Protokoll der Sitzung vom 01.10.2003

Herr Abg. Dr. Witzel, gestatten Sie noch eine Nachfrage des Herrn Kollegen Hofer?

Ja, bitte.

Bitte schön, Herr Hofer.

Herr Kollege Dr. Witzel, sind Sie mit mir darin einig, dass die Kommunen dies ohne Bauordnungsrecht machen können? Denn das Bauplanungsrecht ist durch die Landesbauordnung in gar keiner Weise berührt. Jeder Gemeinderat kann dies über das Bauplanungsrecht machen. Dann hat er die Diskussion und die Transparenz, von der Sie sprechen.

Das ist das Bauplanungsrecht. Ich hatte die Gemeinde Sinzheim angesprochen. Sie versucht das auf diesem Weg.

(Abg. Fleischer CDU: Das ist auch in Merzhausen so!)

Ja. – Aber in einer Gemeinde, die das nicht macht, kann Folgendes passieren – Sie sprechen Merzhausen an; dort ist es so –: Ich bekomme von einer Nachbarin einen Anruf: „Auf dem Nachbarhaus wird eine Antenne aufgebaut. Ich wusste nichts davon, das Bürgermeisteramt weiß nichts davon.“ Nur weil ein privater Vertrag geschlossen wurde, wird eine Mobilfunkantenne errichtet. Diese Situation wollen wir einfach vermeiden.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Gesetzentwurfs Drucksache 13/2283. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu.

Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesseilbahngesetzes – Drucksache 13/2296

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat beschlossen, dass der Gesetzentwurf Drucksache 13/2296 ohne Aussprache an den Ausschuss für Umwelt und Verkehr überwiesen werden soll. – Sie stimmen der Überweisung zu.

Punkt 5 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Regelung des Rechts der Sonderzahlungen in Baden-Württemberg – Drucksache 13/2396

Das Präsidium hat für die Aussprache über den Gesetzentwurf im Anschluss an die Begründung des Gesetzentwurfs durch die Regierung eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

Das Wort erhält Herr Finanzminister Stratthaus.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt ein Gesetzentwurf zur Ersten Beratung vor, in dem die Landesregierung zum ersten Mal von der Möglichkeit Gebrauch macht, die bisher bundesrechtlich geregelten Einmalzahlungen – das so genannte Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld – eigenständig zu regeln.

Die Lage der öffentlichen Haushalte kann – nicht zuletzt auch wegen der Politik der Bundesregierung – nur noch als dramatisch beschrieben werden.

(Abg. Dr. Scheffold CDU: So ist es!)

Dies zwingt auch die Landesregierung, drastische Sparmaßnahmen zu ergreifen.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Sie schmunzeln, Herr Minister!)

Weil Sie das heute schon öfter gehört haben.

(Zuruf des Abg. Stickelberger SPD)

Dabei können die Personalausgaben nicht ausgeklammert werden, da sie im Landeshaushalt den größten Ausgabenblock darstellen.

Natürlich sind Kürzungen schmerzhaft für unsere Beamtinnen und Beamten, und für deren Enttäuschung habe ich durchaus Verständnis. Aber bei einer Rekordverschuldung von über 2 Milliarden €, die wir in diesem Jahr haben werden, bleibt uns gar nichts anderes übrig, als auch von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Solidarbeitrag einzufordern.

Nach dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf werden die künftigen Leistungen in ihrer Höhe knapp 30 % hinter den bisherigen Leistungen zurückbleiben. Dadurch können Personalkosten in Höhe von ungefähr 194 Millionen € eingespart werden.

Nach dem Gesetzentwurf werden an die Stelle der bisherigen jährlichen Sonderzuwendungen und des Urlaubsgeldes künftig so genannte Sonderzahlungen treten.

(Minister Stratthaus)

Lassen Sie mich kurz auf die Kernpunkte des Gesetzentwurfs eingehen.

Die Beamten und Versorgungsempfänger erhalten mit den Dezemberbezügen in diesem Jahr letztmalig die Sonderzahlung wie in den früheren Jahren als Einmalzahlung. Der Bemessungsfaktor für die Sonderzahlung wird im Vergleich zum Vorjahr von 86,31 % auf 57,5 % der Bemessungsgrundlage, die etwa einem Monatsgehalt entspricht, reduziert. Dies bedeutet im Klartext, dass die Sonderzahlung für Dezember 2003 bei Beamten, die weder Ehefrau noch Kinder haben – oder auch bei Beamtinnen, die weder Ehemann noch Kinder haben –, in der Regel nur noch 57,5 % ihres jeweiligen Dezembergehaltes betragen wird. Eine Ausnahme ist für die familienbezogenen Anteile der Sonderzahlung vorgesehen. Soweit Familienzuschläge Bemessungsgrundlage für die Sonderzulage sind, soll es beim bisherigen Bemessungsfaktor von 86,31 % bleiben. Dieser Teil soll also nicht gekürzt werden. Die Festsetzung des Bemessungsfaktors im Jahr 2003 auf 57,5 %, das heißt unter das Niveau der Folgejahre, ist notwendig, damit wir das für das Jahr 2003 gesetzte Einsparziel erreichen.

