Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Alle vier Fraktionen des Landtags und die Regierung befassen sich derzeit parallel und gemeinsam mit der konkreten Ausgestaltung dieser Verwaltungsreform. Deswegen zolle ich eingangs, Kollege Drexler, Ihrer Fraktion meinen Respekt. Ihre Anhörungen jeden Montag sind von Interesse und Fleiß geprägt. Deswegen hatte ich eigentlich recht hohe Erwartungen an Ihre Rede. Sie haben diese Erwartungen bei weitem nicht erfüllt.
Möglicherweise haben Sie diese Debatte am letzten Dienstagmorgen beantragt, bevor Sie wussten, was bei den Fraktionen am Nachmittag Beratungsgegenstand und Ergebnis ist. Möglicherweise sind Sie sehr enttäuscht, dass die Polizeidirektionen nicht mehr auf dem Weg in die Landratsämter sind.
Möglicherweise wollten Sie ein Volksbegehren starten und haben gehofft, dass die Polizeibeamten hinter Ihnen stehen. Möglicherweise haben Sie unsere innere Arbeitsentwicklung, unsere differenzierte Betrachtung unterschätzt.
(Abg. Drexler SPD: In einem Fall! – Abg. Birgit Kipfer SPD: Haben Sie eine Anregung gemacht? Keine einzige!)
Wir sind heute weiter als im März. Das gebe ich ganz offen zu. Wenn im Juli nächsten Jahres diese Verwaltungsreform in der zweiten Lesung zur Verabschiedung ansteht, wird es weitere Feinsteuerungen gegeben haben, werden wir weitere Erkenntnisse eingearbeitet haben, werden wir weiter Recht, Betriebswirtschaft und Optimierung vorangetrieben haben. Deswegen können wir gut damit leben, dass wir nicht bei den Erkenntnissen vom März stehen geblieben sind, sondern im April, im Juni und im Juli eine richtige Reform weiter verbessert haben.
Die Verwaltungslehre kennt zwei Grundzüge von Strukturaufbau. Der eine grundsätzliche Zug heißt Sonderbehörden und Landesämter, und der andere heißt, dass die Bündelung zweigliedrig oder dreigliedrig die einräumige, einhäusige klare Verantwortung einer Verwaltung bringt. Bisher hatten wir in Baden-Württemberg ein Mischsystem. Der grundlegende Reformansatz sieht vor, dass die Bündelung der Verwaltung auf allen Ebenen – auf der mittleren Ebene und auf der unteren Ebene – unser tragendes Grundprinzip werden soll. Dazu bekennen wir uns ausdrücklich. Dies setzen wir um, weil wir glauben, dass dies bürgernah und effektiv ist, dass dies beschleunigend wirkt und eine klare Verantwortung für Wirtschaft und Bürger in Baden-Württemberg – wer berät, wer entscheidet, wer bündelt – auf mittlerer und unterer Ebene schaffen kann.
Deswegen haben wir mit 16 Eckpunkten zu allen Sonderbehörden, um die es geht, klare Vorschläge vorgelegt,
die jetzt einen Auftrag für die Administration zur Erarbeitung von Gesetzestexten bilden werden – Vorlage im späten Herbst. Dann geht das Ganze im Winter/Frühjahr in die Anhörung. Das Parlament berät darüber abschließend im Mai/ Juni/Juli 2004. Rechtskraft: 1. Januar 2005.
Damit Sie sehen, dass unsere Fraktion und die Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP nicht nur Malerarbeiten ausführen, sondern dass wir gemeinsam Bauherren sind,
die Regierung und die Regierungsfraktionen in Gesamtverantwortung für das gesamte Gebäude, für die gesamte Reform stehen, sei mir erlaubt, anhand von acht Stichworten aufzuzeigen, wo die Handschrift der CDU-Fraktion – ergänzt um die der Kolleginnen und Kollegen von der FDP/ DVP – seit März und April bis zum 8. Juli konkrete Weiterentwicklung betrieben und erreicht hat.
