(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der SPD – Abg. Junginger SPD: Wenn nicht, aus der Koalition aussteigen! – Abg. Stickelberger SPD: Kein Straßenbau, bitte!)
Zum Zweiten: Glauben Sie ja nicht, dass die Aussage des Herrn Scheuermann auf Ihre heutige Initiative zurückzuführen ist. Das beruht vielmehr selbstverständlich auf einer
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Pfister FDP/DVP: Sehr gut! Gut ge- macht! – Abg. Fischer SPD: Warum habt ihr es dann nicht eingebracht?)
(Abg. Pfister FDP/DVP: Jetzt bin ich gespannt, was der erzählt! Immer ans Kreistagswahlrecht denken! So einen Packen Briefe haben wir gekriegt von den Grünen!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist wie gestern auch schon ein ernsthaftes Thema, das Sie dann aber relativ schnell durch lustige Beiträge zu diskreditieren versuchen. Die Fraktion GRÜNE ist seit vielen Jahren – genauso wie die SPD-Fraktion – in diesem Hause hinter dem Thema Bürgerbeteiligung her.
Der Kollege Pfister bestätigt das für seine Fraktion auch. Das will ich gar nicht in Abrede stellen.
Wir sind der Meinung, dass die Partizipation an solchen außerhalb von Wahlen bestehenden Möglichkeiten in der Gemeindeordnung mehr Interesse der Menschen an der Politik weckt. Wie wichtig dieses zusätzliche Interesse ist, merken alle von uns. Aber auch die großen Volksparteien merken das im Hinblick auf Kommunalwahlen, bei denen es manchmal gar nicht so einfach ist, genügend Menschen für die Kommunalpolitik zu interessieren und für die Themenbereiche, die dort zu bearbeiten sind, zu gewinnen. Deswegen sind wir der Auffassung, dass das, was die SPD mit ihrem Gesetzentwurf vorgelegt hat und was seit vielen Jahren auch von uns gefordert wird, genau der richtige Weg ist.
Das Einzige, worüber man sich jetzt noch unterhalten und diskutieren kann, ist die Frage: Wie kann das bewerkstelligt werden? Auch wir haben im Laufe des letzten Jahres an dem Thema gearbeitet. Wir haben eine Große Anfrage zu dem Themenbereich Bürgerbeteiligung eingebracht. Daraus folgt, dass es dringenden Reformbedarf gibt, was das Quorum anbelangt, was das Streichen des Positivkatalogs anbelangt – viele richtige Dinge, die auch in der Koalitionsvereinbarung stehen.
Herr Kollege Scheuermann, auch wenn jetzt hier ein Stück weit ein Gesetzgebungsverfahren instrumentalisiert wird, um vielleicht einen Koalitionskrach heraufzubeschwören,
enthebt Sie das natürlich nicht der Pflicht, den Gesetzentwurf zumindest einmal so zu studieren, dass Sie dann nachher bei Ihren Ausführungen auch richtig liegen.
Der SPD-Entwurf sieht vor, dass der Positivkatalog entfällt; aber der Negativkatalog soll unverändert bestehen bleiben. Natürlich muss man der SPD, denke ich, zugute halten, dass auch sie weiß, dass man über eine Haushaltssatzung keinen Bürgerentscheid durchführen kann.
Das will wohl auch niemand in diesem Haus. Insofern darf ich Sie einfach bitten, hier bei der Sache zu bleiben.
Ich kann für unsere Fraktion erklären, dass wir dringend – da kann ich einmal auch an die Landesregierung appellieren – auf einen Gesetzentwurf warten und nicht akzeptieren können, dass Sie sagen: Wir brauchen eine Generalreform der Gemeindeordnung; erst wenn die auf dem Tisch liegt, kann man im Rahmen dieser Generalreform auch die Bürgerbeteiligung verändern. Ich denke, nach der Kommunalwahl – man kann ja ruhig einmal die Zeitpunkte benennen – wäre es tatsächlich an der Zeit, dass Sie dieses Reformvorhaben in den Landtag einbringen, damit wir dann auf der Basis dieses Gesetzentwurfs rasch und so schnell wie möglich auch zu Entscheidungen kommen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der SPD, so gerne wir diesen Gesetzentwurf – natürlich werden wir ihm zustimmen – heute mehrheitlich im Landtag verabschiedet hätten, so glaube ich doch nicht daran, dass die FDP/DVPund auch die CDU-Fraktion dieses Hauses den Sprung machen. Deswegen unser Angebot: Schauen Sie sich noch einmal die Antworten auf die Große Anfrage an, wo es nicht nur um Quoren, sondern auch um Fristen, Unterschriftenzahlen etc. geht. All diese Dinge könnten ja dann, wenn es denn jetzt schon so lange dauert, in einen solchen Bürgerbeteiligungs-Gesetzentwurf einfließen. Wir jedenfalls werden uns an diesem Verfahren, das hoffentlich noch in diesem Jahr beginnt, konstruktiv beteiligen. Unabhängig davon werden wir die Hoffnung nicht aufgeben, dass Sie sich doch bewegen und dem Gesetzentwurf der SPD zustimmen. Wir jedenfalls werden das tun und würden uns freuen, wenn auch Sie heute völlig überraschend der bürgerschaftlichen Partizipation eine Chance geben würden.
