Ich will aber auch unterstreichen, dass es meines Erachtens richtig ist, alle Verwaltungsbereiche auf den Prüfstand zu stellen, wie dies übrigens in der Vergangenheit, gerade in den letzten Jahren, geschehen ist. Ich bin 1992 in den Landtag gekommen.
In den folgenden zehn Jahren haben wir 10 000 Stellen eingespart. Jedes Jahr wurde Stück für Stück im Personalbereich konsequent gespart.
Wir haben das natürlich, zum Teil auch gemeinsam mit Ihnen, wieder eingesetzt, nämlich in Lehrer- oder in Polizeistellen; das ist gar keine Frage. Aber es kann nicht sein, dass wir jetzt darin einhalten. Wir müssen diesen Weg weiter gehen, und ich finde es richtig und notwendig, dass in den Ministerien auch jeweils eine Abteilung und mehrere Referate eingespart werden. Die CDU-Fraktion trägt diese Einsparungen mit, die die Regierung hier vorhat und vorzieht. Notfalls fordern wir sie auch ein.
(Abg. Drexler SPD: Hunderte von Millionen in den Sand gesetzt! Da machen wir noch einen Untersu- chungsausschuss!)
und habe dort immer die undankbare Rolle übernommen, anzumahnen, dass wir mit diesem Programm auch Stellen einsparen müssen. Die Mitglieder der rot-grünen Opposition wollten jedoch davon nichts wissen.
Ich wurde eigentlich immer als derjenige abgetan, der an die alten Kamellen erinnert, dass mit diesem Programm auch eine Stelleneinsparung verbunden sein muss. Wir müssen dies auch zu Recht einfordern, wenn es so weit ist.
Dass eine 20-prozentige Effizienzrendite möglich und zu leisten ist, haben in den letzten Jahren die Regierungspräsidien vorgemacht: Personaleinsparungen von mehr als 30 %, die Mittelbehörden wurden völlig neu ausgerichtet und neu aufgestellt. Dass dies möglich ist, ist bewiesen, und das Gleiche ist auch im nächsten Bereich, bei den Mittelbehörden und den Landkreisen, gut machbar. Das ist der Weg, der von den Regierungspräsidien sowie den Stadtund Landkreisen gegangen werden muss: Verwaltung neu aufstellen, neu orientieren, wie es mein Landrat in Waiblingen gemacht hat, der nach der Eingliederung aus fünf Referaten vier gemacht hat.
Ich denke, wir brauchen eine Neuorientierung. Ich gebe zu, dass das nicht gerade einfach ist, aber es ist zu schaffen.
Ich bin im Übrigen zuversichtlich, dass durch diese Reform auch ein Wettbewerb unter den Landkreisen stattfinden wird und dass alle versuchen werden, möglichst schnell in den grünen Bereich zu kommen, das heißt, die Dinge, die einem abgezogen werden, wieder über Kosteneinsparungen hereinzuholen. Das ist das, was wir eigentlich brauchen. Wir brauchen Best Practice und Benchmarking, wie man das in neudeutschen Begriffen sagt, also Orientierung am Besten, um es auf Deutsch zu sagen. Das ist sicherlich für den einen oder anderen der richtige Weg. Ich freue mich auch, dass hier bei den Landkreisen eine Offenheit herrscht und gesagt wird: Wir wollen einen Vergleichsring einführen, wir wollen die Zahlen offen legen, auch untereinander, um zu schauen, wie es funktioniert und wie es am besten geht.
Die CDU-Fraktion begrüßt es, dass die Stadt- und Landkreise diesen Vergleichsring einführen und offen mit dem Problem umgehen wollen. Wir begrüßen auch die eindeutige Zuständigkeit des Kreistags nach der Gesetzesbegründung zu Artikel 179, wo die Berichtspflicht normiert ist. Danach hat der Kreistag bei der Erarbeitung des Berichts über die Ergebnisse der Verwaltungsreform im Jahr 2007 als Hauptorgan zwingend ein Mitspracherecht. Er ist zu beteiligen. Die CDU-Fraktion geht im Übrigen davon aus, dass diese Berichtspflicht die Rechnungsergebnisse 2005 und 2006 umfasst und dass die Darstellung von Einnahmen und Ausgaben die jeweils erzielten Einsparungen aufzeigt.
Im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens wurden zahlreiche Anregungen aufgenommen und eingearbeitet, nicht so, wie es vorhin der Berichterstatter dargestellt hat.
