Günther-Martin Pauli

Sitzungen

13/10 13/12 13/26 13/28 13/30 13/33 13/38 13/42 13/55 13/56 13/62 13/64 13/66 13/74 13/76 13/87 13/99 13/105

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion stimmt diesem Gesetzentwurf zu – nicht nur, weil er eine konsequente Umsetzung der baden-württembergischen Gesetzesinitiative im Bundesrat darstellt, sondern auch, weil wir die Konsequenzen aus diesem Gesetzentwurf voll mittragen können
und der Begründung des Justizministers auch vollinhaltlich zustimmen können.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kinder und Jugendliche sind das Fundament unserer Gesellschaft von morgen. Deswegen bekommen sie bei uns in Baden-Württemberg ein gutes Fundament in der Bildung und mit gesunder Ernährung.
Wenn wir aber den Medienkonsum betrachten, dann liegt dort einiges im Argen. Kinder werden auch bei uns zu häufig vor dem Bildschirm „geparkt“. Jugendliche lassen sich gerne vom Computer, von PC-Spielen fesseln.
Im Durchschnitt schauen drei- bis dreizehnjährige Kinder 93 Minuten pro Tag fern. Im Durchschnitt sehen Kinder und Jugendliche ca. 1 500 Gewalt- und Mordtaten pro Jahr im Fernsehen.
Bis zum zwölften Lebensjahr hat ein Kind im Durchschnitt 10 000 Gewalt- oder Mordszenen im Fernsehen erlebt. Bis zum 16. Lebensjahr – das sagen die Studien – haben die Kinder mehr Stunden vor dem Fernseher oder vor dem PC verbracht als in der Schule.
Wenn wir uns das TV-Programm von heute betrachten, dann sehen wir: Die Kinder können heute Nachmittag ab 13 Uhr Diskussionen erleben wie: „Schamlos – Halbnackt fühl ich mich am wohlsten!“, „Unreife Göre! – Wie konntest du bloß Mutter werden?“, „Sturm der Liebe“. Das geht dann weiter bis zu „Die Simpsons: Grandpa gegen sexuelles Versagen“ und vieles andere mehr, zum Beispiel: „Mord verjährt nie“.
Und Sie, Herr Drexler, sitzen hier im Landtag und verschränken die Arme.
Meine Damen und Herren, wir sind uns einig. Ich fange jetzt gar nicht erst an, die Palette der Videospiele oder Computerspiele aufzuzählen, die genauso erschreckend anmutet. Es sind Horrorszenen, die man Ihnen vortragen könnte. Das grenzt an geistige Körperverletzung und an seelische Verwahrlosung. Das ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft. Wir sollten nicht glauben, dass die „Teletubbies“ oder die „Pokémons“ das Sozialverhalten junger Leute fördern. Ich denke, wir sind uns auch darüber einig, dass auch die heißesten Videospiele oder PC-Spiele menschliche Wärme nicht ersetzen können. Wir alle, die wir in unserer Gesellschaft Verantwortung tragen – ob hier als Landtag, ob als Verantwortliche in Politik und Verwaltung oder auch als Verantwortliche in der Wirtschaft, als Verantwortliche für die Bildung und Erziehung junger Leute in den Elternhäusern, in den Familien, in den Vereinen –, müssen uns dieser Verantwortung stellen, damit wir unseren Kindern und Jugendlichen einen zukunftsfähigen Weg ermöglichen.
Der Gesetzgeber hat nur eingeschränkte Möglichkeiten. Wir können die technischen Entwicklungen, die technischen Möglichkeiten und die Neuerungen, die ja auch ihre Chancen beinhalten, als Gesetzgeber gar nicht so schnell regulieren oder kontrollieren. Wir müssen an die Verantwortung aller, die die Medien machen, die in der Wirtschaft davon profitieren, die die Werbezeiten einkaufen, appellieren und deren Bewusstsein dafür schärfen, dass wir hier Handlungsbedarf haben.
Deswegen haben wir dieses Thema auch für die heutige Aktuelle Debatte beantragt. Wir fordern Sie auf, Kinder und Jugendliche gemeinsam in das Kinderland Baden-Württemberg zu begleiten. Das sind Kinder und Jugendliche auf dem Weg in die Informationsgesellschaft von morgen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein guter Schluss ziert alles. Das gilt nicht nur für das heutige Vormittagsprogramm.
Bei der Umsetzung des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags in Landesrecht ist Baden-Württemberg nach Sachsen das letzte Bundesland, das hierüber abzustimmen hat.
Um es gleich vorwegzunehmen: Die CDU-Fraktion wird diesem Kompromissvorschlag der Bundesländer zustimmen. Dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde von einem lebhaften Feilschen über die Höhe der Rundfunkgebühren begleitet. Das müssen wir hier jetzt nicht mehr ausbreiten. Das war wochenlang in der Diskussion. Wir müssen es nicht mehr kommentieren.
Wir richten den Blick nach vorn.
Ich rate Ihnen, den Blick ebenfalls auf bemerkenswerte Passagen des vorliegenden Regelwerks zu richten.
Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt, dass durch die Neuregelung des Verfahrens zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht die öffentlichen Haushalte entlastet werden. Künftig entfällt nämlich die Zuständigkeit der Ausgleichsämter und der örtlichen Träger der Sozialhilfe für die Entgegennahme der Befreiungsanträge.
Wir kritisieren als Tourismusland grundsätzlich die Beschneidungen des so genannten Hotelprivilegs. Hier konnte unser Staatsministerium zwar noch das Schlimmste verhindern, aber zufriedenstellend ist das Ergebnis nicht.
Befremdend sind auch die in der Protokollerklärung fixierten Strukturhilfemaßnahmen innerhalb der ARD. Ähnlich wie beim Länderfinanzausgleich werden öffentlich-rechtliche Anstalten wie unser SWR, die sorgfältig mit den ihnen anvertrauten Gebührengeldern wirtschaften, zu diesem wirtschaftlichen Umgang nicht unbedingt ermuntert. Anderer
seits werden unwirtschaftliche Anstalten über Gebühr gefüttert.
Das ist und bleibt eine fatale Richtung, in die wir hier weiterschlittern.
Außerdem unterstreicht die CDU-Landtagsfraktion voll und ganz die Protokollerklärung des Landes Baden-Württemberg zu § 19 Abs. 2 dieses Rundfunkstaatsvertrags, in der eine generelle Ablehnung einer alleinigen programmlichen Zuständigkeit des ZDF auf deutscher Seite für das Gemeinschaftsprogramm 3sat formuliert wird. Die Beteiligung des SWR bei diesem Gemeinschaftsprogramm ist nicht nur ein Gebot der Standortpolitik, sondern ist auch aus rundfunkpolitischem Interesse geboten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ansonsten wird mit dem vorliegenden Regelwerk der Ordnungsrahmen für das duale Rundfunksystem weiterentwickelt. Insbesondere werden für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Strukturen angelegt, die seine Finanzierbarkeit längerfristig sichern können. Gerade die Finanzierung unserer öffentlich-rechtlichen Rundfunksender in Deutschland ist ja ins Visier der Europäischen Kommission geraten. Aus Brüssel wird uns erklärt, das jetzige System sei mit den europäischen Wettbewerbsregeln nicht vereinbar. Da nützt es gar nichts, wenn wir jetzt den Kopf in den Sand stecken. Wir müssen wachsam, kreativ, mutig, selbstbewusst, aber auch selbstkritisch unsere öffentlich-rechtlichen Rundfunksender immer wieder abklopfen, entrümpeln und aufpolieren. Deshalb werden wir neben den erklärten strukturellen Selbstbindungen von ARD und ZDF auch in den jeweiligen Gremien dafür zu sorgen haben, dass wir unser duales Rundfunksystem, an dem wir aus voller Überzeugung festhalten wollen,
dadurch stärken, dass wir zum Beispiel den Umfang der Onlinedienste bzw. deren Finanzierung durch öffentliche Mittel wieder ordnungsgemäß beschränken und kanalisieren.
