Protokoll der Sitzung vom 08.05.2003

Darf ich Sie bitten, zum Ende zu kommen.

Ich komme gleich zum Ende. Darf ich gerade den Gedankengang noch zu Ende führen?

Angesichts der jetzigen Haushaltslage besteht wenig Anlass zu Euphorie. Das Thema ist komplex. Es kann hier nicht erschöpfend, schon gar nicht in fünf Minuten, diskutiert werden. Auch wenn die vom Bund gemachten Vorschläge nicht in allen Punkten unsere Zustimmung finden, werden wir sie trotzdem umsetzen, so das Bundesverfassungsgericht dies auch so sieht. Ein Gesetz braucht ja nicht geliebt zu werden; es genügt, wenn es beachtet wird. Aber wir wollen bei der uns verbleibenden Gesetzgebungsautonomie schon unsere eigenen Vorstellungen zum Ausdruck bringen. Das sind wir als Anwalt der Hochschulen unserem Land schuldig.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Bregenzer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der vorliegende Antrag beschäftigt sich nicht nur mit einem, sondern mit drei wichtigen wissenschaftspolitischen Themen, nämlich der Juniorprofessur, den Änderungen im Teil

zeit- und Befristungsgesetz für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und mit der Einführung eines speziellen Wissenschaftstarifs. Wenn es in den vorgegebenen fünf Minuten schon schwierig ist, den einen Punkt, nämlich die Juniorprofessur, zu bearbeiten, dann ist es noch viel schwieriger, alle drei Punkte auch nur annähernd abzuhandeln.

Lassen Sie mich deshalb zu den drei Punkten, weil ich sie alle für sehr wichtig halte und weil alle drei zu Veränderungen in unserer Wissenschaftslandschaft führen werden, einige Bemerkungen machen, und zwar nur stichwortartig.

Zum Thema spezieller Wissenschaftstarif: Dazu hat Bundeswissenschaftsministerin Bulmahn zu Beginn der neuen Legislaturperiode verkündet, dass dies eines der zentralen Themen der neuen Bundesregierung im Hochschulbereich sein wird. Es ist erfreulich, dass der Wissenschaftsminister unseres Landes ankündigt, bei der Erarbeitung eines entsprechenden Tarifvertrags aktiv mitzuwirken. Es wäre interessant, zu wissen, in welcher Richtung er sich eine Mitwirkung vorstellt oder ob das Land Baden-Württemberg, nachdem es aus der Tarifgemeinschaft ausgestiegen ist, gar einen eigenen Wissenschaftstarif vereinbart und wie er denn ausgestaltet sein soll.

Das wird in jedem Fall kein leichtes Unterfangen werden, da lange existierende Besitzstände verändert werden müssen. In Zeiten knapper Kassen besteht bei den Betroffenen die aus Erfahrungen nicht unbegründete Sorge, die Einführung eines Wissenschaftstarifs entpuppe sich als Trojanisches Pferd der Finanzminister,

(Zuruf des Abg. Rückert CDU)

um auf elegantem Weg zu mehr Geld oder wenigstens nicht zu mehr Ausgaben zu kommen. Es ist noch nicht lange her, dass dieses Trojanische Pferd auftauchte, das nun den ursprünglichen und von allen gewollten Sinn der Dienstrechtsreform ins Gegenteil zu kippen droht.

Der zweite Punkt sind die Veränderungen beim Teilzeitund Befristungsgesetz für den Wissenschafts- und Forschungsbereich. Das hat bei den Betroffenen in den letzten Monaten große Unruhe ausgelöst. Nicht wenige haben Angst vor dem abrupten Ende ihres Berufswegs, und in Ihrer Stellungnahme, sehr geehrter Herr Minister, die nun schon knapp ein Jahr alt ist, üben Sie sich in vornehmer Zurückhaltung. Mit den neuen Befristungsregelungen sollte einerseits die Anpassung an die allgemein üblichen Befristungsregelungen vorgenommen werden und sollten den Beschäftigten im Wissenschaftsbetrieb mehr Sicherheit und berufliche Perspektive geboten werden. Andererseits erscheint eben gerade dieser Bereich mit seinen spezifischen Anforderungen an Flexibilität und seinen erwünschten ungeraden Berufswegen nur schwer in vernünftigen Einklang dazu zu bringen zu sein. Das war ja dann auch ein Auslöser für Frau Bulmahn, den Wissenschaftstarifvertrag auf die Agenda zu setzen.

