zu prüfen, ob die Praxis der Selbstverpflichtungserklärungen den Erwartungen an eine Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrags genügt.
Wir haben uns auf den Weg der Selbstverpflichtung eingelassen. Die Länder zeigen im Konsens aber auch auf, dass sie diesen Prozess kritisch begleiten und, wo es Not tut, auch überprüfen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang ein Wort zur Diskussion, die uns nun schon seit Jahren befasst. Ich glaube, die immer weiter gehende Kommerzialisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kann nicht die richtige Antwort
auf privaten Rundfunk und auf neue Sendeformate im privaten Rundfunk sein. Niemand wird dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk verweigern können, dass dort Unterhaltung und Sport stattfinden müssen. Niemand wird Unterhaltung und Sport, um Beispiele zu nennen, gering schätzen, aber das Primat der Öffentlich-Rechtlichen gilt doch der Informations- und Meinungsvermittlung, dem Eigenbeitrag zur Meinungsbildung, der Bildung und einem breit gefassten Kulturauftrag. Ich sage an die Adresse derjenigen in den Sendern, die das nicht unbedingt so sehen: Nur so lassen sich auf Dauer überhaupt ein privilegierter Status der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, das öffentlich-rechtliche System und im Übrigen auch die Gebühr rechtfertigen.
Ich erlaube mir schließlich auch einen Hinweis darauf, dass die Europäische Kommission in Brüssel den Funktionsauftrag und seine Umsetzung in den Rundfunkanstalten sehr genau anschauen wird, weil in der Wettbewerbskommission und auch im Europäischen Parlament selbstverständlich Stimmen laut werden, die sagen, es handle sich bei der Rundfunkgebühr um eine verdeckte Beihilfe. Übrigens hat sich nur deshalb ein solcher Konsens für die Definition des Funktionsauftrags finden lassen, weil von der Europäischen Kommission in Brüssel her diese Gefahr gesehen wird.
Ich sehe ein Missverhältnis zwischen hohen Zahlungen für die Bundesligaübertragung und der beginnenden Diskussion über den Unterhalt von mehreren so genannten Klang
körpern. Allein der Ausdruck „Klangkörper“ ist eigentlich ziemlich unpassend. Von Orchestern sollte man sprechen. Mit dem Begriff „Klangkörper“ rückt man Kultur eher an den Rand.
Sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung als auch bei der senderinternen Diskussion ist ein Missverhältnis anzutreffen. Das sage ich nicht kritisch an die Adresse des SWR. Ich stelle das nur allgemein im Hinblick auf das öffentlichrechtliche System fest. Denn der SWR war der Sender, der innerhalb der ARD bei der Übernahme der Sportrechte von den Privaten durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eher gebremst und nicht eine offensive Strategie verfolgt hat. Die Länder, die jetzt einer Beschränkung der öffentlich-rechtlichen Programme am stärksten das Wort reden, nämlich Bayern und Nordrhein-Westfalen, waren die Vorkämpfer für die Übernahme der Bundesligaübertragungsrechte in das öffentlich-rechtliche System.
In diesem Zusammenhang darf ich auch erwähnen, dass mit dieser Novelle des Rundfunkstaatsvertrags eventuell möglichen Pay-TV-Angeboten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk von vornherein ganz klar ein Riegel vorgeschoben wird.
Genauso wichtig ist, dass wir die Teilnahme am Internet beschränken. Denn das Internet ist geradezu das Parademedium der Individualkommunikation. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll zwar daran teilnehmen, aber er soll dies programmbezogen tun. Er soll das Internet neben Fernsehen und Hörfunk nicht zu einer dritten eigenständigen Säule weiterentwickeln. Das gelingt mit dieser Beschränkung über den Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Mit der Verlängerung der Gebührenfreiheit für Internet-PCs bis 31. Dezember 2006 verschaffen wir uns nochmals Luft. Es muss aber klar sein, dass bis dahin ein anderer fester Anknüpfungspunkt für die Gebührenerhebung gefunden werden muss. Nach meiner Auffassung kann sie nur an den Haushalt angeknüpft werden. Man wird keine Verlängerung über den 31. Dezember 2006 hinaus erreichen können. Es muss uns klar sein, dass wir im nächsten Änderungsstaatsvertrag auch auf Länderebene zu einem Konsens kommen müssen.