Hier ist es sicherlich fragwürdig, dass unsere gebührenfinanzierten Anstalten über das Internet knapp 4 000 Verkaufsartikel anbieten können. Hierüber werden wir uns noch konkreter unterhalten müssen.
Heute gilt es, das Inkrafttreten dieses Staatsvertrags zum 1. April 2005 bzw. zum 1. Januar 2007 zu gewährleisten. Ein guter Schluss ziert alles: Stimmen wir gemeinsam diesem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu, auch wenn es bei manchen Passagen schwer fallen mag.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Presse- und Meinungsfreiheit gehören in der Tat, Frau Kollegin Kipfer, zu den elementaren Grundpfeilern unseres Verständnisses von freiheitlicher Demokratie. Es ist gut, wenn wir uns das immer wieder bewusst machen und die Entwicklungen in unserer Presselandschaft und Rundfunklandschaft wachsam im Auge behalten.
Doch die SPD meint es wieder einmal zu gut mit uns. Die von Ihnen geforderten Verpflichtungen bringen nicht mehr Transparenz, sondern lediglich mehr Bürokratismus.
Der damit verbundene Aufwand steht in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen.
Diejenigen, die sich für die Offenlegungen interessieren, wissen bereits Bescheid – auch Sie, Herr Kollege Walter –, und diejenigen, die es nicht interessiert, müssen auch nicht Bescheid wissen. Die wollen es auch nicht.
Wenn es ihn so drückt, bitte schön.
Herr Kollege Birzele, ich komme gleich noch darauf zu sprechen.
Wir können diesen Antrag Drucksache 13/2371 beruhigt ablehnen. Einer Erweiterung der Offenlegungspflicht bedarf es bei uns in Baden-Württemberg nicht, zumal keinerlei konkrete Missstände in Bezug auf Verflechtungen und Konzentrationen bei Presseorganen in Baden-Württemberg sichtbar sind.
Ich war gespannt darauf, wie die Kollegen der SPD ihren Antrag eigentlich begründen wollen.
Das stimmt nicht, Herr Birzele.
Er kann es Ihnen besser erklären, aber er hat es nicht so gesagt, wie Sie es jetzt interpretieren. Glauben Sie doch nicht ernsthaft, Frau Kollegin Kipfer, dass mit diesen Anträgen, die Sie heute gestellt haben, Stellenabbau im Presseund Rundfunkwesen verhindert werden kann.
Ja, das stimmt, er ist ziemlich trocken.
Lieber Kollege Drexler, Sie und Ihre Fraktion spielen sich hier in Baden-Württemberg als Gralshüter auf,
und fast überall in der Republik ist es doch die SPD, die uns Kopfzerbrechen macht mit den von ihr gesteuerten, beherrschten Zeitungen und Verlagen. Allein der Medienriese DDVG der SPD ist an der Westfälischen Verlagsgesellschaft – „Westfälische Rundschau“ – zu 100 %, an der Oliva Druck- und Verlagsgesellschaft – „Cuxhavener Nachrichten“ – zu 100 %, an der Berliner vorwärts Verlagsgesellschaft zu 100 % – das ist bekannt –, an der Druck- und Verlagsanstalt Coburg – „Neue Presse Coburg“ – zu 30 %, an der Presse-Druck GmbH – „Neue Westfälische“, Bielefeld – zu 87,5 % beteiligt usw. Das sind Konzentrationsbewegungen, die uns wirklich Kopfzerbrechen bereiten.
Sicherlich hat Kollege Oettinger in diesem Zusammenhang mehr Transparenz gefordert. Hier ist es die SPD, die im Grunde genommen in ihren eigenen Firmen und Verlagshäusern für Ordnung sorgen sollte und dort dafür sorgen sollte, dass die Meinungsvielfalt Einzug hält.
Wir haben auch nichts zu verbergen, Herr Kollege Birzele.
Frau Präsidentin, ich gestatte keine weitere Zwischenfrage. Frau Kollegin Kipfer kann sich nachher zu Wort melden.
Danke schön.
Die Anträge der SPD lohnen gar nicht, dass man so viel Zeit damit verliert. Außerdem ignorieren Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, offensichtlich die Bestrebungen Ihres eigenen Bundeswirtschaftsministers Clement, der angesichts der schrumpfenden Lesermärkte die Pressefusionskontrolle lockern will. Deshalb empfehle ich Ihnen, erst einmal in Ihren Reihen für eine nachvollziehbare Linie zu sorgen. Das Raffen von Medien und Meinungsmacht dort und die eher flachen Anträge hier machen die SPD-Politik nicht glaubwürdiger.
Bringen Sie es ruhig.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundsätzlich, Herr Kollege Stickelberger: Privatisierung staatlicher Aufgaben, auch Privatisierung staatlicher Kernaufgaben ist nichts Anrüchiges, ist nicht verwerflich.
Im Interesse der Steuerzahler, im Interesse unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger sind wir als Volksvertreter sogar verpflichtet, nicht betriebsblind und starr, sondern zeitgemäß, bedarfsorientiert, flexibel und dynamisch
jegliches staatliche Verwaltungshandeln immer wieder auf den Prüfstand zu stellen und Alternativmöglichkeiten abzuwägen.
Natürlich ist Privatisierung nicht in jedem Fall ein Allheilmittel. Hektischer Aktionismus wird von der CDU-Landtagsfraktion auch nicht mitgetragen.
Herr Kollege Stickelberger hat gerade eingeräumt, dass die Anfragen der SPD, aber auch die entsprechenden Antworten der Landesregierung bereits etwas veraltet sind. Inzwischen befasst sich der Vermittlungsausschuss in Berlin mit der Materie, da hierfür die Änderung von Bundesgesetzen notwendig ist.
Ich gehe davon aus, dass bei der Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens gerade im Hinblick auf die Grundrechte noch vieles gründlich und sorgfältig durchleuchtet wird. Die verfassungsrechtlichen Prüfungen sind hier noch nicht abgeschlossen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass bereits in 16 europäischen Nachbarstaaten ein freiberufliches Gerichtsvollziehersystem funktioniert. Bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass der betroffene Berufsstand, der Deutsche Gerichtsvollzieherbund, auf seinem Bundeskongress am 15. Mai 2003 die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens mit 148 : 3 Stimmen grundsätzlich begrüßt hat.
