An eine Übertragung der vollen Dienstherreneigenschaft kann man also nicht denken. Denn uns geht es ja nicht um das Prinzip, sondern uns geht es um das Wohl der Hochschulen. Deshalb müssen wir die Übertragung von Zuständigkeiten so regeln, dass die Risiken von einer möglichst großen Gemeinschaft getragen werden und die Chancen bei den einzelnen Institutionen verbleiben.
Das Gleiche gilt für die Bauherreneigenschaft. Wir können nicht die volle Bauherreneigenschaft auf die Hochschulen übertragen. Die Risiken von Renovierung und Instandhaltung sind höchst unterschiedlich. In einem Land muss es eine zentrale Bauplanung geben. Es gibt ja über das HBFG sogar eine zentrale Bauplanung im Bund, wenn er denn ge
Diese Zentralität benötigen wir. Sonst lässt sich keine vernünftige Hochschulbau- und Hochschulausbauplanung betreiben, und sonst übertragen wir auch unkalkulierbare Baurisiken in die Haushalte der Hochschulen.
Was man in diesem Bereich machen kann und woran wir sind, ist, dass man den Hochschulen weitgehend das Recht der Priorisierung der Baumaßnahmen gibt, mit den Hochschulbauämtern möglichst eng zusammenarbeitet und die so genannten Bagatellgrenzen, bis zu denen Baumaßnahmen selbst bestimmt und eigenfinanziert werden können, langsam hochsetzt, um im Grunde genommen ein langsames Anwachsen der Zuständigkeiten auch im Baubereich zu ermöglichen.
Zu diesem Baubereich ein Wort, das mir äußerst wichtig ist und von dem ich auch hoffe, dass es nicht als Polemik gegen die Bundesregierung, sondern als ein Notruf Richtung Berlin aufgefasst wird. Was nützt die Vermehrung von Zuständigkeiten, wenn es gleichzeitig eine so erhebliche Verminderung der Mittel gibt wie jetzt beim Ansatz der Bundesregierung für die Hochschulbauförderung?
Die Verminderung des Ansatzes auf 925 Millionen € bedeutet, dass es im 33. Rahmenplan in ganz Deutschland keine Hochschulneubauten und keine neuen Großinvestitionen in die Hochschulen geben wird.
Ich kann Ihnen auch sagen, was die Kultusministerkonferenz gesagt hat: Alle 16 Bundesländer haben einstimmig an den Bund appelliert, diese Kürzungen rückgängig zu machen. Sie sehen, dass wir in der Kultusministerkonferenz, was die Wissenschaftsminister betrifft, zurzeit häufiger einstimmige Beschlüsse über alle Länder hinweg fassen.
Die Ministerpräsidenten haben eine sehr kluge Formulierung gewählt. Frau Bregenzer, Sie sollten sie nachlesen. Ich kann sie Ihnen auch zitieren. Sie lautet: Die Mittel, die jetzt der Bund hat, und die Mittel, die die Länder haben, sollten in jedem Fall erhalten bleiben. Die Antwort des Bundes durch Staatssekretär Dudenhausen im Wissenschaftsrat lautete: „Weil ihr eine Föderalismusreform wollt, ziehen wir euch gleich Geld ab, um euch zu zeigen, wo das Geld eigentlich sitzt.“ So geht man unter Demokraten in einem Land mit Hochschulverantwortung nicht miteinander um.
Nun: Welchen Weg werden wir bei der angesprochenen Novellierung der Hochschulgesetze gehen? Wir werden in der Tat e i n Hochschulgesetz vorlegen, das heißt aus den bisher vier Hochschulgesetzen ein Hochschulgesetz ma
chen. Jedes dieser Gesetze hat ja etwa 170 Paragraphen. Wir werden zu einem Gesetz mit ca. 80 Paragraphen kommen.
Natürlich bedeutet die Tatsache, dass wir nicht mehr vier Gesetze, sondern ein Gesetz haben werden, dass sich auch das Verhältnis der Hochschularten untereinander ändern wird, was Übergangsmöglichkeiten, was das Verhältnis zueinander betrifft.
Herr Minister Frankenberg, wenn Sie schon wissen, wie viele Paragraphen das neue Gesetz in etwa haben wird, wissen Sie auch schon, wie viele Verordnungsermächtigungen in dem Gesetz in etwa vorgesehen sind?
Unnötige Verordnungsermächtigungen sind nicht im Gesetz vorgesehen. Vielmehr müssen Sie zwischen Verordnungen unterscheiden, die zur Regulierung notwendig sind – wenn Sie die Eckdatenverordnung zu den Prüfungsordnungen meinen. Das war zum Beispiel eine Forderung der Landesrektorenkonferenz. Ich war damals selbst als Rektor dabei, als sich die Rektorenkonferenz gegenüber dem damaligen Wissenschaftsminister von Trotha einstimmig für eine solche Eckdatenverordnung ausgesprochen hat.
Was die Rechtsform der Hochschulen betrifft, Herr Kollege Pfister, so bin ich der Auffassung, dass wir in der gegenwärtigen Rechtsform eigentlich alles an Übertragung vornehmen können. Die Rechtsform der Stiftungshochschule bringt hinsichtlich eines Gewinns von Eigenverantwortung keine Vorteile mit sich, und zwar deshalb nicht, weil auch eine Stiftungshochschule überwiegend öffentlich finanziert ist und damit auch allen rahmenrechtlichen Restriktionen des Hochschulrahmengesetzes und des Kapazitätsrechts unterliegt.
