Es ist wichtig, dass die Kultusministerin daran teilnimmt. Dieses Datum ist mit Rücksicht auf die Festrednerin dieses Festakts gewählt worden.
(Abg. Schmiedel SPD: Für Festakte hat man Staats- sekretäre! Sonst braucht man die nämlich nicht! – Heiterkeit bei der SPD)
Sie sehen ja, dass es auch anders geht, Herr Schmiedel. Es wird Ihnen sicher Leid tun, dass Sie nie die Chance dazu haben, das nachzuvollziehen.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass zu diesem 50-Jahr-Jubiläum des Landesschulbeirats die Ministerin persönlich eingeladen hat und insofern die Ministerin für diesen Termin verantwortlich ist?
Mir ist diese Einladung bekannt. Sie ist natürlich auch mir zugegangen. Aber ich sage Ihnen noch einmal: Ausweislich der Tagesordnung war dieser Punkt vor der Mittagspause vorgesehen, und da wäre sie zur Verfügung gestanden.
(Abg. Schmiedel SPD: Dann soll sie halt keinen Plenartag nehmen! – Abg. Drexler SPD: Aber ohne Einschiebung eurer Regierungserklärung zur Mes- se!)
Auf der Tagesordnung steht unter Punkt 5 die Zweite Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Schulgesetzes, unter Punkt 6 die Fragestunde und unter Punkt 1 die Regierungserklärung.
Dann möchte ich auf die Argumente, die hier noch einmal gebracht worden sind, eingehen. Entscheidend für diese Überarbeitung des Schulgesetzes ist es, dass einige wesentliche Punkte hier in großer Einheit mitgetragen werden. Ich halte es für die Schülerinnen und Schüler, für die Jugendlichen, die davon betroffen sind, für außerordentlich wichtig, dass beispielsweise die Kooperationsklassen Hauptschule/ BVJ jetzt im Schulgesetz verankert worden sind. Ich möchte zu Ihrem Antrag, Frau Rastätter, dass Sie das auch gern für die Förderschulen haben möchten, sagen, dass wir auch bei den Hauptschulen eine Vorlaufphase hatten, in der wir das als Versuch haben laufen lassen. Wir haben gute Erfahrungen damit gesammelt, und jetzt kommt es mit Unterstützung des ganzen Hauses ins Gesetz.
Wir haben vor, zum kommenden Schuljahr die Schulversuchsverordnung für Kooperationsklassen Förderschule/ BVJ in Kraft zu setzen,
damit uns die Schulversuche Kooperationsklassen Förderschule/BVJ weitere Erkenntnisse für diesen Bereich erbringen können. Wir hoffen sehr, dass wir bei den Kooperationsklassen Förderschule/BVJ die gleichen Erfahrungen machen wie bei den Kooperationsklassen Hauptschule/ BVJ, in denen eine große Zahl schwächerer Schülerinnen und Schüler ihren Hauptschulabschluss erreichen und auch einen guten Übergang zu einem Ausbildungsplatz finden.
Unsere Absicht ist auch die Ihre. Wir gehen aber einen anderen Weg, der uns erst Erfahrungen sammeln lässt. Wenn die Erfahrungen ausgewertet sind, führt das möglicherweise auch zu einer Novelle des Schulgesetzes.
Herr Staatssekretär Rau, ist Ihnen bekannt, dass es diese Kooperationen Förderschule/BVJ schon gibt?
Es ist nicht so, dass Sie hier jetzt erst in die Modellversuche einsteigen würden, sondern in Karlsruhe gibt es zum Beispiel eine Förderschule, die bereits seit sieben oder acht Jahren diese Kooperation mit großem Erfolg praktiziert. Insofern: Hätten Sie es nicht für richtig empfunden, diesem Antrag der Fraktion GRÜNE seitens des Ministeriums zuzustimmen und das aufzunehmen? Das wäre auch für die Förderschulen und für den Landesverband „Lernen fördern“ ein sehr gutes und positives Signal gewesen, dass man Schüler der Förderschulen genauso fördert wie Schüler der Hauptschulen.
Wir wollen dies durch eine entsprechende Schulversuchsverordnung verstetigen, die wir jetzt in Kraft setzen. Die ist bisher noch nicht in Kraft.
Die Schulen haben das selbst in Angriff genommen und hierzu Modelle entwickelt. Wir verstetigen das jetzt. Wenn wir dann die Erfahrungen in der gleichen Breite wie bei Ko
operationsklassen Hauptschule/BVJ haben, können wir es ins Gesetz nehmen. Wir sind im Grundsatz nicht auseinander; es geht nur um die Schritte, die wir dabei gehen. Ich freue mich, dass das hier einheitlich gesehen wird.
Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage, diesmal eine Frage der Frau Abg. Weckenmann?
Herr Rau, mich würde interessieren, wie die Erfolgsbilanz von Hauptschülern, die nur das BVJ abgeschlossen haben, beim Übergang in eine Ausbildung aussieht, wie viele nachher in Ausbildung kommen. Das ist die eine Frage.
Die zweite Frage lautet, ob Sie auch erhoben haben, ob das BVJ für diese Jugendlichen notwendig war oder der Tatsache geschuldet war, dass sie sonst keinen Arbeitsplatz hatten.
Das BVJ ist schon für viele Schülerinnen und Schüler, die diese Schule besuchen, auch ein weiteres vollschulisches Jahr, weil sie keinen dualen Ausbildungsplatz finden. Das wird ohne weiteres zugegeben.
Wir haben durch die Kooperation Hauptschule/BVJ aber erreicht, dass die Zahl derer, die sich nach diesem zweijährigen Bildungsgang, so will ich es einmal nennen, um eine Ausbildungsstelle bemühen, wesentlich größer ist, dass also eine wesentlich größere Zahl beim Übergang in eine duale Ausbildungsstelle Erfolg hat. Ich weiß das, weil wir die ersten Kooperationsklassen in Lahr in der sehr schwierigen Situation der großen Aussiedlerzahlen eingerichtet haben. Dort kommen aus der Kooperationsklasse nach Abschluss des zweiten Jahres bis zu 60 % auf einen dualen Ausbildungsplatz. Das ist ein hervorragendes Ergebnis, deutlich besser als bei denen, die nach Abschluss der Hauptschule aus Verlegenheit noch das BVJ besuchen.
Wir haben bei diesen Jugendlichen in der Tat ein Problem beim Übergang in Beruf und Ausbildung. Es ist auf der anderen Seite bei uns – Gott sei Dank! – noch am besten gelöst, was Sie auch an der Zahl der Hauptschulabschlussprüfungen sehen.
Es gibt einen Antrag Ihrer Fraktion, in dem die Aussage gemacht wird, dass etwa 20 % der Hauptschüler ohne Abschluss abgehen. Das ist sehr unterschiedlich. In BadenWürttemberg sind es nicht einmal 8 %, und von diesen haben weitere Schüler die Möglichkeit ergriffen, über das BVJ einen Hauptschulabschluss zu machen.