Wichtig war uns in Baden-Württemberg – lassen Sie mich das abschließend zur Begründung des Gesetzentwurfs sagen –, dass wir es schaffen konnten, die Filmförderung zu sichern. Erstmalig nehmen wir in einen Rundfunkstaatsvertrag die Filmförderung als kulturellen Beitrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf. Wir werden auf dem Produktionssektor im europäischen Filmmarkt gegenüber dem amerikanischen und dem asiatischen Markt überhaupt nur eine Zukunft haben, wenn wir eine Gemeinschaftsaufgabe auch in der Filmförderung sehen. Dieser Verpflichtung kommen wir jetzt mit der Aufnahme der Filmförderung näher. Denn sie wird den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausdrücklich als Aufgabe zugewiesen.
Ich will auch auf die Protokollerklärung verweisen, in der wir dafür plädieren, Auftragsproduktionen an unabhängige Produzenten zur Sicherung der Vielfalt im Programm und in der Produktionslandschaft zu vergeben. Ich halte das ge
rade für Baden-Württemberg für wichtig. Man kann nicht Ausbildungskapazitäten vorhalten, man kann nicht die Filmakademie Ludwigsburg immer weiter ausbauen, wenn man schließlich kein Produktionsvolumen nach außen vergibt.
Wir müssen vielmehr ein Interesse daran haben, dass nicht eigenproduziert wird, sondern dass auftragsbezogen produziert wird. Deshalb haben wir diese Protokollerklärung auch vorgeschlagen und werden genau darauf achten, dass vieles nach außen geht. Jedenfalls ist es ein Fortschritt, dass die Filmförderung zum ersten Mal als Auftrag in den Staatsvertrag aufgenommen wird.
Es ist gelungen, die regionalen Fenster zu sichern. Daran wird insbesondere das RNF in Mannheim positiv partizipieren. Die regionalen Fenster werden in den zwei reichweitenstärksten nationalen privaten Fernsehprogrammen gesichert werden können. Das ist für das RNF, für Mannheim wichtig. Wir konnten uns an dieser Stelle mit den badenwürttembergischen Interessen auch durchsetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir hatten bei der Vorstellung des Entwurfs zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Ständigen Ausschuss eine sachliche Erörterung. Nach guter Praxis stellt die Landesregierung ihre Absicht, zum Abschluss, zur Paraphierung eines Staatsvertrags zu kommen, den zuständigen Ausschüssen des Landtags vor, sodass eine erste Befassung rechtzeitig möglich ist. Ich hoffe, dass wir auf dieser Basis im Ständigen Ausschuss auch einen Konsens bezüglich des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs finden.
Ich würde mir wünschen, dass wir im baden-württembergischen Landtag diese Strukturfragen – im Gegensatz zur Praxis und zu Äußerungen in anderen Ländern – von den Rundfunkfinanzierungsfragen, den Gebührenfragen trennen. Ich würde es auch sehr begrüßen, wenn wir das im weiteren Verlauf durchhalten könnten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In immer kürzeren Abständen beschäftigen sich die Landesparlamente mit der Aktualisierung von Rundfunkstaatsverträgen. Angetrieben werden wir dabei durch die dynamische Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten und Risiken, angetrieben werden wir durch die Notwendigkeit der Anpassung an das europäische Recht, angetrieben werden wir hin und wieder aber auch durch immer provokantere – man kann fast schon sagen: perversere – Strategien von Medienmachern.
