Völlig klar ist doch, dass die Fachressorts davor noch nicht auf diesem Kurs gewesen sind, sonst wäre es ja keine Reform, die die gesamte Verwaltung erfasst. Ich habe damit gar kein Problem. Landwirtschaft, Schule, Vermessung und, und, und. Da waren andere Arbeiten in der Gegenwart dran. Diese Reform hat im Grunde genommen eine neue Dimension. Warum denn nicht? Stimmt!
Wir glauben, dass diese Reform schulpädagogisch und organisatorisch hervorragend begründet werden kann. Dies gilt auch für den Bodenseekreis.
Bleibt der letzte Punkt: Polizei. Wir gliedern die Landespolizeidirektionen in die Regierungspräsidien ein. Wir halten dies für sehr, sehr sachgerecht. Hier haben wir kommunalnahe Aufgaben, die man im Landratsamt erfüllen kann. Es geht nicht um den WKD in toto. Es geht primär um das Thema „Lebensmittel in Baden-Württemberg“.
Folgende kommunalnahe Aufgaben gehen von den PDen auf die Landratsämter und Stadtkreise über: – Lebensmittelüberwachung...
(Zuruf der Abg. Birgit Kipfer SPD – Abg. Drexler SPD: Das habe ich auch überhaupt nicht behauptet! – Gegenruf des Abg. Blenke CDU)
Beim Thema Lebensmittel, Nahrungsmittel generell, hat das Landratsamt schon jetzt eine hervorragende Kompetenz und Verantwortung.
Da entstehen große Synergieeffekte. Ich glaube, dass gerade in den Bereichen Gesundheit, Lebensmittel, Nahrungsmittelkette, Überwachung der Landwirtschaft, Überwachung der Gastronomie eine hervorragende, optimale Aufgabenwahrnehmung im Landratsamt zugunsten guter Lebensmittel für unsere Bürgerinnen und Bürger in BadenWürttemberg möglich wird.
Es bleibt das Thema der klassischen Polizeidirektion und der Präsidien, wenn man nach Mannheim, Karlsruhe und Freiburg schaut. Hier haben wir dem Druck nicht nachgegeben; bitte nehmen Sie uns das ab. Wir sind schon ganz anderen „Druckwellen“ ausgesetzt gewesen und trotzdem in der Umsetzung von unserem Kurs überzeugt geblieben.
Nein, in der Güterabwägung haben wir gesagt: Es entstehen Synergieeffekte zwischen dem Landratsamt und der Polizeidirektion. Dem steht gegenüber, dass der klare Fachstrang, die schnelle Verantwortung – kreisüberschreitend – und die Wahrnehmung landesweiter Bekämpfung von Kriminalität möglicherweise in der herkömmlichen Struktur – mit eigenständigen Behörden – parallel, in Nachbarschaft zum Landratsamt mehr Effekt und somit mehr Argumente für sich haben.
Ich sage für mich und meine Fraktion: Wir sind lernbereit, wenn uns im nächsten Jahr irgendjemand noch weitere Argumente bringt. Ich sage nicht, dass die 16 Eckpunkte schon jetzt dem Text des Gesetzentwurfs entsprechen. Aber wir gehen mutig an die Reform unserer Verwaltung heran.
Lieber Herr Kollege Drexler: In schwierigen Haushaltszeiten ist eine Einsparung von 20 % ein herausragendes Argument.
Wir wollen, dass die Aufgaben genauso gut wie bisher erfüllt werden. Wir erreichen, dass über sieben Jahre hinweg eine Kosteneinsparung, eine Entlastung des Landeshaushalts um 20 % der diesbezüglichen Personal-, Sach- und Gebäudeunterhaltskosten möglich wird. Einen besseren Vorschlag zur Haushaltskonsolidierung haben Sie uns im Verwaltungsbereich bisher jedenfalls nicht vorgelegt.
Im Herbst beschäftigen wir uns mit dem Thema § 16. Wir werden eine Reihe von Aufgaben finden, die bisher im Landratsamt angesiedelt sind und dann den Großen Kreisstädten und Verwaltungsgemeinschaften übertragen werden. Geben Sie uns dafür bis zum Oktober oder November Zeit.
Das zweite Stichwort lautet Finanzverwaltung. Wir werden bis zum Herbst Lösungen bezüglich der Frage, wie es mit den Oberfinanzdirektionen in Karlsruhe und Stuttgart weitergeht, vorschlagen. Mit wie vielen Finanzämtern, mit welcher Aufgabenteilung, an welchen Standorten sind wir im Bereich der Steuerverwaltung auf unterer Ebene optimal aufgestellt?
Ich sage hierzu ergänzend: Meine Fraktion legt dabei großen Wert darauf, dass die Finanzverwaltung, die Sachbearbeitung stärker im ländlichen Raum und etwas weniger als bisher in Stuttgart, Heidelberg, Mannheim und Karlsruhe wahrgenommen wird.
Zur Justizreform ein klares Wort: Wir gehen parallel und zeitgleich ins Parlament. Wenn es um Notariate, Gerichte, Gerichtsvollzieher und die gesamte Justizverwaltung in Baden-Württemberg geht, wird die erste Lesung in der gleichen Arbeitswoche im nächsten Jahr stattfinden. Nur steht im Moment die Verwaltungsreform im Vordergrund, und die Umsetzung beginnt. Im September kommt die Justizreform, und im Frühjahr nächsten Jahres gehen wir zeitgleich mit der ersten Lesung ins Parlament.