Erstens: die Straßenbauverwaltung. Wir glauben, dass es Sinn macht, wenn man Kreisstraßen, wenn man Gemeindestraßen in die volle Verantwortung der Landratsämter und der Landkreise gibt. Wir glauben, dass es Sinn macht, Betrieb und Unterhalt dieser Straßen in den Meistereien und Landratsämtern anzusiedeln. Aber wir haben uns dafür entschieden, dass neben den Autobahnen und Bundesstraßen auch die oft kreisüberschreitenden Landesstraßen im Regierungspräsidium ordentlich aufgehoben sind. Diese Aufgabenteilung in einer klaren Struktur, einräumig, einhäusig mit gestärktem Regierungspräsidium und einem klar zuständigen Landratsamt haben wir heute vorzulegen. Hier erwarte ich Ihre sachbezogene Kritik. Die blieb leider in Ihrem Redebeitrag völlig aus.
Zweitens: Wir haben Rechtsfragen geprüft und prüfen sie erneut vertieft. Stichwort: Versorgungsverwaltung. Wir glauben, dass die Aufgaben der Versorgungsverwaltung in den Landratsämtern hervorragend aufgehoben sind. Diese Aufgaben werden auslaufen. Die Zahl der Anträge von Mitbürgern, die vom Versorgungsamt zu bearbeiten sind und dort klassisch angesiedelt waren, geht „entlang“ der Kriegsgeneration und mit der Entfernung zum Krieg mit jedem Jahr zurück. Die Synergieeffekte mit dem Sozialamt auf dem Landratsamt nehmen zu. Wenn die Rechtsprüfung trägt, dass das Landratsamt geeignete Behörde im Sinne des Bundesrechts ist, halten wir die Eingliederung für sachgerecht. Deswegen haben wir Ihnen dies auch so vorgelegt.
Drittens: die Landwirtschaftsämter. Wir haben bisher in Baden-Württemberg 35 Landwirtschaftsämter, und wir haben in Zukunft 35-mal die Zuständigkeit: Berate den Bauern, entscheide über Anträge, setze Förderprogramme um! Nur geschieht dies nicht mehr im Landwirtschaftsamt, sondern im Landratsamt. Wir haben nicht durch 44 geteilt. Die Landratsämter bleiben der Stückzahl nach gleich. Die Kompetenz geht ins Landratsamt hinein. Landwirtschaft wird damit auch weiterhin hervorragend beraten, und der Synergieeffekt und die Kostenrendite kommen hinzu.
Zum Vierten: Wir setzen bei der Vermessung nicht primär auf die Eingliederung. Unser Ziel heißt, dass neben der Eingliederung der private Markt gestärkt wird.
Wir wollen, dass 80 % der Aufgabe „Vermessung in Baden-Württemberg“ durch freiberufliche Ingenieure und nicht durch Staatsbeamte oder Kommunalbeamte wahrgenommen werden. Deswegen kommt als ein Akzent der Fraktionen nochmals ausdrücklich die Aufforderung an die Regierung „80 % als erstes Ziel und daneben Übergangsregelungen“ in unserem Eckwertebeschluss hinzu.
Fünftens: die Flurneuordnung. Auch da haben wir nicht nur tapeziert. Wir haben in den letzten Wochen vertieft beraten. Eine Eingliederung in den Stadtkreis geht nicht, weil der Stadtkreis als Gemeinde Grundstücks- und Stadtplanungsinteressen hat. Also haben wir eine Entwicklung vorzuschlagen, die die Integration in die Landratsämter vorsieht, wenn das Bundesrecht es erlaubt. Ein Gutachten wird dies zu prüfen haben. In Auftrag geht es in den nächsten Tagen. Parallel halten wir eine große Zahl von Teams in den Regierungspräsidien vor, damit große Zweckflurmaßnahmen, die Neuordnung einer Schienentrasse, einer Straßentrasse, einer Messe zeitnah und leistungsfähig im Regierungspräsidium Aufgabenwahrnehmung erfahren können.
