Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei so viel Einigkeit stehen wir Grünen nicht beiseite. Auch wir stimmen zu.
Meine Damen und Herren, Wortmeldungen in der Allgemeinen Aussprache liegen nicht mehr vor. Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/2925.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 13/3015. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetzentwurf ist einstimmig zugestimmt.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
(Beifall bei der CDU und des Abg. Hofer FDP/ DVP – Abg. Kleinmann FDP/DVP: Frau Präsiden- tin, die Regierung durfte gar nicht reden!)
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen – Drucksache 13/3000
Das Präsidium hat für die Aussprache nach der Begründung durch die Regierung eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Um der Sitzungsökonomie willen bin ich gern bereit, meine Rede zu Protokoll zu geben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Rei- chardt CDU: Hervorragend! Das war eine hervorra- gende Rede, Herr Staatssekretär!)
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich bin damit einverstanden, dass Sie Ihre Rede zu Protokoll geben. (Siehe Erklärung zu Proto- koll am Schluss des Tagesordnungspunkts.)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stimme dem zu, was der Herr Staatssekretär gesagt hat.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und Abgeord- neten der Grünen – Abg. Pfister und Kleinmann FDP/DVP: Er hat aber nichts gesagt!)
Wir möchten eigentlich nur schon heute auf einen Punkt aufmerksam machen, der im Grunde genommen mit dem Gesetzentwurf nichts zu tun hat. Es handelt sich um die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, in der die Frage aufgeworfen wird – was der Regierung auch bekannt ist –, ob die Toto-Lotto-Mittel so, wie sie bisher von den Staaten für die Sportwetten eingenommen werden – in diesem Fall ging es um Italien –, europäischem Recht entsprechen.
Ich möchte bereits an dieser Stelle für die CDU-Fraktion sagen, dass wir denken, dass diese Frage sehr sorgfältig beobachtet werden sollte. Es gibt bereits eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Hessen für das Bundesland Hessen. Das ist eine einstweilige Rechtsschutzentscheidung. Aber das geht mit Sicherheit weiter. Die dahinter stehenden Fragen sollten aufmerksam beobachtet werden. Vor allem sollten bereits Alternativen entwickelt werden, wie gegebenenfalls auf entsprechende Gerichtsentscheidungen reagiert werden kann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mir ist gerade von meiner Fraktion empfohlen worden: Wenn ich mich unbeliebt machen möchte, dann nutze ich die Redezeit von Ihnen allen und auch meine fünf Minuten vollständig aus. Ich habe das natürlich nicht vor.
Wir stimmen dem Gesetzentwurf ebenfalls zu. Wir halten das Gesetz für richtig. Wir halten es auch zeitlich für notwendig, dass dieses Gesetz nun in Kraft tritt, weil BadenWürttemberg bisher gerade bei diesen gewerblichen Spielvermittlern benachteiligt worden ist. Deswegen kommt das Gesetz zur rechten Zeit. Wie gesagt: Wir stimmen ihm zu.