Nordrhein-Westfalen – das haben wir uns etwas genauer angesehen; darüber möchte ich Sie informieren –
hat eine Sondervereinbarung mit den Mobilfunkbetreibern und den kommunalen Landesverbänden getroffen. Diese ist
von dem dortigen Ministerpräsidenten und der Umweltministerin unterzeichnet worden. Wir haben uns das angesehen. Das geht durchaus in Richtung einer Round-Table-Diskussion, in Richtung mehr Transparenz, mehr Kooperation und mehr Vorsorge. Wir werden das prüfen, und wir werden hier im Land mit den Kommunen und mit den Mobilfunkbetreibern Gespräche führen, ob wir nicht Ähnliches machen könnten.
Dann werden wir damit ins Kabinett gehen und Ihnen schließlich erzählen, wie erfolgreich wir gewesen sind.
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 13/2487. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, da der Gesetzentwurf nur zwei Artikel umfasst und es nur um eine einzige Änderung geht, bitte ich, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. –
Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 13/2283 im Ganzen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei drei Enthaltungen wurde der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen.
lautet: „Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesseilbahngesetzes – Drucksache 13/2296
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion stimmt der im Ausschuss einstimmig verabschiedeten Beschlussempfehlung und damit dem Gesetzentwurf uneingeschränkt zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ganz so schnell, dass ich nur sagen würde, ich würde mich anschließen, geht es nicht.
aber ich möchte eine Anmerkung machen. Es gibt auch bei diesem Gesetzentwurf natürlich einige Fragen, die mit der späteren Ausführung des Gesetzes zu tun haben. Ich denke, wir sollten an dieser Stelle schon einmal festhalten – das ist auch in der Diskussion im Ausschuss zum Ausdruck gekommen –, dass wir uns natürlich wünschen, dass die Belange der historischen Seilbahnen berücksichtigt werden, insbesondere wenn es um die Modernisierung und die Sicherheitstechnik geht. Das ist aber eine Frage der Durchführung des Gesetzes und weniger eine Frage der Formulierung des Gesetzes.
Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Position ist in dem vorliegenden schriftlichen Bericht ausführlich dargestellt; aber auf zwei Dinge möchte ich doch kurz eingehen.
Zum einen finde ich es außerordentlich unerquicklich, dass uns bei einem Gesetz, bei dem die Gesetzgebungskompetenz laut Grundgesetz eindeutig dem Land zusteht, 33 Seiten mit der Maßgabe präsentiert werden, man könne daran nichts ändern, man müsse das so machen.
Zum Zweiten finde ich es unerquicklich, dass unter dem Abschnitt „Kosten für die öffentlichen Haushalte“ erklärt wird, dass die personelle und finanzielle Belastung der zuständigen Genehmigungsbehörden durch die umfangreicheren Verfahren, „bezogen auf die einzelnen Behörden, kaum ins Gewicht fallen“ wird. Werte Kolleginnen und Kollegen, auf diese Art und Weise – hier noch eine Richtlinie, dort noch eine kleine Vorschrift mit immer kaum ins Gewicht fallenden Änderungen – haben wir eine Landesverwaltung in der Dimension aufgebaut, die sie heute hat.
(Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD: Es geht hier um Sicherheit, Frau Berroth! Erfahrungen aus dem Seilbahnunglück!)