Protokoll der Sitzung vom 28.05.2003

Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 5 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 6

Änderung des Berufsakademiegesetzes

Wer Artikel 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 6 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 7

Inkrafttreten

Wer Artikel 7 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 7 ist ebenfalls mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 28. Mai 2003 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes und der Hochschulgesetze“. – Sie stimmen dieser Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt worden.

Damit ist Punkt 1 der Tagesordnung erledigt.

Herr Kollege Boris Palmer, es steht zwar schon im Protokoll, aber ich möchte Ihnen jetzt nochmals im Namen des ganzen Hauses zum Geburtstag herzlich gratulieren und Ihnen beste Wünsche übermitteln.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung der Amtszeit der Gemeinderäte, der Kreisräte und der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart – Drucksache 13/1894

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 13/2075

Berichterstatter: Abg. Stickelberger

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aussprache über den Gesetzentwurf freie Redezeit festgelegt.

Das Wort in der Aussprache erteile ich Herrn Abg. Heinz.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Änderung der Amtszeit der Gemeinderäte, der Kreisräte und der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart hat eigentlich zum Ziel, die Termine für die Europawahl und die Kommunalwahlen zusammenzulegen. Der Wahltermin am 13. Juni 2004 steht ja schon fest.

Rein gesetzestechnisch ist es notwendig, dass wir die Amtszeiten der erwähnten Funktionsträger anpassen. Sie wissen ja: In dem Monat, in dem die regelmäßigen Wahlen stattfinden, enden die Amtszeiten der Gemeinderäte. Die Amtszeit

hat am 1. November 1999 begonnen, und sie würde Ende Juni 2004 enden, wenn am 13. Juni 2004 gewählt wird. Damit würde sich die Amtszeit um vier Monate verkürzen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf verringern wir diese Verkürzung um zwei Monate, sodass die Amtszeit insgesamt nur um zwei Monate verkürzt wird. Die Amtszeit der jetzigen Gemeinderäte würde dann Ende August 2004 enden, und die Amtszeit der neu gewählten würde am 1. September 2004 beginnen. Das war die rechtliche Seite.

Jetzt kommt die politische Seite der Bewertung, und die ist sicherlich etwas interessanter und spannender. Es ist ja nicht das erste Mal, dass wir die Europa- und die Kommunalwahl zusammenlegen. Wir haben bereits 1994 keine schlechten Erfahrungen damit gemacht. Ich will die Wahlbeteiligung nennen. Wir hatten 1994, als wir gemeinsame Wahlen hatten, eine Wahlbeteiligung von 66,4 %, während dann 1999 bei den getrennten Wahlen nur noch 40,6 % zu verzeichnen waren. Wenn ich mir dagegen das Ergebnis der CDU anschaue: Da habe ich schmunzeln müssen, als ich das gelesen habe. Wir haben 1994 bei den gemeinsamen Wahlen nur 42 % erreicht, und bei den getrennten Wahlen 1999 haben wir 50,9 % erreicht. Da müssten wir auf den ersten Blick eigentlich für getrennte Wahlen sein. Aber die Ursache – das wissen Sie vielleicht noch, wenn Sie sich zurückerinnern – lag nicht nur bei der CDU, sondern die lag vor allem in dem desolaten Zustand der rot-grünen Koalition. Das erste Lehrjahr war gerade vorbei, und das war ja ein Desaster. Deshalb haben wir damals die 50 % bekommen.

(Beifall bei der CDU)

Ansonsten gab es ja keine größeren Verschiebungen. Man kann heute positiv vermerken, dass alle politischen Parteien der Änderung und Zusammenlegung aufgeschlossen gegenüberstehen.

Gestern Abend habe ich im Internet recherchiert, um festzustellen, welche Länder in Deutschland ebenfalls die Europawahl und die Kommunalwahlen gemeinsam durchführen. Ich bin auf einen ganz amüsanten Beitrag eines ÖDP-Kreisrats aus Nordrhein-Westfalen gestoßen. Er hat einen Brandbrief geschrieben – das ist vielleicht falsch –, aber er hat ein flammendes Plädoyer an seine CDU-Kreistagskollegen gerichtet, weil er allein keinen Antrag für eine Resolution im Land NRW stellen kann, dort Wahlen zusammenzulegen. Dieser Mensch hat dann viele Gründe dafür angeführt. Das war interessant. Ich will Ihnen zwei oder drei nennen, die dieser ÖDP-Kreisrat dafür genannt hat, warum man einen Appell in NRW für gemeinsame Wahlen machen soll.