Ich schließe nicht aus, dass es sinnvoll sein könnte, eine differenzierte Lösung anzuvisieren. Auch der Verfassungsrechtler Professor Dr. Rupert Scholz
kommt zu dem Ergebnis, dass die öffentliche Amtsträgerschaft und die freien Berufe sich nicht gegenseitig ausschließen.
Das Bundesverfassungsgericht hält einen staatlich gebundenen Beruf, der dem Staat vorbehaltene Tätigkeiten ausübt, ebenfalls grundsätzlich für zulässig.
Was die Privatisierung des Notariatswesens betrifft, so sieht die CDU-Landtagsfraktion derzeit keinen Grund, grundlegende Änderungen vorzunehmen. Über 50 Millionen € pro Jahr Überschuss lassen sich in Anbetracht der Haushaltslage nicht einfach ignorieren.
Im Übrigen kommt hinzu, dass unser derzeitiges hoch qualifiziertes Notariatssystem zwar historisch bedingt in Baden und Württemberg verschiedene Strukturen aufweist, aber im Ergebnis hervorragende Arbeit leistet. Unser System ist weitestgehend auch kundenfreundlicher, da unsere Notare die erforderlichen Grundbucheintragungen gleich übernehmen können, was nach einer Privatisierung möglicherweise wegfallen müsste.
Handlungsbedarf aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss aus unserer Sicht nicht zwangsläufig zu einer Privatisierung führen.
Wir freuen uns, Herr Kollege Stickelberger, auf konstruktive, kreative Denkanstöße und Diskussionsbeiträge. Wir werden gemeinsam mit unserem Koalitionspartner und mit der Landesregierung mit dafür sorgen, dass Baden-Württemberg im Bereich des Justizwesens weiterhin musterhaft und zukunftsfähig bleibt.
Danke.
Herr Präsident, liebe Frau Kollegin Kipfer, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, dass es dieser Tagesordnungspunkt nicht verdient, dass man ihn aufputscht mit Vokabeln wie „machtgeil“, „Beute“, „durchdrücken“.
Ich denke, wir sollten diesen Gesetzentwurf hier im Parlament sachlich beraten, so wie wir es im Ständigen Ausschuss und auch größtenteils bei der ersten Lesung getan haben.
Die CDU-Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf der SPD ab. Wir haben Ihnen bereits bei der ersten Lesung vor zwei Wochen die Gründe dargelegt.
In Ihrer Begründung wird auf eine Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs verwiesen. Wir sehen aber deutliche Unterschiede in der Konstellation, der Zuständigkeit und der Kompetenz der jeweiligen Gremien in Sachsen und bei uns in Baden-Württemberg. Der Medienrat in Baden-Württemberg zeigt erhebliche Unterschiede im Hinblick auf seine Kompetenzen, zum Beispiel bei der Zuweisung von Übertragungskapazitäten, bei Auswahlentscheidungen, bei der Einordnung von Sendezeiten für unabhängige Dritte. Und nicht zuletzt verfügt er über das Haushaltsrecht – eine sehr wesentliche Kompetenz des Medienrats.
Liebe Frau Kollegin Kipfer, Sie haben im Ständigen Ausschuss ebenso wie gerade eben zu Recht die Frage aufgeworfen, was nun passieren soll, nachdem die Amtszeit des jetzigen Vorstands verstrichen ist. Sie wurde am 22. Juli, also in der vergangenen Woche, beendet.
Ich kann Ihnen die Frage klar und deutlich beantworten. Das war mir in der letzten Woche nicht möglich, aber wir haben diese Frage bei uns jetzt geprüft. Es besteht in der Tat eine Gesetzeslücke, und das ließe viele Interpretationen zu. Aber mit unserem Verständnis des Gesetzesinhalts und mit dem Sinn und dem Zweck der Zweidrittelmehrheit im ersten Wahlgang ist es nicht zu vereinbaren, dass die bloße Nichtdurchführung dieser Wahl bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ausreicht, um den Vorstand dann im Wege der Verhältniswahl zu wählen. Selbstverständlich wird bei der nächsten Entscheidung im ersten Wahlgang eine Zweidrittelmehrheit nötig sein.
Ich würde den Gedanken gern noch zu Ende führen. – Wir werden dem Gesetzentwurf der SPD, mit dem begehrt wird, für alle Wahlgänge eine Zweidrittelmehrheit einzuführen, deswegen nicht zustimmen, weil wir deutlich zum Ausdruck bringen wollen, dass wir eine demokratisch gewählte Mehrheit haben. Wenn wir in allen Wahlgängen eine Zweidrittelmehrheit brauchten, würde das nicht die Konsequenz haben, dass mehr Staatsferne entsteht, sondern die Konsequenz, dass im Grunde genommen eine Minderheit blockieren könnte.
Ich denke, auch die SPD sollte die demokratisch gewählte Mehrheit hier im Hause zur Kenntnis nehmen und respektieren.
Wir können trotzdem deutlich zum Ausdruck bringen – wie wir es bereits in der Vergangenheit getan haben –: Die Staatsferne der LfK wird von uns nicht nur gewünscht, gewollt und akzeptiert, sie wird auch künftig von der CDUFraktion gewährleistet.
Herr Kollege Stickelberger, Sie werden auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass ich nicht die Gedanken des Herrn Ministerpräsidenten lesen kann. Ich gehe aber davon aus, dass er diese Ansicht von mir teilt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit einigen Tagen wissen wir, dass sich die mutmaßlichen Attentäter des schrecklichen Terroranschlags von Madrid zuvor in Deutschland aufgehalten haben. Uns ist bekannt, dass Mitglieder des Terrornetzwerks vom 11. September 2001 ebenfalls in Deutschland gelebt haben und dass aufgrund des fatalen Erlasses des Staatsministers im Auswärtigen Amt Ludger Volmer, auf dessen Basis fahrlässig Visumanträgen vereinfacht entsprochen worden ist und dadurch auch tschetschenische Terroristen die Möglichkeit hatten, in unserem Land Terroranschläge, die in Russland verübt werden sollten, vorzubereiten.
Aufgrund dieser Tatsachen müssen wir davon ausgehen, dass Deutschland nicht länger nur Ruheraum ist, sondern längst zum Aktivraum internationaler terroristischer Bestrebungen geworden ist.
Von deutschem Boden geht tödliche Gefahr nicht nur für unsere europäischen Nachbarn, nicht nur für unsere transatlantischen Freunde, nicht nur für die Welt aus,
sondern eine tödliche Gefahr geht auch für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger aus. Deshalb halten wir es für unbedingt erforderlich, dass gerade auch bei den Vermittlungsverhandlungen zum Zuwanderungsgesetz das Thema „innere Sicherheit“ und das Sicherheitsbedürfnis der Menschen in diesem Land nicht zu kurz kommen. Wer davon ausgeht, dass innere Sicherheit und Zuwanderung zwei Paar Stiefel sind, der läuft barfuß über Glasscherben und schneidet sich ins eigene Fleisch.
Diese tödliche Gefahr, die von islamistischen Terroristen und anderen Gewaltverbrechern in Deutschland ausgeht, muss jetzt schnellstens zu einem überparteilichen Konsens führen.
Bloße Absichtserklärungen von Rot-Grün zur inneren Sicherheit, vage Bekenntnisse, vage Eckpunkte genügen hierzu nicht.
