(Abg. Oelmayer GRÜNE: Doch, weil nur Sie da sind! – Zuruf des Abg. Pfister FDP/DVP – Abg. Carla Bregenzer SPD: Das wäre nicht das erste Ge- setz, dem Sie zustimmen!)
Wissen Sie: Wir sind und bleiben berechenbar, deswegen wird diese Überraschung ausbleiben. Überraschend Neues habe ich in dieser Debatte auch überhaupt nicht gehört. Was Sie hören wollten, ist längst gesagt worden; ich komme darauf zurück.
Herr Kollege Oelmayer, ein Wort noch: Ich glaube nicht, dass das Interesse an der Kommunalpolitik, das Sie mit stärkerer Bürgerbeteiligung und dem Bürgerbegehren zu wecken hoffen – – Das mag ein kleiner Teil sein.
Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung interessiert sich aber dann für Politik, zumal für Kommunalpolitik, wenn sie die Ansicht haben kann, dass sie überhaupt noch etwas bewegen kann und dass es eine Masse gibt – ich meine auch eine finanzielle Masse –, die noch zu bewegen ist.
Das gilt für den Bund wie für die Kommunen. Wenn die Menschen den Eindruck haben, dass sie nur in einen Debattierklub kommen, wo außer Debatten eigentlich nichts geschieht, dann wird das Interesse sehr schnell erlahmen. Deswegen müssen wir dafür sorgen, dass die Kommunen überhaupt noch in der Lage sind, ihr Selbstverwaltungsrecht so wahrzunehmen, wie sie es 50 Jahre lang getan haben.
(Beifall bei der CDU – Abg. Birzele SPD: Das ist doch Aufgabe des Landes! Dafür ist das Land zu- ständig! – Zuruf von der SPD: Er verspricht, dafür zu sorgen! – Zurufe der Abg. Schneider CDU und Oelmayer GRÜNE)
Wissen Sie, ich rede von den Finanzen, und die hängen nicht ganz unwesentlich von dem ab, was in Berlin passiert oder nicht passiert.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Alfred Haas CDU: So ist es! – Abg. Birzele SPD: Aber nicht ohne Zustimmung der Landesregierung! Das ist verfassungsrechtlich Aufgabe des Landes! – Zu- rufe der Abg. Kübler CDU und Oelmayer GRÜNE)
Habe ich nur noch 2 Minuten und 30 Sekunden, obwohl der Kollege Birzele ständig unterbricht, oder gilt das nicht für mich?
(Lachen des Abg. Birzele SPD – Abg. Junginger SPD: Flucht aus der Verantwortung! – Abg. Alfred Haas CDU: Dem sollten Sie mal eine Rüge ertei- len, dem Herrn Birzele, damit er weiß, was Sache ist!)
Auch darauf haben wir eine Antwort aus der Plenardebatte vom November letzten Jahres: Herr Kollege Oelmayer wäre traurig. Und das wollen wir nicht.
Deswegen werden wir umsetzen, was in der Koalitionsvereinbarung steht: dass die Regierungskoalition die Möglichkeiten der unmittelbaren Bürgerbeteiligung in unseren Städten und Gemeinden deutlich verstärken will.
Dort steht noch ein zweiter Satz, und den bitte ich bei den künftigen Diskussionen, die wir in diesem Jahr zu diesem Thema noch haben werden, zu beachten: Wir werden deshalb in der Gemeindeordnung den so genannten Positivkatalog für die Zulassung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid aufheben. Bis auf den so genannten Negativkatalog wird es künftig also keine thematischen Einschränkungen für Bürgerentscheide geben. Darauf müssen wir achten, wenn wir die Stellungnahme des Gemeindetags, die sich auch mit der Haltung des Städtetags deckt, ernst nehmen – und die müssen wir ernst nehmen. In dem Augenblick nämlich, in dem der Positivkatalog wegfällt, müssen wir über den Umfang des Negativkatalogs schon sehr behutsam und sehr deutlich und umfassend nachdenken.
Denn für uns gelten nach wie vor zwei Grundsätze, nämlich erstens: Die verfassungsmäßigen Grenzen einer direkten Bürgerbeteiligung dürfen nicht überschritten werden. Zweitens: Das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen darf nicht ausgehöhlt oder gar infrage gestellt werden.
Es ist also weniger eine Frage des Quorums, über das wir uns sicherlich werden verständigen können, als vielmehr ei
ne Frage des Negativkatalogs. Dazu sagt der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, so, wie er jetzt vorliegt, nichts.
Meine Damen und Herren, wir müssen das überhaupt nicht vertiefen. Ich verweise auf die Drucksachen und Protokolle der Plenarsitzung vom letzten November und über die Beratungen des Innenausschusses. Dort ist sowohl von der SPD als auch von der CDU und dann noch einmal vom Herrn Innenminister gesagt worden, dass nach der Kommunalwahl dieses Jahres ein Gesetzentwurf zur Novellierung der Gemeindeordnung eingebracht wird. Genau so wird es kommen. Deswegen wird hier nichts Überraschendes geschehen. Dies werden wir tun. Aber wir werden dies, wie gesagt, in Abwägung der Fragen tun, die ich eben genannt habe. Dann werden wir nach der Kommunalwahl sehr unaufgeregt über alle Details beraten.
Es ist gesagt worden, dass § 29 der Gemeindeordnung – darauf haben alle Fraktionen hingewiesen – einer umfassenden Beratung bedarf. Das werden wir in unsere Betrachtung einbeziehen. Wir werden ein umfassendes Novellierungspaket auf den Tisch legen, das diesen Namen auch verdient. Dann können Sie ja zustimmen.
(Abg. Dr. Caroli SPD: Ein ordnungsgemäßer Zwi- schenruf! – Gegenruf des Abg. Alfred Haas CDU: Nein! Eine Frage kann man nicht ohne ordnungsge- mäße Genehmigung der Präsidentin stellen! Das geht gar nicht!)
Auch über das Quorum werden wir uns verständigen. Ich habe gesagt, dass das Problem, vor dem wir stehen, im Augenblick weniger eine Frage des Quorums als vielmehr eine Frage des Umfangs des Negativkatalogs ist.
Stichworte: Satzungen, Bebauungspläne. All dies muss erörtert werden. Wenn Sie dies gewissenhaft tun, werden Sie sehr schnell feststellen – dass das Quorum natürlich auch festgelegt werden muss, ist keine Frage –, dass andere Fragen zunächst einmal im Vordergrund stehen müssen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Junginger, ich muss Ihnen doch noch einen Satz sagen: Sie springen heute als Trittbrettfahrer auf einen fahrenden Zug auf.
(Oh-Rufe von der SPD – Abg. Alfred Haas CDU: Jawohl! – Gegenruf des Abg. Fischer SPD: Hört doch auf! – Abg. Junginger SPD: Januar 2003!)
Herr Junginger, ich sage es positiv: Ich lade Sie herzlich ein. Kommen Sie mit in den Waggon hinein und machen Sie mit. Dann können Sie auch mitgestalten. So, wie Sie es heute gemacht haben, können Sie nicht gestalten.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Junginger SPD: Das ist quasi Ihr Ge- setzentwurf!)
Meine Damen und Herren, in der Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Sie stimmen dem Vorschlag zu, den Gesetzentwurf dem Innenausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.