Gemeinden herunterverlagert werden. Wir müssen uns zum Beispiel überlegen, was die großen Kreisstädte für alle Gemeinden erledigen können.
Wir wissen doch, dass wir Angelegenheiten der Jugendhilfe, des Baurechts herunterdelegieren, wirklich dezentralisieren und in die kommunale Selbstverwaltung verlagern können.
Das ist genau der Gedanke, der dahinter steckt. Daran führt natürlich letztlich gar kein Weg vorbei, wenn man eine Reform, wie wir sie wollen, macht. Das heißt: Wir denken gerade subsidiär und verlagern in diesem Prozess Funktionen herunter an die Gemeinden und Gemeindeverbände.
Jetzt kommt Ihr großer Schwachpunkt – Sie, Herr Ministerpräsident, sind nicht darauf eingegangen, und Herr Pfister ist auch nicht darauf eingegangen –: Natürlich hat es Sie in die Klemme gebracht, wenn wir gesagt haben: 35 Landwirtschaftsämter, 9 Eichämter, 35 Staatliche Vermessungsämter, 9 Gewerbeaufsichtsämter, 19 Ämter für Flurneuordnung, 30 Schulämter, 35 Polizeidirektionen – wollen Sie aus denen immer 44 machen?
Wenn Sie aber Vor-Ort-Lösungen machen, dann macht genau ein Landkreis für andere Landkreise dasselbe mit.
Das heißt, es geht haargenau in unsere Richtung: Die Einheiten sind zu klein, sie müssen größer werden. Sie landen dann ganz genau bei unseren Regionalkreisen, aber nicht in Form einer geordneten Verwaltung, sondern Sie landen dort ganz unstrukturiert nach dem Zufallsprinzip, gerade so, wie diese Behörden aussehen. Das ist doch eigentlich ein völlig unsinniges Konzept.
Herr Hesse hat als Kritik an den Regionalkreisen gesagt, sie würden keine große Chance auf Durchsetzung haben.
Um das zu sagen, muss man nicht besonders klug sein. Man muss sich nur die Mehrheitsverhältnisse im baden-württembergischen Landtag angucken. Dann weiß man, dass Ihre Reform kommt und nicht unsere.
Deswegen ist es, glaube ich, richtig, dass wir diese Konzeption hier überzeugend vorgetragen haben. Ich habe am Beispiel der Schulverwaltung noch einmal aufgezeigt – damit möchte ich schließen –: Der Kern einer Verwaltungsreform, die Einsparungen und zugleich Aufgabenerfüllung leisten soll, muss Aufgabenanalyse, Aufgabenkritik und Aufgabenreduktion umfassen.
Diese Antwort sind Sie total schuldig geblieben. Sie haben nicht gesagt, was Sie dezentralisieren. Sie haben keinen Bereich dargelegt, in dem Sie eine Aufgabenreduktion durchführen.
Deswegen bezweifeln wir, dass das vorgelegte Konzept diese Effizienzreserven schaffen kann. Wir allerdings werden
in den nächsten Jahren – da Ihre Reform kommt und nicht unsere, weil Sie regieren und wir opponieren – zum Schwerpunkt machen, Sie anhand von Aufgabenanalyse, -kritik und -reduktion dazu zu zwingen, die Verwaltung von Baden-Württemberg auch mit Ihrem Konzept tatsächlich effizienter zu gestalten. Das bieten wir jedenfalls konstruktiv an.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Tagesordnungspunkt 1 ist damit abgeschlossen.
Aktuelle Debatte – Pensionslasten und nachhaltige Finanzpolitik des Landes Baden-Württemberg – beantragt von der Fraktion GRÜNE
Ich möchte eingangs der Debatte, auch wenn offensichtlich noch nicht alle Rednerinnen und Redner anwesend sind – von den übrigen Kolleginnen und Kollegen ganz zu schweigen –, noch einmal darauf hinweisen, dass die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 40 Minuten hat und dass die Redezeit der Regierung darauf nicht angerechnet wird. Für die einleitenden Erklärungen der Fraktionen und für die Redner in der zweiten Runde gilt jeweils eine Redezeit von fünf Minuten. Die Redezeiten können nicht zusammengefasst werden. Ich bitte auch die Mitglieder der Landesregierung, sich an den vorgegebenen Redezeitrahmen zu halten.