Wer unsere Gastfreundschaft missbraucht, wer unseren Rechtsstaat, unseren Sozialstaat und unser humanistisches Denken missbraucht, gehört konsequent ausgewiesen!
Die Menschen in unserem Land haben kein Verständnis dafür, dass beispielsweise ein marokkanischer Bummelstudent möglicherweise ausgewiesen werden kann,
aber dieselbe Person nicht wegen Verstrickungen in das terroristische Netzwerk vom 11. September 2001 ausgewiesen werden konnte. Diese Tatsache hat nicht genügt. Dafür können wir nicht länger Verständnis haben. Solche Schwachstellen und Sicherheitslücken müssen geschlossen werden.
Was ist denn daran falsch, dass wir extremistische Ausländer, die eine Sicherheitsgefahr für unser Land darstellen, konsequent ausweisen wollen? Was ist denn daran falsch, dass wir vor Erteilung nicht befristeter Aufenthaltstitel bundesweit zwingende Regelanfragen bei Polizei- und Verfassungsschutzbehörden fordern? Was ist denn daran falsch, dass wir es für nötig halten, die ethnische Herkunft im Ausländerzentralregister zu speichern? Was ist denn daran falsch, dass wir ungeklärte und ungesicherte Identitätsangaben von Ausländern als Sicherheitsprobleme ersten Ranges ansehen, bei denen dringend etwas getan werden muss?
Der Aufenthalt gefährlicher Extremisten muss bislang zum Teil geduldet werden. Daher müssen in diesem Bereich eindeutig Mitwirkungspflichten eingeführt werden. Was ist denn daran falsch, dass beispielsweise auch bei Visumverfahren umfassende Maßnahmen der Identitätssicherung und -feststellung insbesondere bei einer Herkunft aus Problem
staaten und Staaten, bei denen die Rückführung problematisch ist, eingefordert werden?
Meine Damen und Herren von SPD und Grünen, wir erwarten von Ihnen Antworten auf diese Fragen. Ich denke, wir sind uns einig, dass die innere Sicherheit in ihrer Notwendigkeit gerade heute auch in Tagesordnungspunkt 1 deutlich zutage getreten ist. Belassen Sie es nicht bei Lippenbekenntnissen, sondern tragen Sie mit dazu bei, diese Sicherheitslücken schnellstmöglich zu schließen.
Im Vermittlungsausschuss sind derzeit noch fast 30 Anträge der CDU/CSU, die noch nicht beraten worden sind, die gerade diese Sicherheitsfragen betreffen. Kämen Sie uns entgegen, stünde einem Zustandekommen des notwendigen Zuwanderungsgesetzes nichts mehr im Wege.
Danke schön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen, wenn Sie so tun, als ob die Union hier eine Verzögerungstaktik aufbaute, sage ich Ihnen:
Sie tun so, als ob wir das nötig hätten. Von unseren über 70 Änderungsanträgen zum Zuwanderungsgesetz
stehen 38 im Zusammenhang mit der inneren Sicherheit. Wenn diese bisher noch nicht abgearbeitet worden sind, dann ist das nicht nur der Union vorzuwerfen. Das sind auch keine Anträge, die jetzt erst zur Verzögerung eingebracht worden sind, sondern sie spiegeln das dringende Anliegen der Union wider.
Wenn der Kollege Junginger gerade die EU-Asylpolitik und die EU-Zuwanderungspolitik glorifiziert, sage ich dazu:
Auch da haben wir noch Handlungsbedarf. Das müssen wir auch der Bundesregierung und Otto Schily mit auf den Weg geben. Denn es ist doch auch nicht alles glücklich, was dort verankert ist. Es gibt einen absoluten Abschiebestopp für Extremisten, wie wir ihn beispielsweise bei dem Kalifen von Köln, Herrn Kaplan, feststellen müssen. Der kann sich bei uns in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur durch drei Instanzen durchklagen
und damit auch die Abschiebung verzögern, sondern da gibt es auch noch einen absoluten Abschiebestopp. Auch dieser Abschiebestopp ist sicherlich nicht im Interesse der inneren Sicherheit. Wir müssen schauen, dass wir auch hier international glücklichere und realistischere Regelungen bekommen.
Zur Frau Kollegin Utzt: Sie haben mir vorgeworfen, wir wollten eine „Abschiebung auf Verdacht“. Der Herr Innenminister hat bereits darauf hingewiesen, dass diese Formulierung nicht ideal ist. Uns geht es darum, dass es für eine Ausweisung ausreichen können muss, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Betroffene einer Vereinigung angehört oder diese unterstützt, von der Gefahren für die innere Sicherheit ausgehen. Natürlich reicht ein bloßes Gerücht oder eine bloße Vermutung nicht aus. Aber diese Tatsachen, die eben auch die innere Sicherheit gefährden können, rechtfertigen es, das Limit bzw. die Hürde für eine Ausweisung deutlich herunterzusetzen.
Wie bereits erwähnt: Ein Zuwanderungsgesetz kann nicht verabschiedet werden, wenn darin nicht die Aspekte der inneren Sicherheit berücksichtigt sind. Ich fordere Sie auf, auch in Ihren Reihen dafür zu sorgen, dass hier nicht nur Traumtänzerei betrieben wird, sondern realitätsbezogen an die Dinge herangegangen wird.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Kipfer hat bei der Ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag darauf hingewiesen, dass die Länderparlamente solche Rundfunkstaatsverträge lediglich noch durchwinken und abnicken könnten. Das ist vom Grundsatz her richtig. Dazu kann man stehen, wie man möchte. Ich halte es für gut, dass wir die Medienpolitik in den Länderparlamenten regelmäßig und immer öfter auf der Tagesordnung haben, damit wir auch diesen sehr dynamischen Bereich ständig im Auge behalten, ihn wachsam, konstruktiv und kritisch begleiten können.
Seit der Ersten Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs hat sich in der Rundfunkkommission und auch in den Staatskanzleien viel bewegt und wurde dieser Siebte Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit Leben erfüllt. Die Rundfunkanstalten haben sich selbst in Erklärungen, die sie bis Mitte April vorlegen wollen, zur Begrenzung der Onlineangebote, zur Begrenzung der Aufwendungen in den Marketingbereichen und zu Einsparungen im Personalbereich verpflichtet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns BadenWürttemberger ist es vor allem wichtig, dass sich an den Sparanstrengungen der ARD alle Rundfunkanstalten und nicht nur der SWR beteiligen.
Für die CDU-Landtagsfraktion habe ich bereits in der Februar-Sitzung die Konkretisierung des Funktionsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begrüßt. Mit Blick auf die Zustimmung zu der im Zustimmungsgesetz vorgenommenen kleinen, schmalen Novellierung des Landesmediengesetzes möchte ich allen Beteiligten für die sachorientierte und kooperative Zusammenarbeit und Beratung danken.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In immer kürzeren Abständen beschäftigen sich die Landesparlamente mit der Aktualisierung von Rundfunkstaatsverträgen. Angetrieben werden wir dabei durch die dynamische Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten und Risiken, angetrieben werden wir durch die Notwendigkeit der Anpassung an das europäische Recht, angetrieben werden wir hin und wieder aber auch durch immer provokantere – man kann fast schon sagen: perversere – Strategien von Medienmachern.
