Darüber hinaus können gentechnisch veränderte Pflanzen künftig auch eine Quelle für nachwachsende, biologisch ab
Schließlich, meine Damen und Herren, politische Aussagen zur grünen Gentechnik: Ein gewissenhafter und sorgsamer Umgang mit der grünen Gentechnik ist geboten, wie dies übrigens immer und für jede Technologie gilt. Es ist ja schon eigenartig, dass wir beispielsweise die grüne Gentechnik ganz anders behandeln als die rote Gentechnik, obwohl sie technologisch gesehen dasselbe ist. Die rote Gentechnik ist ja diejenige, die in der pharmazeutischen Industrie entsprechend angewandt wird.
(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Aber die kreuzt sich nicht aus! Verstehen Sie doch mal den Unter- schied! – Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD: Eine Risikoanalyse muss man doch in jedem Fall ma- chen!)
Da kann es aber andere Risiken geben. Die wirklich großen Probleme, bei denen wir mit entsprechenden Sicherheitsstufen operieren müssen, liegen im Bereich der roten Gentechnik; das nur einmal nebenbei gesagt. Da müssen wir wirklich aufpassen; das tun wir aber auch.
Der Versuch der Dämonisierung der grünen Gentechnik ist nicht hilfreich. Der Verbraucher benötigt alle Informationen, damit er selbst entscheiden kann.
Deswegen unterstützt die Landesregierung auch klare Kennzeichnungsregelungen für Lebensmittel. Die Voraussetzung für eine echte Koexistenz aller Anbauformen in der Landwirtschaft besteht in praktikablen Schwellenwerten und einer praktikablen Haftungsregelung.
Die Koexistenzregelungen dürfen nicht die Befürworter und die Gegner der grünen Gentechnik in Stellung bringen. Wir sollten keinen Glaubenskrieg in den Gemeinden und in den Dörfern auslösen,
(Abg. Walter GRÜNE: Deswegen brauchen wir es erst gar nicht einzuführen! – Zuruf der Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD)
sondern ein friedliches Miteinander ermöglichen. Das setzt voraus, dass der Staat jene Spielregeln schafft, die dem einen wie dem anderen diejenige Option ermöglichen, die er wählen möchte, sofern Gesundheit und Sicherheit nicht gefährdet sind.
Bei den zugelassenen Mitteln – und wir reden hier ja nur über die zugelassenen Mittel – ist dies der Fall.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen nun zur geschäftsordnungsmäßigen Erledigung.
Über Abschnitt II soll abgestimmt werden. Kann ich insgesamt abstimmen lassen, oder wünschen Sie getrennte Abstimmung? – Wir stimmen insgesamt ab.
Wer Abschnitt II des Antrags Drucksache 13/1848 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Abschnitt ist mehrheitlich zugestimmt.
Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr – GentechnikAufsicht in Baden-Württemberg – Positiver Beitrag zum Standort – Drucksache 13/1849
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben heute schon viel über Gen- und Biotechnologie gehört.
Ja, ja. – Zweifelsohne werden die Änderungen im Gentechnikgesetz in der gegenwärtigen Fassung die Nutzung, die Erforschung und die Anwendung dieser Technologie im eigenen Land zum Teil weiter behindern. Aber die Bio- und die Gentechnologie sind für den Standort Deutschland, für Wissenschaft, Technologie und Fortschritt, extrem wichtig. Bei der Behandlung eines SPD-Antrags zur Stärkung der Bioregionen in Baden-Württemberg im letzten Jahr wurde uns eigentlich bestätigt, dass diese Branche eine Schlüsselbranche für die zukünftige Entwicklung des Wirtschaftsund Wissenschaftsstandorts Baden-Württemberg ist.
Unsere vordringliche Aufgabe muss es deshalb weiterhin sein, die Entwicklung und die Chancen dieser Branche sowie die Vermarktung zu fördern.
Mit 8 international operierenden und 90 mittelständischen Pharmaunternehmen ist Baden-Württemberg Pharmastandort Nummer 1. Im bundesweiten Vergleich sind diese Unternehmen, was die Zahl der Arbeitsplätze und die Höhe der Umsätze angeht, führend.
