Protokoll der Sitzung vom 04.02.2004

Ich danke Ihnen für Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU – Heiterkeit bei der SPD)

Das Wort erhält Herr Abg. Teßmer.

(Abg. Zeller SPD: Eine halbe Stunde Zeit!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben ja in wahrscheinlich seltener Einmütigkeit festgestellt, dass es heute um ein Sammelgesetz geht, in dem sehr vieles korrigiert wird. Die Seuchen bei Rindern, die Maul- und Klauenseuche, die Geflügelpest und all das haben uns gezeigt, dass wir da einigermaßen gewappnet

sind, dass wir aber mit der Zeit einiges anpassen müssen. Es ist recht erfreulich, dass ein Gesetz, nämlich das Tierseuchengesetz, das immerhin schon 1909 entstanden ist, zwar zweimal novelliert wurde, aber in seinem Grundinhalt immer noch zutrifft. Es ist ja recht nett, wenn man hört, dass es der Bekämpfung von Seuchen bei allen Haustieren und bei Süßwasserfischen einschließlich der Zehnfußkrebse und der Weichtiere gilt. Das hat vielleicht der eine oder andere noch nicht gewusst.

(Abg. Rüeck CDU: Wir denken an alles!)

Das haben wir deswegen heute zu bestimmen.

Herr Minister, ich darf Sie bitten, uns das, was der Kollege angedeutet hat, nach geraumer Zeit mitzuteilen, nämlich ob die Kosten, die dann die Kreise für ihre Tierkörperbeseitigungsanstalten zurückkriegen, die Landkreise etwas entlasten. Hier steht etwas von 1 Million € möglicher Nebeneinnahmen. Das wäre für die Kreise, die die beiden Tierkörperbeseitigungsanstalten im Land haben, sicher nichts Verkehrtes.

Das Zweite ist: Wir lesen in Artikel 6 des Gesetzentwurfs mit Freude, dass das MLR im Rahmen seiner Lebensmittelüberwachung jetzt auch für den Trinkwasserschutz allein zuständig ist. Das halte ich für recht bemerkenswert. Endlich kriegt das Ministerium wieder einmal etwas dazu, und es wird ihm nicht alles weggenommen wie bei der laufenden Verwaltungsreform.

Als Letztes möchte ich einfach auch ein kleines bisschen darauf hinweisen, dass das alles geht, obwohl im Gesetz das Wort „Staatsrat“ nicht drinsteht. Wir halten ihn auch in diesem Zusammenhang für unnötig.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Das hat aber glücklicherweise mit der Bedeutung dieses Gesetzes mit seinen sechs Teilen nichts zu tun.

(Abg. Drautz FDP/DVP: Das ist ein One-Dollar- Man!)

Herr Kollege, warten Sie mit Ihrem Zwischenruf, der übrigens auch nicht stimmt.

Ich hoffe, dass wir dieses Gesetz möglichst wenig anwenden müssen, dass aber die Kostenfrage, die in ihm geregelt wird, auch bedeutet, dass für die Gemeinden und die Bürger nichts hängen bleibt.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Kretschmann GRÜNE)

Das Wort erhält Herr Abg. Drautz.

(Abg. Walter GRÜNE will zum Rednerpult gehen. – Zuruf: Redet doch gemeinsam! – Abg. Walter GRÜNE: Ich habe mich schon auf die Lage nach der nächsten Landtagswahl eingestellt!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist die logische Konsequenz unserer Arbeit, die Verwaltung moderner, effektiver und kos

tengünstiger zu machen. Vor vier Jahren haben wir die Lebensmittelüberwachung grundlegend gestaltet. Bereits damals wäre es mir lieb gewesen, wenn die Trinkwasserüberwachung hinzugekommen wäre. Dies wird jetzt vollzogen. Ich bin sehr froh, dass das Sozialministerium diese Zuständigkeit an das MLR abgibt, weil Wasser unser wichtigstes Lebensmittel ist. Deshalb soll die Zuständigkeit hier zusammengefasst werden. Dies wird kommen.

Man sieht auch, dass der ganze Gesetzentwurf unstrittig ist, weil auch der Städtetag und der Landkreistag dafür sind. Das Einzige, bei dem man sehen muss, wie es sich abzeichnet, sind die Kosten für die gefallenen Tiere. Hier haben die Bauernverbände Recht, wenn sie Sorge haben, dass die Kosten für gefallene Tiere zu sehr ansteigen. Deshalb muss man sehen, dass man hier zusammen mit der Tierseuchenkasse eine gute Regelung hinbekommt.

Abschließend möchte ich feststellen: Die FDP/DVP-Fraktion unterstützt den Gesetzentwurf der Landesregierung. Alles Weitere wird sich in der Beratung des Fachausschusses ergeben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

(Abg. Walter GRÜNE: Doch! Natürlich! – Abg. Drautz FDP/DVP: Herr Walter will noch sprechen, der sich heute schon stark fühlt!)