Der Kollege Pfister ist uns sicherlich dankbar, weil wir hier erstmals eindeutig gehört haben: Das Quorum von 25 % ist in der Koalition inzwischen vermittelbar.
Es wird noch in diesem Jahr in einem Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht. Das ist wirklich etwas, was gestern durch den Pressesprecher der Fraktion noch ganz anders
dargestellt wurde: Die CDU sei bei dem Quorum von 25 % noch nicht so weit, und das Bohren dicker Bretter dauere außerordentlich lang.
Herr Kollege Scheuermann, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass wir hier erstmals auf der Grundlage unserer Initiative gehört haben, dass dieses Quorum kein Streitpunkt mehr ist, sondern dass wir uns darauf verständigen können. Ich hoffe nur, dass Sie dazu auch den Segen des Herrn Ministerpräsidenten haben, denn er hat bisher im Bereich der Bürgerbeteiligung die bestehenden Regelungen als völlig ausreichend angesehen.
Ich setze darauf, dass wir uns heute schon darauf verständigt haben, dass wir in beiden Punkten, nämlich in der Abschaffung des Positivkatalogs und in dem Quorum, eine gemeinsame Grundlage aller Fraktionen dieses hohen Hauses haben.
Selbstverständlich ist es auch möglich, das dann erst in der zweiten Jahreshälfte umzusetzen. Wenn es aber genau dasselbe ist, was schon heute zur Diskussion steht, und nicht etwa noch neue Erkenntnisprozesse hinzutreten – der Gesetzentwurf besteht aus vier Zeilen und kann von jemandem, der mit der Materie befasst ist, innerhalb von zwei Minuten nachvollzogen werden –, dann wäre es natürlich eine ganz großartige Leistung im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger, wenn wir schon heute die gemeinsame Erkenntnis auf der Grundlage unseres Gesetzentwurfs umsetzen würden.
Ich glaube, wir haben heute das Eis gebrochen. Die dicken Bretter sind auf der Grundlage unserer Initiative soweit gebohrt, sodass absehbar ist, dass man irgendwann zu einer Einigung kommt,
(Abg. Fischer SPD: Das wollen wir nicht! – Abg. Scheuermann CDU: Dann könnte ich mich hier ja nicht mehr blicken lassen!)
Es ist jetzt seine Verantwortung, dafür zu sorgen, dass wir das im Zuge der nächsten Monate gemeinsam umsetzen können. Wir stehen Ihnen als Partner für diese gute und richtige Regelung zur Verfügung.
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Zunächst einmal bitte ich Sie um Nachsicht für meine Stimme, die ungefähr so erotisch ist wie der Gesetzentwurf der SPD, der heute vorliegt.
(Heiterkeit – Abg. Birzele SPD: Herr Staatssekre- tär, jetzt haben Sie sich aber überschätzt! – Zuruf von der SPD: Wo sind denn Ihre Fans? – Zuruf des Abg. Stickelberger SPD – Abg. Pfister FDP/DVP: Sehen Sie, Herr Staatssekretär, es ist immer gut, wenn man eine Zweitstimme hat!)
Herr Kollege Oelmayer, bei aller Wertschätzung: Sie werden wohl nicht ernsthaft erwarten, dass die Regierung oder die sie tragenden Fraktionen heute überraschend dem Gesetzentwurf der SPD zustimmen werden.
(Abg. Oelmayer GRÜNE: Doch, weil nur Sie da sind! – Zuruf des Abg. Pfister FDP/DVP – Abg. Carla Bregenzer SPD: Das wäre nicht das erste Ge- setz, dem Sie zustimmen!)