Lassen Sie mich beispielhaft einige nennen: In die Verbandsversammlung des neuen Sozialverbands für Jugend und Soziales wird neben dem Oberbürgermeister oder Landrat ein weiterer Vertreter des Kreistags entsandt. Weitere Zuständigkeiten – Stichwort: Wassergesetz –
Wir haben eine auf zehn Jahre begrenzte Ausgleichsvorschrift aufgenommen, die eine Pflicht des Landes zum Kostenausgleich bei Ausgabensteigerungen wegen Änderungen im EU- bzw. Bundesrecht vorsieht: Artikel 180. Diese Vorschrift kam analog zu SoBEG I hinein. Die Frauenförderung wurde verbessert.
(Lachen bei der SPD – Abg. Drexler SPD: Was? – Abg. Marianne Wonnay SPD: Weiße Salbe! – Zu- ruf des Abg. Capezzuto SPD)
Wir haben die Einwohnergrenze nach § 14 des Landesverwaltungsgesetzes von 8 000 Einwohnern aufgehoben und eröffnen damit interessierten Kommunen die Chance, die interkommunale Zusammenarbeit zu intensivieren.
Bei den Vermessungsgebühren gibt es noch etwas Neues. Dazu liegt Ihnen heute ein Antrag vor. Da haben wir noch einmal nachgebessert. Wir haben die Zahlen von 2003 in die Pauschale einbezogen, die ja von 1998 bis zum Jahr 2002 ging. Das führt im Ergebnis dazu, dass wir den Ausgleichsbetrag um etwa 1,1 Millionen € erhöht haben, sodass er sich noch einmal verändert.
Aber, meine Damen und Herren, nicht die Kosten sind entscheidend. Ich habe Ihnen die Kosten einmal relativ ausführlich dargestellt. Mit der Reform schaffen wir es, auf der Grundlage eines dreistufigen Verwaltungsaufbaus eine klar strukturierte Verwaltung zu bilden. Ich finde, für den Bürger und die Wirtschaft ist es ein erheblicher Fortschritt, wenn die jetzt vielfältige – man könnte auch sagen: zersplitterte – Behördenlandschaft gebündelt sowie klar und nachvollziehbar strukturiert wird. Für uns gilt das Subsidiaritätsprinzip.
Wir wollen die Verwaltung von unten nach oben aufbauen, und wir werden auch die Ziele, die jetzt immer noch angemahnt werden – Aufgaben nach unten zu verlagern, Aufgabenabbau –, angehen, umsetzen, und zwar zügig innerhalb des nächsten Jahres. Verlassen Sie sich darauf!
Lassen Sie mich etwas zu den Anträgen sagen. Wir haben heute ja 27 Anträge vorliegen. Zahlreiche Anträge sind von der SPD. Jetzt kamen noch einige neu von den Grünen dazu. Sie werden verstehen, dass ich jetzt nicht auf alle eingehen werde.
Wenn die Grünen die Ausweitung der Frauenförderung auf Gemeinden mit mehr als 8 000 Einwohnern fordern und den Geltungsbereich des Gesetzes auch noch auf Gemeinden mit weniger als 8 000 Einwohnern ausdehnen wollen, lehnen wir dies klar ab. Wir meinen, dass dies eine echte Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen ist und dort von diesen erledigt werden muss.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Oelmayer GRÜNE: Sie drücken sich, Kollege Heinz! – Zuruf des Abg. Alfred Haas CDU)
Herr Oelmayer, in der heutigen Zeit haben wir auf allen Ebenen unseres Staates andere Aufgaben, als die kommunale Frauenförderung als Pflichtaufgabe zu normieren. Es tut mir Leid, ich sehe das halt so.
(Beifall bei der CDU – Abg. Marianne Wonnay SPD: Verfassungsauftrag! Es handelt sich um einen Verfassungsauftrag! – Abg. Fischer SPD: Herr Kollege Heinz, wissen Sie, dass das ein Verfas- sungsauftrag ist? – Zuruf der Abg. Ursula Hauß- mann SPD)
Herr Oelmayer, wenn Sie mich schon ansprechen, dann sage ich: Der nächste Punkt betrifft auch etwas, was Sie beantragt haben. Da habe ich schmunzeln müssen. Sie wollen die Effizienzrendite auf 8,5 % reduzieren. Das habe ich einmal nachgerechnet. Wissen Sie eigentlich, was Sie da machen? Wenn Sie den Deckel vom Topf nehmen, dann ist der ganze Druck raus.
Dann geht es nicht mehr weiter, und dann können wir wirklich keine Effizienzrendite erzielen. Das Gericht muss doch gar werden. Wir müssen hier zu Ergebnissen kommen, und dann machen Sie hier ein Angebot von 8,5 %.
Lassen Sie mich abschließend feststellen: Die Verwaltungsreform bringt eine klar strukturierte Verwaltung, schafft mehr Bürgernähe und größere Effizienz, verbunden mit erheblichen Kosteneinsparungen. Wir bauen auf SoBEG I auf, das vor neun Jahren ins Werk gesetzt wurde,