Entschuldigung. Herr Abg. Walter, Sie erhalten das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Minister hat ja der Opposition die Gelegenheit zu einem Grundsatzreferat über Agrarpolitik gegeben. Die unbegrenzte Redezeit will ich gern nutzen.

(Heiterkeit – Zurufe von der CDU: Ist das eine Drohung? – So macht man sich unbeliebt! – Abg. Drautz FDP/DVP: So viel können Sie zu dem The- ma nicht reden! – Kollege Drautz, nach Ihren Ausführungen fällt es schwer, zu diesem Gesetz überhaupt noch etwas zu sagen. Deshalb beschränke ich mich auf die Aussage, dass auch wir dem Gesetz zustimmen werden. (Beifall bei den Grünen – Abg. Seimetz CDU: Dass der so gute Reden halten kann, habe ich auch noch nicht gewusst!)

Diese wichtige Aussage wäre durch mein Versehen im Protokoll beinahe nicht erwähnt worden.

Wir kommen aber nunmehr zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung. Es ist die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 13/2779 an den Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft beantragt. – Sie stimmen der Überweisung zu.

Punkt 6 (neu) der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 7 (neu) der Tagesordnung auf:

Große Anfrage der Fraktion der FDP/DVP und Antwort der Landesregierung – Entwicklung und Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) – Drucksache 13/1680

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: fünf Minuten je Fraktion für die Aussprache und fünf Minuten für das Schlusswort.

Das Wort erhält Frau Abg. Berroth.

Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Eine positive Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs ist von großem öffentlichem Interesse und daher eine Daueraufgabe der Verkehrspolitik im Land. Immerhin haben wir etwa 60 % Berufspendler, die über ihre Gemeindegrenzen hinaus zur Arbeit müssen – und das mit steigender Tendenz. Wenn man bedenkt, dass man zum Beispiel auch an Arbeitslose inzwischen eine größere Mobilitätserwartung hat, dann erkennt man, dass diese Problematik noch schwerwiegender wird.

Beim Ministerium möchte ich mich für die sehr ausführliche und informative Beantwortung dieser Anfrage bedanken. Im letzten Jahr haben wir wesentliche Verbesserungen im öffentlichen Personennahverkehr erreicht. Überhaupt konnten seit 1996, seit die Verantwortung für diesen Bereich vom Bund auf die Länder übergegangen ist, doch ein wesentlicher Qualitätssprung und auch eine gewaltige Steigerung der Zahl der beförderten Personen erreicht werden. Ein Beispiel für das, was im letzten Jahr sehr positiv gelaufen ist, war der Abschluss des Verkehrsvertrags mit der Deutschen Bahn AG,

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Was war da positiv?)

in dem qualitative Anforderungen und Qualitätssicherung festgelegt wurden. Darin wurde insbesondere – auch das war ein Wunsch unserer Fraktion – das Ziel mehr öffentlicher Ausschreibungen festgelegt. Ein Drittel des Volumens soll ja während der Laufzeit ausgeschrieben werden. Das war ein wichtiges Anliegen auch der FDP/DVP.

Aber es gibt noch eine ganze Menge Defizite und Probleme im Schienenpersonennahverkehr. Als Beispiel sei genannt, dass wir im Wettbewerb tatsächlich noch einen gewaltigen Nachholbedarf haben. Auch die jetzt erst erfolgte erneute Preiserhöhung bei den Tarifen empfinden wir als sehr negativ. Es gab eine Preiserhöhung um 4,1 % zusätzlich seit 14. Dezember letzten Jahres, ohne dass die DB AG einen Nachweis für deren Notwendigkeit erbracht hat. Aus diesem Grund hat das Land – sehr zu Recht – seine Zustimmung dazu verweigert.

Ich meine auch, bei einem Bedarfsnachweis kann man sich nicht nur danach richten, dass man sagt, die Kosten seien gestiegen, sondern man muss auch nachweisen, dass man sich um Effizienz bemüht hat.

(Abg. Drautz FDP/DVP: Sehr richtig!)

Das Land hat also gesagt: Damit sind wir nicht einverstanden. Aber die Bundesregierung hat sich locker darüber hinweggesetzt.

(Zuruf von der SPD: Was?)

Man muss also klar feststellen: Für diese Tariferhöhung trägt Rot-Grün die Verantwortung.

Immer noch inakzeptabel sind die Unpünktlichkeit und der Mangel an Sauberkeit. Heute haben wir in der Zeitung gelesen, die Bahn habe für den Fernverkehr gesagt, sie ersetze den Leuten einen Teil des Fahrpreises, wenn sie unpünktlich ist.

(Zuruf der Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD)

Das ist erstens ein geringer Trost, denn viele Dinge lassen sich mit Geld einfach nicht erledigen. Zweitens gilt das nicht für den öffentlichen Nahverkehr.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Das muss in den Verkehrsvertrag hinein! – Zuruf der Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD)