Alle Schüler lernen dort ab Klasse 5 eine zweite Fremdsprache. Relevant sind doch Niveau und Geschwindigkeit. Diese können sich natürlich von Schulart zu Schulart unterscheiden. Ich finde, die Option, die Möglichkeit, dass auch Hauptschulen und Realschulen als Schulprofil eine zweite Fremdsprache ab Klasse 5 anbieten, muss im Schulgesetz verankert werden. Dazu werden Sie einen Änderungsantrag der Grünen-Fraktion bekommen.
Diese Modelle laufen gut. Wir wollen diese Möglichkeit allerdings auch für die Förderschulen verankert sehen und werden dazu auch einen Änderungsantrag einbringen. Gerade für gute Förderschüler muss es die Möglichkeit geben, in einen solchen zweijährigen Bildungsgang zu gehen und eine gute berufliche Vorbereitung für einen Ausbildungsplatz im dualen System zu haben. Deshalb müssen auch die Kooperationsklassen von Förderschulen und BVJ im Schulgesetz verankert werden.
Zweitens: Die Vorverlegung der Stichtagsregelung um drei Monate findet ebenfalls unsere Zustimmung. Wegen des späteren Schuljahresbeginns macht es Sinn, den Stichtag auf 30. September zu verschieben, sodass künftig alle Sechsjährigen eingeschult werden. Allerdings lehnen wir die freiwillige Stichtagsregelung bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres ab.
Solange in der Tat nur eine Minderheit an Grundschulen den „Schulanfang auf neuen Wegen“ erfolgreich praktiziert, zum Beispiel mit den jahrgangsübergreifenden Klassen, solange der Klassenteiler in der Grundschule bei 31 Schülern und Schülerinnen liegt, so lange halten wir es nicht für vertretbar, dass Eltern auf eigene Entscheidung hin ihre Kinder einfach anmelden können, ohne dass geprüft wird, ob die Kinder die Voraussetzungen für eine Einschulung mitbringen. Mir haben Rektorinnen gesagt, es gebe Eltern, die zum Beispiel sagen: „Dann sparen wir ein Jahr Kindergartengeld. Die Schule kostet nichts.“
(Abg. Röhm CDU: Das wollen wir auch nicht! Das ist ja klar! – Abg. Kleinmann FDP/DVP: Das ist schon richtig! – Zuruf des Abg. Wieser CDU)
Das kann ja kein Grund dafür sein, ein Kind früher einzuschulen. Deshalb sagen wir: Priorität hat zunächst einmal, den „Schulanfang auf neuen Wegen“ in der Fläche in Baden-Württemberg zu verbreiten, also auch die variable Verweildauer von einem bis drei Jahren an allen Grundschulen zu erreichen. Priorität hat für uns, den Bildungsauftrag des Kindergartens endlich zu definieren. Priorität hat eine Verbesserung der Lernbedingungen in der Grundschule durch
kleinere Klassen, durch einen Abbau der jetzt noch großen Klassen. Dann können wir erneut über eine Möglichkeit reden, diesen Stichtag noch weiter vorzuverlegen, um den Eltern die Möglichkeit zu geben, ihr Kind anzumelden, ohne dass überprüft wird, ob das Kind geeignet ist.
Drittens: Der Zusammenlegung der Sonderschulen für Schwerhörige und Gehörlose zu einer Sonderschule für Hörgeschädigte stimmen wir auch zu. Das darf aber kein Hindernis sein, den Weg zu mehr Integration fortzusetzen. Wir wollen auch, dass künftig mehr behinderte Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischer Förderung die allgemeine Schule besuchen können.
Zum Schluss noch zur Verankerung der Möglichkeit, die Eltern von volljährigen Schülern zu informieren, also die Kommunikation zwischen Eltern und Schule bei volljährigen Kindern zu erweitern. Es ist richtig: Nach den Ereignissen von Erfurt war das der Wunsch aller Fraktionen.
