(Abg. Bebber SPD: Wir wünschen doch keine Aussprache! – Abg. Dr. Reinhart CDU: Es will niemand eine Aussprache!)
Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/30. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Beschlussempfehlung ist mehrheitlich zugestimmt.
Wir haben mit Nein gestimmt, weil die Ausnahmegenehmigung rückwirkend zum 13. Juni 2001 erteilt wird. Das halten wir für verfassungswidrig. Deshalb hatten wir uns auch schon im Ausschuss dagegen ausgesprochen.
Wir sind nicht grundsätzlich gegen die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Beteiligung von Regierungsmitgliedern in wirtschaftlichen Unternehmen. Das sollte zur Klarstellung gesagt sein.
Ich möchte dasselbe erklären. Wir hätten den Wünschen auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zugestimmt, wenn keine rückwirkende Zustimmung gewünscht gewesen wäre. Meiner Ansicht nach wäre eine solche rückwirkende Zustimmung überhaupt nicht erforderlich gewesen.
Denn klar ist: Wenn wir einem Mitglied der Regierung die Zustimmung versagt hätten, wäre ein in der Zwischenzeit erfolgter Beschluss rechtswidrig gewesen. Da wir aber die Zustimmung erteilt haben oder die Absicht hatten, dies zu tun, wäre dies überhaupt nicht der Fall gewesen und hätte ausgereicht. Leider mussten wir durch die Sturheit der Regierungsfraktionen schließlich dagegen stimmen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass der erste Antrag der Landesregierung am 18. Juni eingereicht wurde.
Das älteste Mitglied des Ständigen Ausschusses hat den Ausschuss damals aber nicht einberufen, so wie es die Geschäftsordnung eigentlich vorsieht. Wenn dies geschehen wäre, Herr Birzele, hätte man diesem Antrag bereits am 20. Juni im Parlament zustimmen können, sodass ein Fingerzeigantrag nicht mehr notwendig gewesen wäre.
Wahl stellvertretender Mitglieder des Präsidiums, des Wahlprüfungsausschusses, der Ausschüsse und des Notparlaments
Meine Damen und Herren, bei der Bestellung der Ausschüsse und der Wahl der Ausschussmitglieder sind einige stellvertretende Mitglieder nicht gewählt worden. Die Fraktion der CDU hat inzwischen eine ergänzende Vorschlagsliste vorgelegt (Anlage 1). Sie liegt vervielfältigt auf Ihren Tischen. – Ich darf ohne förmliche Abstimmung feststellen, dass Sie die in der Vorschlagsliste aufgeführten Damen und Herren Abgeordneten zu stellvertretenden Mitgliedern des Präsidiums, des Wahlprüfungsausschusses, der Ausschüsse und des Notparlaments wählen.
Meine Damen und Herren, nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 des Grundge
setzes unterrichtet das Innenministerium in Abständen von höchstens sechs Monaten ein Gremium, das aus fünf vom Landtag bestimmten Abgeordneten besteht, über die Durchführung des Gesetzes zu Artikel 10 des Grundgesetzes, soweit sie von ihm zu verantworten ist.
Nach d’Hondt steht der CDU-Fraktion das Vorschlagsrecht für drei und der SPD-Fraktion das Vorschlagsrecht für zwei Mitglieder des Gremiums zu. Dazu sollen neun Stellvertreter gewählt werden. Eine gemeinsame Vorschlagsliste der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD liegt Ihnen auf Ihren Tischen vor (Anlage 2). – Sie stimmen dem Wahlvorschlag zu.
Meine Damen und Herren, in § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 des Grundgesetzes wird bestimmt, dass das Innenministerium unverzüglich eine Kommission über die von ihm angeordneten Beschränkungsmaßnahmen unterrichtet. Die Kommission besteht nach § 2 Abs. 4 aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen muss, und zwei Beisitzern. Sie wird für die Dauer einer Wahlperiode bestellt.
Nach d’Hondt steht der CDU-Fraktion das Vorschlagsrecht für zwei Mitglieder und der SPD-Fraktion das Vorschlagsrecht für ein Mitglied zu. Auch hierzu liegt auf Ihren Tischen ein gemeinsamer Vorschlag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD (Anlage 3). – Ich darf feststellen, dass Sie dem gemeinsamen Wahlvorschlag zustimmen. Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, nach § 17 Abs. 3 des Landesstatistikgesetzes wird die Landesregierung vom Landesaus
schuss für Information beraten. Dem Landesausschuss für Information gehören je fünf Vertreter des Landtags und der Landesregierung an. Die fünf Mitglieder des Landtags verteilen sich nach d’Hondt wie folgt auf die Fraktionen: CDU-Fraktion drei Mitglieder, SPD-Fraktion zwei Mitglieder.
Es ist interfraktionell abgesprochen, dass die im Landesausschuss nicht vertretenen Fraktionen jeweils ein beratendes Mitglied in den Landesausschuss entsenden.
Auch für diese Wahl liegt auf Ihren Tischen ein interfraktioneller Vorschlag (Anlage 4). – Ich darf auch hier ohne förmliche Abstimmung feststellen, dass die dort genannten Damen und Herren in den Landesausschuss für Information gewählt sind. Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, Ihnen liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP/DVP und der Fraktion GRÜNE zur Wahl der parlamentarischen Mitglieder Baden-Württembergs in den Oberrheinrat vor (Anlage 5). – Ich stelle ohne förmliche Abstimmung fest, dass das Haus die in der Vorschlagsliste aufgeführten Abgeordneten zu Mitgliedern des Oberrheinrats gewählt hat.
Die nächste Plenarsitzung findet am Mittwoch, 18. Juli 2001, um 10:00 Uhr statt. Die Tagesordnung wird vom Präsidium aufgestellt und Ihnen rechtzeitig zugehen.