Erfreulicherweise führt dies wenigstens dazu, dass die politisch Verantwortlichen enger zusammenrücken. Das ist auch notwendig. Wir brauchen den Schulterschluss, um den Herausforderungen zu begegnen, und wir brauchen ihn, um
unser duales Rundfunksystem gemeinsam weiterzuentwickeln.
Ein wichtiger Schritt hierbei ist auch der vorliegende Gesetzentwurf zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Gesetzes zum Mediendienste-Staatsvertrag. Für die CDU-Landtagsfraktion begrüße ich die formellen und inhaltlichen Klarstellungen bezüglich des Aufgabenbereichs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. PayTV wird klipp und klar untersagt, Onlinedienste werden beschränkt, und dem Ziel der Konkretisierung und der Konzentration auf die Kernbereiche kommen wir mit diesem Gesetz deutlich näher. Die zuständigen Gremien haben es dann mitzuverantworten, dass dies in den jeweiligen Satzungen verankert wird.
Ebenso wie Minister Dr. Palmer halte auch ich den Kulturauftrag für bemerkenswert. Neben der bevorzugten Ausstrahlung von Eigenproduktionen oder sonstigen inländischen oder europäischen Werken soll ein Schwerpunkt der öffentlich-rechtlichen Angebote die Pflege der deutschen sowie der christlich-abendländischen Kultur sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Medienpolitik ist mehr als nur das Feilschen um Rundfunkgebühren. Aber die Diskussionen über die Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags überlagern eben alles. Aus Sicht der CDU sind Gebührenerhöhungen nur dann zumutbar, wenn unsere Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler darauf vertrauen dürfen, dass sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten an die Gebote der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit auch halten.
Deshalb müssen wir gemeinsam darauf drängen, dass sich an den Sparanstrengungen der ARD nicht nur der SWR beteiligt. Wir müssen gemeinsam darauf drängen, dass Sparpotenziale identifiziert und Sparprogramme bei den öffentlichen Sendern umgesetzt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten werden sich nicht mehr länger davor wegducken können, dass sich die Lohnbestandteile wie auch die Altersversorgung gegenüber der freien Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst immer weniger rechtfertigen lassen. Andererseits muss schnellstmöglich wieder für Planungssicherheit in den öffentlich-rechtlichen Sendern gesorgt werden.
Im Onlinebereich brauchen wir mehr Transparenz. Es ist unglaublich, wie der KEF-Bericht dokumentiert, dass die Rundfunkanstalten keinerlei genaue Angaben über ihre Geschäftstätigkeiten in diesem Bereich machen konnten. Der vorliegende Staatsvertrag nimmt hier wenigstens eine Beschränkung vor, indem er nur noch programmbegleitende Internetangebote mit programmbezogenem Inhalt zulässt.
Gestatten Sie mir zum Schluss, dass ich für die Beratung im Ständigen Ausschuss am 4. März einen gemeinsamen Änderungsantrag aller vier Fraktionen ankündige.
Wir wollen in diesem Zustimmungsgesetz zwei Änderungen im Landesmediengesetz vornehmen mit dem Ziel, die Wiederwahlbeschränkung für die ehrenamtlichen Mitglieder des LfK-Vorstands aufzuheben und gleichzeitig die Stelle des Vorsitzenden der Landesanstalt für Kommunikation künftig öffentlich auszuschreiben. Letzteres entspricht dem Mei
nungsbild dieses Landtags bei der damaligen Wahl des derzeit amtierenden Vorsitzenden, Herrn Dr. Hirschle, am 15. Mai 1997. Was die Aufhebung der Wiederwahlbeschränkung betrifft, so soll, wie bei anderen Institutionen im Medienbereich, dem Umstand Rechnung getragen werden, dass auch die ehrenamtlichen Mitglieder des Vorstands vollumfänglich an weit reichenden Entscheidungen mitzuwirken haben, denen häufig eine sehr umfassende, komplizierte Sach- und Rechtslage zugrunde liegt.
In diesem Zusammenhang sei noch angemerkt, dass wir in absehbarer Zeit an einer gründlichen Überarbeitung unseres Landesmediengesetzes, aber auch der Staatsverträge nicht vorbeikommen.
Die Rundfunkphilosophie hat sich entlang der Technik in den vergangenen zwei Jahrzehnten grundlegend geändert. Ich freue mich schon jetzt auf den fruchtbaren Dialog im Ständigen Ausschuss.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorgesehenen Änderungen im Stiftungsgesetz stärken die Stiftungsfreiheit. Das Entstehen von Stiftungen wird einfacher und transparenter, und auch die Bekanntmachung von kommunalen Stiftungen wird vereinfacht. Deswegen konnte ich bereits in der Ersten Beratung Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf empfehlen. Der Innenausschuss ist dieser Empfehlung einstimmig gefolgt. Alle Fraktionen sind anwesend und stimmen dem zu.
Danke schön.
Ich stelle zunächst mal fest, dass hier das Interesse – auch der Medien – an diesem Thema fast so groß ist wie gestern bei der Europapolitik.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die meisten Stiftungen in Baden-Württemberg stärken entsprechend ihrem jeweiligen Stiftungsgedanken das private bürgerliche Engagement bei einer Fülle von gesellschaftlichen Aufgaben.
Das Stiftungswesen in unserem Land ist vielerorts gerade in der heutigen Zeit dringend notwendig und nicht mehr wegzudenken.
Die vorgesehenen Änderungen im Stiftungsgesetz stärken die Stiftungsfreiheit. Das Entstehen von Stiftungen wird transparenter und einfacher, und auch die Bekanntmachung von kommunalen Stiftungen wird ebenfalls vereinfacht. Insgesamt sind diese Änderungen ein Beitrag zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau. Daher wird die CDU-Landtagsfraktion den von unserem Innenminister Dr. Thomas Schäuble vorgelegten Gesetzentwurf anerkennen und mittragen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Landtagsfraktion hätte sich eine andere Entwicklung rund um B.TV, von der Insolvenz bis zu den aktuellen Vorgängen, gewünscht.
Aber gerade deshalb sollten wir diese Vorfälle und die von Ihnen vorgelegten Anträge jetzt vom Boden unseres Rechtsstaates aus betrachten und gemeinsam überlegen, wie wir Schaden vom Medienstandort Baden-Württemberg abwenden können.
Wenig hilfreich ist es dabei, dass Vertreter der SPD in der Öffentlichkeit den fälschlichen Eindruck erweckt haben, dass wir hier im Landtag in ein laufendes Zulassungsverfahren
zur Verbreitung eines Programms über Satelliten eingreifen könnten.
Weder der Landtag noch unser Ministerpräsident, noch unser Medienminister Dr. Palmer oder die Landesregierung können von Rechts wegen zum jetzigen Zeitpunkt in dieses Verfahren eingreifen.
Die Überprüfung und Entscheidung, ob einem Bewerber dieser so genannte Medienführerschein erteilt werden kann, liegt zunächst allein bei der staatsfernen Landesanstalt für Kommunikation.
Es verwundert schon sehr, dass Sie, verehrte Frau Kollegin Kipfer, jahrelang auf diese Staatsferne pochten, jetzt plötzlich aber fordern, das Staatsministerium solle es wieder richten.