Er hat zum einen gesagt, die Effizienz der Verwaltung bei der Vorbereitung der Wahlen werde wesentlich verbessert, wenn diese gemeinsam durchgeführt würden. Es entstehe keine Doppelarbeit in kurzem Abstand, und es bleibe Zeit für andere wichtige Aufgaben auf der kommunalen Ebene. Da hat er gar nicht so Unrecht, denke ich.

Er hat weiter gesagt, man könne bei den Bekanntmachungskosten sparen. Nicht alle Kommunen haben ja ein eigenes Amtsblatt, in dem man die Wahlbekanntmachung umsonst veröffentlichen kann. Viele müssen dafür Zeitungsanzeigen aufgeben. Also auch hier könnte man Geld sparen.

Er hat ferner gesagt, beim Versand der Wahlbenachrichtigungen und auch bei den Briefwahlunterlagen könne man Geld sparen, wenn alles gemeinsam gehe. Er selber hat sich beim Landeswahlleiter in Rheinland-Pfalz erkundigt, wo schon seit vielen Jahren gemeinsame Wahlen durchgeführt werden. Der Landeswahlleiter von Rheinland-Pfalz hat gesagt, allein beim Versand der Briefwahlunterlagen habe man bei der vergangenen Wahl 1 Million DM sparen können. Da Baden-Württemberg größer ist, könnten wir also einen noch höheren Betrag allein bei den Kosten für die Briefwahl und die Versendung der Wahlbenachrichtigungskarten sparen.

Jetzt muss man aber auch sagen, dass sich hier zwar die Parteien einig sind, dass aber die Freien Wähler ihre Bedenken vorgetragen haben und sagen: Wir brauchen eigentlich einen eigenständigen Kommunalwahltermin, der im Grundprinzip die Bedeutung der Kommunalwahl hervorhebt und unterstreicht. Aber sind die Freien Wähler wirklich benachteiligt? Bei unseren baden-württembergischen Kommunalwahlen kommt es ja vor allem auf die Persönlichkeit an. Sie sind in erster Linie Persönlichkeitswahlen. Das wird dadurch deutlich, dass wir Kumulieren und Panaschieren zulassen. Wer von Ihnen schon einmal bei einer Wahl ausgezählt hat, weiß, dass die Anzahl der unveränderten Stimmzettel meistens sehr gering ist. Es werden Persönlichkeiten gewählt, und es spielt eindeutig nicht die Radiound Fernsehwerbung einer Partei, die vielleicht für die Europawahl läuft, eine Rolle, wenn ich vor meinem Stimmzettel sitze und entscheiden muss: Wähle ich den Bäckermeister oder wähle ich den Metzgermeister, weil ich den halt kenne?

Ich glaube, dass diese Kriterien eindeutig dafür sprechen, dass hier die Persönlichkeitswahl Maßstäbe setzt und dass wir in diesem Fall keine Vermischung und keine Benachteiligung erleben.

Ich habe mir aber auch einmal die Kommunalwahlergebnisse 1994 und 1999 angeschaut, und zwar gerade die der Freien Wähler. Die Freien Wähler haben 1994 – jetzt nenne ich einmal drei Parameter, weil jeder Parameter unterschiedlich ist – bei der gemeinsamen Wahl 26,6 % erreicht und 1999 bei der getrennten Wahl 27,5 %, also ein leichter Aufwärtstrend. Das würde ihrer Argumentation entsprechen, ist aber nicht weltbewegend. Wenn ich mir die absoluten Stimmenzahlen anschaue, sehe ich, dass von den Freien Wählern bei der gemeinsamen Wahl 30 642 000 Stimmen erreicht wurden und bei der alleinigen Wahl nur 25 400 000. Jetzt kommt es: Bei den gewählten Bewerbern haben die Freien Wähler bei der gemeinsamen Wahl 8 483 Gemeinderäte in Baden-Württemberg gestellt und bei der alleinigen Wahl nur 8 314. Sie haben also bei der alleinigen Wahl weniger Gemeinderäte als bei der gemeinsamen Wahl gestellt. Man kann sehen, dass hier nicht unbedingt eine Benachteiligung der Freien Wähler vorliegt.

