Protokoll der Sitzung vom 08.05.2003

Mit den Einnahmen, die wir jetzt erzielen wollen, vermeiden wir wiederum entsprechende Kürzungen bei den Hochschulhaushalten. Wir leisten also einen Beitrag dazu, den Solidarpakt und die entsprechenden Solidarverträge mit den Hochschulen einzuhalten und die Hochschulhaushalte nicht entsprechend kürzen zu müssen.

Jetzt ist die Frage aufgetaucht, weshalb wir zunächst 75 € errechnet hatten und dann zu 40 € gekommen sind. Sie können sich sicher vorstellen, dass wir uns auch angesichts des Wortlauts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht leichtfertig einfach 40 € ausgedacht haben. Die Begründung für die Erklärung der Verfassungswidrigkeit der bisherigen Regelung ist ja richtig gegeben worden, nämlich dass zwischen dem Gebührentatbestand und dem Text des Gesetzes eben keine Äquivalenz bestanden hat. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Es muss draufstehen, was drin ist. Das heißt, man muss den Tatbestand so ausdrücken, dass auch die Höhe der Gebühr gerechtfertigt ist. Das ist jetzt bei der Entscheidung für einen Betrag von 40 € auch der maßgebliche Grund, warum die Regierungsfraktionen diesen Vorschlag machen.

Die Erhebungen, wonach die Gesamtverwaltungsaufwendungen für die Studierenden an den Hochschulen bei ca. 120 € liegen, haben wir vor der schriftlichen Urteilsbegründung und auch vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gemacht. Es sind in der Tat diese Verwaltungsaufwendungen, die einem Studierenden zugute kommen.

Im Lichte der schriftlichen Urteilsbegründung und des Urteils wird aber klar, dass Gebühren jeweils nur für einen Tatbestand erhoben werden sollen und dass keine Mischtatbestände geschaffen werden sollen. Insofern haben wir aus diesem Betrag alles, was die Lehre unmittelbar betrifft, herausgerechnet. Die 40 € betreffen nur Gebührentatbestände, die nicht unmittelbar auf die Lehre zurückzuführen sind. Insofern sind diese gerechtfertigt.

Wenn man jetzt fragt: „Warum gerade 40 €?“, dann muss ich sagen, dass wir sicherlich auch einen Betrag von zum Beispiel 41,75 € hätten begründen können.

(Abg. Carla Bregenzer SPD: Oder 65,32 €!)

Aber der runde Betrag von 40 € ist sicher ein Beitrag zur Klarheit und zur Verwaltungsvereinfachung. Außerdem muss es ja ein Durchschnittsbetrag der Berechnungen der verschiedenen Hochschulen sein. Es gibt auch Unterschiede zwischen den Hochschularten, und es ist klar, dass der Verwaltungsaufwand bei den kleineren Fachhochschulen höher ist. Auch hier sind wir aber auf den Betrag von 40 € gegangen.

Vergleichen wir diesen Betrag mit dem Betrag, den die übrigen Bundesländer erheben: In Niedersachsen hat der damalige SPD-Wissenschaftsminister Oppermann – den ich in seiner politischen Einstellung sehr schätze – einen Betrag erheben lassen, der jetzt etwa 50 € pro Semester entspricht. Man hat dort aber die Erhebung im Lichte der baden-württembergischen Erfahrung schon etwas anders formuliert. In Berlin sind es 51,13 €, in Brandenburg sind es 50 €. Jetzt habe ich drei SPD-Länder genannt. Das heißt, die Höhe der Gebühren entspricht ungefähr dem, was damals in BadenWürttemberg erhoben worden ist. Wir bleiben jetzt mit der Gebühr im Lichte der Verfassungsgerichtsentscheidung – die diese Länder ja damals auch noch nicht kannten – darunter, weil wir diese Höhe für angemessener und für rechtssicher halten.

Die nächste Frage, die gestellt wurde, ist die Frage nach der Rückzahlung.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abg. Bregenzer?

Bitte sehr, Frau Bregenzer.

Frau Bregenzer, bitte.

Herr Minister, Sie haben angekündigt, im Landtag einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen, in dem ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 75 € pro Semester und Studierendem vorgesehen ist. Dies habe ich am 5. Mai dieses Jahres Ihrer Homepage entnommen. Wo bleibt dieser Gesetzentwurf?

(Abg. Pfister FDP/DVP: Der wird nicht kommen!)

Die Homepage ist nun schon zweimal zitiert worden. Zum einen, Frau Bauer: Diese Passage ist in „40 €“ korrigiert worden.

(Minister Dr. Frankenberg)

(Abg. Carla Bregenzer SPD: Und Ihr Gesetzent- wurf?)

Wir sind darüber erfreut, wie intensiv unsere Homepages gelesen werden.

Das Zweite: Wenn die Fraktionen einen Antrag einreichen, ist damit der Weg für einen Verwaltungskostenbeitrag beschritten. Wir werden sicherlich keine zweite Initiative ergreifen, denn es gibt hier eine wohlgesetzte Koordination zwischen der Regierung und den sie tragenden Fraktionen.

(Beifall bei der CDU – Abg. Carla Bregenzer SPD: Aber es ist jetzt schon viel zu wenig Geld!)

Wenn Sie dafür plädieren, doch 75 € zu nehmen und uns dies auch noch so gut und rechtssicher begründen können,

(Abg. Pfister FDP/DVP: Wasserdicht!)

werden die beiden Fraktionen CDU und FDP/DVP dem sicherlich zustimmen.