Herr Drexler, das Mediengesetz ist in großer Übereinstimmung dieses Landtags – –
Natürlich. Als einer, der knapp zehn Jahre lang dem Medienrat der Landesanstalt für Kommunikation angehört hat, kann ich Ihnen versichern, dass der zunächst zuständige Vorstand der LfK, in der auch die SPD ausreichend vertreten ist, seine Entscheidung sorgfältig treffen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung unseres Landes haben der Rundfunk- und Pressefreiheit einen hohen Stellenwert eingeräumt. Die Europäische Union hat die Rahmenbedingungen für Satellitenlizenzen festgelegt. Die Zulassungsvoraussetzungen im Landesmediengesetz von Baden-Württemberg entsprechen den Regelungen der anderen Bundesländer.
Frau Kipfer, hier sind allenfalls redaktionelle Unterschiede bei den norddeutschen Ländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen zu verzeichnen.
Die persönlichen Zulassungsvoraussetzungen sind bei uns in § 13 des Landesmediengesetzes niedergelegt. Ein Veranstalter muss nach § 13 Abs. 2 Nr. 6 die Gewähr dafür bieten, „dass er das Programm entsprechend der Zulassung und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften veranstalten und verbreiten wird“. Das heißt, von der LfK wird eine Prognose über die Zuverlässigkeit erwartet.
Damit die Rundfunk- und die Meinungsfreiheit aber nicht von vornherein unverhältnismäßig beeinträchtigt werden, kann eine Zulassung eben nur dann versagt werden, wenn aufgrund von konkret vorliegenden Tatsachen zu erwarten ist, dass der Betreiber bei der Programmveranstaltung Rechtsverstöße begeht.
Wir als Gesetzgeber haben jüngst bei der Novellierung des Landesmediengesetzes den Jugendschutz im Rundfunkstaatsvertrag gestärkt. Hier wurden die Bußgelder für Verstöße gegen den Jugendschutz verdoppelt.
Ich rate dazu, dass wir erstens der Kontrollfunktion der LfK einiges zutrauen. Zweitens rate ich, dass wir die Anregungen der SPD-Fraktion über eine Verschärfung der Zulassungsvoraussetzungen in unserem Medienrecht in dem für die Medienpolitik in Baden-Württemberg zuständigen Ständigen Ausschuss gründlich besprechen.
Die CDU-Landtagsfraktion ist jederzeit gesprächsbereit, wenn es darum geht, den Jugendschutz effektiv zu stärken.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann die Verlängerung der Redezeit nicht ganz nachvollziehen, weil der Landtag in diesem konkreten Fall zunächst einmal überhaupt nichts zu melden hat.
Lassen Sie doch erst einmal die LfK entscheiden. Es nützt überhaupt nichts, wenn wir hier emotional mit hohen moralischen Ansprüchen weiter debattieren. Das ist bloß Zeitverschwendung. Wir sollten uns im zuständigen Ausschuss, im Ständigen Ausschuss, sachlich darüber Gedanken machen. Wir sind gesprächsbereit, Frau Kipfer. Das habe ich Ihnen vorhin gesagt.
Zu den Redaktionsstatuten nur so viel: Ich halte überhaupt nichts davon. Auch als ehemaliger Journalist halte ich überhaupt nichts davon,
immer mehr Vorschriften zu machen, sondern es ist sinnvoll, hier lieber entsprechenden Maßnahmen auf freiwilliger Basis nicht im Weg zu stehen.
Danke.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Tagesordnungspunkt werden wir sicher eine ungewöhnliche Einigkeit bei den Redebeiträgen verspüren. Einigkeit macht stark! Und wir brauchen diese Stärke! Wir brauchen sie für einen stärkeren Schutz unserer Kinder und Jugendlichen gegenüber den psychischen Vergewaltigungen durch verantwortungslose Medienangebote.
Deutschland ist weltweit das Land mit der größten Regelungsdichte in Bezug auf Medien.
Bei uns ist eine Vielzahl von Menschen mit der Beobachtung des Medienmarkts beschäftigt. Zum Schutz junger Menschen werden Filme eingestuft, Schriften indiziert, Werbezeiten im Fernsehen gestoppt und freiwillige Selbstkontrollen durchgeführt. Trotzdem müssen wir erleben, wie unsere Kinder und Jugendlichen tagtäglich abscheuliche, menschenverachtende, perverse Medienkost serviert bekommen.
Wie die polizeiliche Kriminalstatistik 2001 für ganz Deutschland verdeutlicht, ist beispielsweise die Verbreitung von Kinderpornographie in den Medien gegenüber dem Vorjahr um 60 % drastisch gestiegen. Strafbare Gewaltdarstellungen gegenüber Jugendlichen nahmen ebenfalls deutlich um 16 % zu.
Eltern und Erziehungsberechtigte können es nicht fassen, dass unser Staat nicht in der Lage sein soll, unsere Kinder wirksam zu schützen. Angesichts der rasanten technischen Entwicklungen und der unüberschaubaren Verbreitung elektronischer Medien hinken die Gesetzgeber den Gefahren und Risiken für junge Leute regelmäßig hinterher.
Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt den vorliegenden Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien. Er bedeutet einen klaren Kompetenzgewinn für die Länder im Bereich der so genannten Telemedien. Mit der neuen Zuständigkeitsverteilung ziehen Bund und Länder unter anderem die Konsequenzen aus der zunehmenden Konvergenz der elektronischen Medien. Neu ist insbesondere, dass die traditionelle Zuständigkeit der Länder für Rundfunk und Mediendienste – beides sind Angebotsformen, die sich an die Öffentlichkeit richten – beim Jugendschutz nun auch auf die Individualkommunikation im Internet erstreckt wird.
Diese Vereinheitlichung des Jugendschutzes ist ohne Zweifel zweckmäßig. Es zeichnet sich aber bereits heute ab, dass die Kontrolle des Internets auch künftig problematisch bleibt. Denn gerade bei diesem Medium besteht am ehesten die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche mit problematischen und unzulässigen Angeboten wie etwa Pornographie, Extremismus, Gewalt- und Kriegsverherrlichung oder Rassismus konfrontiert werden.
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag trägt der Tatsache Rechnung, dass bei aller gebotenen Deregulierung der Jugendschutz das wichtigste Handlungsfeld der Gesellschaft im Medienbereich bleibt. Wir begrüßen das absolute Verbreitungsverbot für Gewalt verherrlichende und Gewalt verharmlosende Angebote in Rundfunk und Internet.
Auf Druck von Bayern und Baden-Württemberg werden denjenigen Anbietern hohe Bußgelder im Staatsvertrag angedroht, die ungeachtet ihrer Verantwortlichkeit Gewaltdarstellungen oder pornographische Darstellungen im Internet anbieten. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird nur so wirksam sein, wie er um- und durchgesetzt wird.