Mit der Einführung der Juniorprofessur hat die rot-grüne Bundesregierung einen lange geforderten neuen Baustein zur Internationalisierung der Hochschulen gelegt. Das wird vor allem an unseren Universitäten zu starken Veränderungen führen. Dort war der Weg zur Professur bisher ein sehr

langer, den viele als zu langen und mit allzu großer Abhängigkeit belasteten Karriereschritt beklagt haben.

Junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland können nun früher selbstständig lehren und forschen, und die Hochschulen können sich leichter öffnen. Wenn in den nächsten zehn Jahren rund die Hälfte aller Professoren in den Ruhestand gehen, werden viele ihrer Nachfolgerinnen und Nachfolger deutlich früher als sie selbst einmal eine Erstberufung erhalten. Das ist gewollt und notwendig. Neben der Verjüngung der Professorenschaft und der größeren Flexibilität der Berufungen sowie dem leichteren Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft soll dieser neue Weg mehr Frauen ermutigen.

Dafür zu sorgen, dass dieser neue Weg der Selbstständigkeit sich nicht ins Gegenteil verkehrt, das ist eine Aufgabe, der wir uns alle stellen müssen. Wie immer liegt die Tücke im Detail: Diejenigen, die sich zum Qualifikationsschritt der Habilitation nach altem Recht entschlossen haben, müssen die Sicherheit haben, dass sie auch zum Ziel kommen. Sie brauchen Vertrauensschutz.

Was in vielen Fachrichtungen schon heute problemlos möglich ist, stößt in den geisteswissenschaftlichen Disziplinen noch auf Widerstand. Damit müssen wir konstruktiv umgehen.

Der Weg zur Lebenszeitprofessur muss so ausgestaltet sein, dass höchste Qualität des wissenschaftlichen Nachwuchses gewährleistet bleibt, und die notwendigen Stellen für die Juniorprofessuren sind auch in Zeiten absolut rigide gefahrener Haushalte zu schaffen.

Der letzte Aspekt ist der, der auch andere Bundesländer schon zum Handeln getrieben hat, nämlich aufgrund der Tatsache, dass es für die Schaffung von Juniorprofessuren Geld aus Berlin gibt. Deshalb haben Länder wie RheinlandPfalz und Nordrhein-Westfalen schon im Vorgriff entsprechende Regelungen erstellt, sodass dort schon Juniorprofessuren eingerichtet wurden. In Niedersachsen ist die Juniorprofessur sogar schon Bestandteil des Hochschulgesetzes. Ich bin gespannt, Herr Frankenberg, wie denn der Stand in Baden-Württemberg ist und ob Sie über das, was die Kollegin Bauer vorhin an Zahlen nannte, hinaus schon neuere Zahlen haben und uns sagen können, wie die Perspektive für dieses Jahr aussehen wird.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Pfister.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der international renommierte Sprachwissenschaftler Mario Wandruszka hat sich im Jahre 1938 an der Universität Heidelberg für das Fach Romanische Philologie habilitiert. Er war damals im zarten Alter von 27 Jahren. Eine Habilitation in diesem Alter war damals natürlich nicht die Regel. Umgekehrt muss man sagen, dass es theoretisch auch heute denkbar ist, sich in einem solchen Alter zu habilitieren, aber natürlich nur im Ausnahmefall.