Die SPD hat das auch entsprechend thematisiert. Es muss aber eine Regelung gefunden werden, die auch dem Datenschutz Rechnung trägt. Dabei ist die Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten für uns sehr wichtig. Wir müssen das informelle Selbstbestimmungsrecht von volljährigen Schülerinnen und Schülern schützen. Das ist ein sehr hohes verfassungsrechtliches Gut. Insofern hoffen wir – da hoffe ich auf eine konstruktive Beratung im Schulausschuss –, dass wir uns auf den Vorschlag des Datenschutzbeauftragten einigen können.
Ich sage aber auch eines dazu – das habe ich schon früher gesagt und sage es wieder –: Die Aufnahme einer schulgesetzlichen Regelung zur Information der Eltern volljähriger Schüler ersetzt nicht das, was im deutschen Bildungswesen, also auch in Baden-Württemberg, dringend angesagt ist: Das Bildungswesen muss humaner ausgestaltet werden. Wir wollen ein Bildungswesen, das keine Versagerkarrieren produziert, das Schülerinnen und Schüler nicht ausgrenzt, das keine Misserfolgserlebnisse gewährt. Wir brauchen ein humanes Bildungswesen mit vielfältigen Unterstützungssystemen. Wir haben gesehen, dass das in anderen Ländern erfolgreich so ausgebaut wurde.
Wenn das erreicht wird, wird auch die Notwendigkeit, Eltern zu informieren, nicht in diesem Umfang bestehen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ich habe nun etwas länger gesprochen. In der zweiten Lesung werden wir voraussichtlich weniger Zeit haben. Wir Grünen – Sie sehen das –
werden bei einigen Änderungen zuzustimmen. Wir haben an einigen Änderungen fundamentale Kritik vorgetragen. Wir werden Änderungsanträge einbringen, und wir hoffen,
Lieber Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das kann man jetzt nicht alles einfach so stehen lassen. Das verdirbt einem den Appetit.
Lassen Sie es mich ganz kurz sagen: Die Debatte erweckt erneut den Eindruck: Die Opposition, vor allem die große Oppositionsfraktion, ist schlicht reformunfähig.
Es geht immer nach dem gleichen Muster – bei G 8 ist es schon kabarettreif –: Erst ist man generell dagegen, und wenn man es nicht schafft, sich generell mit seiner Kritik durchzusetzen, dann fängt man mit Details an.
Stellen Sie sich vor, wir würden in Baden-Württemberg eine Umfrage machen, ob man am Gymnasium den achtjährigen Bildungsgang, nachdem man ihn 2001 vereinbart hat, im Jahr 2004 oder im Jahr 2007 einführen solle. Sie würden eine überwältigende Mehrheit für 2004 bekommen. Würden wir auf 2007 verschieben, würde es einen Aufschrei geben.
Deshalb sage ich Ihnen: Das ist eine Diskussion, die in jedem Land geführt wird. Diese ist im Saarland ganz genauso geführt worden. Kurz bevor es losgeht, gibt es noch einmal Kräfte, die sagen: Das lassen wir jetzt lieber noch einmal drei Jahre liegen.
Nein, es ist nicht richtig, wenn Sie sagen, die kommunalen Landesverbände seien dagegen gewesen. Mit den kommunalen Landesverbänden hat es kontinuierlich Gespräche gegeben. Der Städtetag sagt lediglich: Wenn eine einzelne Schule – –
Ich habe sie auch gelesen. Es wird gefragt, ob Ausnahmelösungen möglich seien, wenn einzelne Schulen feststellen, sie könnten das vom Raumbedarf her nicht schon 2004 schaffen. Dazu kann ich nur sagen: Das Leben besteht nicht nur aus Regeln, sondern Regeln existieren, weil es immer Ausnahmen gibt. Nur bin ich einmal gespannt, welche Schule denn kommt.
Es wird eben nicht mit einem Schlag alles umgestellt, sondern erst einmal kommt ein Jahrgang 5, der überhaupt keine anderen Verhältnisse hat.
Es gibt überhaupt keinen anderen Raumbedarf im Jahr 2004 aufgrund der Umstellung auf G 8. Das ist doch alles eine riesige Spinnerei, die da fabriziert wird.