Ab dem Jahr 2004 soll es das Urlaubsgeld als solches nicht mehr geben. Die Sonderzahlung soll nicht mehr als Einmalzahlung mit den Dezemberbezügen erfolgen, sondern für Beamte monatlich erbracht und zusammen mit den monatlichen Bezügen ausgezahlt werden.

Die Bemessungsfaktoren betragen auf die Monatsbezüge bezogen 5,33 % bzw. hinsichtlich der familienbezogenen Anteile 7,19 %. Wenn man diese Faktoren auf das Jahr umrechnet, ergibt sich ein Bemessungsfaktor von 64 % bzw. rund 86,3 % der familienbezogenen Bestandteile.

Die Sonderzahlungen sind ruhegehaltsfähig. Versorgungsempfänger erhalten daher grundsätzlich ein entsprechend erhöhtes Ruhegehalt.

Meine Damen und Herren, ich bin mir dessen bewusst, dass das Gesetz für die Beamtinnen und Beamten harte Einschnitte bringt. Es sind allerdings Einschnitte, die auch alle anderen Länder und der Bund vornehmen. Baden-Württemberg war eines der ersten Bundesländer, das gesagt hat, dass es dies machen werde. Es ist ja in etwa eine Übernahme dessen, was der Beamtenbund in einem anderen Zusammenhang vorgeschlagen hat.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Prima Vorschlag!)

In der Zwischenzeit liegen allerdings vom Bund und von den Ländern Vorschläge vor, die in vielen Fällen wesentlich weiter gehen als der vorliegende Gesetzentwurf für Baden-Württemberg. Bayern nimmt seine Beamtinnen und Beamten weniger in Anspruch. Die anderen Länder verfahren entweder in etwa so wie wir oder reduzieren die Sonderzahlungen wesentlich stärker.

Von den Spitzenorganisationen der Berufsverbände und der Gewerkschaften war – das verstehe ich – keine Zustimmung zu erwarten. Aber ich bin überzeugt, dass es keine Alternative gibt. Ich weise immer wieder darauf hin, dass ungefähr 41 % unserer Ausgaben direkte Personalkosten sind. Wenn Sie die indirekten Personalkosten noch dazunehmen, dann machen die Personalkosten mehr als die Hälfte der Ausga

ben aus. Wenn wir unsere Haushalte konsolidieren wollen, dann ist es klar, dass wir nicht an den Personalkosten vorbeikommen.

Wir glauben, dass wir mit diesen Einsparungen dem Ziel etwas näher kommen werden, den Haushalt zu konsolidieren und vor allen Dingen die verbliebenen Leistungen zukunftsfähig zu machen. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass wir die verbliebenen Leistungen, also die um etwa 30 % gekürzten Leistungen, zwölfteln und auf das Monatsgehalt aufschlagen, sodass sie in Zukunft auch an Gehaltssteigerungen teilnehmen. Das ist ein Unterschied zu dem, was viele andere Länder machen.

Meine Damen und Herren, wir haben eine familienbezogene Komponente eingeführt, weil wir glauben, dass Familien besonders gefördert und geschützt werden sollen. Ansonsten haben wir alle Beamtengruppen gleich behandelt.

Ich möchte Sie bitten, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Das Wort erhält Herr Abg. Dr. Scheffold.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Lage der öffentlichen Haushalte ist prekär. Angesichts der Wachstumsschwäche und der Einnahmeausfälle der öffentlichen Hand ist es angezeigt und notwendig, Einsparungen gerade auch im Personalbereich nicht auszuklammern, sondern einzubeziehen. Gerade wurde schon gesagt: Die Personalkosten im Land BadenWürttemberg betragen ca. 42 %. Wenn man die Personalkostenzuschüsse des Landes an Dritte noch einbezieht, betragen sie sogar ca. 50 %.

Es hatte zunächst einen Vorstoß des Landes Berlin für eine Öffnungsklausel bei der Beamtenbesoldung gegeben. Danach kam ein Vorschlag des Beamtenbunds. Darin war eine Senkung der jährlichen Sonderzuwendung, deren Teilung durch zwölf, ihre Integration in die monatlichen Dienstbezüge und damit eine Dynamisierung sowie die Streichung des Urlaubsgelds und eine Verwendung des eingesparten Betrags für leistungsabhängige Besoldungsbestandteile enthalten. Wir von der CDU-Fraktion möchten an dieser Stelle nochmals ausdrücklich hervorheben, dass diese Landesregierung und ebenso die CDU-Fraktion diesen Vorschlag des Beamtenbunds voll unterstützt haben.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: So ist es!)

Sie alle wissen, dass dieser Vorschlag dann nicht umgesetzt werden konnte, da er im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hat, und dass es dann zu einer Öffnungsklausel gekommen ist. Dabei gab es aber keine bundeseinheitliche Regelung, wie es vom Beamtenbund gewünscht war, sondern eben die bekannte Öffnungsklausel für die Länder.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was beinhaltet die neue Regelung? Sie beinhaltet, dass das Weihnachtsgeld auf 57,5 % der Bemessungsgrundlage für 2003 gesenkt wird und dass es keine Kürzung des familienbezogenen Anteils der Sonderzuwendung im Jahr 2003 gibt.