Protokoll der Sitzung vom 30.10.2003

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Aufhebung landesrechtlicher Vorschriften über Pflanzenschutzmittel“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.

Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

a) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Ministergesetzes – Drucksache 13/2422

b) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Ministergesetzes – Drucksache 13/2542

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung der beiden Gesetzentwürfe je fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

Wem darf ich das Wort erteilen? – Herr Abg. Stickelberger.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir kommen zu einer endlosen Geschichte, der Beratung des Ministergesetzes.

(Zuruf des Abg. Hoffmann CDU)

Bevor ich die beiden Gesetzentwürfe miteinander vergleiche, will ich zunächst einige Vorbemerkungen machen.

(Zuruf von der CDU)

Letztes Jahr haben wir unseren Gesetzentwurf eingebracht. Wir sind in einigen Sitzungen sowohl des Präsidiums als auch insbesondere des Ständigen Ausschusses von Ihnen vertröstet worden. Die Beratung des Gesetzentwurfs wurde abgesetzt und vertagt. Es mag ja sein, dass Sie sich vielleicht nicht einig wurden. Gleichwohl hat der Kollege Reinhart hier noch im Mai auf meine Frage, wann denn der Gesetzentwurf der Koalition komme, vollmundig erklärt: „Der Mai ist noch nicht vorbei.“

(Heiterkeit – Abg. Dr. Reinhart CDU: Der Früh- ling! – Abg. Fischer SPD: Herr Reinhart, das haben Sie wirklich gesagt!)

Ja, bei mir dauert er ewig. Herr Reinhart, ich habe das Protokoll hier. Sie haben vom Mai gesprochen.

(Abg. Fischer SPD: In welchem Jahr? – Zuruf des Abg. Dr. Reinhart CDU)

Herr Kollege Reinhart, der Mai ging vorbei, der Juni ging vorbei, der August ging vorbei usw.

(Zuruf von der SPD: Der Juli!)

Heute haben Sie endlich einen Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt – nach vielfachen Vertröstungen und Verrenkungen. Ich muss schon sagen: Wir hätten uns von Ihnen etwas mehr Mumm gewünscht, dass Sie sich dem Thema eifriger nähern und sich nicht auf eine vertröstende Haltung versteifen und das Thema von Monat zu Monat verschleppen – zumal der Herr Finanzminister es mit dem Sonderzahlungsgesetz ja vorgemacht hat. Das ging ja sehr flott. Er hat – wir haben es gestern besprochen – den Entwurf schon in der Tasche gehabt, als die Öffnungsklausel noch gar nicht vom Bundesgesetzgeber beschlossen war. Dieses Tempo hätten wir uns auch beim Ministergesetz gewünscht, und wir verstehen eigentlich nicht, dass Sie die Beratung des Ministergesetzes so lange verzögert haben.

(Beifall bei der SPD)

Aber, Herr Finanzminister, ich gehe einmal davon aus, dass es weniger der Druck der Opposition war, der Sie beeindruckt hat, als vielmehr der bayerische Ministerpräsident. Der hat nämlich in der letzten Ausgabe der „Bild am Sonntag“ – ich zitiere diese Zeitung ungern; aber hier tue ich es einmal – angekündigt: In Bayern sollen Minister und Staatssekretäre künftig in der Regel erst mit 65 Jahren statt, wie bisher, mit 60 Jahren eine Pension erhalten.

(Abg. Wieser CDU: Kein Wunder bei diesen Mehrheitsverhältnissen!)

Ja, ja, Herr Wieser. Jetzt sind wir bei Bayern; das ist doch schön. Lassen Sie es doch einmal.

Herr Stoiber hat weiter erklärt:

Ebenso werde ich dieses neue Ministergesetz allen meinen Kollegen aus den Ländern bei unserer nächsten Konferenz am 12. November zur Übernahme vorschlagen.

Jetzt bin ich gespannt, ob der Herr Ministerpräsident oder Sie, Herr Finanzminister, dem bayerischen Vorschlag folgen oder auf dem Gesetzentwurf von CDU und FDP/DVP beharren. Dieser Gesetzentwurf, den Sie heute vorlegen, kann nun überhaupt nicht befriedigen.

Unser Gesetzentwurf, den wir ja schon im Mai ausführlich diskutiert hatten, enthält folgende Eckpunkte: Wir schlagen vor, die Altersgrenze bis zur Auszahlung des Ruhegehalts von derzeit 55 Jahren auf 65 Jahre anzuheben. Wir schlagen vor, den Sockelbetrag des Ruhegehaltssatzes nach fünfjähriger Amtszeit von 40 % auf 30 % zu reduzieren, und unser Gesetzentwurf sieht ferner die Reduzierung des Höchstsatzes des Ruhegehalts von derzeit 75 % auf 70 % vor.

