Herr Dr. Döring, diese Aussage erstaunt mich kolossal. Ich hätte es nie für möglich gehalten, dass Sie sich als Abgeordneter und Minister auf das Auskunftsverweigerungsrecht berufen – das Ihnen selbstverständlich zusteht; damit da gar kein Irrtum besteht.
Aber Politiker sind aus meinem Verständnis verpflichtet, Sachverhalte, die in der Öffentlichkeit diskutiert werden, offen darzulegen, soweit sie ihre Amtsführung betreffen.
Und hier geht es um solche Sachverhalte und um Ihre Amtsführung. Deshalb bitte ich Sie, Ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken.
(Abg. Hauk CDU: Überhaupt nicht! Sie reden zu Vorwürfen, die gegen Sie überhaupt nicht erhoben worden sind! – Gegenrufe von der SPD: Doch! – Unruhe – Abg. Hauk CDU: Dann bitte formal blei- ben!)
Es ist gegen mich der Vorwurf erhoben worden, ich hätte meine Pflichten als neutraler Vorsitzender verletzt,
(Abg. Drexler SPD: Genau, das war der Vorwurf! – Abg. Dr. Reinhart CDU: So ist es! – Abg. Blenke CDU: Genau das haben Sie getan! – Unruhe)
und deshalb habe ich den Ablauf dessen geschildert, was ich als Vorsitzender getan habe und welche Ausführungen ich gemacht habe.
(Abg. Drexler SPD: Das ist korrekt! – Abg. Blenke CDU: Ihr Vortrag ist ein Beleg dafür, dass der Vor- wurf richtig ist!)
Zum Schluss sage ich: Ich bin für eine faire Aufarbeitung der Sachverhalte im Untersuchungsausschuss,
und dies ist im Untersuchungsausschuss – trotz gegenteiliger Äußerungen heute hier – bisher immer gewährleistet gewesen.
Deshalb: Wenn Minister Dr. Döring erklärt, er berufe sich nicht mehr auf sein Auskunftsverweigerungsrecht, wird er in die nächste Sitzung geladen, damit die Sachverhalte wirklich umfassend abgeklärt werden können.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung – Drucksache 13/2964
(Zahlreiche Abgeordnete verlassen den Plenarsaal. – Abg. Hofer FDP/DVP diskutiert mit Abg. Flei- scher CDU. – Stellv. Präsident Birzele übernimmt den Vorsitz. – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Meine Damen und Herren, nehmen Sie bitte Platz, Herr Hofer, nehmen Sie bitte Platz, damit Herr Abg. Stickelberger mit seinen Ausführungen beginnen kann.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In dieser zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Gemeindeordnung, mit dem wir die Bürgerrechte in der direkten Demokratie auf Gemeindeebene stärken wollen, möchte ich in einer Vorbemerkung auf einige Punkte eingehen, die bereits in der ersten Lesung eine Rolle gespielt haben.
Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben wiederholt angekündigt, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen.
Darauf warten wir noch. Ich habe den Ausführungen des Kollegen Scheuermann in der ersten Lesung erfreulicherweise auch entnommen, dass über diese Gesetzesänderung in vielen zentralen Fragen im Großen und Ganzen Einvernehmen besteht. Das war ein deutliches Signal, Herr Scheuermann. In der Beratung des Innenausschusses ist das wiederum deutlich geworden.
Wir liegen in der Sache also nicht weit auseinander. Wir wollen das Quorum für Bürgerentscheide senken. Wir wollen den Katalog der Aufgaben, die wir einem Bürgerentscheid unterstellen können, auf Gemeindeangelegenheiten erweitern, die der Entscheidung des Gemeinderats unterliegen.
Eine Bemerkung noch, Herr Scheuermann: Sie hatten in der ersten Lesung bemängelt, wir hätten möglicherweise den Negativkatalog vergessen.
Der war nach wie vor drin. In unserem ursprünglichen Gesetzentwurf von vor zwei Jahren war dieser Negativkatalog auch noch erweitert.
Diese inhaltlichen Regelungen werden dem Grunde nach auch von den kommunalen Landesverbänden im Wesentlichen geteilt. Ich komme noch darauf, Herr Kollege Heinz.
Der Herr Staatssekretär hat in der ersten Lesung auch deutlich gemacht, dass man in der Ausführung der Koalitionsvereinbarung diesen Weg gehen will und weitgehend, soweit dies der Negativkatalog nicht ausschließt, für alle An
gelegenheiten, die der Gemeinderat beschließen kann, die Möglichkeit eines Bürgerentscheids schaffen will.
Sowohl vor zwei Jahren als auch in der ersten Lesung wurde immer wieder einmal ins Feld geführt, die Gemeinden hätten bei der derzeitigen Finanzlage andere Sorgen.
Das ist richtig, Herr Schneider, sie haben Sorgen. Aber gleichwohl sollte doch der vielfache Wunsch von Verbänden und Bürgerinitiativen, hier eine gesetzliche Änderung herbeizuführen, nicht unterschlagen werden. Vielleicht ist das an dem einen oder anderen von Ihnen in den letzten Jahren vorbeigegangen. Wir haben diese Gespräche geführt. Ich glaube auch, das wäre ein Beitrag, außerhalb von Wahlen Mitwirkungsrechte der Bürger zu stärken.
Dass dies kein Allheilmittel ist, um einer Parteien- und Politikverdrossenheit vorzubeugen, wissen wir alle. Aber es ist ein Ansatz, ein Angebot an die Bürger, auf gemeindliche Entscheidungen vermehrt Einfluss zu nehmen.