Zu all diesen Differenzierungen, die nicht im Gegensatz, sondern im Grundsatz enthalten sind, die eine Weiterentwicklung bedeuten, bleibt Ihre Stellungnahme völlig aus. Ich erwarte mir hierzu von dem Kollegen Kretschmann sehr viel mehr.
(Lachen des Abg. Drexler SPD – Abg. Hofer FDP/ DVP: Großer Erwartungsdruck! – Abg. Wieser CDU zu Abg. Kretschmann GRÜNE: Wenn du zweimal gelobt wirst, wirst du abgewählt!)
Zu den Forstdirektionen und Forstämtern: Die Forstdirektionen nehmen ihre Aufgabe wie bisher wahr. Die Forstdirektionen haben zwei Gebietszuständigkeiten in BadenWürttemberg. Ich glaube sehr wohl, dass die Forstdirektion im Flächenmanagement Wald im Regierungspräsidium in Abgrenzung und Ergänzung zur Natur, Landwirtschaft und Landschaft, Landschaftsplanung generell, hervorragend aufgehoben ist, die Aufgaben gut wahrgenommen werden können und trotzdem Synergieeffekte möglich sind.
Und warum soll denn das Forstamt nicht unten im Landratsamt angesiedelt sein? Wir verringern die Zahl der Ämter. Es kommt auf eines entscheidend an: Für die Vermögensverwaltung, für den Wirtschaftsbetrieb brauchen wir eine Steuerung. In unserem Beschluss steht ausdrücklich drin, dass die Forstdirektionen für die Koordination, die Steuerung und die überregionale Vermarktung, für den Holzverkauf verantwortlich sind.
Auch dazu bleibt Ihre sachliche Stellungnahme aus. Ihre Äußerung von Lothar, Wiebke und Erwin war Blödsinn. Das können Sie beim Esslinger Fasching bringen, aber nicht im Landtag von Baden-Württemberg.
Ein letzter Punkt kommt hinzu. Jetzt prüfen wir noch die Frage, ob es umsatzsteuerliche Konsequenzen gibt. Die räu
Bei den Schulverwaltungen haben wir auch gesagt, dass wir deren Eingliederung in die Landratsämter für sinnvoll halten. Eine Eingliederung in die Stadtkreise geht nicht. Deswegen kommt dort, wo es gewünscht ist, die Angliederung. Das ist eine sachgerechte, differenzierte Lösung. Ich glaube, dass einige Stadtkreise mit Staatlichem Schulamt angegliedert gut aufgehoben sind – Stuttgart und Mannheim gehören dazu – und kleinere Stadtkreise gut beraten sind, wenn sie vom Landratsamt die Unterrichtsversorgung und die Lehrerbetreuung sichergestellt bekommen, weil so eine schlagkräftige und richtige Einheit daraus werden kann.
dass die bisherige Planung der Kultusbürokratie anders aussah? Die Kultusbürokratie wollte größere Einheiten schaffen, um eine größere Effizienz im Bereich der Schulverwaltung zu erreichen,
und Sie schlagen nun genau den umgekehrten Weg vor. Worin liegt die sachliche Begründung für die abweichende Vorgehensweise gegenüber der ursprünglichen Planung?
(Beifall eines Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Drexler SPD – Abg. Blenke CDU: Doppelter Applaus! – Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU)
Herr Kollege Zeller, bevor Gerhard Schröder im Deutschen Bundestag die Agenda zu Ihrer aller Überraschung verlesen hat, waren Sie auf einem ganz anderen Sozialtrip. Wir haben hier eine überholende Reform.
(Zurufe von der SPD, u. a.: Eine wiederholende? – Eine überholte! – Wann überholen Sie? – Rechts oder links?)