Nur, meine Damen und Herren, an anderen Orten schläft man nicht. In China wurde dieser Tage erstmals weltweit ein Gentherapiepräparat gegen Krebs zugelassen. Weltweit sind wir in der Bundesrepublik längst nicht die Nummer 1.
Deshalb macht es auch wenig Sinn, wenn wir in Deutschland die Nutzung, Erforschung und Anwendung dieser Technologie behindern oder sie mit einer Aufblähung der Bürokratie und hohen Kosten belasten. Dies soll nicht heißen, dass wir alles großzügig behandeln wollen. Denn wie jede Hochtechnologie ist auch die Gentechnik nicht grundsätzlich risikofrei. Bei der Risikobeurteilung sind sowohl die realen als auch die hypothetischen Risiken stets zu berücksichtigen.
Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass die positive Entwicklung dieser Technologie am Standort Baden-Württemberg aufgezeigt und gleichzeitig Auskunft darüber gegeben wird, welch positiven Beitrag hierzu die Gentechnikaufsicht in Baden-Württemberg leistet.
Es war uns wichtig, zu erfahren, ob der bislang vorhandene Standortvorteil Baden-Württembergs in Bezug auf die Einhaltung der gesetzlichen Fristen bei Anmelde- und Genehmigungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz nach wie vor besteht.
Als außerordentlich wichtig erachten wir in diesem Zusammenhang aber auch die Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, die Bevölkerung nicht nur über die möglichen Risiken, sondern auch über die Chancen der Biotechnologie zu informieren. Eine Versachlichung der häufig sehr emotional geführten Diskussion ist notwendig, denn in einer sich globalisierenden Wirtschaft machen neue Technologien eben nicht an deutschen oder europäischen Grenzen Halt.
Für erfolgversprechend halten wir deshalb nach wie vor die zentrale Bündelung der Zuständigkeiten für die Genehmigung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten in BadenWürttemberg. Dadurch können, wie die Stellungnahme zu dem Antrag bestätigt, die gesetzlich vorgegebenen Bearbeitungsfristen nicht nur eingehalten, sondern zum Teil auch deutlich unterschritten werden.
Dass von 4 452 Anlagen in Deutschland 984 in BadenWürttemberg betrieben werden und 22 % aller deutschen Anmeldungen und Genehmigungen gentechnischer Anlagen in Baden-Württemberg erfolgt sind bzw. erteilt wurden, bestätigt, dass das Land seine Hausaufgaben gemacht hat.
Durch das Förderprogramm „Offensive Biotechnologie“, ausgestattet mit 29 Millionen € aus dem Erlös der Veräußerung der Gasversorgung Süddeutschland, wird deutlich, welche Priorität die Landesregierung dieser Branche beimisst.
Es gibt für eine Behörde eigentlich kein größeres Kompliment als das, dass die zu betreuenden Unternehmen immer wieder betonen, sie seien mit der Betreuung sehr zufrieden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen, dass unser Land weiterhin diese Spitzenposition einnimmt und dass die Gentechnikaufsicht die Wahrnehmung ihrer Aufgabe in bewährter Weise fortsetzen kann. Im Länderausschuss Gentechnik, der als Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz zugeordnet ist, gilt es deshalb den Vollzug des Gentechnikgesetzes bundesweit zu harmonisieren.
Wir müssen aber auch Sorge dafür tragen, dass die bei der Forschung und bei Versuchen erhobenen Daten nicht nur den Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, sondern auch der Öffentlichkeit rasch transparent gemacht werden. Nur so können die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes beruhigt die Entwicklung und mögliche Konsequenzen abschätzen und die vielen positiven Chancen, zum Beispiel in der Medizin und der Umwelttechnik, erkennen.
Das angestrebte Ziel der Gentechnikaufsicht Baden-Württemberg, alle S2-Anlagen alle zwei Jahre und alle S3-Anlagen jährlich einer Kontrolle zu unterziehen, unterstützen wir nachhaltig. Durch die Verstärkung des Teams im letzten Herbst dürfte man diesem Ziel etwas näher gekommen sein.