Generell hat das traditionelle Verfahren der Habilitation, wie wir es bis heute kennen, ganz wesentlich dazu beigetra

gen, dass in Deutschland das Erstberufungsalter für Professoren bei durchschnittlich 41 Jahren liegt. Meine Damen und Herren, 41 Jahre – wenn diese Leute im Mittelalter gelebt hätten,

(Abg. Carla Bregenzer SPD: Dann hätten sie schon gar nicht mehr gelebt!)

hätten sie keine Chance gehabt, sich zu habilitieren, denn das durchschnittliche Sterbealter lag im Mittelalter bei 40 Jahren.

(Abg. Dr. Caroli SPD: Den 50-jährigen Kant redete man mit „Ehrwürdiger Greis“ an!)

Man sieht an diesem Beispiel schon sehr deutlich, dass es wirklich gute Gründe gibt, sich neben dem klassischen Habilitationsverfahren nach einem weiteren Weg der wissenschaftlichen Weiterqualifizierung nach der Promotion umzuschauen. Ich setze mich seit langem dafür ein – das ist bekannt –, dass eine solche Juniorprofessur auch in BadenWürttemberg auf den Weg gebracht wird; denn die Juniorprofessur ist eine Alternative zur klassischen Habilitation. Dieser Weg wird in anderen Ländern schon gegangen. Seine Einführung würde also auch eine sinnvolle Anpassung an internationale Standards bedeuten. Das wiederum heißt nichts anderes, als dass die Einführung der Juniorprofessur auch ein wichtiger Schritt zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen wäre. Damit liegt die Juniorprofessur durchaus auf der Linie der durchgeführten Hochschulreformen gerade auch in Baden-Württemberg.

Also, damit kein Zweifel besteht: Ich will diese Juniorprofessur auch in Baden-Württemberg. Insofern bin ich mit den Antragstellern einig. Ich bin aber nicht mit Ihnen einig, Frau Kollegin Bauer, wenn Sie fordern, dass in der Zukunft ausschließlich diese Juniorprofessur gelten soll. Ich bin der Meinung, dass wir zumindest für einen Übergangszeitraum sowohl die klassische Habilitation als auch die Juniorprofessur gelten lassen sollten.

Das ist genau der Vorwurf, den ich Ihnen mache. Wir haben heute Morgen im Zusammenhang mit dem Hochschulrahmengesetz darüber gesprochen. Auch hier handelt es sich um eine Gängelung der Länder. Wo steht geschrieben, dass man den Ländern nicht auch die Möglichkeit eines Nebeneinanders von klassischer Habilitation und Juniorprofessur lassen sollte? Ich bin der Meinung, dass wir uns auch in diesem Punkt die Gängelung durch den Bund nicht gefallen lassen sollten.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Das ist wiederum ein deutliches Beispiel für überholtes zentralistisches Denken, das ist wiederum ein Stück zurück nach Preußen, wie es an anderer Stelle gelautet hat. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Bedingungen und auch der unterschiedlichen Wissenschaftskultur in den einzelnen Disziplinen ist es eben nicht angemessen und damit grundsätzlich kontraproduktiv, wenn in der Zukunft die klassische Form der Habilitation ausgeschlossen wird.

(Abg. Fischer SPD: Frau Bregenzer möchte nicht nach Preußen! – Abg. Carla Bregenzer SPD: Viel- leicht einmal besuchsweise!)

Meine Damen und Herren, der baden-württembergische Weg, wie wir ihn jetzt vorschlagen, die landesrechtliche Umsetzung der Dienstrechtsreform zum 1. Januar 2005 vorzusehen, wird genau durch folgende Punkte begründet:

Erstens: Das neue Dienstrecht nach dem Hochschulrahmengesetz enthält keine Überbrückungsmöglichkeiten für diejenigen qualifizierten Wissenschaftler, die nach Beendigung ihrer Juniorprofessur oder nach Abschluss der Habilitation noch keine unmittelbare Anschlussstelle finden können.

Zweitens wird die landesrechtliche Umsetzung der Dienstrechtsreform nur gemeinsam mit der Besoldungsreform erfolgen können, und dafür ist eben das Datum 1. Januar 2005 ins Auge gefasst.

