(Abg. Pauli CDU: Die Möglichkeit der Kooperati- on wird ja gegeben! Sie vereinfachen das, Kolle- ge!)
Lassen Sie mich zu der Versorgungsverwaltung noch zwei Aspekte nennen, die von Ihnen offensichtlich auch nicht allzu wichtig genommen werden. Es gibt ja erhebliche Bedenken dagegen, die Versorgungsverwaltung in dieser Form in die untere Verwaltung einzugliedern.
(Abg. Drexler SPD: Der doch nicht! – Abg. Alfred Haas CDU: Die gab es! – Abg. Pauli CDU: Längst geklärt!)
Der Bund hat entsprechende Bedenken. Auch nach dem Zuständigkeitserleichterungsgesetz sind diese Bedenken, Herr Hofer, für uns nach wie vor nicht ausgeräumt.
(Abg. Hofer FDP/DVP: Für uns aber! – Abg. Al- fred Haas CDU: Merken Sie, dass Sie auf ganz dünnem Eis gehen, Herr Stickelberger?)
Aber für Sie mögen diese rechtlichen Hürden vielleicht nicht so bedeutsam sein. Für uns sind sie es schon.
Ein weiterer Aspekt, den man gerade an der Versorgungsverwaltung deutlich machen kann: Im Bereich der Versorgungsverwaltung wie auch in anderen Verwaltungen haben wir sehr viele Frauenarbeitsplätze, Teilzeitarbeitsplätze.
Diese Arbeitsplätze werden in Zukunft verloren gehen. Die Frauen sind einer der Verlierer dieser Verwaltungsreform.
Gleiches gilt künftig hinsichtlich der Qualität und der Effizienz der Verwaltung; denken Sie etwa an die Zerschlagung der Landeswohlfahrtsverbände. Wir kommen darauf noch zurück.
(Abg. Drexler SPD zur CDU: Wo ist denn das Wirtschaftlichkeitsgutachten, das Sie versprochen haben? Wo ist es denn? – Unruhe – Abg. Drexler SPD: Ja, ja! Die FDP hat es doch beantragt! – Abg. Pauli CDU: Hunzinger hat angefragt! – Gegenruf des Abg. Hofer FDP/DVP: Jetzt aber, bitte! Wir wollen hier doch ein bisschen zusammenhalten!)
(Abg. Alfred Haas CDU: Bringen Sie das Beispiel des Landeswohlfahrtsverbands! Das interessiert uns!)
Die Straßenbauverwaltung wurde mit 18 Ämtern neu aufgestellt. Diese Aufgaben zersplittern Sie jetzt auf 44 Einheiten. Ich weiß, Sie bringen immer den Einwand, das stimme so gar nicht. Natürlich werden die Straßenbauverwaltungsabteilungen dann bei den Landratsämtern geführt, und man wird aus sachlichen Gründen gezwungen sein, gemeinsame Dienststellen zu schaffen, die bestimmte regionale Bereiche abdecken. Anders geht es gar nicht. Das heißt, im Grunde zerschlagen Sie eine Verwaltung, und die, die unten den Dienst verrichten, dürfen dann schauen, wie sie einigermaßen über die Runden kommen, um diese Zerschlagung wieder zusammenzuleimen, damit sie ihre Aufgaben sachgerecht erledigen können.
Der 13 a, der künftig vorgesehen sein wird, ist ja letztlich schon die eingebaute Krücke für Ihre verunglückte Reform in diesem Bereich.
Die Straßenbauverwaltung sitzt noch auf gepackten Koffern und hat die an sich geplante Reform noch nicht vollzogen. Jetzt kommt diese neue Reform, die eigentlich unter Kostengesichtspunkten aus der Sicht des Bürgers keine Vorteile bringt und, was die Aufgabenerledigung angeht, nicht erkennen lässt, dass die Straßenbauverwaltung künftig ihre Aufgaben effektiver oder besser erledigen könnte. Denn der Straßenbau orientiert sich, was die Aufgaben der Straßenbauverwaltung angeht, nun einmal nicht allein an Kreisgrenzen, sondern an regionalen Bezügen. Denen werden Sie mit der Zerschlagung der Straßenbauverwaltung nicht gerecht.