Erfreulicherweise führt dies wenigstens dazu, dass die politisch Verantwortlichen enger zusammenrücken. Das ist auch notwendig. Wir brauchen den Schulterschluss, um den Herausforderungen zu begegnen, und wir brauchen ihn, um
Ein wichtiger Schritt hierbei ist auch der vorliegende Gesetzentwurf zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Gesetzes zum Mediendienste-Staatsvertrag. Für die CDU-Landtagsfraktion begrüße ich die formellen und inhaltlichen Klarstellungen bezüglich des Aufgabenbereichs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. PayTV wird klipp und klar untersagt, Onlinedienste werden beschränkt, und dem Ziel der Konkretisierung und der Konzentration auf die Kernbereiche kommen wir mit diesem Gesetz deutlich näher. Die zuständigen Gremien haben es dann mitzuverantworten, dass dies in den jeweiligen Satzungen verankert wird.
Ebenso wie Minister Dr. Palmer halte auch ich den Kulturauftrag für bemerkenswert. Neben der bevorzugten Ausstrahlung von Eigenproduktionen oder sonstigen inländischen oder europäischen Werken soll ein Schwerpunkt der öffentlich-rechtlichen Angebote die Pflege der deutschen sowie der christlich-abendländischen Kultur sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Medienpolitik ist mehr als nur das Feilschen um Rundfunkgebühren. Aber die Diskussionen über die Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags überlagern eben alles. Aus Sicht der CDU sind Gebührenerhöhungen nur dann zumutbar, wenn unsere Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler darauf vertrauen dürfen, dass sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten an die Gebote der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit auch halten.
Deshalb müssen wir gemeinsam darauf drängen, dass sich an den Sparanstrengungen der ARD nicht nur der SWR beteiligt. Wir müssen gemeinsam darauf drängen, dass Sparpotenziale identifiziert und Sparprogramme bei den öffentlichen Sendern umgesetzt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten werden sich nicht mehr länger davor wegducken können, dass sich die Lohnbestandteile wie auch die Altersversorgung gegenüber der freien Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst immer weniger rechtfertigen lassen. Andererseits muss schnellstmöglich wieder für Planungssicherheit in den öffentlich-rechtlichen Sendern gesorgt werden.
Im Onlinebereich brauchen wir mehr Transparenz. Es ist unglaublich, wie der KEF-Bericht dokumentiert, dass die Rundfunkanstalten keinerlei genaue Angaben über ihre Geschäftstätigkeiten in diesem Bereich machen konnten. Der vorliegende Staatsvertrag nimmt hier wenigstens eine Beschränkung vor, indem er nur noch programmbegleitende Internetangebote mit programmbezogenem Inhalt zulässt.
Gestatten Sie mir zum Schluss, dass ich für die Beratung im Ständigen Ausschuss am 4. März einen gemeinsamen Änderungsantrag aller vier Fraktionen ankündige.
Wir wollen in diesem Zustimmungsgesetz zwei Änderungen im Landesmediengesetz vornehmen mit dem Ziel, die Wiederwahlbeschränkung für die ehrenamtlichen Mitglieder des LfK-Vorstands aufzuheben und gleichzeitig die Stelle des Vorsitzenden der Landesanstalt für Kommunikation künftig öffentlich auszuschreiben. Letzteres entspricht dem Mei
nungsbild dieses Landtags bei der damaligen Wahl des derzeit amtierenden Vorsitzenden, Herrn Dr. Hirschle, am 15. Mai 1997. Was die Aufhebung der Wiederwahlbeschränkung betrifft, so soll, wie bei anderen Institutionen im Medienbereich, dem Umstand Rechnung getragen werden, dass auch die ehrenamtlichen Mitglieder des Vorstands vollumfänglich an weit reichenden Entscheidungen mitzuwirken haben, denen häufig eine sehr umfassende, komplizierte Sach- und Rechtslage zugrunde liegt.
In diesem Zusammenhang sei noch angemerkt, dass wir in absehbarer Zeit an einer gründlichen Überarbeitung unseres Landesmediengesetzes, aber auch der Staatsverträge nicht vorbeikommen.
Die Rundfunkphilosophie hat sich entlang der Technik in den vergangenen zwei Jahrzehnten grundlegend geändert. Ich freue mich schon jetzt auf den fruchtbaren Dialog im Ständigen Ausschuss.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! An Rundfunkstaatsverträgen können Landesparlamente nichts mehr ändern. Es geht darum, zuzustimmen oder abzulehnen. Wir werden dem Rundfunkstaatsvertrag zustimmen, weil der ein Kompromiss, ein Konsens der Ministerpräsidenten ist, dem wir in anderen Bundesländern ebenfalls zugestimmt haben.