Natürlich ist jedem von uns klar, dass der Jugendmedienschutz im europäischen Rahmen weiter forciert werden muss, weil eine rein deutsche Lösung technisch unterlaufen werden kann. Allerdings bedeutet der Ruf nach europäischer Harmonisierung eine Nivellierung unseres mühsam erreichten Standards. Wer es mit dem Jugendschutz im Medienbereich ernst meint, muss deshalb mit dafür Sorge tragen, dass auch die Medienkompetenzen unserer Kinder und Jugendlichen weiterhin konsequent gestärkt werden. Der beste Jugendmedienschutz ist der verantwortliche Umgang mit den Medienangeboten. Hier ist unsere gesamten Gesellschaft herausgefordert. Lassen Sie uns diese Herausforderungen weiterhin parteiübergreifend gemeinsam anpacken!
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist das Bestreben der CDU-Landtagsfraktion, die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Landesverwaltung unter Berücksichtigung des GenderMainstreaming-Ansatzes voranzutreiben.
Für ein modernes, zukunftsfähiges Land wie Baden-Württemberg ist es unverzichtbar, Mängel, Defizite zu beseitigen sowie verkrustete und nicht mehr zeitgemäße Verwaltungsstrukturen aufzupolieren.
Aber, sehr geehrte Frau Kollegin Wonnay, Chancengleichheit lässt sich nicht von heute auf morgen durch Regelwerke, Gesetze und Vorschriften erzwingen.
Chancengleichheit, Gerechtigkeit oder die angemessene Berücksichtigung verschiedener Lebensrealitäten muss in den Köpfen und nicht nur auf dem Papier stattfinden.
Der Bilanzbericht des Sozialministeriums zum Landesgleichberechtigungsgesetz verdeutlicht, dass Schritt für Schritt Chancengleichheit in der Landesverwaltung hergestellt wird, sofern sie nicht bereits besteht. Ob Teilzeitarbeitsplätze, Telearbeitsplätze, familiengerechte Arbeitszeiten – viele Stichworte sprechen dafür.
Unsere Aufgabe als gesetzgebendes Verfassungsorgan besteht nicht darin, immer neue und immer mehr überfrachtete undurchdringliche Paragraphendschungel zu produzieren, sondern dem gesunden Menschenverstand mehr Luft zu verschaffen. Eigenverantwortlich denkende und von der Realisierung von mehr Chancengleichheit überzeugte und weitsichtige, zukunftsorientierte Kolleginnen und Kollegen sind bei der Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes effektiver als bevormundete, am Vorschriftenseil hängende Befehlsempfänger.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das familienfreundliche Land Baden-Württemberg wird mit gutem Beispiel vorangehen.
Letztendlich geht es uns nicht nur um Frauenförderung und Chancengleichheit, sondern auch um die Qualitätssicherung bzw. -steigerung und damit um die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
Junge Nachwuchskräfte werden künftig immer begehrter, und Ausbildungs- und Arbeitsplätze werden heute auch unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgewählt. Die Chancengleichheit für Frauen und Männer ist für uns genauso das Ziel wie das Bestreben, dass Mütter und Väter in der Landesverwaltung nicht schlechter dastehen als nicht erziehungsberechtigte Beschäftigte.
Der Gender-Mainstreaming-Ansatz soll dafür sorgen, dass die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen und Männern bereits im Vorfeld politischer Entscheidungen, Gesetze, Richtlinien, Förderprogramme, Planungen und Konzeptionen geprüft und in die Ausgestaltung mit einbezogen werden – im Grunde genommen eine pure Selbstverständlichkeit, die, wenn wir schon dabei sind, der Vollständigkeit halber noch um die Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensrealitäten zum Beispiel von jüngeren und älteren Mitmenschen ergänzt werden müsste.
Auf den mir bekannten kommunalen Ebenen werden diese unterschiedlichen Lebensrealitäten ohne diese komplizierte Überschrift längst berücksichtigt, zum Beispiel beim Bau von Kindergärten, wo die betroffenen Erzieherinnen, die Väter und Mütter bereits in die Planungen einbezogen werden, oder bei der Renovierung von Freibädern. Zum Beispiel hat hierzu in meiner Stadt ein Stadtgespräch stattgefunden, bei dem jüngere und ältere Schwimmerinnen und Schwimmer, Spät- und Frühschwimmer, Männer und Frauen bei der Planung mitreden konnten. Gleiches geschah bei der Zusammenstellung von Ferienprogrammen. Gute Beispiele machen Schule und müssen unseren Kommunen nicht durch Vorschriften aufgedrückt werden.
Ich habe aufrichtigen Respekt vor denjenigen, die sich mutig und engagiert für die Verbesserung der Chancengleichheit einsetzen.
Dieser Frauenplenartag wird viele aufmerksamer und sensibler machen. Er wird ein Signal darstellen. Die Thematisierung und die Beratung gestern und heute werden einen Bewusstseinsschub bewirken. Aber viele Menschen in unserem Land werden es nicht verstehen, wenn der Eindruck entstehen sollte, dass wir uns in den öffentlichen und mit Steuergeldern finanzierten Verwaltungen nur noch mit uns selbst beschäftigen.
Daher appelliere ich an unsere Opposition, nicht die nachweisbaren Schritte bei der Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes nur schlechtzureden. Lassen Sie uns vielmehr gemeinsam für dieses Ziel sensibilisieren, werben, losmarschieren. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Das wäre der erste Schritt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Förderung der Integration von Ausländern, die rechtmäßig auf Dauer bei uns leben, und die Förderung der Eingliederung von Spätaussiedlern sind vorrangige Anliegen der CDU-Landtagsfraktion.
Frau Kollegin Bauer, wenn Sie die Integrationspolitik des Landes als Flickschusterei bezeichnen, dann ist das nicht nur nicht angemessen, sondern schlichtweg eine Verzerrung der Tatsachen.
Baden-Württemberg hat im Jahr 2000 als erstes Bundesland einen Entwurf eines Integrationsgesetzes in den Bundesrat eingebracht.
Integration darf jedoch keine Einbahnstraße sein. Viele haben zu lange verdrängt und manche bis heute nicht begriffen, welche Bedeutung Integrationsbereitschaft und Integrationsfähigkeit für das gesellschaftliche Zusammenleben auf dem Boden der Verfassungsvorgaben der Bundesrepublik Deutschland haben. Wer auf Dauer bei uns leben will, muss Integrationsbereitschaft mitbringen. Die Menschen, die zu uns kommen, müssen auch selbst nach der Maxime „Fördern und fordern“ bereit sein, sich den Anforderungen bei der Integration zu stellen und diese aktiv zu unterstützen.
Nein.
Wer bei uns leben will, muss zum Beispiel auch bereit sein, unsere Grundrechte – –
Frau Bauer, hören Sie doch bitte zu.
Nein.
Wer bei uns leben will, muss zum Beispiel auch bereit sein, unsere Grundrechte zu beachten und die nach Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes festgelegte gleichberechtigte Stellung der Frau aktiv zu respektieren.
Wenn junge Mädchen Teile des Schulunterrichts, zum Beispiel Sport- oder Schwimmunterricht, nicht besuchen dürfen, wenn junge Mädchen mit Kopftüchern in den Unterricht geschickt werden, sind dies eindeutig die falschen Signale.
Türkische Lehrer schütteln über das, was bei uns zugelassen wird, nur den Kopf.
