Protokoll der Sitzung vom 05.05.2004

Nun zur dritten Variante: Kreation neuer Spiele. Ob und wann eine neue Lotterie, wie zum Beispiel die Keno-Lotterie, eingeführt wird, muss die Zukunft weisen. Dass diese Lotterie nicht – ich bekenne mich dazu –, wie vom Finanzministerium geplant, im Frühjahr eingeführt wurde, hängt tatsächlich mit unterschiedlichen ordnungsrechtlichen Einschätzungen nicht nur des Staatsministeriums, sondern auch anderer Ressorts zusammen; bitte personifizieren Sie das nicht zu sehr.

(Lachen der Abg. Heike Dederer GRÜNE – Abg. Heike Dederer GRÜNE: Das kann man schon per- sonifizieren!)

Diese haben wir zu respektieren. Mein Minister hat – Sie haben es ja gelesen – seinerzeit im Kabinett den Antrag zurückgezogen. Wir wollen Fakten nicht verschweigen; so war es.

(Zuruf von der SPD: Das ist gut!)

Die Sache ist aus unserer Sicht nicht endgültig zu den Akten gelegt.

(Zuruf des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Wir wollen mit anderen Ländern die Entwicklung dieser Lotterie in den Starterländern – Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen – beobachten und dann nach einer überschaubaren Beobachtungsphase zusammen mit anderen Flächenländern die Einführung von Keno erneut prüfen. Dass wir da mit der gegenwärtigen Zurückhaltung nicht so solitär dastehen, mögen Sie daran sehen, dass sich so große Flächenländer wie Nordrhein-Westfalen und Bayern ebenfalls noch nicht zu einem Einstieg entschließen konnten

(Zuruf der Abg. Margot Queitsch SPD)

und auch in der Prüfungsphase sind. Aber ich sage: Es ist nicht endgültig vom Tisch. Nach dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, Drucksache 13/3169, sollen wir den Auftrag bekommen, bis Ende dieses Jahres über die Entwicklung zu berichten. Wir werden die notwendige Beobachtungsphase in diesen Bericht mit einbeziehen.

So lange bleibt auch abzuwarten, welche Auswirkungen der morgen zu beratende Staatsvertrag zum Lotteriewesen hat. Diese bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage für die Zulassung privater Lotterien wird in Zukunft Maßstab für die rechtliche Zulässigkeit aller Lotterie- und Wettangebote sein.

(Staatssekretär Rückert)

Die Entscheidungen einzelner deutscher Gerichte und des Europäischen Gerichtshofs bedeuten nach unserer Auffassung nicht das Ende der staatlichen Lotterie- und Wettangebote. Ich verweise darauf, dass jene Entscheidungen deutscher Gerichte zugunsten der Sportwettenanbieter nur vorläufigen Charakter haben. In der Hauptsache liegen noch keine Entscheidungen vor. Es gibt auch anders lautende Gerichtsentscheidungen, zum Beispiel des Bayerischen Obersten Landesgerichts, des Oberlandesgerichts Hamm, der Verwaltungsgerichte München und Stade und des Landgerichts Bremen.

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Bewertungen der jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs auch auseinander gehen.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: So ist es!)

Der Europäische Gerichtshof hat nicht entschieden: „Wer wirbt, hat nur fiskalische Interessen.“ Um eine angemessene Werbung, die die spielbereite Bevölkerung anspricht, werden auch staatliche Toto- und Lottogesellschaften nicht herumkommen.

Der morgen zu beratende Staatsvertrag zum Lotteriewesen wird auch für die Gerichte neue Prüfungsmaßstäbe setzen. Wir sind der Meinung, dass dieser Staatsvertrag im Einklang mit den europäischen Entwicklungen steht. Nicht nur die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, auch die geplante Dienstleistungsdirektive lässt aus ordnungsrechtlichen Gründen letztendlich Ausnahmen von der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit zu.

Daher gehe ich nicht davon aus, dass uns eine Liberalisierung, wie sie in anderen Ländern freiwillig praktiziert worden ist, ins Haus steht. Wir sind uns da mit den anderen Ländern einig. Wir sehen, dass dort, wo unbegrenzt liberalisiert worden ist, negative Auswirkungen vorhanden sind: dass rein aus privatem Gewinnstreben offerierte Glücksspielangebote jedweder Art unkontrolliert ausufern.

Deswegen meine ich, dass die politisch Verantwortlichen – vom Land über den Bund bis hin nach Brüssel – einem staatlichen Glücksspielangebot, das dem Spielbedürfnis der Bevölkerung in ausreichender und gebotener, aber auch begrenzender Weise Rechnung trägt, auch in Zukunft eine Chance geben werden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/3169, zu dem Antrag der Fraktion der SPD – Staatliche Wetten und Lotterien in Baden-Württemberg –, Drucksache 13/3047, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. –

(Abg. Heike Dederer GRÜNE: Das ist eine Ergän- zung, keine Ersetzung! – Abg. Margot Queitsch SPD: Das ist eine Ergänzung unseres Antrags! – Gegenruf des Abg. Kleinmann FDP/DVP: Es steht aber „Änderungsantrag“ drauf!)

Das ist ein Änderungsantrag, der von der CDU- und der FDP/DVP-Fraktion eingebracht wurde. – Wer stimmt gegen den Änderungsantrag Drucksache 13/3169? – Wer enthält sich der Stimme? – Meine Damen und Herren, der Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/3169, ist einstimmig angenommen.

Damit ist Abschnitt II des Antrags der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3047, erledigt.

(Abg. Heike Dederer GRÜNE: Nein! Über Ab- schnitt II müssen wir abstimmen! – Abg. Margot Queitsch SPD: Abschnitt II ist ein Beschlussan- trag!)

Mir wurde mitgeteilt, mit der Zustimmung zu dem Änderungsantrag sei Abschnitt II des Antrags Drucksache 13/3047 erledigt. Aber wir können gern noch über diesen Abschnitt abstimmen.

Meine Damen und Herren, Abschnitt I des Antrags der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3047, ist aufgrund der Aussprache erledigt.

Wir kommen zur Abstimmung über Abschnitt II dieses Antrags. Wer diesem Abschnitt zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Abschnitt II ist mehrheitlich abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/3000.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 13/3118. Der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen. Da der Gesetzentwurf nur aus zwei Paragraphen besteht, bitte ich, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP und Abg. Heike Dede- rer GRÜNE: Jawohl!)

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 5. Mai 2004 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ja!)

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.

(Stellv. Präsidentin Beate Fauser)

Meine Damen und Herren, damit ist Tagesordnungspunkt 5 erledigt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6:

a) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums – Vermögen und Projekte der Landesstiftung Baden-Württemberg – Drucksache 13/1219

b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums – Lex Landesstiftung BadenWürttemberg? Angekündigte Bundesratsinitiative zur Änderung der Abgabenordnung – Drucksache 13/1241

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung zu a und b fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, gestaffelt.

Wer von den Damen und Herren der SPD möchte dazu sprechen? – Niemand. Wird von der CDU auch nicht das Wort zu einer Stellungnahme gewünscht?

(Abg. Hauk CDU: Wir haben es nicht beantragt! – Abg. Marianne Wonnay SPD: Der Nils Schmid kommt gleich! – Abg. Hauk CDU: Wir wollen erst mal wissen, was die SPD will! – Gegenruf der Abg. Marianne Wonnay SPD: Ja, ja! Das gab es bei euch auch schon!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Scheffold.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, dass zunächst einmal die SPD begründet, warum diese Aussprache stattfinden soll. Ich weiß nicht, was ich im Augenblick dazu beitragen kann.