nicht verlangen, wenn ein Bürgermeister in einer kleinen Kommune sie auch nicht haben muss. Insofern reicht es aus, wenn der § 116 der Gemeindeordnung bestehen bleibt und wir diese unnötige Differenzierung zwischen kleinen
und großen Gemeinden aufheben. Ich denke, wenn diese Qualifikation überhaupt verlangt wird, dann müsste es eher umgekehrt sein: Eher müsste eine kleine Gemeinde eine solche Bestimmung für einen Bürgermeister haben als eine große, weil der Personalkörper in den größeren Städten viel eher diese fachliche Qualifikation auf breiter Ebene bietet als in einer kleinen Kommune.
Herr Abg. Heinz, halten Sie es in diesen finanziell schwierigen Zeiten für das Ansehen eines Finanzbürgermeisters der Landeshauptstadt für hilfreich, dass Sie drei Monate vor der geplanten Wahl eines CDUBewerbers, der diese Qualifikation bislang nicht besitzt, eine Gesetzesänderung durchführen wollen?
Herr Kollege Gaßmann, wenn Sie mir aufmerksam zugehört hätten, dann hätten Sie mindestens zwei Dinge gehört: zum einen, dass ich der Meinung bin, dass wir das nicht zeitlich in irgendeinen Zusammenhang mit Herrn Föll bringen sollten, den Sie jetzt ansprechen.
Jetzt bleiben Sie doch ganz kühl. Ich habe doch gerade erklärt, dass wir diese Bestimmung schon im Jahr 2000 zur Aufhebung vorgesehen hatten, nämlich im Standardabbaugesetz, aber aus völlig anderen Gründen. Es ist doch klar, dass wir das jetzt machen wollen, weil wir unter Umständen diesen Handlungsbedarf in Stuttgart sehen. Das ist gar keine Frage; das ist doch klar. Aber es war eigentlich schon im Jahr 2000 vorgesehen.
(Abg. Oelmayer GRÜNE: So ist es! – Abg. Drexler SPD: Warum ist das dann in einer Nacht-und-Ne- bel-Aktion passiert? – Unruhe)
Der zweite Punkt, Herr Gaßmann, ist auch eindeutig zu beantworten; auch das habe ich gerade versucht zu erklären. Wir meinen, dass die Kommunen sich wegbewegen von der Kameralistik hin zur Doppik. Wenn es so weit kommt – es ist ja immer noch die Frage, wie sich Herr Föll entscheidet –, wird es sicherlich kein Nachteil, sondern eher ein Vorteil sein, dass Herr Föll als Bankkaufmann wahrscheinlich wesentlich mehr Ahnung von der Doppik als von der Kameralistik hat.
Wenn ich mich daran erinnere, wie sich die Kollegen damals im Innenausschuss aufgeregt haben, muss ich sagen: Wenn Sie mit den SPD-Gemeinderäten in Stuttgart sprechen, dann wird – wenn ich die Zeitungsartikel richtig lese – die Qualifikation von Herrn Föll überhaupt nicht angezweifelt.
(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Da sind wir uns doch alle einig! – Abg. Fischer SPD: Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun!)
Da ist eigentlich klar, dass er in einer guten Tradition steht und die Aufgabe, wenn er sich dafür entscheidet – diese Frage muss er selbst entscheiden –, sicherlich sehr gut erledigen wird.
Ich denke, dass wir hier etwas vollziehen, womit wir im Jahr 2000 begonnen haben. Wenn Sie nun das Gefühl haben, dass dies zeitlich nahe bei der Gemeinderatswahl in Stuttgart liegt, dann ist das halt so; daran kann man nichts ändern. Aber von der Sache her ist es völlig unstrittig.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Heinz, wir haben uns nicht nur im Innenausschuss aufgeregt, wir regen uns auch heute noch auf.
(Abg. Heinz CDU: Künstlich, künstlich! – Abg. Scheuermann CDU: Sie sehen aber nicht so aus! Gespielte Aufregung! – Zurufe der Abg. Drautz FDP/DVP und Drexler SPD)
Okay, Sie können mich noch ein paarmal unterbrechen; ich hänge die Zeit dann hinten dran, denn wir haben ja freie Redezeit vereinbart.
kommentiert das Ministergesetz mit dem einleitenden Satz: „Es ist nur noch peinlich.“ Peinlich ist auch, wie Sie hier mit dem Gesetzentwurf umgehen, der heute auf der Tagesordnung steht.
Es geht um die Europawahl. Herr Heinz, Sie haben sehr ausführlich dargelegt, welche Gründe für die Zusammenlegung mit der Kommunalwahl sprechen. Wir halten diese Gründe für überzeugend. Wir haben auch die Begründung der Landesregierung für überzeugend gehalten. Dazu haben wir gar keine Mithilfe oder Ratschläge eines ÖDP-Mitglieds gebraucht. Die Argumentation hat uns auch so überzeugt: aus Kostengründen und auch, um damit vielleicht die Wahlmüdigkeit aufbrechen zu können. Wenn Sie davon ausgehen, dass diese Gesetzesänderung vor allem der SPD nützt, dann freuen wir uns und sind alle auf einem guten Weg.
Aber Sie servieren uns heute hier eine Mogelpackung. Sie stellen in der zweiten Lesung einen Gesetzentwurf zur Abstimmung, der in der ersten Lesung ohne Aussprache an den Ausschuss überwiesen wurde.
... soll die Eigenverantwortung der Kommunen im Personalbereich durch den Abbau eines belastenden Standards unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsmodernisierung gestärkt werden.
So viel zur Politlyrik. Die Realität: Mit dieser Änderung wollen Sie, dass ein Herr Föll Beigeordneter in Stuttgart werden kann. So einfach ist das.