(Abg. Pfister FDP/DVP: Machen wir sofort! – Abg. Carla Bregenzer SPD: War Ihr geplanter Ge- setzentwurf nicht gut und rechtssicher begründet?)

Frau Bregenzer, ich habe ja vorhin ausgeführt: Die Berechnung von 75 €, basierend auf 120 € Verwaltungskostenaufwand, beruhte auf einer soliden Erhebung. Die 75 € sind zustande gekommen, bevor wir die schriftliche Begründung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts kannten.

(Abg. Carla Bregenzer SPD: Das stand noch im Mai auf Ihrer Homepage!)

Im Lichte dieser Entscheidung sind wir von 75 auf 40 € gekommen. Das ist die Realität. Wenn die Homepage nicht immer völlig aktuell ist, dann lasten Sie das bitte der Homepage an und informieren sich.

(Heiterkeit und Beifall des Abg. Pfisterer CDU – Glocke des Präsidenten)

Herr Minister, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abg. Schmid?

Bitte sehr.

Herr Schmid, bitte.

Herr Minister, Sie haben mehrmals darauf hingewiesen, wie sorgfältig Sie der schriftlichen Begründung des Verfassungsgerichts in diesem Gesetzentwurf Rechnung getragen haben. Jetzt haben Sie den Weg eines Verwaltungskostenbeitrags gewählt. Wenn ich mir aber anschaue, was abgedeckt wird, dann ist es im Prinzip eine Mischung aus – –

Herr Kollege Schmid, eine Frage bitte, keine Intervention!

Herr Minister, darf ich Sie fragen, ob Ihnen bewusst ist, dass Sie durch die Wahl des Begriffes Verwaltungskostenbeitrag ausdrücklich nur die potenzielle

Inanspruchnahme von bestimmten Verwaltungsleistungen abgegolten wissen wollen, dass aber gleichzeitig in der Begründung darauf hingewiesen wird, dass Sie klassische Gebührentatbestände abgegolten haben wollen, zum Beispiel die Immatrikulation. Deshalb stellt sich die Frage, ob Sie nicht eine Vermischung entgegen der Verfassungsrechtsprechung vornehmen, indem Sie Gebührentatbestände und Beitragstatbestände in einem Verwaltungskostenbeitrag bündeln und damit Gefahr laufen, wiederum ein negatives Verfassungsgerichtsurteil zu kassieren.

(Abg. Blenke CDU: Fragezeichen!)

Herr Schmid, wenn Sie uns zu all den Experten, die wir angehört haben, noch zusätzliche Sicherheit geben können bei den Formulierungen, so ist dies sicherlich nach der Anhörung hochwillkommen.

(Beifall bei der CDU – Abg. Blenke CDU: Ausru- fungszeichen!)

Sie können sicher sein, dass wir es nicht nur selber geprüft haben, sondern zu Höhe und Begründung der Gebühr auch Experten für Gebührenrecht und diese Tatbestände angehört haben.

(Abg. Schmid SPD: Sie wollen ja keine Anhörung! – Abg. Carla Bregenzer SPD: Sie verhindern ja ei- ne Anhörung! – Abg. Kretschmann GRÜNE: Das haben Sie beim letzten Gesetz auch gemacht! Und es ging trotzdem! – Abg. Pfisterer CDU: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand, heißt es so schön! – Abg. Carla Bregenzer SPD: Ist das Ihr Gesetzentwurf oder der von den Fraktionen? Sie haben gerade gesagt, Sie haben angehört! Ei- gentlich hätten die Fraktionen anhören müssen!)

Das ist wie mit Berichten, das „sie“ ist mehrfach interpretierbar, Frau Bregenzer.

(Abg. Pfisterer CDU: Frau Bregenzer muss wieder etwas zum Nörgeln haben!)

Zu den Rückzahlungen. Es ist richtig, dass die Gesamthöhe der potenziellen Rückzahlungsforderungen bei etwa 36 Millionen € liegen kann. Die tatsächliche Höhe der Rückzahlung richtet sich nach der Inanspruchnahme. Wir haben ja schon von dem Fall des Sohnes von Herrn Kollegen Pfisterer gehört, der das nicht in Anspruch nimmt. Also wird die entsprechende Summe schon einmal nicht zurückgezahlt werden müssen, also liegen wir unter 36 Millionen €.

Die Rückzahlung erfolgt durch Rotabsetzung von den Einnahmen bei dem Titel, bei dem die Gebühren vereinnahmt worden sind. Dieses Verfahren der Rotabsetzung ist mit dem Finanzministerium abgestimmt. Die Abstimmung über die Deckung muss dann erfolgen, wenn die Größenordnung der Rückzahlungsbeträge abgeschätzt werden kann, was wir derzeit noch nicht können.

(Abg. Theresia Bauer GRÜNE: Ich bin gespannt, wie Sie das verbuchen!)

(Minister Dr. Frankenberg)

Gegenstand der jetzigen Gebühr sind klar definierte Verwaltungsdienstleistungen der Studentensekretariate, der Praktikantenämter, der Akademischen Auslandsämter und der zentralen Studienberatung.

(Zuruf des Abg. Schmid SPD)

Ziel der Gebühr ist, entsprechende Kürzungen in den Hochschulhaushalten zu vermeiden. Von sozialen Härten kann bei 7 € pro Monat, wenn man die Gebühr umrechnet, und der Möglichkeit, in Härtefällen von der Gebühr ausgenommen zu werden, keine Rede sein.