Wenn ich noch die Wahlbeteiligung heranziehe, stelle ich fest: Diese lag 1994, als wir eine gemeinsame Wahl hatten, beim Gemeinderat bei 66,7 % und beim Kreistag bei 67,3 %. Im Jahr 1999, als wir eine alleinige Kommunalwahl hatten, lag sie auf einmal beim Gemeinderat bei nur 53 % und beim Kreistag bei nur 54,1 %.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Da war das Ministerium wieder einen Tag beschäftigt!)

Es sind also 1999 deutlich weniger Leute zur Wahl gegangen, und das bedeutet auch eine geringere demokratische Legitimation für die Gemeinderäte und die Kreisräte.

Insofern denke ich, dass wir, ohne die Argumentation der Freien Wähler zu übergehen, hier eine Entscheidung treffen, die richtig ist, indem wir sagen: Wir sind eindeutig dafür – das sage ich jetzt für die CDU-Fraktion –, gemeinsame Wahlen durchzuführen.

Ich habe ja vorhin erwähnt, dass ich gestern Abend einen Blick ins Internet geworfen habe, um zu schauen, in welchen Bundesländern ebenfalls gemeinsame Wahlen durchgeführt werden sollen. Ich habe festgestellt, dass wir nicht alleine stünden. Das Saarland, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern führen gemeinsame Wahlen durch, und der Landtag von Sachsen hat am 26. Februar 2003 entschieden, die Wahlen an einem gemeinsamen Wahltermin durchzuführen. Insofern denke ich, dass wir uns hier auf einem guten Weg befinden.

So weit zu diesem Komplex. Jetzt möchte ich zu einem von uns gestellten Antrag kommen, der im Innenausschuss gerade bei den Kolleginnen und Kollegen

(Zuruf des Abg. Oelmayer GRÜNE)

von der SPD-Fraktion für Diskussionen gesorgt hat. Es geht um die Änderung von § 49 Abs. 5 der Gemeindeordnung. Zur Erklärung: In diesem Paragraphen steht, dass ein Finanzbürgermeister als Beigeordneter die Qualifikation eines Fachbeamten des Finanzwesens nach § 116 der Gemeindeordnung haben muss. Wir haben bereits im Jahr 2000 diese Bestimmung streichen wollen. In dem so genannten Standardabbaugesetz war enthalten, dass wir auf diese Bestimmung verzichten, weil sie nicht mehr der heutigen Zeit entspricht. Dabei will ich klar betonen: Wir belassen allerdings

(Abg. Pfister FDP/DVP: 116!)

die Bestimmung nach § 116; die wird nicht verändert. Schon damals hatten wir eine breite Zustimmung, auch bei den kommunalen Landesverbänden, die dies alle mitgetragen haben und gesagt haben, das sei eigentlich im Sinne des Standardabbaus eine richtige Entscheidung.

Ich möchte es noch einmal aus einem anderen Grund unterstreichen. Wenn Sie sich heute vorstellen, dass wir auch im kommunalen Bereich auf dem Weg weg von der Kameralistik hin zur Doppik sind – es gibt ja hier schon viele Modellversuche, beginnend bei Wiesloch und sich ausbreitend über viele andere Kommunen –, so denke ich, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind, wenn wir sagen: Wir können diese Qualifikation von einem Bürgermeister in einer Großen Kreisstadt oder in einer noch größeren Kommune

(Abg. Oelmayer GRÜNE: So wie in Stuttgart zum Beispiel!)

nicht verlangen, wenn ein Bürgermeister in einer kleinen Kommune sie auch nicht haben muss. Insofern reicht es aus, wenn der § 116 der Gemeindeordnung bestehen bleibt und wir diese unnötige Differenzierung zwischen kleinen