Ich glaube, dass die Ministerin eine gute Konzeption vorgeschlagen hat, die für uns Richtschnur und Maßstab ist, die aber nicht 1 : 1 umgesetzt werden muss, sondern nach differenzierter Betrachtung durch die beiden Fraktionen im September oder Oktober aufgerufen und gemeinsam beraten werden wird.
Zur regionalen Entwicklung: Warten Sie es doch bitte ab! Ich rate Ihnen zu etwas mehr Geduld. Auch hier werden wir im Oktober, Herr Kollege Hofer, gemeinsam mit der Regierung zu prüfen haben, bei welchen Aufgaben die Trägerschaft besser bei den Landkreisen bzw. dem Stadtkreis Stuttgart, wie bisher, oder möglicherweise beim Verband
Region Stuttgart angesiedelt werden könnte, wenn die Aufgaben besser und kostengünstiger als bisher wahrgenommen werden können. Eines nach dem anderen.
Wir sind im Zeitplan. Sie sind aus dem Takt. Wir sagen Ihnen ausdrücklich: Diese Verwaltungsreform, getragen von der CDU und der FDP/DVP, wird ein starkes Stück unserer Bilanzen dieser Legislaturperiode sein.
(Anhaltender Beifall bei der CDU – Lachen bei Abgeordneten der SPD – Abg. Drexler SPD: Ein starkes Stück! – Zuruf von der SPD: Und was für ein starkes Stück!)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich in meiner beruflichen Tätigkeit mit unterschiedlichen Beziehungspunkten der öffentlichen Verwaltung und der Verwaltungsreform beschäftigt. Ich erwähne das, um zu sagen, von welchen Seiten aus man das zu betrachten hat. Ich habe vor vielen Jahren beim Innenministerium unter dem damaligen Innenminister Karl Schiess in der Kommission für eine effektive und bürgernahe Verwaltung mitgewirkt und war danach im Landratsamt in verschiedenen Ämtern tätig, als die Kreisreform durchgeführt worden ist. Übrigens kann ich inzwischen seit 20 Jahren als Kreisrat beobachten, welche Auswirkungen die Kreisreform bis heute noch hat. 25 Jahre lang hatte ich die Möglichkeit, in einer typischen Gemeindereformkommune den Zusammenschluss von fünf Dörfern zu einer Großen Kreisstadt zu begleiten. Da hat man die Auswirkungen der Gemeindereform gesehen. Im Gemeindetag und im Vorstand des Städtetags war das Thema Verwaltungsreform immer ein Thema. Ich war von Anfang an dabei, als der Nachbarschaftsverband Stuttgart gegründet wurde, und bin von Anfang bis jetzt Mitglied im Regionalverband Region Stuttgart.
Warum sage ich das? Wenn ich die jetzt beabsichtigte Verwaltungsreform von allen Seiten betrachte, komme ich von allen Seiten meiner beruflichen Tätigkeit zu dem Ergebnis, dass diese Reform Sinn macht, ja, dass sie meines Erachtens ein großer Wurf sein wird.
und nicht etwa nur der Gesichtspunkt der Haushaltskonsolidierung im Vordergrund steht; ich komme noch darauf zu sprechen. Wenn man dem Bürger so wie jetzt im Rathaus künftig auch in einem Landratsamt als Anlaufstelle die Erledigung all dieser Aufgaben aus einer Hand ermöglichen kann und dort eine Vereinheitlichung stattfindet, dann hat der Bürger einen großen Vorteil. Wenn verhindert wird, dass, wenn die Fachmeinung einer entsprechenden Sonder
behörde von der einer allgemeinen Behörde abweicht, das eine Stufe höher gezont wird, dann hat das Beschleunigung zur Folge – alles im Sinne des Bürgers.
Wenn man einen einheitlichen Kommunikationsstrang hat, der übrigens hervorragend durch einen elektronischen Kommunikationsstrang unterstützt wird, dann hat das für die Bürger große Vorteile. Meine Meinung ist: Selbst wenn es keine Effizienzrendite geben würde – ich bin aber der Meinung, es wird eine Effizienzrendite geben –, wäre diese Reform für sich allein immer noch sinnvoll und gut.
Nun habe ich mehrfach vernommen, auch aus der Mitte der SPD-Fraktion, dass Sie für sich in Anspruch nehmen, durch das Initiieren einer notwendigen Reform den Ministerpräsidenten schließlich dazu gebracht zu haben, auf diesem Gebiet tätig zu werden.
Sie wissen, dass wir von der FDP/DVP uns Ähnliches zurechnen aufgrund unserer langjährigen Forderungen, aufgrund des letzten Dreikönigstagsbeschlusses, aufgrund unserer engen Zusammenarbeit mit Professor Hesse. Nur, eines unterscheidet uns schon: Von Ihren Vorstellungen ist in dieser Reform nichts zu finden, während wir froh sind, dass sich unsere Vorstellungen nahezu deckungsgleich dort wiederfinden. Darüber sind wir sehr froh.