Diese Anpassungen halten wir vor dem Hintergrund der Diskussion, die über Rente und Versorgung im öffentlichen Dienst generell geführt wird, insbesondere auch bei Beamten, für sachgerecht und angemessen, und wir verstehen eigentlich nicht ganz, warum Sie sich dieser Regelung verschließen.

Sie begnügen sich dagegen in Ihrem Gesetzentwurf mit schlichter Kosmetik, möchte ich einmal sagen. Die Veränderungen, die Sie vornehmen, sind allenfalls marginal, können aber den Unmut und die Kritik hinsichtlich der Altersversorgung von Ministern und Staatssekretären sicher nicht ausräumen.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Walter GRÜ- NE)

Wenn Sie vorschlagen, die Altersgrenze für den Bezug des Ruhegehalts von 55 Jahren lediglich auf 60 Jahre anzuheben – wir sehen 65 Jahre vor –, dann müssen Sie dazusagen – so steht es ja auch in Ihrem Gesetzentwurf –, dass bei entsprechender Amtszeit ein Ruhegehaltsbezug auch bereits mit 55 Jahren möglich ist.

Außerdem schlagen Sie vor, den Sockelbetrag des Ruhegehaltssatzes von 40 % auf 38,27 % abzusenken. Uns scheint es fast lächerlich, was hier vorgeschlagen wird. Den Höchstsatz von 75 % auf 71,75 % zu senken, halten wir allenfalls für eine kosmetische Korrektur.

Wir hätten uns gewünscht, dass Sie einen großen Wurf machen – gestern war ja in der Regierungserklärung immer von großen Würfen die Rede. Diesen großen Wurf vermissen wir hier vollständig. Deswegen: Geben Sie sich einen Ruck, und folgen Sie zumindest der bayerischen Lösung, die im Sinne von Einsparungen und Anpassungen eine großzügigere Regelung vorsieht. Wir glauben, mit den Re

gelungen, wie Sie sie vorsehen, können Sie vor der Kritik unserer Bürger nicht bestehen.

(Beifall bei der SPD – Abg. Wieser CDU: Sie ha- ben Ihre Pfründe eingefahren! Solinger, Birzele, Schäfer!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Reinhart.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, den wir einbringen, wird vor dem Mai – sieben Monate vor dem Mai – 2004 eingebracht, Kollege Stickelberger.

(Beifall des Abg. Wieser CDU – Abg. Hauk CDU: Oi! – Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD: Wir sa- gen den Monat, aber nicht, welches Jahr! – Unru- he)

Wir halten diesen Gesetzentwurf im Übrigen auch für sehr angemessen und ausgewogen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Baden-Württemberg damit im Vergleich zu anderen Bundesländern mittlerweile im unteren Drittel der Versorgungsansprüche rangiert.

(Abg. Ruth Weckenmann SPD: Unsere Minister verarmen! – Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD: Eine Runde Mitleid!)

Ich will Ihnen diesbezüglich auch einmal sagen: Ihre Forderung nach einer Altersgrenze von 65 Jahren bis zur Auszahlung des Ruhegehalts ist eine öffentlich-rechtliche Betrachtung aus einer Beamtensicht. Ich glaube, wenn wir politisches Führungspersonal wollen und wissen, dass wir eine Demokratie auf Zeit haben, in der Führungskräfte auf Zeit gewählt werden, die auch wieder abgewählt und die auch wieder entlassen werden können,

(Abg. Stickelberger SPD: In Baden-Württemberg nicht!)

dann ist das, was Sie vorschlagen, völlig unangemessen. Denn im Grunde genommen geht es darum, dass wir, Herr Kollege Stickelberger, sicherlich erst einmal beim Bund anfangen sollten, wenn wir das Thema Versorgung angehen.

(Oh-Rufe von der SPD – Abg. Ruth Weckenmann SPD: Sind wir hier in Baden-Württemberg? Sind wir ein Landesparlament? – Zuruf des Abg. Teß- mer SPD)

Dort besteht bereits nach zwei Jahren Regierungszugehörigkeit ein Versorgungsanspruch. Ich darf Sie bitten: Machen Sie Ihren Einfluss beim Bund geltend, dass man das dort korrigiert und sich an Baden-Württemberg orientiert, wo dieser Anspruch erst nach fünf Jahren einsetzt.

(Beifall bei der CDU – Abg. Ruth Weckenmann SPD: Und was wollen Sie in Baden-Württemberg? Hier sind Sie doch auch zuständig! – Zuruf des Abg. Teßmer SPD)

Das kann ich Ihnen gerade erklären, wenn Sie zuhören, liebe Frau Weckenmann. Sie haben der Sitzung des Ständi