Diese stand auch im Mittelpunkt des bundesaufsichtlichen Gesprächs in Berlin. Wenn ich mir vorstelle, dass ebendieser Betreiber noch andere Anlagen in Baden-Württemberg betreibt, dann ist es umso wichtiger, darauf zu schauen, wie dieser Betreiber mit seinen Anlagen umgeht. Er ist ja kein Einzelfall.
(Abg. Hauk CDU: Dann muss man den Fokus da- rauf richten! Das ist genau das, was das Umwelt- ministerium will!)
Herr Minister Müller, zur Umsetzung von Empfehlungen und Beschlüssen des damaligen Untersuchungsausschusses möchte ich einmal vorlesen, was der Landtag am 8. Februar 1996 beschlossen hat:
für die zusätzliche Absicherung von Begutachtungsprozessen auch in künftigen atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren neben dem langjährigen Gutachter TÜV Südwest und seinen Untergutachtern andere wissenschaftlich qualifizierte und unabhängige Gutachter als Sachverständige zuzuziehen.
Der TÜV – so, wie er damals existiert hat – tritt in neuem Gewande quasi wieder als Monopolgutachter auf.
Herr Hauk, der Untersuchungsausschuss hat die Störfälle ja noch einmal im Einzelnen aufgearbeitet, wobei das Ministerium im Vorfeld aus technischer Sicht vieles dazu gesagt hat. Ich sage nochmals: Das erschreckende Ergebnis dieses Untersuchungsausschusses war nicht das Versagen des Betreibers bei einzelnen Störfällen, sondern das Versagen der Atomaufsicht bei der Wahrnehmung der Sicherheitskultur in diesem Land. Das ist die entscheidende Erkenntnis.
Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Erledigung.
Die Drucksache 13/2500 enthält auf Seite 267/268 die Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses, auf Seite 510/511 das Votum der Abgeordneten der SPD und auf Seite 615/616 das Votum des Abgeordneten der Grünen. Es ist jeweils beantragt, über diese Beschlussempfehlungen ab
Ich lasse zunächst über das Votum der Abgeordneten der SPD abstimmen. Ich wiederhole: Drucksache 13/2500, Seite 510/511. Wer diesem Votum zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse über die Beschlussempfehlung des Abgeordneten der Grünen, Seite 615/616, abstimmen. Wer diesem Votum zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich abgelehnt.
Ich rufe die Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses, Seite 267/268, auf. Wer diesem Votum zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.
Meine Damen und Herren, wir haben noch über die weiteren unter diesem Tagesordnungspunkt unter den Buchstaben b bis e aufgeführten Drucksachen zu beschließen. Ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, diese Anträge für erledigt zu erklären. – Das ist der Fall.
Ich unterbreche die Sitzung bis 14:15 Uhr und möchte noch darauf hinweisen, dass die SPD-Fraktion jetzt sofort eine Fraktionssitzung im Fraktionssitzungssaal abhält.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. A l f r e d W i n k l e r S P D – Z u k u n f t d e r M i l c h w i r t s c h a f t
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung zur Zukunft der Milchwirtschaft:
a) Ist der Landesregierung bekannt, dass sich die Meinung des BLHV zu den Folgen der vorgezogenen EU-Agrarreform auf die Milch- und Grünlandwirtschaft ins Gegenteil verändert hat?
b) Teilt die Landesregierung die neue Auffassung des BLHV, dass die Milchwirtschaft mittelfristig für Betriebe mit Produktionsalternativen unattraktiv und somit in Grünlandregionen zurückverlagert wird und die vermutete Gefahr des Ausverkaufs der Produktionsgrundlagen für Grünlandregionen nicht besteht?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Landesregierung liegt bisher keine offizielle Meinungsäußerung des BLHV zu den Folgen der EU-Agrarreform im Blick auf die Milch- und Grünlandwirtschaft vor. Eine Beurteilung einer vermeintlichen Änderung der Meinung ist deswegen auch nicht möglich.
Wir führen derzeit mit den beiden Bauernverbänden regelmäßige Gespräche zu den aktuellen Diskussionen über die Fortentwicklung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik. Wir haben diese natürlich intensiviert, weil wir in den nächsten Wochen im Konzert der Länder zu Entscheidungen kommen müssen.
Sie wissen, dass diese Agrarreform insbesondere aufgrund der Beschlüsse zur Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion – das ist das eine –, dann durch die Einführung von Cross Compliance und schließlich durch die obligatorische Modulation sowie durch die Beschlüsse zur Milchmarktordnung gravierende Auswirkungen auf die Landwirtschaft haben wird. Das ist sicher.
Wir haben errechnet, dass für die Landwirtschaft BadenWürttembergs je nach Ausgestaltung zwischen 60 und 80 Millionen € Einbußen kommen würden. Es erhöht sich auch das Anlastungsrisiko. Es ist sogar zu befürchten – ganz gleich, welche Modelle man durchdekliniert –, dass anschließend nicht weniger, sondern mehr Verwaltungsaufwand erforderlich ist.
Ganz nachhaltig steht im Mittelpunkt der Diskussionen und auch unserer Besorgnis die Milch- und Grünlandwirtschaft. Allerdings sind die Möglichkeiten in den Mitgliedsstaaten, die hierfür entstehenden Belastungen zu reduzieren, begrenzt. Gestaltungsspielraum böte in gewissem Umfang nur die Umsetzung der Entkopplung. Dabei ist für die Landesregierung die Aufrechterhaltung der Grünlandbewirtschaftung und der Milchproduktion ein besonderes Anliegen. In diesen Fragen stehen wir nach wie vor im Kontakt mit den Bauernverbänden, die ihrerseits versuchen, in dem gebotenen und vorgegebenen kurzen Zeitraum zu Ergebnissen und Standpunkten zu kommen. Das gilt übrigens auch für den Deutschen Bauernverband, der dazu noch keine abschließende Meinung äußern konnte.
Zum Zweiten: Das der Frage unter Buchstabe b zugrunde liegende Zitat aus der „Badischen Bauernzeitung“ entstammt offensichtlich einem Bericht über die Verbandsausschusssitzung, in der es neben den Inhalten und Auswirkungen der Agrarreform auf die baden-württembergische Landwirtschaft auch um die Frage einer Neuordnung der Übertragungsgebiete für Milchquoten ging. Übertragungsgebiete für Milchquoten – das ist sicherlich immer wieder ein Diskussionsgegenstand. Aber auch zu diesem Thema gibt es keine neue Meinung des BLHV. Das heißt, auch wenn derzeit darüber diskutiert wird, gibt es keine neue Meinung. Wir haben allerdings zu dieser ganzen Frage um Meinungsäußerungen gebeten, und offensichtlich finden in den nächsten Wochen entsprechende Vorstands- und Verbandsausschusssitzungen statt, bei denen es um diese Frage geht.
Herr Minister, darf ich dann konkret nachfragen: Wie ist dann Ihre Meinung zu der Änderung der Situation, dass die bisher nach Meinung der Landesregierung hoch gefährdeten Grünlandregionen nun gar nicht mehr gefährdet seien, sondern durch die Agrarreform vorteilhaft bedient würden? Wie ist die Meinung Ihres Ministeriums dazu?
Die Grünlandregionen, auch die Berggebiete, waren nach Ihrer Meinung, nach der Meinung des Ministeriums, durch die Agrarreform bisher hoch gefährdet.
Nach der jetzigen Darstellung, wie sie der BLHV publiziert hat, ist es genau umgekehrt. Da profitieren die Grünlandregionen und die Bergregionen von der EU-Agrarreform.