Ich habe diese Frage sehr lange mit dem damaligen Minister Oppermann aus Niedersachsen diskutiert. Er ist selbst enttäuscht von dem, was man unter dem deutschen Rah
menrecht mit der an sich sinnvollen Konstruktion der Stiftungshochschule machen kann, und hat mir geraten, an diese Dinge relativ vorsichtig heranzugehen. Dabei muss man sagen, dass die hochschulpolitischen Auffassungen von Herrn Oppermann und mir relativ nahe beieinander liegen. Wir unterhalten uns da also ganz freundschaftlich und offen. Ich sage „liegen“, weil er zwar nicht mehr Minister ist, aber ich nehme nicht an, dass er seine Auffassungen geändert hat.
Das heißt, die Rechtsformdiskussion führt uns nicht in eine andere Welt, solange die rahmengesetzlichen Bedingungen in Deutschland so sind, wie sie sich derzeit darstellen.
Ein ganz wesentlicher Punkt der Eigenverantwortung der Hochschulen ist natürlich die Frage: Inwieweit ermöglichen wir den Hochschulen, sich selbst Finanzierungsinstrumente zu erschließen? Denn solange sie quasi zu 100 % von staatlicher Finanzierung abhängen, können sie eben nur in einer strategischen Partnerschaft Eigenverantwortung übertragen bekommen.
Zu einer solchen Finanzautonomie gehört natürlich auch ein System von Studiengebühren. Ich will darauf jetzt nicht im Detail eingehen. Aber, Herr Pfister, Sie haben das Notwendige dazu gesagt. Man kann in verschiedensten Artikeln – in Zeitungen oder in Ausarbeitungen – auch nachlesen, was ich dazu – im Sinne einer nachlaufenden Studiengebühr – denke.
Ein ganz wesentliches Instrument der Finanzierung ist die Sicherstellung der staatlichen Finanzierung, die wir über den Solidarpakt erreicht haben. Es ist keineswegs so, dass der Solidarpakt aufgekündigt worden wäre. Übrigens, Frau Bauer, der Begriff „Kleiner Solidarpakt“ betrifft nicht die Universitäten, sondern die Pädagogischen Hochschulen und die Fachhochschulen. Dieser Pakt ist aber immer als „Kleiner Solidarpakt“ bezeichnet worden,
Ich finde sogar, dass die Universitäten bewiesen haben, dass sich der Solidarpakt in finanziell äußerst schwierigen Zeiten bewährt hat. Denn wenn es uns gelungen ist – in einer Zeit erheblicher Haushaltseinbrüche –, im Rahmen des Solidarpakts mit den Universitäten zu vereinbaren, dass sie ein Solidaropfer erbringen, dann ist das kein Bruch des Solidarpakts, sondern dessen Bewährung in Zeiten, die so schwierig sind, wie es niemand vorhergesehen hat, als der Solidarpakt abgeschlossen wurde.
Frau Bauer, Sie wissen auch, was ich im Wissenschaftsausschuss ausgeführt habe, nämlich, wie wir uns die Zukunft nach dem Solidarpakt denken. Wir denken nämlich an eine Zukunft mit Hochschulverträgen. Zu einer solchen Finanzautonomie gehören neben den Eigeneinnahmen auch andere Finanzierungsinstrumente wie eine Grundfinanzierung, eine leistungsbezogene Finanzierung und Zielvereinbarungen.
Wir haben übrigens die erste Zielvereinbarung mit der Universität Hohenheim abgeschlossen. Insofern ist es nicht so, dass es eine solche Vereinbarung nicht gäbe. Es gibt sie.
Und was die leistungsbezogene Mittelvergabe betrifft, so haben wir – nur, um dies kurz zu erwähnen – auf einstimmigen Wunsch der Landesrektorenkonferenz ein Moratorium auf ein Jahr beschlossen,
weil die Kriterien gezeigt haben, dass Hochschulen strukturell benachteiligt werden – nicht wegen Strukturen, die wir nicht wollen, sondern wegen Strukturen, die unabänderlich sind.
Wir haben der Landesrektorenkonferenz über eine Periode von zwei Jahren hinweg Gelegenheit gegeben, dieses Modell zu verbessern. Die Landesrektorenkonferenz hat das in dieser Zeit nicht geschafft. Wir geben ihr deshalb ein weiteres Jahr, haben aber gesagt: Nach diesem Jahr steht wieder die Bedingung: mehr als 20 %. Wenn kein eigenes Modell vorgelegt wird, müssen wir – und auch das ist ein Stück strategischer Partnerschaft – ein Modell entwickeln. Sie beklagen, es gäbe keines mehr, wollen aber die Selbstbestimmung der Landesrektorenkonferenz. Diese schafft im Moment kein Modell. Nun werden Sie uns wieder vorwerfen, dass wir eines geschaffen haben, das wiederum auf 20 % gekommen ist. Also, man sollte schon die Realitäten so sehen, wie sie sich darstellen.
Das heißt, das Instrument der leistungsbezogenen Mittelvergabe ist eines der wesentlichen Finanzierungsinstrumente. Eigene Finanzierungsinstrumente wären Studiengebühren, Patent- und Lizenzgebühren und vor allem Einnahmen aus der Weiterbildung. Dieses zu ermöglichen wäre ein großer Schritt hin zu einer größeren Eigenständigkeit der Hochschulen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch zwei Dinge erwähnen, die für mich ganz wesentlich sind. Das eine sind die Konsequenzen aus einer größeren finanziellen Autonomie und Eigenständigkeit. Das ist Qualitätssicherung durch Evaluation und Akkreditierung; das ist unverzichtbar. Und, Frau Bregenzer: NSI ist unverzichtbar.