Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte gleich auf die Punkte, die hier in der Debatte teilweise sehr emotional angesprochen worden sind, zu sprechen kommen. Aber das ist nicht verwunderlich; denn gerade beim Thema Windkraftanlagen – dem will ich mich gleich widmen – ist eben auch auf beiden Seiten, bei denen, die die Windkraft wollen, und bei denen, die die Natur und Landschaft schützen wollen, ein großer Schuss Emotionalität vorhanden. Das muss man einfach sehen.
(Abg. Drexler SPD: Das ist ja nicht das Thema! – Gegenruf der Abg. Dr. Carmina Brenner CDU: Bei uns schon!)
nämlich: Eine völlig ungesteuerte Zulassung von regionalbedeutsamen Windkraftanlagen ist mit der vielgestaltigen Kulturlandschaft unseres Landes nicht vereinbar.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Drexler SPD: Aber Stromüberlandleitungen ohne Ende? – Gegenrufe der Abg. Dr. Carmina Brenner und Hauk CDU)
Das Baugesetzbuch hat die Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich gebracht. Das Baugesetzbuch hat aber zugleich als planerisches Korrektiv die Flächennutzungsplanung u n d die Regionalplanung vorgesehen.
Dementsprechend wollen eben die einen die Feinsteuerung der Standortfindung für regionalbedeutsame Windkraftanlagen den Kommunen überlassen, und die anderen – und dazu gehört die Landesregierung – wollen die Regionalplanung in die Pflicht nehmen. Wir wollen eben nicht, dass die Konflikte auf die Gemeinden abgewälzt werden.
Wir sind der Meinung, dass die Entscheidung über Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen bei den Regionen liegen muss.
Das ist eine vernünftige Regelung, weil sie auch Planungssicherheit für diejenigen, die Windkraftanlagen bauen wollen, bringt. Das Wirtschaftsministerium und der Wirtschaftsminister sind keineswegs gegen Windkraft. Schauen Sie es an: Wir haben immer gesagt, für die Verwirklichung des Verdopplungsziels bei den regenerativen Energien brauchen wir auch die Windenergie.
Aber die Konflikte zwischen Landschaftsschutz und Windkraft sind doch vorhanden, Herr Abg. Dr. Witzel. Sie müssen ausgetragen werden. Dafür brauchen wir ein Planungsinstrument und eine Entscheidungskompetenz. Das ist die Region.
Meine Damen und Herren, bitte verlassen Sie für Gespräche doch den Saal. Es ist für die Protokollführer unerträglich, hier mitzustenografieren.
Gott sei Dank habe ich eine kräftige Stimme, Frau Präsidentin. Ich war früher einmal Ausbilder bei der Bundeswehr.
(Oh-Rufe von der SPD – Abg. Drexler SPD: Oi! Dann stimmt das ja mit dem „Zack, zack!“ vom Schmiedel! – Abg. Kiefl CDU: Also: Stillgestan- den!)
Es kommt aber noch etwas hinzu: Der Gesetzentwurf verzichtet bewusst auf eine Legaldefinition der Regionalbedeutsamkeit und verweist auf die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. Dafür brauchen wir die auch angemahnte, notwendige Flexibilität bei der Planung, denn es kommt natürlich, Herr Abg. Schmiedel, auch auf die Beurteilung der Anlage in ihrem Standortumfeld an, auf die ökonomischen Rahmenbedingungen, die Leitungen und dergleichen mehr.
Dann können Sie doch für diese Regelung stimmen! – Deswegen passen starre, schematische Maßstäbe eben nicht zu der vielgestaltigen Landschaft unseres Landes.
Dann komme ich zu dem Kapitel „Murks“. Murks war laut Abg. Schmiedel, dass ein Inhaltsverzeichnis fehlt.
Herr Abg. Schmiedel, sehen Sie sich den Gesetzentwurf an. Sie werden wenige andere Gesetze finden – das sage ich einmal so –, die so übersichtlich gegliedert und knapp gefasst sind und mit denen man so gut arbeiten kann. Daher haben wir gesagt: Hier können wir auf eine Inhaltsübersicht verzichten.
Nächster, handwerklicher Fehler sei der Verzicht auf Bevölkerungsrichtwerte. Herr Abg. Schmiedel und auch Herr Abg. Witzel, die Praxis zeigt – wenn man Gesetze macht, ist es ja vielleicht ganz gut, einmal zu schauen, wie es in der Praxis läuft –, dass Richtwerte zuletzt entweder gar nicht oder nur als Orientierung ausgewiesen worden sind. Dann einigen wir uns doch darauf: Als Orientierungswerte für die Festlegung von Siedlungsflächen haben sie nach wie vor ihre Berechtigung, aber nicht als starre, quantitative Aussagen zur künftigen Bevölkerungsentwicklung. Das ist der Unterschied.
Letzter Punkt, Zielabweichung: Hier möchten wir am bewährten Verfahren schlanker Behörden festhalten. Warum? Wir sind eben der Auffassung, dass die Regionalverbände Planungsverbände bleiben sollen und nicht zu Behörden umfunktioniert werden sollen, die spezielle Verwaltungsverfahren durchzuführen haben.
Fazit: Ich meine, wir bekommen mit diesem Gesetzentwurf, wie ihn die Mehrheit der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses zur Annahme empfohlen hat, ein gutes Gesetz für die Praxis. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Meine Damen und Herren, Wortmeldungen liegen mir in der Allgemeinen Aussprache nicht mehr vor. Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 13/1883.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 13/1970. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt Ihnen in Ziffer 1, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
und dazu folgende Änderungsanträge: Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/2040-6, Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/2040-1, Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/2040-7, Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/2040-2, Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/2040-8.
Frau Präsidentin, ich beantrage zum Antrag Drucksache 13/2040-2 Ziffer 2 eine namentliche Abstimmung.
Weiter rufe ich die Änderungsanträge der Fraktion GRÜNE, Drucksachen 13/2040-3 und 13/2040-4, sowie den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/2040-9 auf. Ich werde die Änderungsanträge in dieser Reihenfolge zur Abstimmung stellen.
Wir beantragen, unseren Antrag Drucksache 13/2040-8 zusammen mit dem Antrag der Grünen der namentlichen Abstimmung zu unterziehen. Dann können wir das in einer Abstimmung durchführen.