Lassen Sie mich einen Satz zur Forstverwaltung sagen. Dort gilt Ähnliches. Auch dort gibt es schwerwiegende Bedenken. Herr Haas, die kennen Sie.
Herr Haas, Sie werden jetzt wieder einwerfen, dass bei der Forstverwaltung der Verwaltungsteil nur etwa 20 % ausmache. Aber glauben Sie wirklich, dass Sie mit der Zerschlagung der Forstverwaltung den Forst am Markt halten können?
(Abg. Alfred Haas CDU: Wir zerschlagen nichts! Wir zerschlagen gar nichts! Wir führen zusammen, was eng zusammengehört! – Abg. Heinz CDU: Wir führen sie zusammen!)
Mitnichten. Das können Sie nicht! Sie brauchen die Krücke, weil Sie einfach nicht erwarten können, dass das vor Ort bei den Landratsämtern geliefert werden kann. Sie brauchen dazu wieder die Regierungspräsidien. Ich weiß nicht, ob Ihre Regierungspräsidien geradezu dafür prädestiniert sind, in einer künftigen Welt eines verschärften wirtschaftlichen Wettbewerbs in diesem Markt bestehen zu können. Daran haben wir große Zweifel.
(Beifall bei der SPD und des Abg. Kretschmann GRÜNE – Abg. Alfred Haas CDU: Wir haben gute Regierungspräsidien im Land! Sie sollten Frau Hämmerle mehr zutrauen! – Gegenruf des Abg. Hofer FDP/DVP: Die ist aber nicht mehr lange da, die Frau Hämmerle!)
Lassen Sie mich noch kurz auf die Schulverwaltung eingehen. Die Schulverwaltung hat ja eigene Konzepte zur Stärkung der Schule, zur Autonomie der Schule entwickelt, die das Ziel haben, die Schulämter verstärkt zu pädagogischen
Dienstleistungszentren zu machen und die Verwaltung anders zu konzentrieren, zum Beispiel auf die Oberschulämter.
Es gibt ein Kienbaum-Gutachten, das der baden-württembergischen Schulverwaltung schon im Jahr 1995 bestätigt hat, dass sie in ihrer Ablösung, Entfernung vom allgemeinen Verwaltungsaufbau recht effektiv ist. Die eigene Reformüberlegung in der Schulverwaltung hat ja auch dazu geführt, dass man eher an einen Abbau der Ämter gedacht hat. Sie machen jetzt das Gegenteil, Sie zersplittern die Schulverwaltung.
Ich gratuliere Ihnen, Herr Landrat, und freue mich, dass Sie sich künftig auch verstärkt dem Schulbereich widmen können.
(Abg. Pauli CDU: Das kann der doch! – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Der wird doch Innenminister! – Abg. Dr. Caroli SPD: Der oberste Bildungspoliti- ker in seinem Landkreis! Das ist gerade der Richti- ge!)
Ich weiß, es gibt Kollegen von Ihnen, die das wesentlich kritischer sehen. Wir sehen das auch kritisch. Wir glauben nämlich, dass die fachliche Steuerung im Bildungswesen eingeschränkt wird
und wir dadurch im Hinblick auf Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit im Land Unterschiede bekommen werden. Schulpolitik nach Landratsart ist, glaube ich, keine Politik, die einem modernen Bundesland im pädagogischen Bereich angemessen ist.
Er war ja wohl der Ausgangspunkt auch Ihrer Überlegungen zu dem ganzen Thema. Dazu haben Sie ja viel gesagt. Auch Hesse sieht die Schulverwaltung als Sonderfall an.