Der dritte Punkt ist bereits erwähnt worden: Gegen diese Novelle des Hochschulrahmengesetzes sind Normenkontrollklagen anhängig.

Deshalb spricht vieles dafür, auch wenn man grundsätzlich für diese Juniorprofessur ist – und ich bin dafür –, zunächst einmal abzuwarten, welche Regelungen in der Zukunft tatsächlich Bestand haben werden, und dann die Zeit zu nutzen, um die Details mit den Betroffenen zu besprechen. Meine Damen und Herren, wenn Sie mir schon nicht glauben, dass dies ein vernünftiger Zeitplan ist, dann sollten Sie das vielleicht der Hochschulrektorenkonferenz abnehmen, die genau diesen Zeitplan, Herr Minister, bestätigt hat und für gut befunden hat. So werden wir das auch tun.

Gehen Sie davon aus, dass das Land Baden-Württemberg in hohem Maße daran interessiert ist, das neue Institut der Juniorprofessur bei uns einzuführen. Ich halte das für eine wichtige Alternative zur klassischen Habilitation.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Minister Professor Frankenberg.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will in meinem mündlichen Beitrag nicht die schriftlichen Ausführungen wiederholen, sondern Ergänzendes erwähnen, vor allem auch, was sich in der Zwischenzeit ergeben hat.

Zunächst einmal betrachten wir, die Landesregierung, die Juniorprofessur durchaus als eine Innovation im Sinne unserer baden-württembergischen Hochschulreform. Die Qualifikation, das heißt eine möglichst frühzeitige Forschungsqualifikation in größerer Freiheit und Unabhängigkeit, aber nicht unbedingt in Einsamkeit, ist sinnvoll.

Die Frage, warum wir die Gesetzgebung – und zwar den Gesamtkontext von Dienstrechtsreform und Juniorprofessur – erst zum 1. Januar 2005 umsetzen, hängt in erster Linie damit zusammen, dass wir das im Gesamtkontext der Hochschulreform machen, und in zweiter Linie damit, dass wir wegen der Problematik des Übergangs von C 2 auf C 3 für Fachhochschulprofessoren diese Übergangszeit möglichst nutzen wollen.

(Abg. Pfister FDP/DVP: Die brauchen wir aber auch!)

Das bedeutet aber nicht, dass wir jetzt keine Juniorprofessuren einführten, sondern die Einführung ist auf der Basis von C-1-Stellen – wie in anderen Bundesländern auch – möglich. Wir begrüßen durchaus die Einrichtung von Juniorprofessorenstellen an unseren Universitäten, wie in Konstanz. Aber wir schreiben sie nicht vor. Wir werden das auch in Zukunft nicht vorschreiben, weil dies eine Frage der Hochschulautonomie ist. Konstanz hat damit begonnen. Ulm geht diesen Weg mit. Ich kann im Moment aber nicht sagen, ob es mehr als die 29 Stellen gibt, da wir nicht an den Berufungsverfahren beteiligt sind und es keine Meldepflicht für die Besetzung von C-1-Stellen mit Juniorprofessoren gibt.

Wir streben mittelfristig an, 50 % der Qualifikationsstellen, die wir im Land haben, als Juniorprofessorenstellen oder Juniorprofessorinnenstellen auszuschreiben. Das heißt, wir gehen davon aus, dass die Qualifikation in der Hälfte der Fälle über die Juniorprofessur erfolgen wird.

Weil wir diese Einrichtung für sinnvoll halten, klagen wir auch nicht gegen die 5. HRG-Novelle, das heißt gegen die Juniorprofessuren.

Im Gegensatz zur Bundesregierung wollen wir allerdings die verschiedenen Alternativen zwischen der Qualifikation über eine Juniorprofessur, der Habilitation oder dem dritten Weg, der eigentlich schon fast der üblichste geworden ist, nämlich aus einer Berufsumgebung in eine Professur zu kommen, offen halten.