Umso interessanter ist es aber, die Rolle der Landesregierung im Prozess dieser Konsensfindung zu betrachten. Das will ich anhand von zwei Beispielen darlegen.
In diesem Rundfunkstaatsvertrag wird der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu und wesentlich präziser definiert. Früher hieß es: Bildung, Information, Unterhaltung. Heute heißt es: Information, Bildung, Beratung, Unterhaltung und Kultur. Eine Randbemerkung hierzu: Es mutet schon eigenartig an, wenn drei von den 16 Ministerpräsidenten, die dieses unterschrieben haben, ausgerechnet die Kulturkanäle in Fernsehen und Hörfunk zusammenlegen wollen
und die digitalen Fernsehprogramme, die insgesamt auch Kulturelemente haben, ganz abschaffen wollen. Im Übrigen kann ich auf das Papier aus Zeitgründen nicht näher eingehen; das werden wir im Ausschuss machen müssen.
Im Hinblick auf den jetzt definierten Funktionsauftrag sind die Rundfunkanstalten bereits dabei, ihren jeweiligen Auftrag zu präzisieren und auszufüllen. Das soll nach diesem Rundfunkstaatsvertrag zum 1. Oktober abgeschlossen sein.
Herr Minister Palmer, es ist sicherlich möglich, dass die Politik diesen Prozess kritisch begleitet. Aber es darf nach unserer Auffassung nicht zu einem Eingriff in die Programmautonomie der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kommen. Es ist im Übrigen gut, wenn die Anstal
ten diesen Funktionsauftrag erfüllen, weil sich daraus ein Konsens entwickeln kann, was die Diskussion um die Erhöhung der Rundfunkgebühren betrifft. Wir erwarten in diesem Prozess auch, dass es möglicherweise zu so etwas wie Benchmarking zwischen den ARD-Anstalten kommt. Denn es kann nicht sein, um nur ein Beispiel aufzugreifen, dass für eine gleiche Sendereihe wie die Politik-Magazine die Kosten für die Produktion einer Sendung um 300 % zwischen den Anstalten differieren. Darauf hat die KEF hingewiesen.
Es ist also durchaus zu erwarten, dass sich hier vor dem Hintergrund der Gebührendebatte eine Konfliktlösung ergeben wird. Hier kann nur der gute Wille auf beiden Seiten – auf der Seite der Gebührenerhöhungsverweigerer wie auf der Seite der Rundfunkanstalten – zu einem freiwilligen Kompromiss führen, der unser öffentlich-rechtliches System nicht beschädigt.
Die Entscheidung über die Gebührenerhöhung auf der Grundlage der KEF-Empfehlung ist zu trennen von einer auch von uns in ganz bestimmten Grenzen für möglich gehaltenen Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir unterstützen deshalb die Landesregierung in ihrem bisher dargelegten Bemühen, sich an die verfassungsrechtlichen Bedingungen zu halten, anstatt die Debatte über eine Erhöhung der Rundfunkgebühren populistisch zu Markte zu tragen.
Eine unrühmliche Rolle hingegen spielte die Landesregierung beim zweiten wichtigen Thema dieser Rundfunkstaatsvertragsänderung, nämlich bei der Frage des Onlineengagements des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Weil zu erwarten ist, dass Angebote im privat-kommerziellen Onlinebereich mittelfristig mehr und mehr kostenpflichtig werden, fürchten die privaten Onlineanbieter eine kostenfreie Konkurrenz im Netz, wie es ein öffentlich-rechtliches Angebot darstellt. Im Bemühen, bei der privaten Medienwirtschaft Lorbeeren zu ernten, war es diese Landesregierung, die bei den Verhandlungen der Rundfunkreferenten der Staatskanzleien bis zuletzt in § 11 die Onlineaktivitäten des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu einer freiwilligen Leistung erklären wollte.