Unsere Grundrechte sind keine allgemeinen Programmsätze, sondern sie bestimmen den Umgang und das Miteinander und sind Vorgaben für Deutsche und Ausländer gleichermaßen. Daran darf überhaupt kein Weg vorbeiführen.
Es ist doch jedem klar: Die deutsche Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Nur das Beherrschen der Sprache ermöglicht das gegenseitige Verstehen und ist Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Akzeptanz. Daher begrüßen wir, dass flankierend zu den Landesmitteln mit Mitteln der Landesstiftung Baden-Württemberg weitere Integrationskurse und Projekte zur Sprachförderung ermöglicht werden. Wir begrüßen, dass Sie das wenigstens registriert haben.
Bereits im Juni dieses Jahres startete in unserem Land das Pilotprojekt „Eingliederungslotse und Eingliederungsvereinbarung“ für Spätaussiedler an jeweils einem Standort in unseren vier Regierungspräsidien. Ziel des bis zum 30. April 2005 laufenden Projekts ist es, neu ankommende Spätaussiedler und ihre Familien umfassend zu unterstützen, sodass eine möglichst rasche Integration im sozialen, beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld gelingt. Dieses Pilotprojekt wird mit insgesamt 800 000 € aus Mitteln der Landesstiftung Baden-Württemberg finanziert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Integrationsmaßnahmen werden in Baden-Württemberg konkret vor Ort auf der kommunalen und unteren staatlichen Ebene geleistet. Die Träger der freien Wohlfahrtspflege und andere Verbände leisten hierzu wertvolle Arbeit. Ziel des Landes ist es, bestehende und weitere Integrationsmaßnahmen so weit wie möglich in Partnerschaft mit Kommunen und Verbänden durchzuführen. Doch schon heute tragen Länder und Kommunen die Hauptlast der Integrationskosten. Bestehende und neue Integrationsmaßnahmen des Landes entlasten deshalb den Bund nicht von seinen Verpflichtungen.
Wenn unsere rot-grünen Kolleginnen und Kollegen dies in Berlin ebenso deutlich sagen würden, kämen wir erheblich weiter.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Birzele, Ihre Rede war weder unterhaltsam noch besonders originell, noch sachdienlich.
Dass Ihre Kollegen von der SPD-Fraktion Ihnen so stürmischen Beifall zollen, zeigt, dass sie nicht mehr erwartet haben.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis: Zur Negativbilanz der rotgrünen Bundesregierung muss leider auch hinzugerechnet
werden, dass das Verfassungsorgan Bundesrat dramatisch an Ansehen und Respekt verloren hat.
Durch verkrampfte Mehrheitssuche, durch erzwungenes Stimmenraffen entstand wiederholt und zuletzt am 22. März großer Schaden am Rechtsempfinden der Bürgerinnen und Bürger, großer Schaden am Vertrauen auf die Politik, großer Schaden für unsere Verfassungsorgane und großer Schaden für das föderale System. Die CDU-Landtagsfraktion hält es für dringend geboten, dass das Bundesverfassungsgericht sich mit dieser fragwürdigen Abstimmung des Landes Brandenburg beschäftigt, um die Rechtsordnung in Deutschland wieder herzustellen.
Auch die Kollegen von der SPD-Fraktion und gerade Sie, Herr Birzele, sollten zur Kenntnis nehmen, dass die übergroße Mehrheit der Verfassungsexperten das Abstimmungsverhalten der Brandenburger am 22. März für ungültig erklären.
Der amtierende Bundesratspräsident Wowereit SPD hat vorsätzlich oder fahrlässig, grob fahrlässig, auf jeden Fall abenteuerlich diese abstrakte Normenkontrollklage geradezu provoziert. Der Rechtfertigungsversuch des Kollegen Birzele ist geradezu peinlich und muss nicht weiter kommentiert werden.
Selbst Bundespräsident Johannes Rau SPD hält diese Klage und damit eine endgültige Klärung für wünschenswert. Es steht dem Bundesratspräsidenten eben nicht zu, das Verfassungsrecht der Länder auszulegen. Artikel 51 des Grundgesetzes und die Geschäftsordnung des Bundesrats sind in dieser Frage ganz eindeutig. Die uneinheitliche Stimmabgabe Brandenburgs am 22. März war nicht zweifelsfrei und hätte nicht gewertet werden dürfen. Dass Herr Wowereit und die SPD mit Linksextremisten paktieren, ist ein politischer Skandal; dass sich aber Herr Wowereit als Bundesratspräsident für eine abenteuerliche Verfassungsverletzung instrumentalisieren ließ, ist ein Verfassungsskandal!
Jetzt geht es nicht darum, ob wir dieses Zuwanderungsgesetz brauchen oder nicht, sondern jetzt geht es darum, den Schaden für den Bundesrat und die Bundesrepublik Deutschland zu begrenzen. Jetzt geht es darum, die Rechtssicherheit wieder herzustellen
und für die Zukunft eindeutig klarzustellen, dass der Bundesrat klare Regeln hat, die von allen zu beachten sind, und der Bundesrat künftig nicht mehr als Kasperletheater missbraucht wird.
Daher beantragen wir bitte Ruhe! , dass der Landtag die bereits erhobene Klage zur Kenntnis nimmt
und die Landesregierung diese auch nicht zurückziehen wird.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion trägt den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes mit.
In der eingetragenen Lebensgemeinschaft von Homosexuellen sehen wir zunächst einmal eine neue, eigenständige Institution. Wir achten sie vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Bedenken als personale Solidargemeinschaft. Die unteren Verwaltungsbehörden, die in unserem Land flächendeckend vielfältige Aufgaben wahrnehmen, sind daher auch geeignet als zuständige Behörde für die Entgegennahme der zur Begründung einer eingetragenen Lebensgemeinschaft erforderlichen Erklärung.
Wir wehren uns mit demokratischen Mitteln dagegen, wenn Rot-Grün versucht, die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft der ehelichen und familiären Lebenspartnerschaft von Mann und Frau in allen Dingen gleichzustellen.
Die eingetragene Lebensgemeinschaft ist ein eigenes Rechtsinstitut, das weder eine Ehe noch mit ihr vergleichbar ist. Dies soll auch im Verwaltungsvollzug zum Ausdruck kommen. Daher wird zu Recht davon abgesehen, alle Gemeinden als für diese neuen Aufgaben zuständig zu be
stimmen. Wir Volksvertreter tun gut daran, tief sitzende Gefühle der überwiegenden Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes ernst zu nehmen
und einschneidende Neuerungen bei gefühlsbesetzten Themen behutsam anzugehen.
Der Ruf nach einer so genannten Homosexuellenehe und der Ruf nach Öffnung der Heiratsinstitutionen und Hochzeitsrituale für gleichgeschlechtliche Paare wirkt auf die meisten Menschen in unserem Land wie eine plumpe, anmaßende und kontraproduktive Gleichmacherei.
Damit werden nur alte Vorurteile provoziert. Es ist doch kein Fortschritt, wenn man alle kulturellen Differenzen einebnet. Tabus aufzubrechen, wo es nur geht, ist keine Garantie für Fortschritt, Toleranz und Humanität. Der Schutz von Ehe und Familie gehört zu den Grundrechten. Es ist unstrittig, dass der Verfassungsgeber damit nur die Heterosexuellenehe gemeint hat.